Ausschreibungsdetails
Aus Gründen der Vertraulichkeit sind die Vergabeunterlagen nicht frei zugänglich.
Der nachfolgenden Bekanntmachung können Sie entnehmen, wie die vollständigen Unterlagen anzufordern sind.
Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die LKW TW Starr/Drehfl dienen zur Betankung von Starr- und Drehflüglern der Bundeswehr und verbündeten Partnern. Das Einsatzspektrum umfasst den Grundbetrieb im Inland auf Flugplätzen der Bw, weltweit auf Flugplätzen in den Einsatzländern der Streitkräfte sowie im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung.
Der FTW setzt sich aus einem Trägerfahrzeug, einem Tankaufbau mit Kraftstoffpumpanlage sowie Filter-Wasser-Abscheider (FWA) sowie der tanktechnischen Ausrüstung zusammen.
Der FTSZg besteht aus einer Sattelzugmaschine und einem Tanksattelanhänger mit Tankaufbau, Kraftstoffpumpanlage, FWA sowie der tanktechnischen Ausrüstung.
Bei der Beschaffung der FTW und FTSZg handelt es sich um eine Regenerations- und Ergänzungsbeschaffung (Reg- u. ErgB) der bestehenden Flugfeldtankwagen.
Es ist eine Gesamtlosvergabe vorgesehen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung soll 15 Jahre betragen.
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden
elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots- Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit(www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e- Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e- Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e- Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
B. Teilnahmeanträge:
Teilnahmeanträge sind in elektronischer Form über die e-Vergabe-Plattform innerhalb der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge hochzuladen.
Per Fax oder E-Mail eingehende Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
Die Kommunikation und die Übermittlung von Informationen in diesem Teilnahmewettbewerb erfolgen elektronisch über die E-Vergabe-Plattform.
Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein und insbesondere alle Unterlagen enthalten, die zur Eignungsprüfung erforderlich sind. Insoweit wird auch auf die beigefügte "Checkliste" (Anlage 1) verwiesen.
Von jedem Bewerber bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist ein formloses Anschreiben mit Nennung der Ansprechpartner unter Angabe von Telefonnummer und E-Mail-Adresse vorzulegen.
Die "Checkliste" (Anlage 1) ist mit entsprechenden Angaben in der Spalte "Beigefügt" von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Soweit sich für die Leistungserbringung im Rahmen einer Eignungsleihe eines Unterauftragnehmers/Dritten bedient wird, muss für diesen ebenfalls die "Checkliste" (Anlage 1) vorgelegt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zugelassen.
Der Teilnahmeantrag ist zu unterzeichnen (fortgeschrittene Signatur oder Textform (eingescannte Unterschrift)). Bei einer Bewerbergemeinschaft ist der Teilnahmeantrag entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
Der Teilnahmeantrag ist in allen seinen Teilen in deutscher Sprache einzureichen. Dokumenten in Fremdsprachen ist eine (auf gesonderte Aufforderung auch beglaubigte) Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
C. Bewerberfragen:
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform zu erfolgen.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 8 Tage vor Ablauf des Schlusstermins für die Einreichung des Teilnahmeantrages eingegangen sind. Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet.
D. Sonstiges:
Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen zum Projekt dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Einsichtnahme des Gewerbezentralregisters bzw. des Wettbewerbsregisters zu überprüfen.
Es ist eine Gesamtlosvergabe vorgesehen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung soll 15 Jahre betragen.
Bei den LKW Tankwagen Starr-/Drehflügler (im folgenden LKW TW Starr/Drehfl) handelt es sich um Tankfahrzeuge, die zur Betankung von Luftfahrzeugen auf Flugplätzen der Bundeswehr im In- und Ausland eingesetzt werden.
Die LKW TW Starr/Drehfl sollen in den beiden Versionen Flugfeldtankwagen (FTW) und Flugfeldtanksattelzug (FTSZg) beschafft werden.
