Ausschreibungsdetails
Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden ist im Vordruck Referenzen im Feld "Referenz des Bewerbers / Bieters" der Leistungserbringer der Referenz, d.h. das betroffene Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. das eignungsverleihende Unternehmen, anzugeben.
Nutzen Sie die Vorlage Referenzen, soweit erforderlich, bitte mehrfach.
Zu den Referenzen sind insbesondere folgende Angaben zu machen:
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
- Wert des Auftrages in Euro, bezogen auf den maßgeblichen Referenzeitraum,
-Zeitraum der Leistungserbringung,
- Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
-Darüber hinaus gelten die folgenden Mindestanforderungen an die benannten Referenzen:
-Mindestens zwei Referenzen müssen einen Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers im Sinne von § 99 GWB umfassen;
-Alle Referenzprojekte müssen Leistungen im Umfeld von Liegenschaftsinformationssystemen umfassen, insbesondere mit folgenden Aufgabenbereichen, die kumulativ zu erfüllen sind:
--- Flurstücks- und Eigentumsnachweis
--- Nutzung von Flächen Dritter
--- Vertragsverwaltung
--- Grafikverwaltung
- Die Referenz darf nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung);
- Die Projektreferenz hat eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten (reine Projektlaufzeit ohne Dauer der Lizenzüberlassung), etwaige Unterbrechungen der Leistungserbringung zählen nicht zur Mindestlaufzeit (maßgeblich ist die bis zum der Auftragsbekanntmachung erreichte Laufzeit);
- Jedes Referenzprojekt muss den Einsatz von mindestens 50 Lizenzen bzw. mindestens 50 User umfassen
- Der Auftragsgegenstand des Referenzprojektes war/ist die Lieferung eines Liegenschaftsinformationssystem (LIS) mit den nachfolgenden Leistungen, die kumulativ zu erfüllen sind:
--- Datenmigration aus einem bestehenden System
--- Customizing / Weiterentwicklungsleistungen anhand spezifischer Anforderungen
--- Durchführung von Schulungen für User
--- Bereitstellung von Pflege- und Supportleistungen
Sofern es sich um eine Referenz handelt, die noch nicht abgeschlossen wurde, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
Es sind hier nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Vergabestelle des ITZBund, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das ITZBund behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe der Vergabestelle des ITZBund mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Die Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die Vergabestelle unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsausschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 EUR oder zwischen 100.000 und 200.000 EUR).
Bitte weisen Sie durch eine Eigenerklärung nach, dass Ihnen ausreichend qualifiziertes Personal zur Durchführung der Leistung zur Verfügung stehen:
Hinweis: Die Anforderungen beziehen sich auf die Gesamtpersonalkapazität des Unternehmens, nicht ausschließlich auf die technischen Fachkräfte.
Eignungskriterium 2.2.2 - Technische Fachkräfte
Folgende Qualifikationen / Anforderungen sind von allen Rollen (2.2.2.1 bis 2.2.2.6 des hiesigen Dokumentes) zu erfüllen:
- Das seitens des Auftragnehmers eingeplante Personal muss, in entsprechender Personenzahl und Verteilung der Anforderungen, die Fähigkeiten für die aufgeführten Aufgaben besitzen.
- Hilfsbereitschaft und eine klare Bereitschaft zur Kooperation mit den ITZBund-Beschäftigten sowie ein methodisches Vorgehen werden vorausgesetzt.
- Sicherer Umgang mit den Microsoft Office-Produkten und Skype.
- Das vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung vorgesehene Personal muss fließend die mündliche und schriftliche Kommunikation in Deutsch (Niveau C2) sowie Englisch auf dem Niveau zum Lesen und Verstehen einschlägiger technischer Fachliteratur und Dokumentation beherrschen.
- Hinsichtlich des seitens des AN eingeplanten Personals wird die Bereitschaft zur Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz vorausgesetzt.
