1 Beschaffer1.1 BeschafferOffizielle Bezeichnung: Bundesamt für Seeschifffahrt und HydrographieArt des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlere und untere Bundesbehörde, die den niedrigen Schwellenwert anwenden gem. § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWBHaupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung2 Verfahren2.1 VerfahrenTitel: Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Flächenvoruntersuchung und Erkundung in der deutschen AWZ der Nordsee ab 2027 einschließlich Laboruntersuchungen und Dokumentation (FERKL 2026)Beschreibung: Geotechnische Erkundung in der deutschen AWZ der Nordsee inklusive Dokumentation im Rahmen der Voruntersuchung nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 WindSeeG. Die geotechnische Erkundung umfasst kontinuierliche Drucksondierungen, diskontinuierliche Drucksondierungen, bohrlochgeophysikalische Messungen, Bohrungen zur Probennahme inklusive Bodenansprache, sowie Laboruntersuchungen. Die zu unterersuchenden Flächen pro Jahr werden von dem Flächenentwicklungsplan (FEP) vorgegeben. In dem jeweiligen Untersuchungsraum gilt es mit den kontinuierlichen Drucksondierungen zu starten. Die Tiefe der kontinuierlichen Drucksondierung soll bis zum Erreichen der Verfahrensgrenze durchgeführt werden. Anschließend wird die Zieltiefe (max. 80 m unter Seeboden) der Erkundung durch die Ausführung von diskontinuierlichen Drucksondierungen erreicht. Bevor mit den Bohrungen zur Probennahme gestartet werden kann, müssen alle Drucksondierungsergebnisse erhoben sein. Es gilt pro FEP-Fläche die Erkundungen logistisch optimiert zusammenhängend auszuführen. Der Auftraggeber behält sich vor die Reihenfolge der Erkundungsarbeiten festzusetzen.
Die Tiefe der indirekten und direkten Aufschlüsse beträgt max. 80 m unter Seeboden. Die zu erkundenden Tiefen an den einzelnen Lokationen der Drucksondierungen werden im Vorfeld durch die gesonderte beauftragte geotechnische Begleitung festgelegt. Nach der vollständigen Erhebung der Drucksondierungsergebnisse werden diese durch die geotechnische Begleitung ausgewertet, sodass die Anzahl sowie die Tiefe der Bohrungen zur Probennahme festgelegt werden kann. Dabei sollen nichtbindige Böden voraussichtlich nur abschnittsweise beprobt und bindige Böden voraussichtlich durchgehend beprobt werden. Probeentnahmebohrungen erfolgen an ausgewählten Drucksondierungslokationen.
Auf Grundlage der Ergebnisse der Bohrkernansprache ist das vorgegebene Laborprogramm, welches die Klassifikations- sowie Bodenmechanischen Versuche umfasst, durch die geotechnische Begleitung festzulegen und von dem Auftragnehmer dieser Ausschreibung auszuführen. Die Felduntersuchungen, sowie die Dokumentation müssen nach DIN EN ISO 19901-8:2024-01 durchgeführt werden. Die Laborversuche sollen nach aktuellen Normen und dem BSH Standard Baugrunderkundung für Offshore-Windenergieparks durchgeführt werden. Die Ergebnisse der Felduntersuchungen sind in einem Erkundungsbericht (Investigation Report) zusammenfassend darzustellen. Die Laborergebnisse sind in einem Labordatenbericht (Laboratory Data Report) zu dokumentieren.
Für das Jahr 2027 gilt es an 25 Lokationen Drucksondierungen durchzuführen (13 Lokationen bis 80 m und 12 Lokationen bis 60 m) und an 13 Lokationen Bohrungen zur Probennahme bis 80 m Tiefe. Für das Jahr 2028 gilt es an 25 Lokationen Drucksondierungen durchzuführen (13 Lokationen bis 80 m und 12 Lokationen bis 60 m) und an 13 Lokationen Bohrungen zur Probennahme (3 Lokationen bis 80 m und 10 Lokationen bis 60 m). Die Erkundungslokationen für das Jahr 2027 werden sich auf der FEP-Fläche N-12.6 und die Erkundungslokationen für das Jahr 2028 werden sich im Untersuchungsraum N-16 Ost befinden.
Weitere Abrufe für zusätzliche Erkundungsarbeiten in den Jahren 2027 und 2028 sind nach derzeitigem Planungsstand notwendig. Eine Verbindlichkeit zur Abrufung besteht jedoch nicht.