Der FTW setzt sich aus einem Trägerfahrzeug, einem Tankaufbau mit integrierter Kraftstoffpumpanlage und Filter-Wasser-Abscheider (FWA) sowie der tanktechnischen Ausrüstung zusammen.
Der FTSZg besteht aus einer Sattelzugmaschine und einem Tanksattelanhänger mit Tankaufbau, integrierter Kraftstoffpumpanlage, FWA sowie der tanktechnischen Ausrüstung.
Bei Vertragsschluss sollen 85 EA FTW und 110 EA FTSZg fest beauftragt werden.
Die Lieferung der ersten fünf Vorseriengeräte FTW und fünf Vorseriengeräte FTSZg ist innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsschluss zur Durchführung der Integrierten Nachweisführung (Hinweis: die geforderten jeweils fünf Vorseriengeräte FTW und FTSZg rechnen auf die Gesamtstückzahl der Festbeauftragung an) geplant.
Die derzeit geschätzte Abrufmenge beträgt ca. 133 EA LKW TW Starr/Drehfl, davon 40 EA FTW und 93 EA FTSZg.
Zudem wird in der Rahmenvereinbarung einmalig die Lieferung folgender Leistungen vereinbart:
- Ersatzteilerstbedarf und Sonderwerkzeuge
- notwendige Mess- und Prüfmittel
- Materialgrundlagen; hierzu zählen Sicherheitsdatenblätter, Stücklisten, elektrische Schaltpläne/Stromlaufpläne, Zeichnungen, Artikelstammdaten, Interaktive Elektronische Technische Dokumentation
- Ausbildungsunterlagen
- Prüf-/Abnahmedokumentation
- Managementleistungen
- Personalausbildung
- Begleitung der Integrierten Nachweisführung
Die LKW TW Starr/Drehfl müssen für den Bundeswehr-Einsatz im Wesentlichen die nachfolgenden Forderungen erfüllen. Diese Übersicht dient dabei nur einer ersten Projektvorstellung. Die genauen Spezifikationen werden den Bietern nach erfolgreicher Prüfung der Teilnahmeanträge übermittelt:
-Zulassungsfähigkeit als Tankfahrzeug FL gem. ADR Teil 9
-Erfüllung der Anforderungen gem. ADR Kapitel 6.8 in Bezug auf Tankkörper, Bedienausrüstung und bauliche Ausrüstung
-Zulassung für den Transport und Umschlag der Kraftstoffe F34, F35, F44, F64, F54, F75, F67, Jet A1
-Zulassungsfähigkeit des Gesamtfahrzeugs nach der deutschen Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) unter Inkaufnahme taktisch begründeter Ausnahmegenehmigungen
-Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h
-Betrieb des Motors nach dem "Single-Fuel-Concept" mit F34
-uneingeschränkter Einsatz in Gebieten der Klimazonen A1 bis A3, B1 bis B3, C0 bis C1 gemäß STANAG 4370 i. V. m. AECTP-230
-Straßen- und Seetransportierfähigkeit im nicht befüllten Zustand ohne aufwendige Vorbereitungsmaßnahmen
-Bahntransportierbarkeit im befüllten Zustand ohne aufwendige Vorbereitungsmaßnahmen
-Eignung zum Lufttransport im nicht befüllten Zustand als Innenlast im Airbus A-400M
-Fahrerhaus mit zwei Sitzplätzen und Verstaumöglichkeiten für Ausstattungsgegenstände der Soldaten
-Ausführliche Bedienungs-, Wartungs- und Instandsetzungsdokumentation als Interaktive Elektronische Technische Dokumentation
Version FTW:
-Fahrgestell für Straßen und befestigte Wege
-Technisches Nutzvolumen Tankaufbau für den Betrieb auf dem Flugplatz mindestens 16.000 Liter
-NATO-Anhängerkupplung
Version FTSZg:
-Fahrgestell für Straßen und befestigte Wege bei Sattelzugmaschine und Tanksattelauflieger
-Technisches Nutzvolumen Tanksattelauflieger für den Betrieb auf dem Flugplatz mindestens 33.000 Liter
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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