Ausschreibungsdetails
wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen, Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten, Auskünften und Informationen. Bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften ist hinsichtlich des Nichtvorliegens von zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) auf alle Teilnehmer der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft abzustellen. Bei Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen die Erklärungen für alle Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abgegeben werden. Sollte bei einem Teilnehmer oder mehreren Teilnehmern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ein einschlägiger Ausschlusstatbestand vorliegen, ist dessen Name bzw. sind deren Namen auf der gesondert beizufügenden Anlage zu vermerken und zu erläutern, warum dennoch eine Teilnahme an dem gegenständlichen Vergabeverfahren möglich sein soll.
Vordruck D.6 (Erklärung Eignungsleihe) und Vordruck D.2 (Erklärung Unterauftrag): Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer. Bestätigung, dass im Hinblick auf die angegebenen Unternehmen keine Ausschlusstatbestände im Sinne der in den Vordrucken D.7 und D.8 angegebenen Tatbestände vorliegen bzw. dass die Vergabestelle entsprechend informiert wird, wenn derartige Ausschlussgründe vorliegen und die entsprechenden Nachweise (z.B. Verpflichtungserklärungen) beigefügt sind oder spätestens nach entsprechender Aufforderung vor Zuschlagserteilung eingereicht werden.
Vordruck D.0 (Angebotsschreiben): Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € ohne Mwst. fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) an. Dafür sind mit dem Vordruck D.0 die benötigten Angaben zu übermitteln.
Vordruck Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) in der jeweils gültigen Fassung): Es ist gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) in der jeweils gültigen Fassung verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen
Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.
Zur Evaluation der Qualität der internen, wie auch externen Leistungen der BA benötigt die BA ein webbasiertes Umfragecenter, das extern beim Auftragnehmer in einem zertifizierten Rechenzentrum in Deutschland gehostet wird.
Entsprechend der Verfahren im ZKM und IAB, um Befragte zu kontaktieren, ist es notwendig, dass der Zugriff der Nutzer auf die Umfrageplattform durch die Verwendung unterschiedlicher Domains bzw. Subdomains erfolgt. Zu den Aufgaben des Auftragnehmer gehört daher die technische Registrierung der Domains inklusive Sub-Domains im Namen der BA bzw. des IAB. Am Ende der Vertragslaufzeit verbleiben die Domains inklusive aller Subdomains bei der BA.
Nicht-optionale Leistungen:
• Zeitlich befristeter Zugang zu einer SaaS Lösung inkl. Betriebsservices + Bereitstellung
• Exit Management Konzept
Optionale Leistungen:
• Einmalige 12-monatige Verlängerung des zeitlich befristeten Zugangs einer SaaS Lösung inkl. Betriebsservices + Bereitstellung der Umfrageplattform
• Dashboard
• Dashboard Verlängerungsoption
• Bereitstellung sowie Betriebsservices der laufenden Befragungen mit Panelfunktionalität (inkl. zugehöriger Online-Portale), siehe Kap. 2.1.9
• Zeitlich befristeter Zugang inkl. Betriebsservices der laufenden Befragungen mit Panelfunktionalität (inkl. zugehöriger Online-Portale), Verlängerungsoption
• Schulungen
• Dienstleistungskontingent
• Dienstleistungskontingent Panelfunktionalität
• Exit Management Leistungen
Die geschätzte Abrufmenge über den gesamten Vertragszeitraum hinweg beträgt ca. 75 Personentage. Ein Personentag entspricht dabei 8 Personenstunden, d.h. insgesamt 600 Personenstunden.
Zusätzlich können bis zu 200 Personenstunden für Weiterentwicklungen an Panelfunktionen abgerufen werden
Vorhandensein ausreichender Berufserfahrung; nachgewiesen durch Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fragebogen zur Eignungsprüfung; Kriterien B 1.1.3.2 - B 1.1.3.4) sowie durch Eigenerklärung und Vorlage von 3 geeigneten Referenzen (Eignungsanforderungen E.2; Kriterien B 1.1.3.2 - B 1.1.3.4).
Zum Nachweis der Eignung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft werden in diesem Vergabeverfahren 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen benötigt, welche die u. s. Mindestanforderung an den Leistungszeitraum /-dauer innerhalb der letzten drei Jahre (bis einschließlich zum Veröffentlichungsdatum dieses Vergabeverfahrens auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes) erfüllen.
Erwartet werden Projekte im Live-Betrieb mit einer Laufzeit seit mehr als zwölf Monaten oder abgeschlossene Projekte mit mindestens selbiger Laufzeit.
Bei den geforderten drei Referenzen darf maximal eine Referenz der Bundesagentur für Arbeit angegeben werden.
Es wird der Ansprechpartner des Referenzkunden mit Kontaktdaten je Referenz verlangt. Die Benennung des auftragnehmerseitigen Ansprechpartners (z.B. Vertriebsbeauftragter) alleine genügt nicht.
Je Referenz werden die nachfolgenden zwei Themenblöcke abgefragt:
1. Rahmenbedingungen und Inhalte der Referenz mit Nennung der entsprechenden Skills
2. Technische und fachliche Umgebung der Referenz (vgl. Eignungsanforderungen E.2)
Bewertung:
0 Punkte: Wurde nicht eingereicht bzw. beantwortet
1 Punkt: Es liegen keine vollständigen bzw. kaum wertbare Referenzen vor; die Vergleichbarkeit ist nicht gegeben; die Referenzen sind teilweise älter als drei Jahre; Verantwortungsbereich ist sehr gering.
