Ausschreibungsdetails
Der Auftrag ist in zwei fachlich miteinander verknüpfte Lose gegliedert. Die Bearbeitung erfolgt stufenweise über die Jahre 2027 bis 2029. Die Ergebnisse des ersten Loses bilden eine wesentliche Datengrundlage für die Bearbeitung des zweiten Loses. Auftragnehmer beider Lose haben die fachliche Abstimmung sowie den erforderlichen Datenaustausch sicherzustellen.
Die Leistungen umfassen wissenschaftliche Analysen, Modellierungen, Datenauswertungen, die Erstellung von Berichten, Karten, Präsentationen und Geodatensätzen sowie die fachliche Begleitung eines projektbegleitenden Arbeitskreises mit Vertretern aus Verwaltung, Wissenschaft und weiteren Fachinstitutionen. Sämtliche Leistungen sind in deutscher Sprache zu erbringen.
Die Ergebnisse sind nachvollziehbar zu dokumentieren und einschließlich der zugrunde liegenden Daten, Modelle, Auswertungen und Geodaten in weiterverarbeitbaren Formaten an den Auftraggeber zu übergeben. Dem Auftraggeber sind umfassende Nutzungsrechte an den im Projekt erzeugten Ergebnissen einzuräumen.
Die Projektlaufzeit beginnt voraussichtlich am 01.01.2027 und endet am 30.09.2029. Eine kostenneutrale Verlängerung um bis zu drei Monate bleibt vorbehalten.
Der maximale Finanzrahmen für das Gesamtvorhaben beträgt 450.000 EUR brutto. Die Mittel verteilen sich auf die Haushaltsjahre 2027 (200.000 EUR), 2028 (200.000 EUR) und 2029 (50.000 EUR). Die Leistungserbringung und Rechnungslegung sind an dieser Mittelverteilung auszurichten.
Neben den Grundleistungen sind mehrere optionale Leistungen vorgesehen, deren Beauftragung sich der Auftraggeber vorbehält. Näheres ergibt sich aus den jeweiligen Losbeschreibungen.
Für jedes angebotene Los ist mit dem Angebot ein Angebotskonzept vorzulegen. Das Angebotskonzept soll die vorgesehene Vorgehensweise zur Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistungen nachvollziehbar darstellen und insbesondere Aussagen zum Aufgabenverständnis, zur Methodik, zur Organisation der Leistungserbringung, zur Zeit- und Ressourcenplanung sowie zu möglichen Optimierungspotenzialen enthalten. Das Angebotskonzept ist Gegenstand der qualitativen Angebotsbewertung. Die konkreten Anforderungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Die Wasserhaushaltsanalyse dient der Ermittlung belastbarer Datengrundlagen für die Bewertung der Auswirkungen des Klimawandels auf den Wasserhaushalt sowie auf wasserbezogene Handlungsfelder der Klimaanpassung. Die Ergebnisse bilden eine wesentliche Grundlage für die Bearbeitung des Loses 2 und sind daher in geeigneter Form zur weiteren Verwendung bereitzustellen.
Die Leistung umfasst insbesondere den Aufbau bzw. die Anwendung eines geeigneten Wasserhaushaltsmodells für Sachsen-Anhalt sowie die Durchführung einer kontinuierlichen Wasserhaushaltsmodellierung für den Zeitraum von 1961 bis 2100. Grundlage der Analysen sind regionale Klimaprojektionsdaten, Beobachtungsdaten sowie weitere fachlich geeignete Datengrundlagen. Die Modellierungen und Auswertungen sind für vorgegebene Referenz-, Gegenwarts- und Zukunftszeiträume durchzuführen.
Zu untersuchen sind insbesondere klimawandelbedingte Veränderungen der folgenden Wasserhaushaltsgrößen:
-Niederschlag,
-reale Verdunstung,
-klimatische Wasserbilanz,
-oberirdischer Gesamtabfluss,
-Grundwasserneubildung sowie
-mittlere Abflüsse im Gewässersystem.
