Tendering Procedure Details
- "Eigenerklärung Ausschlussgründe";
- "Eigenerklärung Sanktionen Russland";
Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärungen, können diese im Einzelfall aufgeklärt und die Vorlage von weiteren Nachweisen (z.B. eines polizeilichen
Führungszeugnisses) verlangt werden.
Bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist für jedes Mitglied eine Eigenerklärung vorzulegen. Im Fall einer Eignungsleihe muss die Eigenerklärung des eignungsleihenden Dritten bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden.
Für sonstige Dritte (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe) muss die Eigenerklärung spätestens vor der Zuschlagserteilung vom Zuschlagskandidaten vorgelegt werden. Sollte die Eigenerklärung für sonstige Dritte nicht bereits mit dem
Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden, wird die Vergabestelle die Erklärung vor Zuschlagserteilung entsprechend gesondert anfordern.
Bitte tragen Sie in das Formular "Unternehmensdaten" die für Sie zutreffenden Angaben ein und fügen Sie es Ihrem Teilnahmeantrag/Angebot bei. Die Angabe zur
Unternehmensgröße dient statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt die Vergabestelle für die vor dem Zuschlag bzw. bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe einzuholende Registerauskunft gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitsnehmerentsendegesetz. Bei Bietergemeinschaften und im Falle der Eignungsleihe ist die Anlage "Unternehmensdaten" für jedes beteiligte Unternehmen
einzureichen.
Erklären Sie, ob Sie sich als Bietergemeinschaft bewerben oder beabsichtigen, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben. Legen Sie für diese Fälle die entsprechenden Anlagen "Unteraufträge" bzw. "Bewerber Bietergemeinschaftserklärung" sowie die Anlage "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe Unteraufträge" ausgefüllt vor.
Für die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Dienstleistungen wurde eine geschätzte Menge von 17.819 Personentagen festgelegt. Die Schätzmenge entspricht der Höchstmenge. Diese Menge bezieht sich auf den maximalen Vertragszeitraum von vier Jahren.
Die Bindefrist beginnt am Tag nach Ablauf der Angebotsfrist.
Die Gesamtleistung bildet ein Los.
Abrufberechtigte Bedarfsträger:
Die unmittelbare Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland sowie folgende Behörden, Einrichtungen und Organe:
- Alexander von Humboldt-Stiftung;
- Arbeitsmedizinischer Dienst der BG BAU GmbH;
- Beratungsgesellschaft für Arbeits- und Gesundheitsschutz Berlin mbH;
- Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft;
- Berufsgenossenschaft Holz und Metall;
- Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH;
- Bund der Vertriebenen;
- Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung;
- Bundesamt für Justiz;
- Bundesamt für Kartographie und Geodäsie;
- Bundesamt für Logistik und Mobilität;
- Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie;
- Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik;
- Bundesamt für Soziale Sicherung;
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle;
- Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben;
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht;
- Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe;
- Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung;
- Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung;
- Bundesanstalt für Wasserbau;
- Bundesgerichtshof;
- Bundesinstitut für Berufsbildung;
- Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit;
- Bundeskanzleramt;
- Bundeskartellamt;
- Bundeskriminalamt;
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz;
- Bundesministerium des Innern;
- Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat;
- Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt;
- Bundesministerium für Gesundheit;
- Bundesministerium für Verkehr;
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie;
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung;
- Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen;
- Bundesrechnungshof;
- Bundessozialgericht;
- Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung;
- Bundesverfassungsgericht;
- Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof;
- Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V.;
- Deutsche Nationalbibliothek;
- Deutsches Weininstitut GmbH;
- Engagement Global;
- Fraktion von Bündnis90/Die Grünen im Deutschen Bundestag;
- Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit;
- gematik GmbH;
- Generalzolldirektion - Zentrale Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung;
- German Institute of Development and Sustainability (IDOS);
- GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH;
- Hanns-Seidel-Stiftung e.V.;
- Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung;
- Informationstechnikzentrum Bund;
- Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen;
- Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.;
- Max Rubner-Institut;
- Paul-Ehrlich-Institut;
- Physikalisch-Technische Bundesanstalt Braunschweig;
- Presse- und Informationsamt der Bundesregierung;
- Robert Koch-Institut;
- Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau;
- Stiftung Preußischer Kulturbesitz;
- Umweltbundesamt;
- Unabhängiger Kontrollrat;
- Unfallversicherung Bund und Bahn;
- Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder.
Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen:
- Projektbezeichnung und kurze Projektbeschreibung, Leistungsumfang;
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen: Detaillierte Angaben zu den vom Bieter erbrachten Leistungen;
- Wert des Auftrages: Bereits realisierter gesamter Auftragswert (netto) des Projekts oder des vom Bieter erbrachten Leistungsteils in Euro;
- Zeitraum der Leistungserbringung: Exakter Start- und Endtermin der Leistungserbringung (TT/MM/JJJJ - TT/MM/JJJJ);
- Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin inkl. vollständigem Namen des Unternehmens / der Organisation und Name und Position des Ansprechpartners beim Referenzgeber;
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
- Zeitliche Begrenzung: Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der vollständigen Beendigung der Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung);
- Mindestens zwei Referenzen mit dem Schwerpunkt "Wartung und Pflege von MS SQL Server Datenbanksystemen" und einem Umfang von min. 50 PT;
- Mindestens eine Referenz mit dem Schwerpunkt "Weiterentwicklung und/oder Neuentwicklung eines MS SQL Server Datenbanksystems" und einem Umfang von min. 150 PT
Es sind nur drei (3) Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Bitte geben Sie außerdem die durchschnittliche Anzahl der Vollzeitäquivalente in den Bereichen "Microsoft SQL Datenbankadministrator" und "Microsoft SQL Datenbankentwickler" pro Jahr in den letzten drei (3) Geschäftsjahren an.
Es werden mindestens 18 Vollzeitäquivalente im Bereich "Microsoft SQL Datenbankadministrator" und mindestens 4 Vollzeitäquivalente im Bereich "Microsoft SQL Datenbankentwickler" gefordert.
Füllen Sie dazu bitte die Anlage "Unternehmenszahlen" aus. Sie haben für sich - und für alle Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaften sowie für alle eignungleihenden Unterauftragnehmer (sofern zutreffend) - die Anlage "Unternehmenszahlen" abzugeben. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe werden die Mitarbeiterzahlen aller Unternehmen addiert. Die Mindestanforderungen beziehen sich auf die addierten Zahlen.
Zum Nachweis füllen Sie bitte das Dokument "Unternehmenszahlen" aus und reichen dieses mit Ihrem Angebot ein.
Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, werden die Umsätze der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Übersenden Sie hierzu bitte für jedes Mitglied der Bieterkonstellation eine eindeutig zuweisbare Eigenerklärung indem Sie die mitgelieferten Dokumente ausfüllen, welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre für jedes Mitglied der Bieterkonstellation belegt. Die Summe der Umsätze muss den geforderten Mindestumsatz erreichen.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich oder elektronisch bei der Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn einzureichen und zu begründen. Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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