- Hinsichtlich des seitens des Auftragnehmers eingeplanten Personals wird die Bereitschaft zur Verpflichtung auf das Datengeheimnis gemäß § 53 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vorausgesetzt.
- Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung Niveau Ü2 gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG)
- Vom eingesetzten Personal wird zudem eine proaktive und eigenständige Arbeitsweise im Rahmen der mit dem Einzelabruf beauftragen Aufgabenstellungen erwartet sowie,
- Fähigkeit zur Abstraktion und Darstellung komplexer Sachverhalte unter Verwendung nicht natürlichsprachlicher Mittel
- Erfahrung mit der angebotenen Softwarelösung
Zum Nachweis für das Vorliegen der Anforderungen der technischen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl von technischen Fachkräften an, die Ihnen spätestens ab Zuschlag zur Verfügung stehen.
Eignungskriterium 2.2.2.1 - Rolle 1: Projektleiter*in/ stellvertretende*r Projektleiter*in - Senior
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Es wird die folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
- Projektleiter*in / stellvertretende*r Projektleiter*in - Senior: 1 technische Fachkraft (VZÄ).
Reichen Sie dazu bitte einen Nachweis in Form der ausgefüllten Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein.
Im Falle von Bietergemeinschaften werden die Zahlen der Mitarbeitenden der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Im Falle von Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, reicht jedes eignungsverleihende Unternehmen die ausgefüllte Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein. Es gelten daher die Mitarbeiterzahlen des jeweiligen eignungsverleihenden Unternehmens.
Zuständigkeiten:
- Gesamtverantwortung für die Umsetzung des Projekts
- Koordination aller Projektphasen und Fachkräfte
- Ansprechpartner für den Auftraggeber
- Steuerung von Termin-, Kosten- und Qualitätsanforderungen
Der/die Projektleiter*in / stellvertretende*r Projektleiter*in - Senior muss die folgenden fachlichen Mindestanforderungen erfüllen:
- Erfahrung als Projektleiter*in bzw. stellvertretender Projektleiter*in in IT-Projekten der öffentlichen Verwaltung
- Erfahrung als Projektleiter*in bzw. stellvertretender Projektleiter*in in IT-Projekten mit Softwareanwendungen
- Erfahrung in der Anwendung agiler Methoden in IT-Projekten (z.B. Scrum, Kanban)
- Durchführung und Überwachung von Qualitätssicherungsmaßnahmen
- Konzeption und Moderation von Workshops
Eignungskriterium 2.2.2.2 - Rolle 2: Senior Softwareentwickler*in/ Technische*r Spezialist*in - Senior
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Es wird die folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
- Softwareentwickler*in / Technische*r Spezialist*in - Senior: 1 technische Fachkraft (VZÄ)
Reichen Sie dazu bitte einen Nachweis in Form der ausgefüllten Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein.
Im Falle von Bietergemeinschaften werden die Zahlen der Mitarbeitenden der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Im Falle von Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, reicht jedes eignungsverleihende Unternehmen die ausgefüllte Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein. Es gelten daher die Mitarbeiterzahlen des jeweiligen eignungsverleihenden Unternehmens.
Zuständigkeiten:
- Technische Entwicklungsleitung und Umsetzung Softwareanpassung/Weiterentwicklung und Schnittstellenkonfiguration
- Installation und Integration des Systems in die IT-Umgebung des AG
- Unterstützung bei Anforderungs- und Testmanagement
Der/die Senior Softwareentwickler*in / Technische*r Spezialist*in Senior muss die folgenden fachlichen Mindestanforderungen erfüllen:
- Erfahrung als Softwareentwickler*in in der Entwicklung, Anpassung oder Integration von LIS-/GIS-Systemen oder vergleichbaren Fachverfahren
- Erfahrung in der agilen Softwareentwicklung
- Erfahrung in technischer Projektumsetzung und Schnittstellenentwicklung
- Kenntnisse in Softwarearchitektur, Datenbanken und Systemumgebungen
- Praktische Kenntnisse in folgenden Tools / Technologien:
- Betriebssysteme: Windows Server, Red Hat Enterprise Linux (RHEL)
- Datenbanken: Oracle DBMS, Oracle MySQL, MariaDB, Microsoft SQL-Server, PostgreSQL
- Virtualisierung
- Loadbalancer
- Sicherheitslösungen
"Techniker oder technische Stellen für die Qualitätskontrolle" für
die Kriterien der "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen" mitgenutzt:
Eignungskriterium 2.2.2.3 - Rolle 3: Softwareentwickler*in - Junior
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Es wird die folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
- Softwareentwickler*in - Junior: 2 technische Fachkräfte (VZÄ)
Reichen Sie dazu bitte einen Nachweis in Form der ausgefüllten Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein.