Die Analysen sind sowohl für Gesamtjahre als auch für hydrologische Sommer- und Winterhalbjahre durchzuführen. Die Ergebnisse sind räumlich differenziert auszuwerten und darzustellen. Dabei sind die Auswirkungen unterschiedlicher Klimaprojektionen und die damit verbundenen Unsicherheiten angemessen zu berücksichtigen und fachlich zu bewerten.
Bestandteil der Leistung sind darüber hinaus die Aufbereitung, Qualitätssicherung, Analyse und Interpretation der Ergebnisse einschließlich Fehler-, Plausibilitäts- und Unsicherheitsbetrachtungen. Die Untersuchungsergebnisse sind nachvollziehbar zu dokumentieren und in Form von Berichten, Karten, Grafiken, Präsentationen sowie geeigneten Daten- und Geodatenformaten bereitzustellen.
Optional können weitergehende Untersuchungen zur zukünftigen Entwicklung von Niedrigwasser- und Hochwasserabflüssen relevanter Fließgewässer in Sachsen-Anhalt beauftragt werden. Hierzu können Analysen von Niedrigwasserkennwerten, Hochwasserkennwerten, Eintrittswahrscheinlichkeiten sowie Abflussextremen gehören.
Der Auftragnehmer hat die Ergebnisse in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber zu erarbeiten und diese gegenüber einem projektbegleitenden Arbeitskreis fachlich zu präsentieren. Hierzu gehören die Vorbereitung und Durchführung von Besprechungen, Präsentationen und Ergebnisdiskussionen sowie die Einarbeitung fachlicher Hinweise.
Die erzeugten Daten, Modelle, Auswertungen und Geodaten sind dem Auftraggeber mit umfassenden Nutzungsrechten zu übergeben. Die Datenbereitstellung hat so zu erfolgen, dass eine unmittelbare Weiterverwendung im Rahmen des Loses 2 möglich ist. Sofern unterschiedliche Auftragnehmer für die Lose 1 und 2 beauftragt werden, ist die erforderliche fachliche Abstimmung und Datenübergabe zwischen den Auftragnehmern sicherzustellen.
Die Leistungserbringung ist für das Jahr 2027 vorgesehen. Die Ergebnisse sind bis spätestens Ende 2027 in abgestimmter Form vorzulegen und bilden die fachliche Grundlage für die anschließende Klimarisikoanalyse Sachsen-Anhalt.
Optionale Untersuchung der zukünftigen Entwicklung der Niedrigwasserabflüsse relevanter Fließgewässer in Sachsen-Anhalt. Die Leistung umfasst insbesondere die Ermittlung und Auswertung geeigneter Niedrigwasserkennwerte, die Analyse von Veränderungen der Niedrigwassersituation sowie die Untersuchung von Eintrittswahrscheinlichkeiten und Ausprägungen von Niedrigwasserextremen auf Grundlage der im Hauptauftrag verwendeten Klimaprojektionen und Modellierungsergebnisse.
Option 2 – Analyse der zukünftigen Hochwasserabflüsse
Optionale Untersuchung der zukünftigen Entwicklung der Hochwasserabflüsse relevanter Fließgewässer in Sachsen-Anhalt. Die Leistung umfasst insbesondere die Ermittlung und Auswertung geeigneter Hochwasserkennwerte, die Analyse von Veränderungen der Hochwassersituation sowie die Untersuchung von Eintrittswahrscheinlichkeiten und Ausprägungen von Hochwasserextremen auf Grundlage der im Hauptauftrag verwendeten Klimaprojektionen und Modellierungsergebnisse.
