Ausschreibungsdetails
Bundespolizeidirektion Pirna
Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen:
Eigenerklärung Ausschlussgründe, Eigenerklärung Sanktionen
Russland und Anlage Unternehmensdaten
im Vertragszeitraum vom 01.11.2026 - 31.10.2030. Optional kann die Laufzeit maximal einmal um ein Jahr verlängert werden.
Während der Vertragslaufzeit sind ca. 87600
Bewachungsstunden zu leisten.
Folgende Dokumente sind mit Ablauf der Angebotsfrist einzureichen:
Angebotsformular
Aufschlüsselung Stundenverrechnungssatz Position 1
Vordruck Referenzen
Eigenerklärung Ausschlussgründe
Eigenerklärung Sanktionen Russland
Anlage Unternehmensdaten
Eigenerklärung Auftragsverarbeitung
Eigenerklärung Verpflichtungsgesetz
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. Befreiungsnachweis
Arbeitserlaubnis Bewachungsgewerbe
Gewerbenachweis bzw. Handelsregisterauszug
Vordruck Sonstige leistungsbezogene Erklärungen und Nachweise
Musterschichtplan
Eigenerklärung Auftragsverarbeitung
Im Rahmen der Leistungserbringung wird eine
Auftragsverarbeitung erfolgen, d. h. es werden durch die
künftige Auftragnehmerin personenbezogene Daten erhoben,
verarbeitet und genutzt. Deren Mitarbeiter werden auf diese
personenbezogenen Daten Zugriff erhalten bzw. diese Daten
selbst im Rahmen Ihrer Tätigkeit verwenden.
Da der Bedarfsträger für diese Auftragsverarbeitung die
verantwortliche Stelle ist, wird der Bedarfsträger nach der
Zuschlagserteilung die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
mit der zukünftigen Auftragnehmerin abschließen.
Der Inhalt dieser Vereinbarung wurde bereits festgelegt. Die
Vereinbarung steht mit den Vergabeunterlagen zum Download
bereit (siehe Anlage 18) . Die darin genannten Anforderungen
sind zu erfüllen und müssen bei der Angebotskalkulation
berücksichtigt werden.
Bitte fügen Sie Ihrem Angebot die Eigenerklärung
Auftragsverarbeitung bei, in der Sie sich verpflichten, die in der
Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung getroffenen
Festlegungen im Fall der Auftragserteilung an Ihr Unternehmen
einzuhalten.
Eigenerklärung Verpflichtungsgesetz
Zum Nachweis, dass Sie als Bieter im Falle der
Auftragserteilung eine zur ordnungsgemäßen
Leistungserbringung ausreichende Zahl an Mitarbeiter/innen
bereitstellen, die mit einer Verpflichtung im o.g. Sinne
einverstanden sind, verlangt die Vergabestelle von Ihnen die
Eigenerklärung Verpflichtungsgesetz inkl. der dazugehörigen
Anlagen, die von Ihnen ausgefüllt eingereicht werden muss.
Verpflichtungserklärung VS-NfD
Während der Vertragsausführung ist eine Kenntnisnahme von Verschlusssachen nach dem Geheimhaltungsgrad VS-NfD (Verschlusssache - nur für den Dienstgebrauch) möglich. Der Bieter verpflichtet sich, die im Merkblatt für die Behandlung von VS (Geheimschutzhandbuch-Anlage 4) "Anlage 24_VS-NfD Merkblatt" festgelegten Bestimmungen einzuhalten und die Verschlusssachen entsprechend zu behandeln, sofern bei der Leistungserbringung Verschlusssachen verwendet werden oder die Leistung solche erfordert oder beinhaltet.
Sonstige leistungsbezogene Erklärungen und Nachweise
Zur Verifizierung der Anforderungen an die Leistungserbringung
sind die nachfolgend aufgeführten Aufgaben- bzw.
