Tendering Procedure Details
Tendering Documents are subject to restrictions of confidentiality
You can only access the documents as a registered user via the e-Vergabe Website for bidders. Follow this link to find out how:
Next Steps.
2.Elektronische Verfügbarmachung der Vergabeunterlagen (§ 20 Abs.4 VSVgV)
2 Stück an die WTD 41 zur Außenstelle Koblenz-Metternich
Leistungsfähigkeit/Eignung der Fähigkeiten anderer Unternehmen Dritter/Nachunternehmen/konzernverbundener Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die geforderten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in entsprechender Form vorzulegen. Sollte der Bewerber sich bei seiner Bewerbung auf die Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen berufen (wollen), so hat er nachzuweisen, dass diese ihm die für die Auftragsausführung erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen werden. Der Nachweis erfolgt in Form einer entsprechenden Eigenerklärung des anderen Unternehmens gemäß §22 Abs. 1 VSVgV.
2.Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft / einen Wettbewerbsregisterauszug über den Bewerber einzuholen.
3.Sofern eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft (BewGe) erfolgen soll, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe gezeichnete Erklärung (unterzeichnet und eingescannt oder mit mindestens fortgeschrittener Signatur signiert) einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer BewGe abzugeben.
Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Bei fremdsprachigen Dokumenten ist die Vorlage einer beglaubigten Übersetzung erforderlich.
4.Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen spätestens vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
5.Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit
(www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter für die Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und lnteressenbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf
https:// www.evergabe-online.info bereit.
6.Berücksichtigt werden nur unterzeichnete und eingescannte oder mit fortgeschrittener Signatur versehene Teilnahmeanträge, die elektronisch mit allen Anlagen über die e-Vergabe-Plattform bis zu dem angegebenen Schlusstermin eingegangen sind. Im Falle der Beteiligung als Bewerbergemeinschaft ist der Teilnahmeantrag entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
Die Kommunikation und die Übermittlung von Informationen in diesem Teilnahmewettbewerb erfolgen elektronisch über die E Vergabe-Plattform.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die über die E-Vergabe-Plattform bis spätestens 8 Werktage (Montag bis Freitag) vor Ablauf des Schlusstermins für die Einreichung des Teilnahmeantrages eingegangen sind.
Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet.
7.Der öAG behält sich vor, die angegebenen Nachweise bei den angegebenen Ansprechpartnern zu überprüfen.
8.Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, sind diese vom Bewerber/Bieter unaufgefordert formlos der genannten Kontaktstelle mitzuteilen. Dies erfasst u. a. auch Änderung der Organisation (bspw. Eigentümerstruktur, Umstrukturierung). Die Vergabestelle hat zu prüfen, inwieweit sich diese Angaben auf die bereits festgestellte Eignung eines Bewerbers/Bieters auswirken und ob die Eignung neu festgestellt werden muss.
Eine entsprechende Neubeurteilung kann zu einem Wegfall der zunächst festgestellten Eignung führen
2 Stück an die WTD 41 zur Außenstelle Koblenz-Metternich
Mit einer Festbeauftragung von 26 Stück und einer RV-Höchstmenge von 1.000 Stück.
Laufzeit: 4 Jahre.
Hinweis:
Die Finanzierung für die Festbeauftragung von 26 Stück WLE ist gesichert.
Die Finanzierung weiterer möglichen Abrufe / Bestellungen ist derzeit nicht gesichert.
Der Nachweis der Fertigung und Lieferung erfolgt durch Vorlage mindestens 3 Referenzen eines Referenzprojektes in den letzten 5 Jahren mit vergleichbarem Leistungsgegenstand.
Die Referenz muss mindestens folgende Angaben enthalten: Beschreibung des Referenzprojektes unter Angabe des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes bzw. der Dauer, des Umfangs, des Wertes, des öffentlichen Empfängers und Nennung der erbrachten Leistung sowie Nennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber des benannten Referenzprojektes.
Der Nachweis erfolgt durch eine unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung.
Hinweis zur Angabe von Referenzprojekten:
Neben der technischen Beschreibung des Referenzprojektes ist auch der jeweilige
Vertragspartner, Ansprechpartner (Name, Adresse, Telefon, E-Mail) des Vertragspartners, die Vertragslaufzeit sowie der ungefähre Auftragswert (Größenordnung) anzugeben. Das Referenzprojekt muss abgeschlossen sein. Der Abschluss des Referenzprojekts darf nicht länger als fünf Jahre (gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge) zurückliegen.
Sofern die entsprechenden Verträge mit dem BAAINBw geschlossen wurden, ist als Nachweis die Angabe der Vertragsnummer und des Vertragsgegenstandes ausreichend.
Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer formlosen, unterzeichneten und gescannten oder elektronisch signierten (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung über die Höhe der für diesen Auftrag zur Verfügung stehenden Fertigungskapazitäten.