Zum Nachweis ist mit dem Angebot zu erklären, dass das Unternehmen in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem es niedergelassen ist, eingetragen ist oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen kann.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind geeignete Nachweise vorzulegen, insbesondere ein aktueller Berufs- oder Handelsregisterauszug, eine Gewerbeanmeldung, die Eintragung bei einer Industrie- und Handelskammer, einer Berufskammer oder vergleichbare Nachweise des Niederlassungsstaates.
Mit dem Angebot ist eine entsprechende Eigenerklärung vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist ein geeigneter Nachweis des Versicherers vorzulegen.
Vergleichbare Leistungen können insbesondere Projekte aus den Bereichen Klimafolgen- und Klimarisikoanalysen, Wasserhaushalts- und Umweltmodellierungen, hydrologische oder wasserwirtschaftliche Untersuchungen sowie sonstige wissenschaftliche Analyse-, Forschungs- oder Beratungsleistungen mit Bezug zu Klima-, Umwelt- oder Wasserfachthemen sein.
Für die Referenzen sind mindestens Auftraggeber, Leistungszeitraum, Leistungsgegenstand und eine Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen anzugeben. Die Vergleichbarkeit wird anhand von Art, Umfang und fachlichem Bezug zur ausgeschriebenen Leistung geprüft.
Aufgabenverständnis und Umsetzungsplanung: 25 Punkte
Methodik: 25 Punkte
Optimierungspotenzial: 10 Punkte
40 % Preis
Preis Grundleistung: 30 Punkte
Preis Optionen: 10 Punkte
Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des mit dem Angebot einzureichenden Angebotskonzeptes. Bewertet werden insbesondere:
Aufgabenverständnis und Planung der Umsetzung (25 %)
Bewertet werden das Verständnis der Aufgabenstellung sowie die Nachvollziehbarkeit, Plausibilität und Angemessenheit der vorgesehenen Vorgehensweise. Hierzu gehören insbesondere die Strukturierung der Leistungserbringung, die Zeit-, Ressourcen- und Meilensteinplanung sowie die Darstellung der vorgesehenen Arbeitsabläufe.
Methodik (25 %)
Bewertet werden die Nachvollziehbarkeit, Zweckmäßigkeit und fachliche Qualität der vorgeschlagenen Methoden zur Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistungen. Hierzu zählen insbesondere die Herangehensweise bei Datenbeschaffung, Datenaufbereitung, Modellierung, Analyse, Auswertung, Ergebnisdarstellung sowie die Berücksichtigung von Unsicherheiten und Qualitätssicherungsmaßnahmen. Darüber hinaus werden die Eignung der vorgeschlagenen Methoden zur Erreichung der Projektziele sowie die fachliche Schlüssigkeit des Gesamtkonzeptes bewertet.
Optimierungspotenzial (10 %)
Bewertet werden nachvollziehbar dargestellte fachliche oder methodische Optimierungsvorschläge sowie eigene Lösungsansätze zur Verbesserung der Leistungserbringung oder zur Bewältigung möglicher fachlicher Herausforderungen.
Bewertung des Angebotspreises (40 %)
Die Preisbewertung erfolgt anhand des angebotenen Gesamtpreises der Grundleistung sowie der angebotenen Optionen. Der jeweils günstigste Preis erhält die maximale Punktzahl. Die Bewertung der weiteren Angebote erfolgt nach einer relativen Bewertungsmethode entsprechend den Vergabeunterlagen.
Die Einzelheiten der Bewertungsmethodik ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Insbesondere weist der Auftraggeber auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB hin. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
der Antragsteller den geltend gemachten Vergaberechtsverstoß vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die zuständige Vergabekammer bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Die Leistung baut auf den Ergebnissen der Wasserhaushaltsanalyse aus Los 1 auf. Die dort erzeugten Datengrundlagen sind insbesondere für das Handlungsfeld Wasserhaushalt und Wasserwirtschaft einzubeziehen. Darüber hinaus sind weitere geeignete fachliche, naturräumliche, demographische und sozioökonomische Datengrundlagen zu berücksichtigen.
