Ausschreibungsdetails
Aufgaben:
Im Rahmen der vom BMBFSFJ identifizierten Schwerpunktsetzung sollen neue Akzente im Themenfeld Familie und Arbeitswelt gesetzt werden, die eine klare strategische Ausrichtung mit überzeugender operativer Umsetzung verbinden. Dabei ist es von besonderer Bedeutung, die verschiedenen Akteure/Akteurinnen (Wirtschaft/Politik, Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen, KMU, Gewerkschaften) zu adressieren und eine breitenwirksame Kommunikation mit Partnern aus Wirtschaft und Gewerkschaften bzw. Fachmedien sicherzustellen. Wert gelegt wird dabei auf die praxisnahe und zielgruppenspezifische Aufbereitung wissenschaftlicher Erkenntnisse. Die vorgeschlagenen Formate und Publikationen sind stets auf ihre Vermittelbarkeit und nachhaltige Wirkung in der jeweiligen Zielgruppe hin auszurichten.
Der Auftragnehmer/Die Auftragnehmerin hat die Aufgabe, ein innovatives Gesamtkonzept für das Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“ zu entwickeln und in enger Abstimmung mit dem BMBFSFJ umzusetzen. Zu bereits bestehenden Maßnahmen oder Instrumenten, die weitergeführt werden müssen, enthält die Leistungsbeschreibung besondere Ausführungen.
Folgende Maßgaben sind bei der Konzeption der kommenden Programmphase zu berücksichtigen:
(1) Strategische Beratung
(2) Identifizierung und Aufbereitung neuer Aspekte im Kontext Familie und Arbeitswelt
(3) Begleitung der Reform des Elterngeldes
(4) „Fortschrittsindex Vereinbarkeit“ - Familienorientiere Unternehmenskultur vorantreiben
(5) Programmmanagement inkl. Programmmonitoring und -dokumentation
(6) Kommunikation
Weitere Aufgaben, die im Rahmen des Unternehmensprogramms „Erfolgsfaktor Familie“ zu erfüllen sind (hierzu muss kein gesondertes Konzept vorgelegt werden):
(7) Die strategischen Kooperationen mit Wirtschafts- und Branchenverbänden sowie Gewerkschaften sollen in enger Abstimmung mit dem BMBFSFJ weiterhin betreut und mögliche Anknüpfungspunkte der Zusammenarbeit ausgelotet werden, um die Inhalte des Unternehmensprogramms direkt an die Zielgruppen und mithilfe der Kanäle der Partner/Partnerinnen in die Mitte der Wirtschaft zu tragen. Erwartet werden Vorschläge für neue Partner/Partnerinnen und Kooperationen, die die Breitenwirkung der Programminhalte effektiv verstärken und neue Zugänge auch zu (männerdominierten) Branchen schaffen, bei denen das Thema Vereinbarkeit noch unzureichend Thema ist.
(8) Inhaltliche Aktualisierung ausgewählter bestehender Publikationen sowie Entwicklung und Erstellung der Inhalte für neue Informationsmaterialien für unterschiedliche Zielgruppen und Adressaten (ca. 1-2 pro Jahr).
(9) Redaktionelle Erstellung von Aktuell-Meldungen auf der Website (ca. 1-2 pro Monat) und Betreuung der Inhalte des Online-Newsletters „Erfolgsfaktor Familie“, der anlassbezogen zwei bis drei Mal pro Jahr erscheint.
(10) Bearbeitung von Ad-hoc-Anfragen des BMBFSFJ zu bestimmten Schwerpunktthemen (statistische Informationen, Recherche, Aufarbeitung, Einordnung, Bewertung von Studien, Ableitung von Folgen für Beschäftigte mit Familienverantwortung bei gesetzlichen Vorhaben).
(11) Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem bei der DIHK angesiedelten Netzwerkbüro „Erfolgsfaktor Familie“, Nutzung von Synergieeffekten zwischen Programm und Netzwerk sowie der Servicestelle „Lokale Bündnisse für Familie“ und (anlassbezogen) der Rahmenagenturen des BMBFSFJ.
(12) Präsentation des Unternehmensprogramms „Erfolgsfaktor Familie“ sowie fachliche Impulse aus dem Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“ auf ausgewählten Fachveranstaltungen mit bundesweiter Ausstrahlung (ca. 3-4 pro Jahr).
(13) Zwischenbericht sowie Abschlussbericht mit Auswertung des Programmverlaufs inkl. Schlüsseldokumenten.
Aufgaben:
Im Rahmen der vom BMBFSFJ identifizierten Schwerpunktsetzung sollen neue Akzente im Themenfeld Familie und Arbeitswelt gesetzt werden, die eine klare strategische Ausrichtung mit überzeugender operativer Umsetzung verbinden. Dabei ist es von besonderer Bedeutung, die verschiedenen Akteure/Akteurinnen (Wirtschaft/Politik, Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen, KMU, Gewerkschaften) zu adressieren und eine breitenwirksame Kommunikation mit Partnern aus Wirtschaft und Gewerkschaften bzw. Fachmedien sicherzustellen. Wert gelegt wird dabei auf die praxisnahe und zielgruppenspezifische Aufbereitung wissenschaftlicher Erkenntnisse. Die vorgeschlagenen Formate und Publikationen sind stets auf ihre Vermittelbarkeit und nachhaltige Wirkung in der jeweiligen Zielgruppe hin auszurichten.
Der Auftragnehmer/Die Auftragnehmerin hat die Aufgabe, ein innovatives Gesamtkonzept für das Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“ zu entwickeln und in enger Abstimmung mit dem BMBFSFJ umzusetzen. Zu bereits bestehenden Maßnahmen oder Instrumenten, die weitergeführt werden müssen, enthält die Leistungsbeschreibung besondere Ausführungen.
