Ausschreibungsdetails
zum 11.08.2026, 13:00 Uhr in elektronischer Form eingereicht
werden. Dem Teilnahmeantrag sind die geforderten
Erklärungen und Nachweise beizufügen sowie eine EMail-
Adresse anzugeben.
Vor Abgabe eines Angebotes ist die Teilnahme an einer
Ortsbesichtigung zwingend erforderlich. Das Zeitfenster für
Ortsbesichtigungen wird mit den Vergabeunterlagen bekannt
gegeben. Zum Ortstermin sind maximal 3 Personen als
Vertreter des Bieters zugelassen. Details sind bei weiterer
Teilanhme am Vergabeverfahren den dann zur Verfügung
gestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Zuschlag erfolgt aus das wirtschaftlichste Angebot, ermittelt
aus der Summe der einzelnen Liegenschaftsauswertungen
unter Berücksichtigung der jewiligen Gewichtung von Qualität
und Angebotspreis.
Luftwaffenkaserne Köln-WAHN Wachkategorie A 2 - personelle
Wachleistung mit Fahrzeugen
Gewichtung = 30 % Preis und 70 % Qualität.
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2009/81/EG
VSVgV
vorgesehen. Somit ergibt sich eine maximale Vertragslaufzeit bis
31.3.2034.
vorgesehen. Somit ergibt sich eine maximale Vertragslaufzeit bis
31.3.2034.
+ militärische Liegenschaft oder kritische Infrastruktur jeweils mit Waffe und mehr als 10 Wachpersonen durchschnittlich = 4 Punkte;
+ militärische Liegenschaft oder kritische Infrastruktur jeweils mit Waffe und 6 bis 10 Wachpersonen durchschnittlich = 3 Punkte;
+ militärische Liegenschaft oder kritische Infrastruktur jeweils mit Waffe und bis zu 5 Wachpersonen durchschnittlich = 2 Punkte;
+ Sicherheitsdienstleistung mit Waffe = 1 Punkt.
Zu berücksichtigen ist die durchschnittliche Anzahl der je Schicht eingesetzten Wachpersonen (Durchschnitt pro Woche - ohne Berücksichtigung von Feiertagen). Beispielrechnung: Mo Fr: 3 WP Tagschicht /5 WP Nachtschicht und Sa/So: 5 WP Tag- und Nachtschicht [5 (Schichten Mo-Fr) x 3 (WP)) + [9 (Schichten Mo-So) x 5 (WP)) = 15 + 45 = 60 60 /14 (Schichten pro Woche)= 4,29 Wachaufgaben (somit 5 WP als durchschnittliche Anzahl).
Infrastrukturen gelten dann als kritisch, wenn sie für die Funktionsfähigkeit moderner Gesellschaften von wichtiger Bedeutung sind und ihr Ausfall oder ihre Beeinträchtigung nachhaltige Störungen im Gesamtsystem zur Folge hat. (Auszug Nationale Strategie zum Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS-Strategie). Die sieben Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Soweit eine Begrenzung auf 7 Bieter wegen Punktegleichheit an der 7. Stelle nicht möglich ist, wird der Bieterkreis um die Anzahl der punktgleichen Bieter erweitert.
Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen
gem. Vordruck "Referenzbescheinigung". Sind
mehrere Liegenschaften in einem Vertrag
zusammengefasst, gilt dies als eine Referenz.
Insgesamt sind genau drei erfolgreiche Referenzen
des Dienstleistungsempfängers vorzulegen.
Vorzulegen sind:
a.bei Leistungen für öffentliche Auftraggeber:
Bescheinigung von der zuständigen Behörde
b.bei Leistungen in militärischen Liegenschaften:
Bescheinigung mindestens des/der
Kasernenkommandanten/Kasernenkommandantin
bzw. des/der Standortältesten
c.bei Leistungen für private Auftraggeber: eine vom
Auftraggeber ausgestellte Bescheinigung oder
ersatzweise eine Eigenerklärung des Auftraggebers
Bei der Einreichung von weniger als drei Referenzen
wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Die Bescheinigungen sind mit folgenden
Mindestangaben gefordert:
a.Bezeichnung des Dienstleistungsgebers,
b.Bezeichnung des Objektes,
c.Art und Umfang der erbrachten bewaffneten
Leistungen,
d.Anzahl der durchschnittlich eingesetzten
Wachpersonen,
e.Zeitraum der Leistungserbringung,
f.Angabe, ob die Dienstleistung fachgerecht und
ordnungsgemäß ausgeführt wurde,
g.Name des Dienstleistungsempfängers,
h.Name und Funktion der Auskunftsperson,
i.Unterschrift
Das Verfahren wird in mehreren
aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder
Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen
werden.
beachtet wird, mit fortgeschrittener oder qualifizierter
elektronischer Signatur versehen.
Eigenerklärung (mit fortgeschrittener oder
qualifizierter elektronischer Signatur versehen), dass
ausschließlich Personal eingesetzt wird,
a.das körperlich, geistig und sprachlich zur Erfüllung
der vertraglichen Bewachungsleistungen geeignet ist,
wobei sprachlich geeignet bedeutet, dass das
Personal sich in Wort und Schrift in deutscher
Sprache verständigen kann,
b.für das ein Nachweis über die Freigabe im
Bewacherregister (Einsatzart: Schutz besonders
gefährdeter Objekte) vorliegt,
c.das eine entsprechende Erste-Hilfe-Ausbildung
erhalten hat und
d.das über eine fundierte Waffen- und
Schießausbildung entsprechend den vertraglichen
Vorgaben verfügt.
Eigenerklärung (mit fortgeschrittener oder
qualifizierter elektronischer Signatur versehen), dass
der Teilnehmer im Auftragsfall
a.auf Verlangen des Auftraggebers die vorstehenden
Einzelnachweise vor Leistungsbeginn bzw. vor dem
ersten Einsatz des betreffenden Mitarbeiters vorlegen
wird
b.als Aufsichtführende Wachperson nur solche
Mitarbeiter einsetzen wird, die im Hinblick auf die
dabei erforderlichen besonderen Aufgaben
hinreichend ausgebildet und geschult sind
c.seine Mitarbeiter über das Verbot des Konsums von
Cannabis und anderen Rauschmitteln in
Bundeswehrliegenschaften belehrt und diesbezüglich
Nachweise geführt werden, die jederzeit durch den
Auftraggeber eingesehen werden können. Diese
Regelung ist entsprechend in den Dienstanweisungen
zu hinterlegen.
Das Verfahren wird in mehreren
aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder
Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen
werden.
von Verschlusssachen (VS) (Formular BAAINBw-B-V
031) durch Bewerber /Bieter bei Aufträgen nach § 104
Abs. 3 GWB (vgl. Merkblatt BAAINBw-096a/04.2015)
mit fortgeschrittener oder qualifizierter elektronischer
Signatur versehen.
Eigenerklärung, dass die Anforderungen gem. Ziffer
2.2 des Geheimschutzhandbuches des BMWi akzeptiert und eingehalten werden, mit
fortgeschrittener oder qualifizierter elektronischer
Signatur versehen.
Das Verfahren wird in mehreren
aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder
Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen
werden.
(VSVgV § 26) bzw. eine Eigenerklärung, dass eine
entsprechende Versicherung im Falle der
Zuschlagserteilung abgeschlossen wird.
Mindestdeckung:
a.für Personenschäden 1.500.000,00 €
b.für Sachschäden 350.000,00 €
c.für das Abhandenkommen bewachter Sachen
20.000,00 €
d.für Vermögensschäden 15.000,00 €
(bei nichtausreichender Deckungssumme ist die
Deckungszusage des Versicherers erforderlich).
Das Verfahren wird in mehreren
aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder
Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen
werden.
fortgeschrittener oder qualifizierter elektronischer
Signatur versehen.
falls zutreffend: Erklärung betreffend der Gründung
einer Bewerbergemeinschaft (BAAINBW-B- V 047),
ausgefüllt und mit fortgeschrittener oder qualifizierter
elektronischer Signatur versehen.
Das Verfahren wird in mehreren
aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder
Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen
werden.
Mindestforderung:
Der Nachweis muss zwingend folgende Daten
enthalten: Name des Unternehmens, Gewerbe-ID,
Status "freigegeben", Datum der Erstellung/des
Auszuges.
älter als drei Monate zum Ende der Abgabefrist des
Teilnahmeantrages).
Das Verfahren wird in mehreren
aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder
Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen
werden.
veröffentlichten Bewertungsmatrix
fortgeschrittenen bzw. qualifzierten elektronischen Signaturen
enthalten (siehe hierzu Forderungen der Checklisten), finden
keine Berücksichtigung. In diesem Fall erfolgt keine
Nachforderung,
Unvollständige Unterlagen werden im Rahmen einer erfolglosen
Nachforderung ausgeschlossen.
Checkliste.
Abschluss eines Rahmenvertrages über die Bewachung und
Absicherung von Anlagen und Einrichtungen der Bundeswehr,
hier in der/den Liegenschaft Luftwaffenkaserne Köln-WAHN mit persönlich
zugewiesener Waffe P 8 oder dem bei der Bundeswehr
eingeführten Nachfolgemodell.
Anforderung für die Luftwaffenkaserne Köln-WAHN: Wachkategorie A 2 - personelle Wachleistung mit Fahrzeugen, Sicherheitsüberprüfungen sind nicht erforderlich.
Gem. Vertragsentwurf sowie Anlage 12 zum Vertrag - Forderungen zur Bewachung und Abischerung
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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