Im Falle von Bietergemeinschaften werden die Zahlen der Mitarbeitenden der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Im Falle von Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, reicht jedes eignungsverleihende Unternehmen die ausgefüllte Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein. Es gelten daher die Mitarbeiterzahlen des jeweiligen eignungsverleihenden Unternehmens.
Zuständigkeiten:
- Unterstützung der Senior-Entwickler*in bei Softwareanpassung/Weiterentwicklung, Datenmigration und Schnittstellenkonfiguration
- Mitarbeit bei Tests, Qualitätssicherung und Umsetzung von Anforderungen
- Unterstützung bei der technischen Integration des Systems
Der/die Softwareentwickler*in - Junior muss die folgenden fachlichen Mindestanforderungen erfüllen:
- Erfahrung in der Softwareentwicklung/-anpassung
- Erfahrung in der agilen Softwareentwicklung
- Kenntnisse in Softwarearchitektur, Datenbanken und Systemumgebungen
- Praktische Kenntnisse in folgenden Tools / Technologien:
- Betriebssysteme: Windows Server, Red Hat Enterprise Linux (RHEL)
- Datenbanken: Oracle DBMS, Oracle MySQL, MariaDB, Microsoft SQL-Server, PostgreSQL
- Virtualisierung
- Loadbalancer
- Sicherheitslösungen
Eignungskriterium 2.2.2.5 - Rolle 4: Datenbank Spezialist - Senior
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Es wird die folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
- Datenbank Spezialist*in - Senior: 1 technische Fachkräfte (VZÄ)
Reichen Sie dazu bitte einen Nachweis in Form der ausgefüllten Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein.
Im Falle von Bietergemeinschaften werden die Zahlen der Mitarbeitenden der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Im Falle von Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, reicht jedes eignungsverleihende Unternehmen die ausgefüllte Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein. Es gelten daher die Mitarbeiterzahlen des jeweiligen eignungsverleihenden Unternehmens.
Zuständigkeiten:
- Technische Entwicklungsleistung und Umsetzung von Datenbanken und Weiterentwicklung, sowie Datenbankkonfiguration und Datenmigration
- Installation und Integration des Systems in die IT-Umgebung des AG
- Unterstützung bei Anforderungs- und Testmanagement
Der/die Datenbank Spezialist*in - Senior muss die folgenden fachlichen Mindestanforderungen erfüllen:
- Erfahrung als Datenbank Spezialist*in in der Entwicklung, Anpassung oder Integration von LIS-/GIS-Systemen oder vergleichbaren Fachverfahren
- Erfahrung in der agilen Softwareentwicklung
- Erfahrung in technischer Projektumsetzung und Schnittstellenentwicklung
- Kenntnisse in Softwarearchitektur, Datenbankstrukturen und Systemumgebungen
- Praktische Kenntnisse in folgenden Tools / Technologien:
- Betriebssysteme: Windows Server, Red Hat Enterprise Linux (RHEL)
- Datenbanken: Oracle DBMS, Oracle MySQL, MariaDB, Microsoft SQL-Server, PostgreSQL
- Virtualisierung
- Loadbalancer
- Sicherheitslösungen
Eignungskriterium 2.2.2.5 -Rolle 5: Fachexperte Grundstücks-/ Liegenschaftsverwaltung - Senior
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Es wird die folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
- Fachexperte Grundstücks-/Liegenschaftsverwaltung - Senior: 1 technische Fachkraft (VZÄ).
