Tendering Procedure Details
Die Leistungsschau ist eine Unternehmerreise in ein bestimmtes Zielland mit einem Symposium. Im Rahmen der Unternehmerreise soll die Leistungsfähigkeit deutscher Unternehmen aus einer Branche bzw. einem Branchensegment präsentiert und der Ausbau des Netzwerks im Zielmarkt ermöglicht werden. Die Veranstaltung, die fachlich anspruchsvoll und für den Adressaten im Ausland ansprechend sein soll, bildet den Schwerpunkt der Reise. Abgerundet wird das Format durch ein Tagungsmagazin für die Bewerbung im Zielland, eine Zielmarktanalyse, ein Briefing der Teilnehmer zum Markt sowie geeignete Objekt- und Referenzbesichtigungen.
Für die Projektumsetzung gelten die Vorgaben gem. Anlage 1_ABD und des Leitfadens.
Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Diese sind unter folgendem Link, ohne Registrierung, abrufbar: www.evergabe-online.de.
Fragen sind bis zum 31.07.2026 12:00 Uhr in deutscher Sprache ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt.
Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen / Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes eingestellt.
Der Bieter / Die Bieterin ist verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind.
Nur wenn die Teilnahme an der Ausschreibung mit der Webanwendung der e-Vergabe AnA-Web beantragt wurde, erfolgt eine aktive Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen, können Bieterfragen zur Ausschreibung gestellt bzw. die Antworten hierzu erhalten und Teilnahmeanträge oder Angebote abgeben werden.
Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung, eventuelle Präsentation und Verhandlungsrunden werden nicht erstattet.
Grundsätzlich ist die Einreichung des Angebots in Textform gem. § 126b BGB ausreichend. Nebenangebote werden nicht zugelassen. Eine Präsentation des Angebots in deutscher Sprache bleibt bei Bedarf vorbehalten.
Es ist nicht zulässig, mehrere Hauptangebote abzugeben. Sollte ein Bieter / eine Bieterin dennoch mehrere Hauptangebote einreichen, werden alle Angebote von der Wertung ausgeschlossen, sofern nicht ausnahmsweise das eine Hauptangebot das andere Hauptangebot ersetzt.
Das Angebot muss den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen.
Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr.
Der Bieter / Die Bieterin hat Art und Umfang der Leistung anzugeben, die er / sie an Unterauftragnehmer / Unterauftragnehmerinnen übertragen will und diese spätestens vor Zuschlagserteilung namentlich zu benennen.
Die vollständigen Angebotsunterlagen für jedes Los sind in einem Unterordner zusammenzufassen. Der Unterordner für das jeweilige Los ist folgendermaßen zu beschriften: LS_NrLos_NameFirma.
Es wird gebeten, die Angebotsunterlagen möglichst zusammenhängend (vorzugsweise in fünf (5) Dokumenten: Konzept, Eigenerklärungen, Preisblatt, Referenzen, LoI oder Absichtserklärungen) einzureichen.
Vorlage einer Erklärung gem. § 123 Abs. 1-4 und § 124 Abs. 1 und 2 GWB, dass keiner der in §§ 123 und 124 GWB genannten Ausschlussgründe vorliegt.
Hierzu zählen insbesondere:
• strafrechtliche Verurteilungen gemäß § 123 GWB,
• Verstöße gegen arbeits-, sozialversicherungs- oder steuerrechtliche Pflichten,
• Insolvenz oder Liquidation,
• sonstige schwere berufliche Verfehlungen,
• wettbewerbsverzerrendes Verhalten oder Interessenkonflikte, insbesondere aus früherer Beratungstätigkeit.
Bei Bieter- oder Bewerbergemeinschaften ist für die Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen jeder einzelne Teilnehmer maßgeblich. Die entsprechenden Eigenerklärungen sind für sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft getrennt abzugeben.
Sollte bei einem oder mehreren Teilnehmern ein Ausschlusstatbestand gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen, ist dies in einer gesonderten Anlage unter Angabe des betroffenen Teilnehmers zu erläutern. Gleichzeitig ist darzulegen, warum eine Teilnahme an dem Vergabeverfahren trotz des Ausschlussgrundes zulässig sein soll (z. B. durch Selbstreinigung gemäß § 125 GWB).
