Ausschreibungsdetails
Das Förderprogramm stärkt die deutsche Clean- und GreenTech-Branche (überwiegend KMU) darin, gemeinsam mit lokalen Partnern weltweit nachhaltige technische Lösungen für Umweltprobleme umzusetzen. Als Umweltprogramm mit klarem Wirtschaftsfokus fördert es investive Projekte in den Bereichen:
• Kreislauf- und Ressourcenwirtschaft
• Wasser- und Abwassertechnik
• Netzferne grüne Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien und
• Innovative Querschnittstechnologien
Die EXI bilanziert zu ihrem zehnjährigen Bestehen über 200 Projekte mit „GreenTech made in Germany“ in rund 100 Entwicklungs- und Schwellenländern und einem Fördervolumen von 82 Millionen Euro. Mit ihrem Umweltfokus und ihrem vergleichsweise flexiblen Unterstützungsprofil schlägt die EXI im Förderkontext des Bundes eine Verbindung zwischen dem Bereich der Entwicklungszusammenarbeit und klassischer Exportförderung. Die EXI hat sich als wichtiger Baustein im Rahmen der ressortübergreifenden Zusammenarbeit – insbesondere zu Maßnahmen des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWE) - etabliert und ergänzt die „klassische“ Außenwirtschaftsförderung mit einem spezifischen Umweltfokus.
Gegenstand ist die zweite Evaluierung des EXI-Förderprogramms. Es sollen Zielerreichung, Wirkung und Wirtschaftlichkeit des Förderprogramms „Exportinitiative Umweltschutz“ untersucht werden. Eine Evaluierung des Programms soll eine fundierte Einschätzung der erzielten positiven Effekte ermöglichen, aber auch Defizite aufzeigen, sodass der Auftraggeber auf dieser Basis die Gestaltung künftiger Maßnahmen und Programme gegebenenfalls optimieren kann. Im Jahr 2021 wurde die EXI erstmalig von der „Gesellschaft für Innovationsforschung und Beratung mbH“ (IFGE) im Auftrag des Bundesumweltministerium für den Zeitraum von Programmbeginn 2016 bis 2019 evaluiert. Diese erste Evaluation stellt den Ausgangspunkt für die zweite Evaluation der EXI dar. Das Förderprogramm hat in den letzten Jahren mehrere Neuerungen erfahren und wurde stetig weiterentwickelt. Wesentliche Meilensteine waren z.B. die Einführung der EXI-Baumpflanzaktion, das neue Handlungsfeld für grüne Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien zur dezentralen, netzfernen Stromversorgung (seit März 2021), der Wechsel der Projektträgerin für die EXI im Januar 2022, der neue Programmname „Exportinitiative Umweltschutz“ (bis Juli 2021 unter „Exportinitiative Umwelttechnologien“) sowie insb. auch die Schwerpunktsetzung der EXI im Jahr 2022 auf investiven Komponenten für mehr Investitionsförderungen im Bereich GreenTech .
Gegenstand der Evaluierung sind die im Rahmen der Förderrichtlinien vom 21. Mai 2019, 30. April 2021 sowie vom 02. Mai 2024 geförderten und durchgeführten Projekte . Es handelt sich dabei um 75 Einzel- und Verbundprojekte mit insgesamt 94 Teilvorhaben, die im Zeitraum 2020 bis 2025 vom BMUKN bewilligt wurden und deren Projektlaufzeit gleichzeitig beendet ist. Die überwiegende Anzahl an Projekten (über 70 Teilvorhaben) ist bereits formal abgeschlossen worden. Zu den Zuwendungsprojekten gehören zusätzlich 12 Einzelmaßnahmen , sogenannte Ländermodule, die Teil der Evaluation sein sollen. Diese wurden im Zeitraum 2020 bis 2025 vom BMUKN beauftragt und von der Gesellschaft für Internationale Zu-sammenarbeit (GIZ) GmbH durchgeführt.
Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform
des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor
Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die
Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6
Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der
eVergabePlattformdes Bundes einstellen.
2. Es gilt deutsches Recht.
Hinweis: Die e-Vergabe-Plattform wird regelmäßig gewartet. Während der
Wartungsfenster ist das System unter Umständen nur eingeschränkt verfügbar.
