Ausschreibungsdetails
Vorentwurfsplanung und Entwurfsplanung (Leistungsphasen 2 und 3 HOAI).
Optional werden folgende Leistungen ausgeschrieben: Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe und Objektüberwachung.
Aufgabe:
Kern des Projekts ist die energetische Sanierung des Bauteils Kantine- Regierungsviertel Erfurt. In der Baumaßnahme ist die Anpassung der Steuerung der Heizungs- und Lüftungsanlagen sowie die Erneuerung der Küchen- und Speiseraumbeleuchtung geplant und im Projekt mit umzusetzen.
KG 440 / 450: In der Beleuchtungsanlage im Innen- und Außenbereich sind überwiegend Leuchtstoffröhren unterschiedlichen Typs verbaut. Alle Räume werden manuell gesteuert und sind nicht mit Präsenzmeldern oder tageslichtabhängige Steuerung ausgestattet. Die Umrüstung der Beleuchtungsanlage auf LED-Technik ist durchzuführen.
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KG 480: Die Lüftungsanlagen im Bestand haben ein Alter von 20 Jahren und wurden alle ohne Wärmerückgewinnung und ohne drehzahlgeregelten Ventilatoren gebaut.
Die komplette Steuerung der Lüftungsanlage ist auf eine Hausinterne GLT aufgeschaltet und wird von einem externen Dienstleister betreut.
Die Anlagen werden zentral überwacht und optimiert.
Die zu erweiternde GLT der Firma Siemens, wurde im Jahr 2025 im gesamten Regierungsviertel erneuert und auf den aktuellen Stand der Technik angehoben.
Für die Lüftungsgeräte, Wärmemengen- und Stromzähler, das Kälteaggregat, Zonenventile, Pumpen etc. ist auch eine Anpassung der Gebäudeleittechnik notwendig. Diese soll sowohl das Betriebs-, als auch das Energiemanagement enthalten.
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b) Die geforderten unternehmensbezogenen Bedingungen und Kriterien sind in
einem Bewerbungsformular (Bewerbungsbogen) beschrieben und
zusammengefasst, der als Teilnahmeunterlage veröffentlicht ist.
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c) Die Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsbogen und evtl. erforderliche
Anlagen) sind vom Bewerber unter dem benannten elektronischen Zugang
abzurufen. Die Bereitstellung in Papierform, per Fax oder E-Mail erfolgt nicht. Es
ist nur die elektronische Abgabe der Bewerbungsunterlagen über den benannten
Zugang zugelassen. Werden die Bewerbungsunterlagen auf einem anderen Weg
als dem benannten Zugang eingereicht, erfolgt der Ausschluss des Bewerbers
vom Vergabeverfahren.
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d) Der Bewerbungsbogen (und die ggf. geforderten Anlagen) ist vollständig
ausgefüllt und mit mindestens einer Unterzeichnung in Textform, aus der der
Name des Unterzeichnenden und das bewerbende Büro hervorgehen, zu
versehen. Die Unterzeichnung in Textform hat unter der im Bewerbungsbogen
vorgesehenen Stelle auf Seite 8 zu erfolgen. Wird der Bewerbungsbogen nicht
oder nicht an der vorgesehenen Stelle auf Seite 8 des Bewerbungsbogens
unterzeichnet, wird der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft vom Verfahren
ausgeschlossen. Änderungen des Bewerbers an den Teilnahme- und
Vergabeunterlagen, die nicht für das Vergabeverfahren vorgegeben sind, sind
gemäß § 53 Abs. 7 VgV unzulässig und führen zum Ausschluss des Bewerbers.
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e) Der Bewerbungsbogen ist komplett im Ganzen, vollständig ausgefüllt und mit
den geforderten und den ggf. erläuternden Anlagen elektronisch zurückzusenden. Fehlende geforderte unternehmensbezogene Angaben, Erklärungen und Nachweise können durch Nachforderung ergänzt werden.
Bewerber, in deren Bewerbungen unternehmensbezogene Unterlagen
(Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise) fehlen
oder unvollständig sind, werden von der Kontaktstelle elektronisch über den
benannten Zugang aufgefordert, die fehlenden oder unvollständigen
unternehmensbezogenen Unterlagen innerhalb von sechs Kalendertagen auf
elektronischem Wege nachzuliefern.
Sollten die von der Kontaktstelle nachgeforderten Unterlagen (unternehmensbezogene Unterlagen) nicht innerhalb der genannten Fristen elektronisch eingereicht sein, werden die betreffenden Bewerbungen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
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f) Eine selbständige Ergänzung der elektronisch eingegangenen
Teilnahmeanträge (Bewerbungsunterlage) mit evtl. vorhandenen
unternehmensbezogenen Unterlagen durch die Vergabestelle ohne Hinweis des
Bewerbers zum evtl. Vorhandensein von Nachweisen des Bewerbers im Bereich
der Vergabestelle kann nicht erfolgen.