Die voraussichtlichen Mengen des Erkundungsumfanges von weiteren Abrufen in weiteren Erkundungsjahren richten sich nach den Vorgaben des WindSeeG und des Flächenentwicklungsplans und können aktuell noch nicht abgeschätzt werden. Weitere Informationen zur Beschreibung siehe in der Leistungsbeschreibung.Kennung des Verfahrens: 8a5a574c-8a27-4af2-9271-482d40f504ecInterne Kennung: 1114/0008/00026Verfahrensart: Offenes VerfahrenBeschleunigtes Verfahren: nein2.1.1 ZweckArt des Auftrags: BauleistungHauptklassifizierungscode(cpv): 45120000Versuchs- und Aufschlussbohrungen2.1.2 ErfüllungsortOrt: HamburgPostleitzahl: 20359NUTS-3-Code: Hamburg(DE600)Land: DeutschlandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: tatsächliche Ausführung: AWZ der deutschen Nordsee2.1.3 WertGeschätzter Wert ohne MwSt.: 1Euro2.1.4 Allgemeine InformationenZusätzliche Informationen: Die maximale Gesamtmenge der über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung zu beauftragenden Leistungen ist auf 500 zu untersuchende Lokationen begrenzt.
Die Angebotssumme des Hauptauftrages setzt sich zusammen aus der Angebotssumme der Abrufe 1 und 2 des Rahmenvertrages.Rechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EUvgv- VOB/A EU2.1.6 AusschlussgründeQuellen der Ausschlussgründe: BekanntmachungBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: siehe Formblatt Anlage B_Eignungskriterien
siehe Formblatt Anlage C_Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022_576_Fbl-140 zum Ausfüllen5 Los5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0000Titel: Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Flächenvoruntersuchung und Erkundung in der deutschen AWZ der Nordsee ab 2027 einschließlich Laboruntersuchungen und Dokumentation (FERKL 2026)Beschreibung: Geotechnische Erkundung in der deutschen AWZ der Nordsee inklusive Dokumentation im Rahmen der Voruntersuchung nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 WindSeeG. Die geotechnische Erkundung umfasst kontinuierliche Drucksondierungen, diskontinuierliche Drucksondierungen, bohrlochgeophysikalische Messungen, Bohrungen zur Probennahme inklusive Bodenansprache, sowie Laboruntersuchungen. Die zu unterersuchenden Flächen pro Jahr werden von dem Flächenentwicklungsplan (FEP) vorgegeben. In dem jeweiligen Untersuchungsraum gilt es mit den kontinuierlichen Drucksondierungen zu starten. Die Tiefe der kontinuierlichen Drucksondierung soll bis zum Erreichen der Verfahrensgrenze durchgeführt werden. Anschließend wird die Zieltiefe (max. 80 m unter Seeboden) der Erkundung durch die Ausführung von diskontinuierlichen Drucksondierungen erreicht. Bevor mit den Bohrungen zur Probennahme gestartet werden kann, müssen alle Drucksondierungsergebnisse erhoben sein. Es gilt pro FEP-Fläche die Erkundungen logistisch optimiert zusammenhängend auszuführen. Der Auftraggeber behält sich vor die Reihenfolge der Erkundungsarbeiten festzusetzen.
Die Tiefe der indirekten und direkten Aufschlüsse beträgt max. 80 m unter Seeboden. Die zu erkundenden Tiefen an den einzelnen Lokationen der Drucksondierungen werden im Vorfeld durch die gesonderte beauftragte geotechnische Begleitung festgelegt. Nach der vollständigen Erhebung der Drucksondierungsergebnisse werden diese durch die geotechnische Begleitung ausgewertet, sodass die Anzahl sowie die Tiefe der Bohrungen zur Probennahme festgelegt werden kann. Dabei sollen nichtbindige Böden voraussichtlich nur abschnittsweise beprobt und bindige Böden voraussichtlich durchgehend beprobt werden. Probeentnahmebohrungen erfolgen an ausgewählten Drucksondierungslokationen.
Auf Grundlage der Ergebnisse der Bohrkernansprache ist das vorgegebene Laborprogramm, welches die Klassifikations- sowie Bodenmechanischen Versuche umfasst, durch die geotechnische Begleitung festzulegen und von dem Auftragnehmer dieser Ausschreibung auszuführen. Die Felduntersuchungen, sowie die Dokumentation müssen nach DIN EN ISO 19901-8:2024-01 durchgeführt werden. Die Laborversuche sollen nach aktuellen Normen und dem BSH Standard Baugrunderkundung für Offshore-Windenergieparks durchgeführt werden. Die Ergebnisse der Felduntersuchungen sind in einem Erkundungsbericht (Investigation Report) zusammenfassend darzustellen. Die Laborergebnisse sind in einem Labordatenbericht (Laboratory Data Report) zu dokumentieren.