Das Datenblatt ist vollständig auszufüllen, da seit dem 01.06.2022 eine Abfragepflicht im Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt gemäß § 6 Abs. 1 WRegG für den Auftraggebenden besteht. Die Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung und dient der Prüfung etwaiger Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Eine unvollständige oder fehlerhafte Angabe kann gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Das Angebot muss den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Entspricht ein Angebot diesen Anforderungen nicht, so wird es vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle verweist hier ausdrücklich auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV. Zu beachten ist insbesondere, dass bereits die Beifügung der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen durch den Bietenden eine Änderung der Vergabeunterlagen i. S. d. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV und somit einen Ausschlussgrund darstellen kann.
Im Falle der Angebotsabgabe durch eine Arbeitsgemeinschaft (Bietergemeinschaft) ist im Angebot anzugeben: die Mitglieder der Bietergemeinschaft, deren Rechtsform, sowie ein bevollmächtigter Vertreter zur rechtsverbindlichen Vertretung gegenüber der Vergabestelle und zur Durchführung des Vertrags. Sofern eine dieser Angaben im Angebot fehlt, ist sie spätestens vor Zuschlagserteilung auf Anforderung der Vergabestelle nachzureichen. Andernfalls kann der Ausschluss gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV erfolgen.
Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr.
Nicht form- und fristgerecht eingehende Angebote finden bei der Auswertung keine Berücksichtigung.
Angebote, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
Vorlage einer Erklärung nach
- § 19 Abs. 3 MiLoG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen,
- § 21 Abs. 3 AEntG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen.
Zusicherung, dass das Tariftreueversprechen und die Vorgaben des § 3 ff. des Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz) eingehalten werden.
Hinweis: Die Abgabe unzutreffender oder fehlender Eigenerklärungen kann zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Zielland: Niederlande
Branche: Analyse- / Bio- / Labortechnik
Möglicher Veranstaltungsort: Amsterdam, Delft, Leiden
Möglicher Termin: 2027
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
- Formfreie Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei (3) Geschäftsjahre sowie über die Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr, aufgeteilt nach Geschäftsfeldern.
- Formfreie Eigenerklärung über maximal zehn (10) Referenzen des Bieters / der Bietergemeinschaft über ausgeführte vergleichbare Projekte der letzten drei (3) Jahre in Form einer Liste, unter Angabe des Auftragsgegenstands, des Nettoauftragswerts oder der Einordnung des Nettoauftragswerts (z. B. > 50 T €; > 100 T€ und > 500 T€ oder ähnlich grobe Einordnung), des Leistungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers
- Ausbildungsnachweise und Nachweise von guten deutschen Sprachkenntnissen (B2 Niveau) für die Programmdurchführung in Deutschland, von englischen Sprachkenntnissen (B2 Niveau) und ggf. ausreichenden Fremdsprachenkenntnissen für die Umsetzung der Projektphasen im Zielland (A2 Niveau) der für das Projekt vorgesehenen Projektleitung und Projektmitarbeitenden
- Nachweis über das Profil der Projektleitung (akademischer Abschluss sowie / bzw. über eine mindestens 3-jährige Erfahrung im Bereich der Export- und Marktberatung und Branchenkenntnisse zu den Schwerpunkten des Leistungsgegenstandes)
- Erklärung, dass die Projektleitung während der Laufzeit des Projekts in nicht mehr als maximal drei (3) weiteren vergleichbaren Projekten zeitgleich als Projektleitung oder für andere Aufgaben zeitgleich mit einer vergleichbaren Arbeitsbelastung eingesetzt wird sowie Erklärung, dass die Projektleitung für das Projekt auf noch zumindest einen weiteren, fest angestellten Beschäftigten zugreifen kann
Nicht nachgefordert werden können leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen.
- der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden,
- mehr als fünfzehn (15) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst fünfzehn (15) Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn (10) Kalendertage.
Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs (6) Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit dreißig (30) Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Zielland: Schweiz
Branche: Photonik / Optik / Nanotechnik / Feinmechanik
Möglicher Veranstaltungsort: Basel, Zürich
Möglicher Termin: 2. Quartal 2027
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
- Formfreie Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei (3) Geschäftsjahre sowie über die Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr, aufgeteilt nach Geschäftsfeldern.
- Formfreie Eigenerklärung über maximal zehn (10) Referenzen des Bieters / der Bietergemeinschaft über ausgeführte vergleichbare Projekte der letzten drei (3) Jahre in Form einer Liste, unter Angabe des Auftragsgegenstands, des Nettoauftragswerts oder der Einordnung des Nettoauftragswerts (z. B. > 50 T €; > 100 T€ und > 500 T€ oder ähnlich grobe Einordnung), des Leistungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers
- Ausbildungsnachweise und Nachweise von guten deutschen Sprachkenntnissen (B2 Niveau) für die Programmdurchführung in Deutschland, von englischen Sprachkenntnissen (B2 Niveau) und ggf. ausreichenden Fremdsprachenkenntnissen für die Umsetzung der Projektphasen im Zielland (A2 Niveau) der für das Projekt vorgesehenen Projektleitung und Projektmitarbeitenden
- Nachweis über das Profil der Projektleitung (akademischer Abschluss sowie / bzw. über eine mindestens 3-jährige Erfahrung im Bereich der Export- und Marktberatung und Branchenkenntnisse zu den Schwerpunkten des Leistungsgegenstandes)
- Erklärung, dass die Projektleitung während der Laufzeit des Projekts in nicht mehr als maximal drei (3) weiteren vergleichbaren Projekten zeitgleich als Projektleitung oder für andere Aufgaben zeitgleich mit einer vergleichbaren Arbeitsbelastung eingesetzt wird sowie Erklärung, dass die Projektleitung für das Projekt auf noch zumindest einen weiteren, fest angestellten Beschäftigten zugreifen kann
Nicht nachgefordert werden können leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen.
- der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden,
- mehr als fünfzehn (15) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst fünfzehn (15) Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn (10) Kalendertage.
Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs (6) Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit dreißig (30) Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Zielland: Chile
Branche: Abfallwirtschaft / Recycling (Exportinitative Umwelttechnologien)
Möglicher Veranstaltungsort: Santiago de Chile
Möglicher Termin: 2. Quartal 2027
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
- Formfreie Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei (3) Geschäftsjahre sowie über die Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr, aufgeteilt nach Geschäftsfeldern.
- Formfreie Eigenerklärung über maximal zehn (10) Referenzen des Bieters / der Bietergemeinschaft über ausgeführte vergleichbare Projekte der letzten drei (3) Jahre in Form einer Liste, unter Angabe des Auftragsgegenstands, des Nettoauftragswerts oder der Einordnung des Nettoauftragswerts (z. B. > 50 T €; > 100 T€ und > 500 T€ oder ähnlich grobe Einordnung), des Leistungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers
- Ausbildungsnachweise und Nachweise von guten deutschen Sprachkenntnissen (B2 Niveau) für die Programmdurchführung in Deutschland, von englischen Sprachkenntnissen (B2 Niveau) und ggf. ausreichenden Fremdsprachenkenntnissen für die Umsetzung der Projektphasen im Zielland (A2 Niveau) der für das Projekt vorgesehenen Projektleitung und Projektmitarbeitenden
- Nachweis über das Profil der Projektleitung (akademischer Abschluss sowie / bzw. über eine mindestens 3-jährige Erfahrung im Bereich der Export- und Marktberatung und Branchenkenntnisse zu den Schwerpunkten des Leistungsgegenstandes)
- Erklärung, dass die Projektleitung während der Laufzeit des Projekts in nicht mehr als maximal drei (3) weiteren vergleichbaren Projekten zeitgleich als Projektleitung oder für andere Aufgaben zeitgleich mit einer vergleichbaren Arbeitsbelastung eingesetzt wird sowie Erklärung, dass die Projektleitung für das Projekt auf noch zumindest einen weiteren, fest angestellten Beschäftigten zugreifen kann
Nicht nachgefordert werden können leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen.
- der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden,
- mehr als fünfzehn (15) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst fünfzehn (15) Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn (10) Kalendertage.
Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs (6) Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit dreißig (30) Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
25fe95bc-e89b-45f5-aeef-3c2e39d5b3cb