1 Beschaffer1.1 BeschafferOffizielle Bezeichnung: Bundesamt für Sicherheit in der InformationstechnikArt des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlere und untere Bundesbehörde, die den niedrigen Schwellenwert anwenden gem. § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWBHaupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung2 Verfahren2.1 VerfahrenTitel: Projekt 1000 - "Agentic AI: Prüfanforderungen für LLM-basierte agentische künstliche Intelligenz (PRAKI)"Beschreibung: Der Einsatz von (teil-) autonomen KI-Agenten (Agentic AI) wird in naher Zukunft zu einer zunehmenden Automatisierung einer breiten Palette an Aufgaben führen. Bisherige Prüfkataloge und Standards des BSI berücksichtigen diese neuartigen Einsatzmöglichkeiten von KI noch nicht; Ziel des Projekts ist es daher, die wichtigsten Use-Cases im Bereich der agentischen KI zu identifizieren, für diese Prüfanforderungen zu entwickeln und auf Basis derer eine Generalisierung für andere Use-Cases zu erarbeiten. Die Ergebnisse des Projekts fließen direkt in die „Stand der Technik“-Bibliothek ein, aus der sich der neue Grundschutz++ speist/generiert.Kennung des Verfahrens: 7ed06452-3e19-48cc-8130-d54a32ce735dInterne Kennung: P1000Verfahrensart: Offenes VerfahrenBeschleunigtes Verfahren: nein2.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 72000000IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung2.1.2 ErfüllungsortNUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)Land: Deutschland2.1.4 Allgemeine InformationenRechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EUvgv- § 15 der Vergabeverordnung (VgV)2.1.6 AusschlussgründeQuellen der Ausschlussgründe: BekanntmachungSchwere Verfehlung: Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB5 Los5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0000Titel: Projekt 1000 - "Agentic AI: Prüfanforderungen für LLM-basierte agentische künstliche Intelligenz PRAKI)"Beschreibung: Der Einsatz von (teil-) autonomen KI-Agenten (Agentic AI) wird in naher Zukunft zu einer zunehmenden Automatisierung einer breiten Palette an Aufgaben führen. Bisherige Prüfkataloge und Standards des BSI berücksichtigen diese neuartigen Einsatzmöglichkeiten von KI noch nicht; Ziel des Projekts ist es daher, die wichtigsten Use-Cases im Bereich der agentischen KI zu identifizieren, für diese Prüfanforderungen zu entwickeln und auf Basis derer eine Generalisierung für andere Use-Cases zu erarbeiten. Die Ergebnisse des Projekts fließen direkt in die „Stand der Technik“-Bibliothek ein, aus der sich der neue Grundschutz++ speist/generiert.Interne Kennung: P10005.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 72000000IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung5.1.2 ErfüllungsortNUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)Land: DeutschlandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 5.1.3 Geschätzte DauerLaufzeit: 18Monat5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekanntAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: neinDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: BekanntmachungKriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der QualitätBeschreibung: Weitere details entnehmen Sie bitte Kapitel 6.2.1.3 der Leistungsbeschreibung.5.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInternetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=8681795.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ErforderlichAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=868179Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässigFrist für den Eingang der Angebote: 27/07/202616:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen ist gemäß § 56 VgV zulässig.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 28/07/202610:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Noch nicht bekanntElektronische Rechnungsstellung: ErforderlichAufträge werden elektronisch erteilt: jaZahlungen werden elektronisch geleistet: ja5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Keine RahmenvereinbarungInformationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik - Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI
gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik - Vergabekammer des BundesOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik8 Organisationen8.1 ORG-0000Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Sicherheit in der InformationstechnikIdentifikationsnummer: 991-07335-68Ort: BonnPostleitzahl: 53175NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)Land: DeutschlandE-Mail: vergabestelle@bsi.bund.deTelefon: 000Sonstige Kontaktpersonen:Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des BundesOrt: BonnPostleitzahl: 53113NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)Land: DeutschlandE-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.deTelefon: 000Rollen dieser Organisation:BeschafferOrganisation, die Angebote entgegennimmtÜberprüfungsstelleOrganisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltInformationen zur BekanntmachungKennung/Fassung der Bekanntmachung: 268134b8-c9f9-4d6b-aeca-ee512ba50270- 01Formulartyp: WettbewerbArt der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – StandardregelungDatum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/06/202611:22Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch