Ausschreibungsdetails
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) im Bereich „Material- und Werkstoffinnovationen“
Auftrag kann auch remote erbracht werden, Präsenztermine ergeben sich aus
der Leistungsbeschreibung.
in den Vergabeunterlagen genannt: s. Bieterbogen
Ziff. V. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§
123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV sowie § 19 Abs. 1 MiLoG.
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) im Bereich „Material- und Werkstoffinnovationen“
Vertrages durch den Auftraggeber um bis zu einem weiteren Jahr
der Leistungsbeschreibung.
Inklusive der Erklärung zur Anzahl der zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung fest angestellten Mitarbeiter, die im projektrelevanten Umfeld tätig sind, sowie zur Anzahl der zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung fest angestellten Mitarbeiter, die für das Projekt zur Verfügung stehen.
Zu 6.: Die entsprechenden Darstellungen müssen eine hinreichend ausführliche Be-schreibung des Auftragsinhalts und des zeitlichen Auftragsumfangs in Personenta-gen enthalten. Anzugeben sind zudem Adresse und Telefonnummer des Ansprech-partners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge so-wie die Rolle, die der Leistungserbringer in dem jeweiligen Auftrag eingenommen hat.
Durch die Referenzen sollen folgende Gesichtspunkte nachgewiesen sein:
• Erfahrungen in den Kernaufgaben der öffentlich finanzierten Projektförderung, vorzugsweise im Forschungs- oder Wissenschaftsbereich, sowie im Bereich der Analyse von forschungs- und wissenschaftspolitischen Entwicklungen,
• Erfahrungen in den Begleitmaßnahmen im Forschungs- und Wissenschaftsbe-reich, insbesondere in der Fachinformation und in der Konzeption und Durchfüh-rung von Fachveranstaltungen,
• Erfahrungen in den europäischen Forschungsstrukturen und den Aufgaben im Rahmen der Forschungsförderung im EU- bzw. internationalen Kontext,
• Zugang und Akzeptanz bei den relevanten Forschungs-, Wissenschafts- und In-dustriebereichen und -akteuren, da im Zusammenhang mit der Bewertung und Durchführung von F&E-Fördermaßnahmen sehr häufig sensible Informationen recherchiert, sowie Entscheidungen kommuniziert und begründet werden müs-sen.
Eine Referenz kann mehrere Erfahrungsbereiche abdecken. Es sind jedoch insge-samt mindestens zwei verschiedene Referenzen zu benennen.
• Abgeschlossenes Hochschulstudium, vorzugsweise der Fachrichtungen Ingeni-eurwissenschaften, Naturwissenschaften, für die fachliche Ebene ist die Promo-tion ist von Vorteil,
• Mind. dreijährige Erfahrung als Leiter/-in einer Organisationseinheit mit einem für diese Leistungserbringung geforderten vergleichbaren Aufgabenspektrum und von mindestens 20 Mitarbeiter/-innen für die Projektleitung mindestens ein Refe-renznachweis (z. B. im Bereich des Projektmanagements an einem Forschungs-institut, an einer Hochschule, in einem gewerblichen Unternehmen oder bei ei-nem Projektträger),
• Mind. drei Jahre Berufserfahrung (z. B. im Bereich des Projektmanagements an einem Forschungsinstitut, an einer Hochschule, in einem gewerblichen Unter-nehmen oder bei einem Projektträger),
• mind. 2 Jahre Erfahrung als Führungskraft,
• Fundierte Kenntnisse der Strukturen und Funktionsweise der nationalen For-schungs- und Innovationsförderung (insbesondere des BMFTR, aber auch ande-rer Ressorts und der Bundesländer), inklusive des Zusammenwirkens zwischen Wissenschaft und Industrie
• Fundierte Kenntnisse in der Fachinformation und in der Organisation von Fach-veranstaltungen (insbesondere inhaltliche Konzeption und Durchführung),
• Fundierte Kenntnisse der europäischen Forschungsfördersysteme,
• Nachgewiesene Berechtigung zur Bearbeitung von Verschlusssachen mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) nach den ein-schlägigen Regelungen,
• Deutsch als Arbeitssprache, Englisch verhandlungs- und präsentationssicher.
Für die Erbringung des Auftrags müssen mindestens Mitarbeiter mit den folgenden Qualifikationen verfügbar sein und die Qualifikation muss anhand der Qualifikations-profile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewie-sen werden. Ein Mitarbeiter kann dabei mehrere Qualifikationen erfüllen:
• Abgeschlossenes Hochschulstudium vorzugsweise der Fachrichtungen Ingeni-eurwissenschaften (mindestens 5 Personen), Naturwissenschaften (mindestens 6 Personen), Promotion ist von Vorteil,
• Senior Data Scientist (mindestens eine Person) sowie Data Scientist (mindestens 3 Personen) für Semantische Technologien der Fachrichtung Informatik, Materi-alwissenschaften, Data Science oder vergleichbar zur Bewertung interoperabler, maschinenlesbarer Datenplattformen, die KI-Analysen und automatisierte Work-flows ermöglichen
• Fundierte fachliche Kenntnisse im Förderbereich
• Mind. 1 Jahr Berufserfahrung (z. B. im Bereich des Projektmanagements an ei-nem Forschungsinstitut, an einer Hochschule, in einem gewerblichen Unterneh-men oder bei einem Projektträger),
• Fundierte Kenntnisse der Strukturen und Funktionsweise der nationalen For-schungsförderung (insbesondere des BMFTR, aber auch anderer Ressorts und der Bundesländer),
• Fundierte Kenntnisse in der Fachinformation und in der Organisation von Fach-veranstaltungen (insbesondere inhaltliche Konzeption und Durchführung),
• Fundierte Kenntnisse der europäischen Forschungsfördersysteme,
• Nachgewiesene Berechtigung zur Bearbeitung von Verschlusssachen mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) nach den ein-schlägigen Regelungen,
• Erfahrungen in der Forschungs- und Wissenschaftskommunikation,
• Deutsch als Arbeitssprache, Englisch verhandlungs- und präsentationssicher.
• Da die fachlichen Mitarbeiter des Projektteams eine besondere Verantwortung für die Beratung, Bewertung und Auswahl der zu fördernden Projekte haben, muss in geeigneter Weise sichergestellt werden, dass sie in der Lage sind, wis-senschaftliche und technische Aspekte auch im Kontext industrieller und ökono-mischer Entwicklungen im Förderbereich zu beurteilen (z.B. Verwertungskonzep-te).
• Abgeschlossenes (Fach-) Hochschulstudium, vorzugsweise in der öffentlichen Verwaltung, oder inhaltlich gleichwertiger Abschluss (z. B. Betriebs- oder Volks-wirtschaft); mindestens 5 Personen,
• Mind. 3 Jahre Berufserfahrung (z. B. im kaufmännischen Bereich, in der öffentli-chen Verwaltung oder im administrativen Bereich bei einem Projektträger); min-destens 3 Personen,
• Fundierte Kenntnisse in der nationalen und europäischen Projektförderung; min-destens 5 Personen,
• Fundierte Kenntnisse im deutschen Verwaltungsrecht sowie im allgemeinen Haushalts- und Zuwendungsrecht; mindestens 5 Personen,
• Kenntnisse weiterer einschlägiger Rechts- und Verwaltungsvorschriften (z. B. Europäischer Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Ent-wicklung und Innovation, Subventionsgesetz, öffentliches Vergaberecht, Bun-desdatenschutzgesetz, Informationsfreiheitsgesetz); mindestens 2 Personen,
• Deutsch als Arbeitssprache, Grundkenntnisse Englisch, für die in der Vorberei-tung und Bearbeitung europäischer oder internationaler Fördervorhaben einge-setzten Mitarbeiter/innen fachspezifisches und verhandlungssicheres Englisch.
• Zur Wahrnehmung der Aufgaben des/der Beauftragten für den Haushalt bei Voll-zug der Projektförderung (§ 9 Bundeshaushaltsordnung) sind nach den Verwal-tungsvorschriften Nr. 2 bis Nr. 4 zu § 9 BHO sehr gute Kenntnisse im deutschen Zuwendungsrecht, im deutschen allgemeinen Haushaltsrecht sowie im deut-schen allgemeinen Verwaltungsrecht nachzuweisen (mindestens ein Referenz-nachweis).
• Der/Die Beauftragte für den Haushalt sollte zumindest über den Kenntnisstand eines abgeschlossenen Studiums zum Verwaltungsfachwirt (FH) oder inhaltlich gleichwertigen Abschlusses verfügen oder gleichwertige, in der Praxis erworbene Fähigkeiten nachweisen (mindestens ein Referenznachweis).
Bewertungsformeln sind in der Vergabeunterlage "Besondere
Bewerbungsbedingungen" aufgeführt.
Bewertungsformeln sind in der Vergabeunterlage "Besondere
Bewerbungsbedingungen" aufgeführt.
Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen (insb.
Eigenerklärungen) nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren
lassen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen
nachfordern oder vervollständigen lassen (§ 56 Abs. 2 VgV). Die
Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien
betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV ausgeschlossen. Dies gilt nicht
für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen
handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die
Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs.
3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der
Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den
Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der
Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt
am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den
Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die
Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend
gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem
Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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