Ausschreibungsdetails
Die Unterstützung umfasst insbesondere folgende Aufgaben:
• fachliche und administrative Unterstützung des Fachreferates in allen Phasen der Projektförderung (von der Beratung der Interessenten und Antragsteller über die Prüfung der Anträge einschließlich der Begutachtung durch Gutachtergremien, Betreuung während der Laufzeit bis hin zur Verwendungsnachweisprüfung entsprechend dem Handbuch der Projektförderung),
• Weiterentwicklung der Fördermaßnahmen (von der Analyse von Forschung und Entwicklung im Bereich Kommunikationstechnologien und Cybersicherheit sowie der Bewertung forschungspolitischer und wissenschaftlicher Erkenntnisstände bis hin zur Erstellung fachlicher Würdigungen und konzeptioneller Zuarbeiten für Förderbekanntmachungen),
• Mitwirkung bei der Programmentwicklung der beiden Nachfolgepro-gramme, die in der ersten Jahreshälfte 2027 veröffentlich werden und
• Durchführung innovationsunterstützender Maßnahmen zur Fachkommunikation, zur Nachwuchsgewinnung sowie zum Auf- und Ausbau von Netzwerken mit Partnern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik und zur Schaffung günstiger Rahmenbedingungen auf nationaler und europäischer Ebene.
Ziff. V. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV sowie § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG, § 22 LkSG und Art. 5k Sanktions-VO
Die Unterstützung umfasst insbesondere folgende Aufgaben:
• fachliche und administrative Unterstützung des Fachreferates in allen Phasen der Projektförderung (von der Beratung der Interessenten und Antragsteller über die Prüfung der Anträge einschließlich der Begutachtung durch Gutachtergremien, Betreuung während der Laufzeit bis hin zur Verwendungsnachweisprüfung entsprechend dem Handbuch der Projektförderung),
• Weiterentwicklung der Fördermaßnahmen (von der Analyse von Forschung und Entwicklung im Bereich Kommunikationstechnologien und Cybersicherheit sowie der Bewertung forschungspolitischer und wissenschaftlicher Erkenntnisstände bis hin zur Erstellung fachlicher Würdigungen und konzeptioneller Zuarbeiten für Förderbekanntmachungen),
• Mitwirkung bei der Programmentwicklung der beiden Nachfolgepro-gramme, die in der ersten Jahreshälfte 2027 veröffentlich werden und
• Durchführung innovationsunterstützender Maßnahmen zur Fachkommunikation, zur Nachwuchsgewinnung sowie zum Auf- und Ausbau von Netzwerken mit Partnern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik und zur Schaffung günstiger Rahmenbedingungen auf nationaler und europäischer Ebene.
Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (Angabe im Bieterbogen Ziffer VII.1). Sollte ein Unternehmen erst seit weniger als drei Jahren bestehen, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung zu machen. Es ist zudem gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass das betreffende Unternehmen seit weniger als drei Jahren besteht.
Erklärung, aus der die Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Beschäftigtenzahl im projektrelevanten Umfeld hervorgehen (Angabe im Bieterbogen Ziffer VIII.2)
• Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Forschungsförderung, der Wissenschafts-, Forschungs- und Innovationspolitik
• Kenntnisse über die deutsche Forschungs- und Innovationslandschaft, deren Institutionen, beteiligte Akteure und internationale Einordnung sowie aktuelle, für Deutschland zentrale technologische Entwicklungen insbesondere in den Bereichen zukünftiger Kommunikationstechnologien, Cybersicherheit und Quantenkommunikation.
• Kenntnisse und Erfahrungen in der Betreuung von Fördermaßnahmen im Bereich der Zusammenarbeit von Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Wirtschaft, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen, und Gesellschaft.
• Kenntnisse und Erfahrungen in der Konzeption und administrativ-organisatorischen Betreuung strategischer, strukturbildender Maßnahmen sowie komplexer Auswahlprozesse unter Einbindung von hochrangigen Akteuren aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft.