Die Leistung umfasst insbesondere:
- die Identifikation und Festlegung relevanter Handlungs- und Themenfelder in Abstimmung mit dem Auftraggeber,
- die Erstellung, Weiterentwicklung und Operationalisierung von Klimawirkungsketten,
- die Analyse und Bewertung von Klimawirkungen,
- die Berücksichtigung von Exposition, Sensitivität, Betroffenheit und Anpassungskapazität,
- die räumliche Differenzierung und Regionalisierung der Ergebnisse,
- die Identifikation, Bewertung und Priorisierung relevanter Klimarisiken,
- die Ableitung, Bewertung und Priorisierung von Anpassungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen,
- die Darstellung von Unsicherheiten und Aussagegrenzen der Ergebnisse.
Für die einzelnen Handlungs- und Themenfelder sind geeignete qualitative, quantitative oder teilquantitative Bewertungsansätze vorzuschlagen und anzuwenden. Die Methodik der Risikoanalyse, Risikobewertung und Priorisierung ist nachvollziehbar darzustellen. Die Analysen sind für die vorgegebenen Betrachtungszeiträume und Klimaszenarien durchzuführen und die Ergebnisse entsprechend aufzubereiten.
Die Bearbeitung hat sich an den Anforderungen des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes sowie an anerkannten wissenschaftlichen und fachlichen Standards zu orientieren. Hierzu zählen insbesondere die DIN EN ISO 14091, die Methodik der Klimawirkungs- und Risikoanalyse des Bundes (KWRA) sowie einschlägige Leitfäden und Handlungsempfehlungen des Umweltbundesamtes.
Die Ergebnisse sind sowohl fachlich als auch räumlich auszuwerten und aufzubereiten. Ziel ist die Identifikation räumlicher und thematischer Schwerpunkte sowie besonders betroffener Regionen und Handlungsfelder. Die Ergebnisse sollen darüber hinaus eine fachliche Grundlage für zukünftige regionale und kommunale Klimaanpassungskonzepte bilden.
Bestandteil der Leistung sind die eigenständige Beschaffung aller für die Bearbeitung erforderlichen und nicht durch den Auftraggeber bereitgestellten Daten, die fachliche Begleitung und Einbindung eines projektbegleitenden Arbeitskreises, die Vorbereitung und Durchführung von Abstimmungs-, Präsentations- und Ergebnisveranstaltungen sowie die Dokumentation der Arbeitsergebnisse.
Die Ergebnisse sind in Form von Berichten, Karten, Grafiken, Tabellen, Präsentationen, Geodaten und weiteren digitalen Datensätzen bereitzustellen. Sämtliche Arbeitsschritte, Datengrundlagen, Bewertungsmethoden und Ergebnisse sind nachvollziehbar zu dokumentieren und so aufzubereiten, dass sie durch den Auftraggeber weiterverwendet werden können.
Optional kann die Evaluation der bestehenden Strategie des Landes Sachsen-Anhalt zur Anpassung an den Klimawandel beauftragt werden.
Die Leistung umfasst die fachliche Bewertung der bestehenden Anpassungsstrategie auf Grundlage der Ergebnisse der Klimarisikoanalyse. Hierbei sind insbesondere die in der Strategie enthaltenen Maßnahmen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit, Umsetzbarkeit und Effizienz zu analysieren und zu bewerten.
Darüber hinaus sind Änderungs-, Ergänzungs- und Optimierungsvorschläge für die Fortschreibung der Strategie zu erarbeiten. Auf Grundlage der Ergebnisse der Klimarisikoanalyse sind Anpassungsmaßnahmen räumlich und fachlich zu priorisieren. Hierzu gehören insbesondere die Identifikation besonders dringlicher Maßnahmen, die Bewertung von Maßnahmen mit günstigen Kosten-Nutzen-Verhältnissen sowie die Erarbeitung von Empfehlungen für unterschiedliche räumliche Ebenen innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt.
Die Ergebnisse sind nachvollziehbar zu dokumentieren und in geeigneter Form zur Weiterverwendung durch den Auftraggeber bereitzustellen.
Zum Nachweis ist mit dem Angebot zu erklären, dass das Unternehmen in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem es niedergelassen ist, eingetragen ist oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen kann.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind geeignete Nachweise vorzulegen, insbesondere ein aktueller Berufs- oder Handelsregisterauszug, eine Gewerbeanmeldung, die Eintragung bei einer Industrie- und Handelskammer, einer Berufskammer oder vergleichbare Nachweise des Niederlassungsstaates.
Mit dem Angebot ist eine entsprechende Eigenerklärung vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist ein geeigneter Nachweis des Versicherers vorzulegen.
Vergleichbare Leistungen können insbesondere Projekte aus den Bereichen Klimafolgen- und Klimarisikoanalysen, Wasserhaushalts- und Umweltmodellierungen, hydrologische oder wasserwirtschaftliche Untersuchungen sowie sonstige wissenschaftliche Analyse-, Forschungs- oder Beratungsleistungen mit Bezug zu Klima-, Umwelt- oder Wasserfachthemen sein.
Für die Referenzen sind mindestens Auftraggeber, Leistungszeitraum, Leistungsgegenstand und eine Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen anzugeben. Die Vergleichbarkeit wird anhand von Art, Umfang und fachlichem Bezug zur ausgeschriebenen Leistung geprüft.
Aufgabenverständnis und Umsetzungsplanung: 25 Punkte
Methodik: 25 Punkte
Optimierungspotenzial: 10 Punkte
40 % Preis
Preis Grundleistung: 30 Punkte
Preis Optionen: 10 Punkte
Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des mit dem Angebot einzureichenden Angebotskonzeptes. Bewertet werden insbesondere:
Aufgabenverständnis und Planung der Umsetzung (25 %)
Bewertet werden das Verständnis der Aufgabenstellung sowie die Nachvollziehbarkeit, Plausibilität und Angemessenheit der vorgesehenen Vorgehensweise. Hierzu gehören insbesondere die Strukturierung der Leistungserbringung, die Zeit-, Ressourcen- und Meilensteinplanung sowie die Darstellung der vorgesehenen Arbeitsabläufe.
Methodik (25 %)
Bewertet werden die Nachvollziehbarkeit, Zweckmäßigkeit und fachliche Qualität der vorgeschlagenen Methoden zur Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistungen. Hierzu zählen insbesondere die Herangehensweise bei Datenbeschaffung, Datenaufbereitung, Modellierung, Analyse, Auswertung, Ergebnisdarstellung sowie die Berücksichtigung von Unsicherheiten und Qualitätssicherungsmaßnahmen. Darüber hinaus werden die Eignung der vorgeschlagenen Methoden zur Erreichung der Projektziele sowie die fachliche Schlüssigkeit des Gesamtkonzeptes bewertet.
Optimierungspotenzial (10 %)
Bewertet werden nachvollziehbar dargestellte fachliche oder methodische Optimierungsvorschläge sowie eigene Lösungsansätze zur Verbesserung der Leistungserbringung oder zur Bewältigung möglicher fachlicher Herausforderungen.
Bewertung des Angebotspreises (40 %)
Die Preisbewertung erfolgt anhand des angebotenen Gesamtpreises der Grundleistung sowie der angebotenen Optionen. Der jeweils günstigste Preis erhält die maximale Punktzahl. Die Bewertung der weiteren Angebote erfolgt nach einer relativen Bewertungsmethode entsprechend den Vergabeunterlagen.
Die Einzelheiten der Bewertungsmethodik ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Insbesondere weist der Auftraggeber auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB hin. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
der Antragsteller den geltend gemachten Vergaberechtsverstoß vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die zuständige Vergabekammer bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
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