Der Bewerber hat über Instandsetzungskapazitäten (Anlagen, Fachpersonal und Infrastruktur) zur Instandsetzung von mind. 100 EA WLE20 pro Jahr zu verfügen.
Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer formlosen, unterzeichneten und gescannten oder elektronisch signierten (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung über die Höhe der für diesen Auftrag zur Verfügung stehenden Instandsetzungskapazitäten.
-Sofern im Land des Gesellschaftssitzes/Unternehmenssitzes keine Registrierungspflicht besteht:
Formlose, unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung mit Angabe
-der Gesellschafts-/Rechte- bzw. Organisationsform
-des Sitzes (vollständige Adresse)
-des Gegenstands des Unternehmens
-des Grundkapitals/Stammkapitals
-der bestehenden allgemeinen Vertretungsregelungen (Allein- oder Gesamtvertretungsbefugnis des bzw. der Geschäftsführer; bestehende Prokura)
-namentliche Nennung von Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsberechtigte
-namentliche Nennung der Prokuristen, sofern vorhanden
Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch - im Falle der Gründung einer Bewerbergemeinschaft - von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
-Unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung des Bewerbers zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Das entsprechende, zu befüllende Formular BAAINBw-B-V 034 wird bereitgestellt, siehe Anlage.
-Formlose, unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung zur Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firmennamen und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail und Telefonnummer.
-Auszug aus dem Handelsregister bzw. Gewerbezentralregister
-Formlose unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung, dass eine Betriebsstätte im Sinne des § 12 Abgabenordnung auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland besteht.
-Formlose, unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung, dass es sich bei dem Bewerber um ein Unternehmen mit Hauptsitz in einem EU-/EWR-Staat handelt.
-Formlose, unterschriebene und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung, dass die Endproduktion im Europäischen Wirtschaftsraum erfolgt.
-Der AN muss in den letzten 5 Geschäftsjahren mindestens die RV-Obergrenze als Stückzahl der WLE20 ausgeliefert haben.
Der Nachweis erfolgt über eine formlose, unterschriebene und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung.
-Unterzeichnete und eingescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Erklärung betreffend der Gründung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft. Das entsprechende, zu befüllende Formular BAAINBw-B-V 047 wird bereitgestellt, siehe Anlage.
-Formlose, unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung zur Angabe der Rechtsform der Bewerber/Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: (falls zutreffend) gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter, der die Bietergemeinschaft rechtlich vertreten wird. Der Nachweis hierüber ist in Form einer von allen Mitgliedern unterzeichneten und eingescannten oder mit mindestens fortgeschrittener Signatur versehenen Vollmacht vorzulegen.
-Formlose, unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung zur Bezeichnung des/der Unterauftragnehmer(s) mit Firmennamen und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners des jeweiligen Unterauftragnehmers mit E-Mail und Telefonnummer.
-Formlose, unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung, dass es sich bei dem/den beabsichtigten Unterauftragnehmer(n) um Unternehmen handelt, die ihren Sitz nicht in einem Staat gem. Staatenliste im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG haben.
-Formlose, unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren eröffnet ist und keine Insolvenzreife vorliegt.
-Formlose, unterschriebene und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung, dass für das Vergabeverfahren und die sich ggf. anschließende Vertragsausführung ausschließlich Personal vorgesehen ist, das die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht, sodass die Kommunikation bei Kontaktaufnahme und fortlaufende Kommunikation mit dem Auftraggeber stets in deutscher Sprache erfolgen kann.
Hinweis:
Der Mindestumsatz muss für jedes einzelne Geschäftsjahr mindestens 1.000.000 € betragen, ein Durchschnittswert von
1.000.000 € für alle fünf Geschäftsjahre ist nicht ausreichend, der Ausgleich eines umsatzschwächeren Geschäftsjahres durch ein umsatzstärkeres Geschäftsjahr ist nicht zulässig.
Formlose, unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung mit Angabe
-der Gesellschafts-/Rechte- bzw. Organisationsform
-des Sitzes (vollständige Adresse)
-des Gegenstands des Unternehmens
-des Grundkapitals/Stammkapitals
-der bestehenden allgemeinen Vertretungsregelungen (Allein- oder Gesamtvertretungsbefugnis des bzw. der Geschäftsführer; bestehende Prokura)
-namentliche Nennung von Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsberechtigte
-namentliche Nennung der Prokuristen, sofern vorhanden
Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch - im Falle der Gründung einer Bewerbergemeinschaft - von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
Regelungen finden sich zum späteren Zeitpunkt in den Vergabeunterlagen.
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrages sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Diese Unterlagen werden nach bestandenem Teilnahmewettbewerb und Auswahl als Bewerber zur Verfügung gestellt.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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