• Kenntnisse und Erfahrungen in der fachlichen und administrativen Prüfung, Bewilligung/Ablehnung, Abwicklung und Betreuung von öffentlichen Fördermaßnahmen sowie von Anträgen/ Vorhaben im Rahmen des öffentlichen Projektförderverfahrens im Bereich von Forschung, Entwicklung und Innovation. Darunter sollen auch Erfahrungen mit Fördermaßnahmen sein, die auf internationale Kooperationen gerichtet sind bzw. diese als komplementäre Ziele adressieren.
• Kenntnisse und Erfahrungen bei der Vergabe und administrativen Abwicklung von öffentlichen Aufträgen.
• Kenntnisse und Erfahrungen in der Konzeption und Umsetzung von öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen (z. B. Durchführung von Veranstaltungen, Fachinformation und -kommunikation).
Eine Referenz kann mehrere Erfahrungsbereiche abdecken. Es sind jedoch insgesamt mindestens drei verschiedene Referenzen zu benennen.
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen des Bieters. Für die vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen müssen folgende Qualifikationen anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden, wobei für jede der im Folgenden genannten Qualifikationen Referenzen vorzulegen sind:
• Fünfjährige Erfahrung als Leiter/-in einer Organisationseinheit von mindestens sieben Mitarbeiter/-innen (für eine/n Mitarbeiter/in mindestens eine Referenz).
• Kenntnisse und Erfahrungen mit Projektförderverfahren mit Bezügen zur Innovations- und Forschungsförderung sowie den damit verbundenen Rechtsvorschriften (insbesondere im deutschen Zuwendungsrecht, im allgemeinen Haushaltsrecht, im Verwaltungsrecht sowie im einschlägigen EU-Recht) (für eine/n Mitarbeiter/in mindestens eine Referenz).
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Für die Erbringung des Auftrags müssen mindestens Mitarbeiter mit den folgenden Qualifikationen verfügbar sein und die Qualifikation muss anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden:
• Kenntnisse und Erfahrungen bei Projektförderverfahren mit Bezügen zur Innovations- und Forschungsförderung sowie den damit verbundenen Vorschriften (insbesondere im deutschen Zuwendungsrecht, im allgemeinen Haushaltsrecht, im Verwaltungsrecht sowie im einschlägigen EU-Recht) (für mindesten 5 Mitarbeiter/innen).
• Abschluss eines naturwissenschaftlichen oder ingenieurtechnischen Studiums (für mindesten 5 Mitarbeiter/innen).
• wissenschaftlich-technologische Basiskompetenzen sowie innovationsökonomische und -politische Kenntnisse (für mindestens 5 Mitarbeiter/innen).
• Englisch verhandlungs- und präsentationssicher. (entsprechend Niveau C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen; für mindestens 3 Mitarbeiter/innen)
• Kenntnisse und Erfahrungen in der Vergabe von öffentlichen Aufträgen nach den einschlägigen Rechtsvorschriften (UVgO, GWB, VgV etc.) (für mindestens 2 Mitarbeiter/innen).
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen der technischen Fachkraft oder der technischen Stelle, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung als Beauftragte(r) für den Haushalt eingesetzt werden soll. Für die/den Beauftragte(n) für den Haushalt müssen insgesamt folgende Qualifikationen anhand des Qualifikationsprofils nachgewiesen werden:
• Zur Wahrnehmung der Aufgaben des/der Beauftragten für den Haushalt bei Vollzug der Projektförderung (§ 9 Bundeshaushaltsordnung) haben die vorgesehenen/ Mitarbeiter/innen nach den Verwaltungsvorschriften Nr. 2 bis Nr. 4 zu § 9 BHO über Kenntnisse im deutschen Zuwendungsrecht, im deutschen allgemeinen Haushaltsrecht sowie im deutschen allgemeinen Verwaltungsrecht nachzuweisen (für mindestens 1 Mitarbeiter/in).
• Der/Die Beauftragte für den Haushalt sollte zumindest über den Kenntnisstand eines abgeschlossenen Studiums zum Verwaltungswirt (FH) oder inhaltlich gleichwertigen Abschlusses oder gleichwertige, in der Praxis erworbene Fähigkeiten verfügen (für mindestens 1 Mitarbeiter/in).
unternehmensbezogene Unterlagen (insb. Eigenerklärungen) nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachfordern oder vervollständigen lassen (§ 56 Abs. 2 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160
Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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