Folgende Maßgaben sind bei der Konzeption der kommenden Programmphase zu berücksichtigen:
(1) Strategische Beratung
(2) Identifizierung und Aufbereitung neuer Aspekte im Kontext Familie und Arbeitswelt
(3) Begleitung der Reform des Elterngeldes
(4) „Fortschrittsindex Vereinbarkeit“ - Familienorientiere Unternehmenskultur vorantreiben
(5) Programmmanagement inkl. Programmmonitoring und -dokumentation
(6) Kommunikation
Weitere Aufgaben, die im Rahmen des Unternehmensprogramms „Erfolgsfaktor Familie“ zu erfüllen sind (hierzu muss kein gesondertes Konzept vorgelegt werden):
(7) Die strategischen Kooperationen mit Wirtschafts- und Branchenverbänden sowie Gewerkschaften sollen in enger Abstimmung mit dem BMBFSFJ weiterhin betreut und mögliche Anknüpfungspunkte der Zusammenarbeit ausgelotet werden, um die Inhalte des Unternehmensprogramms direkt an die Zielgruppen und mithilfe der Kanäle der Partner/Partnerinnen in die Mitte der Wirtschaft zu tragen. Erwartet werden Vorschläge für neue Partner/Partnerinnen und Kooperationen, die die Breitenwirkung der Programminhalte effektiv verstärken und neue Zugänge auch zu (männerdominierten) Branchen schaffen, bei denen das Thema Vereinbarkeit noch unzureichend Thema ist.
(8) Inhaltliche Aktualisierung ausgewählter bestehender Publikationen sowie Entwicklung und Erstellung der Inhalte für neue Informationsmaterialien für unterschiedliche Zielgruppen und Adressaten (ca. 1-2 pro Jahr).
(9) Redaktionelle Erstellung von Aktuell-Meldungen auf der Website (ca. 1-2 pro Monat) und Betreuung der Inhalte des Online-Newsletters „Erfolgsfaktor Familie“, der anlassbezogen zwei bis drei Mal pro Jahr erscheint.
(10) Bearbeitung von Ad-hoc-Anfragen des BMBFSFJ zu bestimmten Schwerpunktthemen (statistische Informationen, Recherche, Aufarbeitung, Einordnung, Bewertung von Studien, Ableitung von Folgen für Beschäftigte mit Familienverantwortung bei gesetzlichen Vorhaben).
(11) Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem bei der DIHK angesiedelten Netzwerkbüro „Erfolgsfaktor Familie“, Nutzung von Synergieeffekten zwischen Programm und Netzwerk sowie der Servicestelle „Lokale Bündnisse für Familie“ und (anlassbezogen) der Rahmenagenturen des BMBFSFJ.
(12) Präsentation des Unternehmensprogramms „Erfolgsfaktor Familie“ sowie fachliche Impulse aus dem Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“ auf ausgewählten Fachveranstaltungen mit bundesweiter Ausstrahlung (ca. 3-4 pro Jahr).
(13) Zwischenbericht sowie Abschlussbericht mit Auswertung des Programmverlaufs inkl. Schlüsseldokumenten.
b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung, eventuelle Präsentation und Verhandlungsrunden werden nicht erstattet.
c. Der Auftraggeber behält sich die Durchführung einer Verhandlungsrunde vor. Das erste Angebot ist verbindlich.
d. Es wird sich die Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote vorbehalten.
e. Es wird darauf hingewiesen, dass zunächst ein Teilnahmeantrag (Anlage der zur Verfügung gestellten Unterlagen) unter Beifügung der unter den Punkten 5.1.9 der Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen zu stellen ist. Neben den in dem Bewertungsraster Eignung angegebenen Eignungskriterien sind ebenfalls Eigenerklärungen und Nachweise zu den Punkten 9.1 und 9.4 der Bewerbungsbedingungen einzureichen. Hierfür ist die Anlage „Vordruck Eigenerklärungen und Nachweise“ zu verwenden.
f. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt 5.1.11 genannten URL heruntergeladen werden.
g. Fragen sind bis zum 13.07.2026 12:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bewerbern/Bewerberinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt.
h. Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes eingestellt.
i. Die Bewerber/Bewerberinnen sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind.
j. Teilnahmeanträge können ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden. Es wird gebeten, die Unterlagen für die Teilnahmeanträge möglichst zusammenhängend (vorzugsweise in einer Gesamtdatei im pdf-Format mit einer Dateigröße von maximal 12 MB) einzureichen. Auf eine digitale Signatur der Unterlagen ist zu verzichten.
k. Teilnahmeanträge, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
l. Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bewerber/die Bewerberin kann zum Ausschluss führen.
m. Mit Abgabe des Teilnahmeantrages unterliegen nicht berücksichtigte Bewerber/Bewerberinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.
bb) Nachweis fundierter Kenntnisse der Familienpolitik der Bundesregierung sowie der familienpolitischen Schwerpunkte des BMBFSFJ
cc) Nachgewiesene Expertise im Themenfeld „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“
dd) Nachweis einschlägiger Erfahrungen in der Umsetzung einer familienfreundlichen Ar-beitsorganisation und den entsprechenden personalpolitischen Prozessen in Unternehmen
ee) Nachweis ausgeprägter Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Verbänden, Unternehmen und Institutionen
ff) Nachgewiesene Expertise in der Steuerung von komplexen Projekten mit diversen externen Partnerinnen/Partnern
gg) Nachweis ausgeprägter Erfahrungen im Transfer und in der Vermittlung wissenschaftlicher Impulse in die (fachpolitische/ wirtschaftliche) Öffentlichkeit
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMBFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMBFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMBFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
6a3e76a9-4d9f-43f0-be65-bb40a4c50ebf