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g) Eine selbständige Korrektur von Angaben des Bewerbers im elektronisch
eingegangenen Teilnahmeantrag (Bewerbungsunterlage) durch die Vergabestelle
kann nicht erfolgen.
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h) Alle geforderten Angaben, Nachweise, Urkunden, Referenzen, Erklärungen,
Unterlagen sind in deutscher Sprache bzw. in deutschsprachiger beglaubigter
Übersetzung einzureichen. Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen,
die die dieser Forderung nicht entsprechen, werden im Verfahren nicht gewertet.
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i) Nach Auswertung der Bewerbungen werden die nicht ausgewählten Bewerber
mittels elektronischer Information über die Nichtaufnahme in den Kreis der
Teilnehmer informiert (Absage an abgelehnte Bewerber). Nach Ablauf einer
Wartefrist von 10 Kalendertagen werden die ausgewählten Bewerber (Teilnehmer
an Stufe 2) elektronisch zur Teilnahme am Verfahren (Zusage und Aufforderung
zur Angebotsabgabe) aufgefordert.
Über die eingegangenen und gewerteten Erstangebote soll weiter verhandelt
werden.
Nach Abgabe der finalen wertbaren, nicht mehr verhandelbaren Angebote
werden die verbliebenen Teilnehmer (Bieter) zu einem Vorstellungsgespräch
(voraussichtlich im September 2026) elektronisch eingeladen.
Im Vorstellungsgespräch haben die Teilnehmer 45 Minuten Zeit, sich vor einer
Jury anhand der veröffentlichten Zuschlagskriterien zu präsentieren. Die
Bewertung findet ausschließlich anhand der mündlich vorgetragenen
Ausführungen des Teilnehmers, ggf. unter Zuhilfenahme einer PowerPoint-
Präsentation, statt.
Eine schriftlich ausgearbeitete Präsentation wird nicht gefordert und auch nicht
bewertet.
Es werden keine Fragen von der Jury gestellt.
Nach Auswertung der Vorstellungen und der finalen Angebote werden die Teilnehmer über ihren erreichten Stand (Wichtung und Wertung anhand der Zuschlagskriterien) und den vorgesehenen Auftragnehmer (wirtschaftlichster Bieter) gemäß § 134 GWB unterrichtet.
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j) Alle Bezeichnungen im Text der Bekanntmachung umfassen gleichermaßen die
weibliche, diverse und männliche Form der Geschlechtsbezeichnung.
Verkehr), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern), §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung),
jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale
Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
(Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
Geschäftsverkehr) - Eigenerklärung
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden - Eigenerklärung
Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu
verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2
Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen - Eigenerklärung.
Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels) - Eigenerklärung.
§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat. - Eigenerklärung
- Eigenerklärung.
- und / oder -
Beschreibung: § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB, wenn ein Interessenkonflikt bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und
Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch
andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden
kann.
- und / oder -
Beschreibung: § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB, wenn eine Wettbewerbsverzerrung
daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des
Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht
durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. -
Eigenerklärung.
fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. - Eigenerklärung.
Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte
zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln und
§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB, wenn das Unternehmen versucht hat, die
Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu
beeinflussen und
§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB, wenn das Unternehmen versucht hat, vertrauliche
Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte und
§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB, wenn das Unternehmen fahrlässig oder vorsätzlich
irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des
öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat,
solche Informationen zu übermitteln. - Eigenerklärung.
Vorentwurfsplanung und Entwurfsplanung (Leistungsphasen 2 und 3 HOAI).
Optional ausgeschrieben werden die Leistungen: Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe und Objektüberwachung.
Aufgabe:
Kern des Projekts ist die energetische Sanierung des Bauteils Kantine- Regierungsviertel Erfurt. In der Baumaßnahme ist die Anpassung der Steuerung der Heizungs- und Lüftungsanlagen sowie die Erneuerung der Küchen- und Speiseraumbeleuchtung geplant und im Projekt mit umzusetzen.
KG 440 / 450: In der Beleuchtungsanlage im Innen- und Außenbereich sind überwiegend Leuchtstoffröhren unterschiedlichen Typs verbaut. Alle Räume werden manuell gesteuert und sind nicht mit Präsenzmeldern oder tageslichtabhängige Steuerung ausgestattet. Die Umrüstung der Beleuchtungsanlage auf LED-Technik ist durchzuführen.