Fragestellungen in Ihrem Angebot nachvollziehbar zu
beantworten. Den Musterschichtplan zu a) erstellen Sie bitte
selbst und legen diesen dem Angebot bei. Für die
Beantwortung der Fragestellungen zu b) bis d) nutzen Sie bitte
den Vordruck Sonstige leistungsbezogene Erklärungen und
Nachweise.
a) Musterschichtplan
Erläutern Sie Ihre Dienstorganisation für die
Bewachungsdienstleistung anhand eines in einem gesonderten
Dokument beizufügenden Musterschichtplans. Beschreiben Sie
darin die Einhaltung, der in den Vertragsunterlagen enthaltenen
Vorgaben sowie die Durchführung von Pausen bzw. die
Gestaltung der Pausenzeiten im Einklang mit den geltenden
Vorschriften und (mantel-) tariflichen Regelungen sowie die
Gestellung ggf. erforderlichen Pausenersatzes.
b) Personaleinsatz
Beschreiben Sie den geplanten Personaleinsatz und beziffern
Sie die Anzahl der einzusetzenden Gesamtwachkräfte, das von
Ihnen eingesetzt wird, um die Bewachungsleistung in dem in
der Leistungsbeschreibung geforderten Umfang sicherzustellen.
Gehen Sie insbesondere auch darauf ein, wie Sie auf
kurzfristige Personalausfälle reagieren.
c) Erreichbarkeit der Objektleitung
Wie stellen Sie sicher, dass die Objektleitung die unter Ziffer 2.3
Leistungsbeschreibung angegebene Erreichbarkeit
gewährleistet?
d) Beschwerdemanagement
Wie reagieren Sie auf Beschwerden des Bedarfsträgers und in
welchem Zeitrahmen stellen Sie sicher, dass der Beschwerde
wirksam abgeholfen wird?
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
● Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
● Wert des Auftrages,
● Zeitraum der Leistungserbringung,
● Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
● Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung im jeweiligen Referenzprojekt bis zum Tag der Auftragsbekanntmachung/Veröffentlichung).
● Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
○ Mindestens eine Referenz muss die Bewachung einer Liegenschaft mit Pfortendienst umfassen,
○ Mindestens eine Referenz muss die Bewachung einer Liegenschaft mit Revierdienst umfassen
○ Mindestens eine Referenz muss die Bewachung einer Liegenschaft im 24 Stunden Dienst umfassen.
○ die Leistungserbringung muss bei den drei Referenzen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe mindestens über einen Zeitraum von einem Jahr erbracht worden sein.
Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein. Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Es gilt einen Mindestraum von einem Jahr ab Angebotsabgabe an die Leistungserbringung. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung dieser Referenz. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
Für die Referenzen ist das Formular "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie da Formular sofern erforderlich bitte mehrfach.
Es sind nur 3 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich darüber hinaus vor, die angegebenen Referenzen durch Rückfrage bei den in den Referenzen genannten Ansprechpersonen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie sofern es Ihnen z. B. aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich ist, den konkreten Auftragswert anzugeben, den Wert des Auftrags auch in Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe im Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Zum Nachweis der zum Ablauf der Angebotsfrist bestehenden Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen. Die Bescheinigung muss eine Gültigkeit bis mindestens zum Ende der Angebotsfrist aufweisen.
Ausländische Bieter beachten bitte Folgendes:
Für die Ausführung der Leistungen muss der Betrieb der Auftragnehmerin bei der zuständigen, deutschen Berufsgenossenschaft angemeldet sein. Sofern aufgrund internationaler Vereinbarungen eine Befreiung von dieser Verpflichtung besteht, ist dies durch eine Bescheinigung der deutschen Berufsgenossenschaft zu belegen (Befreiungsnachweis). Der Befreiungsnachweis ist in diesem Fall dem Angebot beizufügen.
Zum Nachweis über die Erlaubnis zur Durchführung der gewerbsmäßigen Bewachung ist die Erlaubnis gem. § 34 a Gewerbeordnung einzureichen
Dem Angebot ist ein Handelsregisterauszug beizulegen, der den Registerinhalt mit dem letzten vorgenommenen Änderungsstand zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe wiedergibt.
Sofern aus einem berechtigten Grund kein Handelsregisterauszug eingereicht werden kann, ist ein gültiger Gewerbenachweis vorzulegen, der den Registerinhalt mit dem letzten vorgenommenen Änderungsstand zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe wiedergibt
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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