Für das Jahr 2027 gilt es an 25 Lokationen Drucksondierungen durchzuführen (13 Lokationen bis 80 m und 12 Lokationen bis 60 m) und an 13 Lokationen Bohrungen zur Probennahme bis 80 m Tiefe. Für das Jahr 2028 gilt es an 25 Lokationen Drucksondierungen durchzuführen (13 Lokationen bis 80 m und 12 Lokationen bis 60 m) und an 13 Lokationen Bohrungen zur Probennahme (3 Lokationen bis 80 m und 10 Lokationen bis 60 m). Die Erkundungslokationen für das Jahr 2027 werden sich auf der FEP-Fläche N-12.6 und die Erkundungslokationen für das Jahr 2028 werden sich im Untersuchungsraum N-16 Ost befinden.
Weitere Abrufe für zusätzliche Erkundungsarbeiten in den Jahren 2027 und 2028 sind nach derzeitigem Planungsstand notwendig. Eine Verbindlichkeit zur Abrufung besteht jedoch nicht.
Die voraussichtlichen Mengen des Erkundungsumfanges von weiteren Abrufen in weiteren Erkundungsjahren richten sich nach den Vorgaben des WindSeeG und des Flächenentwicklungsplans und können aktuell noch nicht abgeschätzt werden. Weitere Informationen zur Beschreibung siehe in der Leistungsbeschreibung.Interne Kennung: 1114/008/000265.1.1 ZweckArt des Auftrags: BauleistungHauptklassifizierungscode(cpv): 45120000Versuchs- und Aufschlussbohrungen5.1.2 ErfüllungsortOrt: HamburgPostleitzahl: 20359NUTS-3-Code: Hamburg(DE600)Land: DeutschlandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: tatsächliche Ausführung: AWZ der deutschen Nordsee5.1.3 Geschätzte DauerSonstige Angaben zur Dauer: Unbekannt5.1.5 WertGeschätzter Wert ohne MwSt.: 1Euro5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): neinZusätzliche Informationen: Die maximale Gesamtmenge der über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung zu beautragenden Leistungen ist auf 500 zu untersuchende Lokationen begrenzt.5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: BekanntmachungKriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle AnforderungenBeschreibung: siehe Anlage B_Eignungskriterien5.1.10 ZuschlagskriterienBeschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: siehe Anlage B_Gewichtung der Zuschlagskriterien5.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInternetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=8718595.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ErforderlichAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=871859Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässigFrist für den Eingang der Angebote: 11/08/202610:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 142TagInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: siehe unter § 16a EU VOB/AAuftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: ErforderlichAufträge werden elektronisch erteilt: jaZahlungen werden elektronisch geleistet: ja5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 1Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungSchlichtungsstelle: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie - JustiziariatÜberprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes - BundeskartellamtOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Seeschifffahrt und HydrographieOrganisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesamt für Seeschifffahrt und HydrographieOrganisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammern des Bundes - Bundeskartellamt8 Organisationen8.1 ORG-0000Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Seeschifffahrt und HydrographieIdentifikationsnummer: 991-01889-13Postanschrift: Bernhard-Nocht-Straße 78Ort: HamburgPostleitzahl: 20359NUTS-3-Code: Hamburg(DE600)Land: DeutschlandE-Mail: vergabestelle@bsh.deTelefon: +49 40 3190 0Fax: +49 40 3190 5001Beschafferprofil - URL: https://www.bsh.deRollen dieser Organisation:BeschafferOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltOrganisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt8.1 ORG-0001Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie - JustiziariatIdentifikationsnummer: 991-01889-13Postanschrift: Bernhard-Nocht-Straße 78Ort: HamburgPostleitzahl: 20359NUTS-3-Code: Hamburg(DE600)Land: DeutschlandE-Mail: justiziariat@bsh.deRollen dieser Organisation:Schlichtungsstelle8.1 ORG-0002Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes - BundeskartellamtIdentifikationsnummer: 53113Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16Ort: BonnPostleitzahl: 53113NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)Land: DeutschlandKontaktstelle: BundeskartellamtE-Mail: info@bundeskartellamt.bund.deTelefon: +49 228 9499-0Fax: +49 228 9499-400Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Service/Impressum/impressum_node.htmlRollen dieser Organisation:ÜberprüfungsstelleOrganisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltInformationen zur BekanntmachungKennung/Fassung der Bekanntmachung: 265c3090-9de1-4638-aad8-d429ddcd632c- 03Formulartyp: WettbewerbArt der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – StandardregelungDatum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/06/202613:54Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch