Ausschreibungsdetails
Hinweis Bindefrist: Die Bindefrist beginnt ab Ende der Angebotsfrist.
Die Rahmenvereinbarung wird für den Zeitraum 2026-2030 geschlossen.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
● Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
● Zeitraum der Leistungserbringung,
● Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
● Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung im jeweiligen Referenzprojekt bis zum Tag der Auftragsbekanntmachung).
● Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein.
Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
Referenzobjekt 1 - Nachweis für die gestalterische Kompetenz
Vom Bieter ist eine mit dem Ausschreibungsgegenstand gleichwertige Referenz als Nachweis für gestalterische Leistungen zu benennen. Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
● Die Referenz muss eine Publikation in Form eines Magazins oder eines Hefts mit Gestaltung und Vorlagenherstellung auf Basis bestehender Gestaltungsrichtlinien (bzw. Corporate Design Vorgaben) umfassen.
● Die Referenz muss einen Seitenumfang von mindestens 48 Seiten haben. ● Die Referenz muss jeweils mindestens 5 Seiten mit Bildern und/oder Illustrationen sowie jeweils mindestens 5 Seiten mit Infografiken und/oder Schaubildern sowie verschiedene Textsorten (z. B. Überschriften, Aufzählungen, Fließtext, Bildunterschriften) enthalten.
Referenzobjekt 2 - Nachweis für die Kompetenz barrierefreie PDF-Dateien
Vom Bieter ist eine mit dem Ausschreibungsgegenstand gleichwertige Referenz als Nachweis für Erfahrung mit der Erstellung barrierefreier PDF-Dateien zu benennen. Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
● Die Referenz muss einen Seitenumfang von mindestens 48 Seiten haben.
● Die Referenz muss jeweils mindestens 5 Seiten mit Bildern und/oder Illustrationen sowie jeweils mindestens 5 Seiten mit Infografiken und/oder Schaubildern sowie verschiedene Textsorten (z. B. Überschriften, Aufzählungen, Fließtext, Bildunterschriften) enthalten.
● Die barrierefreie PDF-Datei muss den hierzu aufgestellten Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen.
Referenzobjekt 3 - Nachweis für die Kompetenz Übersetzungsleistungen
Vom Bieter ist eine mit dem Ausschreibungsgegenstand gleichwertige Referenz als Nachweis für Erfahrung mit Übersetzungsleistungen zu benennen. Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
● Bei der Referenz muss es sich um eine Publikation (Flyer, Broschüre o. ä.) mit mindestens 6 Seiten handeln, auf denen jeweils Text enthalten ist, die sowohl in Deutsch als auch in mindestens zwei weiteren Fremdsprachen gesetzt wurde.
Die unter Referenzobjekt 1, 2 und 3 genannten Anforderungen können auch durch dieselben Referenzen nachgewiesen werden, sofern diese die jeweiligen Mindestanforderungen erfüllen.
Für die Referenzen ist die Excel-Vorlage "09_Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie das Formular sofern erforderlich bitte mehrfach (1x je Referenz). Die detaillierte Beschreibung der ausgeführten Leistungen muss dem Beschaffungsamt des BMI die Prüfung ermöglichen, ob Ihre Referenz die aufgestellten Eignungsanforderungen erfüllt. Daher sind im Feld "Beschreibung der ausgeführten Leistung nach Art und Umfang" die oben genannten Mindestanforderungen an die jeweilige Referenz im Einzelnen darzustellen.
Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich darüber hinaus vor, die angegebenen Referenzen durch Rückfrage bei den in den Referenzen genannten Ansprechpersonen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie sofern es Ihnen z. B. aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich ist, den konkreten Auftragswert anzugeben, den Wert des Auftrags auch in Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit tragen Sie bitte in der Vorlage "08_Ergänzende Angaben zur Leistungserbringung" die technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, ein.
● Ansprechperson Auftragsabwicklung/Beratung + Vertretung
● Ansprechperson grafische Gestaltung + Vertretung
(Berufliche Mindestqualifikation für die Hauptansprechperson und Vertreter: Hoch- oder Fachhochschulabschluss mit Schwerpunkt Grafik-Design oder Kommunikationsdesign)
● Ansprechperson Vorlagenherstellung (Print und Digital) + Vertretung
(Berufliche Mindestqualifikation für die Hauptansprechperson und Vertreter: Mediengestalter oder vergleichbarer Abschluss)
● Ansprechperson für Übersetzungsleistungen + Vertretung
(Berufliche Mindestqualifikation für die Hauptansprechperson und Vertreter:
Diplom-Übersetzer oder Diplom-Dolmetscher)
Weitere ausführende Personen
● Teammitglieder "grafische Gestaltung"
Berufliche Mindestqualifikation: Personen, die Tätigkeiten im Bereich "grafische Gestaltung" vollbringen, müssen über mindestens zwei Jahre hauptberufliche Arbeitserfahrung (Festanstellung, freie Mitarbeit) verfügen.
● Teammitglieder "Vorlagenherstellung (Print und Digital)"
Berufliche Mindestqualifikation: Personen, die Tätigkeiten im Bereich "Vorlagenherstellung" vollbringen, müssen über mindestens zwei Jahre hauptberufliche Arbeitserfahrung (Festanstellung, freie Mitarbeit) verfügen.
Mit dem Angebot ist eine "Eigenerklärung Personaleinsatz" einzureichen, indem der Bieter versichert, dass die Bearbeitung der Leistungskriterien mit den für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen (Auflistung gem. 08_Ergänzende Angaben zur Leistungserbringung) erstellt wurde.
Hinweis: Für die Auftragsabwicklung ist es erforderlich, dass zusätzlich personenbezogene Daten der Hauptansprechpersonen und der weiteren ausführenden Personen anzugeben sind. Diese Daten müssen jedoch noch nicht bei Angebotsabgabe mitgeteilt werden. Daher sind im Vordruck "08_Ergänzende Angaben zur Leistungserbringung" in den entsprechenden Feldern "Platzhalter" eingesetzt. Mit Zuschlagserteilung werden die personenbezogenen Daten vom Beschaffungsamt des BMI angefordert.
(erreichter Punktwert) /(maximal
erreichbarer Punktwert) * 70
Legen Sie bitte alle im Dokument "Kriterienkatalog Leistung" geforderten Nachweise und Erklärungen mit dem Angebot vor. Bei Erklärungen in einer separaten Anlage ist auf die Nummerierung im Dokument "Kriterienkatalog Leistung" Bezug zu nehmen. Diese Nachweise und Erklärungen werden entsprechend der im Kriterienkatalog dargestellten Systematik bewertet.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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