Dies kann sowohl den Zugriff auf Vergabeunterlagen betreffen als auch die
Angebotsabgabe selbst. Da die Nutzungseinschränkungen in der Regel nur einen
kurzen Zeitraum betreffen, versendet die Vergabestelle keine Angebotsunterlagen
auf anderem Wege, z. B. per EMail. Bei der Planung Ihrer elektronischen
Abgaben achten Sie bitte auf diese Wartungsfenster. Informationen über geplante
Wartungsarbeiten finden Sie hier:
https://www.evergabe-online.de.
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
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Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Ausschlussgründe nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Der Text der Verordnung ist abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R0576
Hierzu wird die Eigenerklärung RUS-Sanktion (Formular 03.08.1der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Das Förderprogramm stärkt die deutsche Clean- und GreenTech-Branche (überwiegend KMU) darin, gemeinsam mit lokalen Partnern weltweit nachhaltige technische Lösungen für Umweltprobleme umzusetzen. Als Umweltprogramm mit klarem Wirtschaftsfokus fördert es investive Projekte in den Bereichen:
• Kreislauf- und Ressourcenwirtschaft
• Wasser- und Abwassertechnik
• Netzferne grüne Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien und
• Innovative Querschnittstechnologien
Die EXI bilanziert zu ihrem zehnjährigen Bestehen über 200 Projekte mit „GreenTech made in Germany“ in rund 100 Entwicklungs- und Schwellenländern und einem Fördervolumen von 82 Millionen Euro. Mit ihrem Umweltfokus und ihrem vergleichsweise flexiblen Unterstützungsprofil schlägt die EXI im Förderkontext des Bundes eine Verbindung zwischen dem Bereich der Entwicklungszusammenarbeit und klassischer Exportförderung. Die EXI hat sich als wichtiger Baustein im Rahmen der ressortübergreifenden Zusammenarbeit – insbesondere zu Maßnahmen des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWE) - etabliert und ergänzt die „klassische“ Außenwirtschaftsförderung mit einem spezifischen Umweltfokus.
Gegenstand ist die zweite Evaluierung des EXI-Förderprogramms. Es sollen Zielerreichung, Wirkung und Wirtschaftlichkeit des Förderprogramms „Exportinitiative Umweltschutz“ untersucht werden. Eine Evaluierung des Programms soll eine fundierte Einschätzung der erzielten positiven Effekte ermöglichen, aber auch Defizite aufzeigen, sodass der Auftraggeber auf dieser Basis die Gestaltung künftiger Maßnahmen und Programme gegebenenfalls optimieren kann. Im Jahr 2021 wurde die EXI erstmalig von der „Gesellschaft für Innovationsforschung und Beratung mbH“ (IFGE) im Auftrag des Bundesumweltministerium für den Zeitraum von Programmbeginn 2016 bis 2019 evaluiert. Diese erste Evaluation stellt den Ausgangspunkt für die zweite Evaluation der EXI dar. Das Förderprogramm hat in den letzten Jahren mehrere Neuerungen erfahren und wurde stetig weiterentwickelt. Wesentliche Meilensteine waren z.B. die Einführung der EXI-Baumpflanzaktion, das neue Handlungsfeld für grüne Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien zur dezentralen, netzfernen Stromversorgung (seit März 2021), der Wechsel der Projektträgerin für die EXI im Januar 2022, der neue Programmname „Exportinitiative Umweltschutz“ (bis Juli 2021 unter „Exportinitiative Umwelttechnologien“) sowie insb. auch die Schwerpunktsetzung der EXI im Jahr 2022 auf investiven Komponenten für mehr Investitionsförderungen im Bereich GreenTech .
Gegenstand der Evaluierung sind die im Rahmen der Förderrichtlinien vom 21. Mai 2019, 30. April 2021 sowie vom 02. Mai 2024 geförderten und durchgeführten Projekte . Es handelt sich dabei um 75 Einzel- und Verbundprojekte mit insgesamt 94 Teilvorhaben, die im Zeitraum 2020 bis 2025 vom BMUKN bewilligt wurden und deren Projektlaufzeit gleichzeitig beendet ist. Die überwiegende Anzahl an Projekten (über 70 Teilvorhaben) ist bereits formal abgeschlossen worden. Zu den Zuwendungsprojekten gehören zusätzlich 12 Einzelmaßnahmen , sogenannte Ländermodule, die Teil der Evaluation sein sollen. Diese wurden im Zeitraum 2020 bis 2025 vom BMUKN beauftragt und von der Gesellschaft für Internationale Zu-sammenarbeit (GIZ) GmbH durchgeführt.
Kompetenz- und Tätigkeitsschwerpunkte werden im Rahmen der
Feststellung der Eignung nicht gesondert gewertet.
Hierzu wird die Eigenerklärung Unternehmensdarstellung (Formular 03.07
der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck
03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen nicht gesondert
bewertet.
Die entsprechenden Darstellungen müssen eine kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (Titel), den Leistungszeitraum, die Auftragssumme, die/den Auftraggeber*in mit Anschrift und eine inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung des Referenzauftrages enthalten.
Bewertet wird: Erfahrung mit/im Bereich der Durchführung von Evaluationen mit einer Kombination qualitativer und quantitativer Erhebungsmethoden
Hierzu wird die Eigenerklärung zu Unternehmensreferenzen (Formular
03.12 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in
Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen
ausgewertet.
Die entsprechenden Darstellungen müssen eine kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (Titel), den Leistungszeitraum, die Auftragssumme, die/den Auftraggeber*in mit Anschrift und eine inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung des Referenzauftrages enthalten.
Bewertet wird: Erfahrung mit/im Bereich der Durchführung von Evaluationen von Projektförderprogrammen auf nationaler und/oder internationaler Ebene (z.B. Außenwirtschaftsförderung)
Hierzu wird die Eigenerklärung zu Unternehmensreferenzen (Formular
03.12 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in
Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen
ausgewertet.
Die entsprechenden Darstellungen müssen eine kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (Titel), den Leistungszeitraum, die Auftragssumme, die/den Auftraggeber*in mit Anschrift und eine inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung des Referenzauftrages enthalten.
Bewertet wird: Erfahrung mit/im Bereich der Durchführung von Förderungen im Bereich Umwelttechnologien (z.B. Clean- und GreenTech, Kreislauf- und (Ab-Wasserwirtschaft)
Hierzu wird die Eigenerklärung zu Unternehmensreferenzen (Formular
03.12 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in
Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen
ausgewertet.
Die entsprechenden Darstellungen müssen eine kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (Titel), den Leistungszeitraum, die Auftragssumme, die/den Auftraggeber*in mit Anschrift und eine inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung des Referenzauftrages enthalten.
Bewertet wird: Erfahrung mit/im Bereich von Zuschussförderungen
Hierzu wird die Eigenerklärung zu Unternehmensreferenzen (Formular
03.12 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in
Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen
ausgewertet.
der im Rahmen der Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter*innen)
Bewertet werden:
Darlegung des Umfangs der Erfahrungen und Kenntnisse des vorgesehenen Projektteams im Bereich der Evaluation von Förderprogrammen und Projekten im Bereich Klima- und Umweltschutz (Erstellung von Evaluationskonzepten, Erfahrungen in der Durchführung und Anwendung von Evaluationsmethoden, Auswertung und Triangulation der Daten und Entwicklung und Validierung von adressatenbezogenen Handlungsempfehlungen).
Hierzu wird die Eigenerklärung zu Personal (Formular 3.13 der Vergabeunterlagen in Verbindung mit Formular 03.03.1) oder eigener Unterlage
gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Umsatz (Formular 03.09 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in
Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
/§ 41 Absatz 2 UVgO vor, unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz
und Gleichbehandlung die Bieter aufzufordern, ggf. fehlende oder
unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise,
nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder
unvollständige Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Es wird
jedoch darauf hingewiesen, dass die AG‘in hierzu nicht verpflichtet ist und
das Fehlen geforderter Unterlagen zum Ausschluss des betroffenen
Angebotes führen kann. Die Bietenden haben daher sorgfältig darauf zu
achten, dass ihr Angebot alle erforderlichen Angaben, Nachweise und
Erklärungen enthält. Es wird darauf hingewiesen, dass von der
Nachforderung fehlerhafter Unterlagen von vornherein abgesehen wird.
mindestens 2 Vertreter*innen der AG'in durchgeführt. Bietende sind nicht
zugelassen.
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2
GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB
durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind.
800ab2b7-149a-42ca-be03-94e55bf7d332