Reichen Sie dazu bitte einen Nachweis in Form der ausgefüllten Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein.
Im Falle von Bietergemeinschaften werden die Zahlen der Mitarbeitenden der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Im Falle von Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, reicht jedes eignungsverleihende Unternehmen die ausgefüllte Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein. Es gelten daher die Mitarbeiterzahlen des jeweiligen eignungsverleihenden Unternehmens.
Zuständigkeiten:
- Fachliche Beratung zur Abbildung von Geschäftsprozessen, Sicherstellung der Übereinstimmung mit rechtlichen Vorgaben,
- Fachliche Unterstützung bei Anpassung.
Der/die Fachexperte Grundstücks-/Liegenschaftsverwaltung muss die folgenden fachlichen Mindestanforderungen erfüllen:
- Erfahrung in der kommunalen Grundstücks- oder Liegenschaftsverwaltung oder in vergleichbaren Fachverfahren
- Erfahrung in der Bearbeitung und Verwaltung von Flurstücks-, Eigentums- und Nutzungsdaten
- Kenntnisse von Abläufen und Zuständigkeiten in der öffentlichen Verwaltung
- Kenntnisse in Fachverfahren oder Systeme aus der Liegenschaftsverwaltung
Eignungskriterium 2.2.2.6 -Rolle 6: Schulungsfachkraft/ Dozent*in
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Es wird die folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
- Schulungsfachkraft: 1 technische Fachkräfte (VZÄ)
Reichen Sie dazu bitte einen Nachweis in Form der ausgefüllten Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein.
Im Falle von Bietergemeinschaften werden die Zahlen der Mitarbeitenden der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Im Falle von Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, reicht jedes eignungsverleihende Unternehmen die ausgefüllte Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein. Es gelten daher die Mitarbeiterzahlen des jeweiligen eignungsverleihenden Unternehmens.
Zuständigkeiten:
- Durchführung von Anwenderschulungen
- Erstellung von Schulungsunterlagen
Der/die Schulungsfachkraft /Dozent*in muss die folgenden fachlichen Mindestanforderungen erfüllen:
- Tiefgehende Kenntnisse in der Nutzung der angebotenen Software
- Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in der Durchführung von Anwenderschulungen oder Workshops für die angebotene Software
- Praktische Erfahrung im Anwendersupport und Fehleranalyse für die angebotene Software
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Gesamtumsatz/ Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben.
Der geforderte durchschnittliche bereichsspezifische Netto-Mindestumsatz pro Geschäftsjahr beträgt 1.000.000 EUR (netto).
Der Netto-Jahresumsatz ist dann bereichsspezifisch, wenn er sich auf die dargestellten Leistungsinhalte der Anlage "Leistungsbeschreibung" bezieht.
Übersenden Sie bitte die ausgefüllte Anlage Eigenerklärung Umsatz, welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre vor Auftragsbekanntmachung belegt.
Im Falle von Bietergemeinschaften werden die Umsätze der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft ist die Anlage Eigenerklärung Umsatz von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft für die jeweiligen Mitglieder der Bietergemeinschaft auszufüllen. Im Falle von Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, ist der o.g. Mindestumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre vom eignungsverleihenden Unternehmen anzugeben. Übersenden Sie bitte für jedes eignungsverleihendes Unternehmen die ausgefüllte Anlage Eigenerklärung Umsatz.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe der Vergabestelle des ITZBund mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Die Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die Vergabestelle unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/ Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Entsprechend ist eine längere Laufzeit der Rahmenvereinbarung vorgesehen, um eine Nutzungszeit von 4 Jahren für das Liegenschafteninformationssystem LIS 3.0 zu erreichen. Die Rahmenvereinbarung wird über eine Vertragslaufzeit von maximal 72 Monaten abgeschlossen.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
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