Ausschreibungsdetails
Präqualifikation
160 GWB -
Hat ein Bewerber oder Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen
der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender
Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15.
Kalendertages nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den
Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingeht.
Wenn und soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig.
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