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KG 480: Die Lüftungsanlagen im Bestand haben ein Alter von 20 Jahren und wurden alle ohne Wärmerückgewinnung und ohne drehzahlgeregelten Ventilatoren gebaut.
Die komplette Steuerung der Lüftungsanlage ist auf eine Hausinterne GLT aufgeschaltet und wird von einem externen Dienstleister betreut.
Die Anlagen werden zentral überwacht und optimiert.
Die zu erweiternde GLT der Firma Siemens, wurde im Jahr 2025 im gesamten Regierungsviertel erneuert und auf den aktuellen Stand der Technik angehoben.
Für die Lüftungsgeräte, Wärmemengen- und Stromzähler, das Kälteaggregat, Zonenventile, Pumpen etc. ist auch eine Anpassung der Gebäudeleittechnik notwendig. Diese soll sowohl das Betriebs-, als auch das Energiemanagement enthalten.
Leistungsstufe 1 mit den Leistungsphasen 2 und 3 nach HOAI zu beauftragen.
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Die Beauftragung der Leistungsstufen 2; 3 und 4 mit den Leistungsphasen 5, 6, 7 und 8 HOAI sind beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
Die Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Fachplanung
Technische Anlagenausstattung (Elektro- IT-/FM-Anlagen und Gebäudeautomation): Fachkräfte mit Studienabschluss (Ingenieure).
Zum Berufsstand Ingenieur (technische Ausrüstung) gleichwertige
Qualifizierungen sind zugelassen. Die Gleichwertigkeit der Qualifizierungen sind
durch den Bewerber nachzuweisen.
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Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft
dies nachweisen.
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Die Weitervergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen gem. § 46 Abs. 3
Nr. 10 VgV und die Möglichkeit der Eignungsleihe gem. § 47 VgV sind
zugelassen. (siehe dazu den Bewerbungsbogen).
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gemäß § 44 VgV: Angaben und Nachweis für eine Eintrag oder eine Mitgliedschaft in einer Ingenieurkammer oder einen vergleichbaren Nachweis (z.B. Handelsregisterauszug - siehe Bewerbungsbogen Nr. 0.4).
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Alternativ: Eine verbindliche und unbedingte Erklärung eines Versicherers vor Auftragserteilung die Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Summen und der zweifachen Maximierung abzuschließen (siehe Bewerbungsbogen Nr. 1.1).
Zur Bewertung bitte die Bewertungsmatrix am Bewerbungsbogen unter
1.2.1 beachten.
Angabe ob eine Weitervergabe in Form eines Nachauftragnehmerverhältnisses oder in Form einer Eignungsleihe beabsichtigt ist (siehe Bewerbungsbogen unter 1.3.1 und 1.3.2).
2.1.1 erbrachte vergleichbare Leistungen - Referenz Fachplanung Elektro
Die erbrachte vergleichbare Leistung (Referenz) ist vollständig im Zeitraum vom 01.01.2016 bis 31.12.2025 nachzuweisen.
Die Referenz muss nicht die Bauherrenleistung beinhalten.
Definitionen für die „erbrachten vergleichbaren Leistungen“:
Definition 1
Eine Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppe Elektro (Starkstrom) mit den Leistungen Vorplanung, Entwurfsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe und Objektüberwachung mit durchschnittlichen Anforderungen an die Planung (vergleichbar mit der Honorarzone II HOAI) für den Umbau und die Modernisierung eines Gebäudes
- mit mindestens zwei Geschossen und
- mit einer Sicherheitsbeleuchtungsanlage und
- mit detaillierter Beleuchtungsberechnung.
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oder
Definition 2
Eine Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen Elektro (Starkstrom) wie in Definition 1 beschrieben, jedoch nur für die Leistungen Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe und Objektüberwachung
- mit mindestens zwei Geschossen und
- mit einer Sicherheitsbeleuchtungsanlage.
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oder
Definition 3 - Mindestdefinition
Eine Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen Elektro (Starkstrom) wie in Definition 1 beschrieben, jedoch nur für die Leistungen Vorplanung und Entwurfsplanung
- mit mindestens zwei Geschossen und
- mit einer Sicherheitsbeleuchtungsanlage.
(Zur Bewertung siehe Bewertungmatrix am Bewerbungsbogen unter 2.1.1).
(siehe Bewerbungsbogen unter 2.2.2 und Bewertungsmatrix unter 2.2.2).
Berufserfahrung sowie Nachweis der Qualifikation.
(siehe Bewerbungsbogen unter 2.2.3 und Bewertungsmatrix unter 2.2.3).
(siehe Bewerbungsbogen unter 2.2.4 und Bewertungsmatrix unter 2.2.4)
Angaben und Nachweis für eine hausinterne oder eine fremdzertifizierte
Qualitätssicherung.
Kein Qualitätsmanagement ist auch möglich.
(siehe Bewerbungsbogen unter 2.3.1 und Bewertungsmatrix unter 2.3.1).
Arbeitsweise des Büros (Zusammenarbeit / Dokumentation / Berichtswesen
/ Datenaustausch / Kommunikation mit dem AG und den Projektbeteiligten).
Bewertung mit 0 bis 3 Punkten:
0 Punkte: keine oder ungenügende Angaben - bedeutet: überwiegend
fehlende oder falsche Angaben;
1 Punkt: zufriedenstellende Angaben - bedeutet: die Angaben beschreiben
nicht alle erwarteten Aspekte;
2 Punkte: gute Angaben - bedeutet: die Angaben beschreiben die
erwarteten Aspekte vollständig;
3 Punkte: sehr gute Angaben - bedeutet: die Angaben beschreiben die
erwarteten Aspekte vollständig und betrachten einzelne Aspekte über das
Erwartete hinaus. (siehe Matrix Zuschlagskriterien).
und des Stellvertreters (jeweils mit Aufgabenbereich und Erfahrungen)
sowie des Projektteams (jeweils mit Qualifikation, Aufgabenbereich und
Erfahrung).
Bewertung mit 0 bis 3 Punkten (siehe Matrix Zuschlagskriterien)
und seine Stellvertreterin für die geplante Projektdauer zur Verfügung stehen.
Bewertung mit 0 bis 3 Punkte (siehe Matrix Zuschlagskriterien).
Termine, Kosten und Qualität bezogen auf den Auftragsgegenstand.
Bewertung mit 0 bis 3 Punkten (siehe Matrix Zuschlagskriterien).
Bewertung mit 0 bis 3 Punkten (siehe Matrix Zuschlagskriterien).
Nachtragsangeboten, Bauablaufstörungen oder Insolvenzen von
Auftragnehmern.
Bewertung mit 0 bis 3 Punkten (siehe Matrix Zuschlagskriterien).
Bewertung mit 0 bis 3 Punkten (siehe Matrix Zuschlagskriterien)
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Die rechnerische Angebotssumme bzw. ein Angebot, das den
Betrag des Angebotes mit dem wirtschaftlichsten Honorar um das 1,5-fache
oder mehr übersteigt, erhält 0,00 Punkte. Die Punktzahlen der
Honorarangebote, die dazwischen liegen, werden durch Interpolation
ermittelt. Die so ermittelten Punkte werden auf zwei Stellen nach dem
Komma kaufmännisch gerundet. Durch Multiplikation der vergebenen
Punkte mit der angegebenen Wichtungszahl ergibt sich das
Wertungsergebnis für das Honorarangebot. Bei Punktegleichstand werden
weitere Nachkommastellen zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Bieters
herangezogen.
Bewertung mit 0,00 bis 3,00 Punkten (siehe Matrix Zuschlagskriterien).
Nach fruchtlosem Ablauf (keine oder unvollständige Nachreichung von Angaben und Nachweisen oder bei Fristverstoß) der 6-Tage-Frist wird der Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen.
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Die Bewerbungen werden nach den aufgeführten Auswahlkriterien bewertet. Die Rangfolge richtet sich nach den erreichten Punkten. Die Bewertung der vorgenannten Punkte erfolgt nach einem Kriterienkatalog „Bewertungsmatrix“, der an dem Bewerbungsbogen angefügt ist.
Wird die Höchstzahl der Wettbewerbsteilnehmer durch geeignete Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, wird unter diesen das Losverfahren gemäß § 75 Abs. 6 VgV angewendet, um darüber die Zahl der geeigneten Bewerber auf 5 (fünf) zu reduzieren.
anzunehmende Rechtsform:
Bewerber- und Bietergemeinschaften werden unter folgenden Bedingungen
zugelassen:
Mit den Bewerbungsunterlagen ist eine von allen Mitgliedern der Bewerber- und Bietergemeinschaft unterzeichnete Erklärung mit folgendem Inhalt abzugeben:
- die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) nach §§ 705 ff BGB;
- die Nennung eines für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigten
Vertreters, der die Mitglieder der ARGE gegenüber dem Auftraggeber
rechtsverbindlich vertritt;
- Erklärung, dass im Falle der Beauftragung die ARGE bis zur Abwicklung
des Auftrages aufrechterhalten bleibt;
- gesamtschuldnerisch haftend, mit bevollmächtigtem Vertreter auch über
die Bewerber- und Bietergemeinschaft hinaus.
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