2 Punkte: Es liegen durchschnittliche, teilweise inhaltlich vergleichbare Referenzen vor; sehr allgemeine Beschreibung, Referenzen sind nicht älter als drei Jahre; der eigene Leistungs- und Verantwortungsbereich bezieht sich auf Teilaufgaben und/oder -projekte.
3 Punkte: Ausführliche und detaillierte Beschreibung, inhaltliche Vergleichbarkeit weitgehend bis vollumfänglich gegeben, Referenzen sehr aktuell; Hoher Leistungs- und Verantwortungsanteil am Projekt.
Maximal können insgesamt 3.000 Eignungspunkte erreicht werden. Es müssen insgesamt mindestens 1.000 Eignungspunkte in allen Bewertungskriterien (B-Kriterien) erreicht werden (vgl. Bewertungsmatrix Eignung E.3).
Das Unterschreiten der geforderten Mindestpunktzahl an Eignungspunkten führt ebenso zum Ausschluss wie die Nichterfüllung von Ausschlusskriterien (A-Kriterien).
Angabe der durchschnittlichen Gesamtanzahl der Mitarbeiter/ innen in den letzten drei Jahren (2023, 2024 und 2025); nachgewiesen durch Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fragebogen zur Eignungsprüfung; Kriterium B 1.1.2.2).
Bei Bietergemeinschaften und Generalunternehmen / Subunternehmen werden die Mitarbeiterzahlen addiert. Bitte beachten Sie, dass die Mitarbeiterzahlen getrennt auszuweisen sind, sofern diese im Zuge der Eignungsleihe einbezogen werden sollen. Ebenso verhält es sich mit den Mitarbeiterzahlen der Unternehmen der Bietergemeinschaft oder des
Generalunternehmers bzw. der geplanten Subunternehmer. Aus den angegebenen Jahresumsatzzahlen wird der Durchschnitt gebildet und entsprechend bepunktet.
Bewertung:
0 Punkte bei < 2 Mitarbeiter
1 Punkt bei <= 6 Mitarbeiter
2 Punkte bei < 10 Mitarbeiter
3 Punkte bei >= 10 Mitarbeiter
Maximal können insgesamt 3.000 Eignungspunkte erreicht werden. Es müssen insgesamt mindestens 1.000 Eignungspunkte in allen Bewertungskriterien (B-Kriterien) erreicht werden (vgl. Bewertungsmatrix Eignung E.3).
Das Unterschreiten der geforderten Mindestpunktzahl an Eignungspunkten führt ebenso zum Ausschluss wie die Nichterfüllung von Ausschlusskriterien (A-Kriterien).
Vorhandensein eines zertifizierten Informationssicherheitsmanagementsystems; nachgewiesen durch Eigenerklärung (Fragebogen zur Eignungsprüfung) sowie durch Nachweis in Form eines gültiges Zertifikats einer akkreditierten Zertifizierungsstelle.
Der Bieter muss über ein zertifiziertes Informationssicherheitsmanagementsystem verfügen, das den Anforderungen der ISO/IEC 27001 (oder eines vergleichbaren Standards, z.B. BSI IT-Grundschutz) entspricht.
Das Zertifikat muss den Geltungsbereich (Scope) der ausgeschriebenen Leistungen abdecken. Sofern das Zertifikat nicht auf den Namen des Bieters lautet (z.B. bei Unterauftragnehmern/ Rechenzentrumsbetreibern), ist die vertragliche Einbindung des zertifizierten Partners und dessen Zertifikat vorzulegen.
Als Nachweis ist ein gültiges Zertifikat einer akkreditierten Zertifizierungsstelle mit Angebotabgabe einzureichen.
Angabe der Höhe des Netto-Jahresumsatzes in den letzten drei Jahren (2023, 2024 und 2025) im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes; nachgewiesen durch Eigenerklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit (Fragebogen zur Eignungsprüfung; Kriterium B 1.1.2.1).
Bei Bietergemeinschaften und Generalunternehmen / Subunternehmen werden die Umsätze addiert. Bitte beachten Sie, dass die Umsätze getrennt auszuweisen sind, sofern diese im Zuge der Eignungsleihe einbezogen werden sollen. Ebenso verhält es sich mit den Umsätzen der Unternehmen der Bietergemeinschaft oder des Generalunternehmers bzw. der geplanten Subunternehmer. Aus den angegebenen Jahresumsatzzahlen wird der Durchschnitt gebildet und entsprechend bepunktet.
Bewertung:
0 Punkte bei <50.000,00 €
1 Punkt bei <= 300.000,00 €
2 Punkte bei <400.000,00 €
3 Punkte bei =>400.000,00 €
Maximal können insgesamt 3.000 Eignungspunkte erreicht werden. Es müssen insgesamt mindestens 1.000 Eignungspunkte in allen Bewertungskriterien (B-Kriterien) erreicht werden (vgl. Bewertungsmatrix Eignung E.3).
Das Unterschreiten der geforderten Mindestpunktzahl an Eignungspunkten führt ebenso zum Ausschluss wie die Nichterfüllung von Ausschlusskriterien (A-Kriterien).
Richtwertmethode)
d6ec1b9e-35ad-421b-9c5b-31b2531eb992