Tendering Procedure Details
2. Elektronische Verfügbarmachung der Vergabeunterlagen (§ 41 Abs. 1 VgV)
Leistungsfähigkeit/Eignung der Fähigkeiten anderer Unternehmen Dritter/Nachunternehmen/konzernverbundener Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Angebot zu benennen und die geforderten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in entsprechender Form vorzulegen. Sollte der Bewerber sich bei seiner Bewerbung auf die Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen berufen (wollen), so hat er nachzuweisen, dass diese ihm die für die Auftragsausführung erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen werden. Der Nachweis erfolgt in Form einer entsprechenden Eigenerklärung des anderen Unternehmens gemäß § 48 Abs. 1, 2 VgV.
2. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft / einen Wettbewerbsregisterauszug über den Bewerber einzuholen.
3. Sofern eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft (BewGe) erfolgen soll, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der BewGe gezeichnete Erklärung (unterzeichnet und eingescannt oder mit mindestens fortgeschrittener Signatur signiert) einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer BewGe abzugeben.
4. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Bei fremdsprachigen Dokumenten ist die Vorlage einer beglaubigten Übersetzung erforderlich.
5. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen spätestens vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
6. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit
(www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter für die Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und lnteressenbestätigungen
verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf
https:// www.evergabe-online.info bereit.
7. Berücksichtigt werden nur unterzeichnete und eingescannte oder mit fortgeschrittener Signatur versehene Angebote, die elektronisch mit allen Anlagen über die e-Vergabe-Plattform bis zu dem angegebenen Schlusstermin eingegangen sind. Im Falle der Beteiligung als Bewerbergemeinschaft ist der Angebot entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
Die Kommunikation und die Übermittlung von Informationen in diesem Vergabeverfahren erfolgen elektronisch über die E Vergabe-Plattform.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die über die E-Vergabe-Plattform bis spätestens 8 Werktage (Montag bis Freitag) vor Ablauf des Schlusstermins für die Einreichung des Angebotes eingegangen sind.
Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet.
8. Der öAG behält sich vor, die angegebenen Nachweise bei den angegebenen Ansprechpartnern zu überprüfen.
9. Der Auftraggeber weist auf Folgendes hin: Im Zeitpunkt der Ausschreibung der Leistung ist lediglich die Festbeauftragung durch verfügbare Haushaltsmittel ausreichend finanziert. Die Bestellleistung ist hingegen noch nicht sicher finanziert.
Bestimmungen, insbesondere §§ 123 ff. GWB. Der Bieter muss
mit seinem Angebot die unterzeichnete Eigenerklärung zum
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular BAAINBw-
B-V 034) und die Russland-Erklärung abgeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch
Einsichtnahme des Gewerbezentralregisters bzw. des
Wettbewerbsregisters zu überprüfen.
Festbeauftragung von 31 SE "Ausstattung zur Absicherung von
Ereignis-, Unfall- und Absturzorten durch Feldjägerkräfte".
Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von bis zu 19 weiteren SE "
Ausstattung zur Absicherung von Ereignis-, Unfall- und Absturzorten
durch Feldjägerkräfte" (Laufzeit: 4 Jahre).
Hinweis zur Angabe von Referenzprojekten:
Neben der technischen Beschreibung des Referenzprojektes ist auch der jeweilige
Vertragspartner, Ansprechpartner (Name, Adresse, Telefon, E-Mail) des Vertragspartners, die Vertragslaufzeit sowie der ungefähre Auftragswert (Größenordnung) anzugeben. Das Referenzprojekt muss abgeschlossen sein. Der Abschluss des Referenzprojekts darf nicht länger als drei Jahre (gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge) zurückliegen.
Sofern die entsprechenden Verträge mit dem BAAINBw geschlossen wurden, ist als Nachweis die Angabe der Vertragsnummer und des Vertragsgegenstandes ausreichend.
2. formlose, unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung zur Angabe der Rechtsform der Bewerber/Bietergemeinschaft,
an die der Auftrag vergeben wird: (falls zutreffend)
gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter, der die Bietergemeinschaft rechtlich vertreten wird.
Der Nachweis hierüber ist in Form einer von allen Mitgliedern unterzeichneten und eingescannten oder mit mindestens fortgeschrittener Signatur versehenen Vollmacht vorzulegen.
3. formlose, unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung zur Bezeichnung des/der Unterauftragnehmer(s) mit Firmennamen und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners des jeweiligen Unterauftragnehmers mit E-Mail und Telefonnummer.
4. Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug des/der
Unterauftragnehmer(s) in Form eines aktuellen Auszugs oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Unterauftragnehmern jeweils nicht älter als 1 Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote). Bei fremdsprachigen Dokumenten bedarf es einer beglaubigten Übersetzung.
Sofern im Land des Gesellschaftssitzes/Unternehmenssitzes
keine Registrierungspflicht besteht:
formlose, unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung mit Angabe
- der Gesellschafts-/Rechte- bzw. Organisationsform
- des Sitzes (vollständige Adresse)
- des Gegenstands des Unternehmens
- des Grundkapitals/Stammkapitals
- der bestehenden allgemeinen Vertretungsregelungen {Alleinader
Gesamtvertretungsbefugnis des bzw. der Geschäftsführer;
bestehende Prokura)
- namentliche Nennung von Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsberechtigte
- namentliche Nennung der Prokuristen, sofern vorhanden
5. Unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung des Unterauftragnehmers zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß§§ 123, 124 GWB. Das entsprechende, zu befüllende Formular BMINBw-B-V 034 wird bereitgestellt, siehe Anlage.
6. Formlose, unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung, dass es sich bei dem/den beabsichtigten Unterauftragnehmer(n) um Unternehmen handelt, die ihren Sitz nicht in einem Staat gern. Staatenliste im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SOG haben.
2. Sofern eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft (BewGe) erfolgen soll, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe gezeichnete Erklärung (unterzeichnet und eingescannt oder mit mindestens forgeschrittener Signatur signiert) einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer BewGe abzugeben. Das entsprechende, zu befüllende Formular BAAINBw-B-V-047 wird bereitgestellt, siehe Anlage.
3. Unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung des Bewerbers zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Das entsprechende, zu befüllende Formular BAAINBw-B-V 034 wird bereitgestellt, siehe Anlage.
4. Unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung RUS Sanktionen. Das entsprechende Formular "Erklärung RUS Sanktionen Stand 16. Sanktionspaket" wird bereitgestellt, siehe Anlage.
Euro netto/Jahr für die letzten drei Geschäftsjahre durch Vorlage einer formlosen, unterzeichneten und gescannten oder elektronisch signierten (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung über den jeweiligen jährlichen Umsatz der vergangenen drei Geschäftsjahre nachweisen.
Hinweis:
Der Mindestumsatz muss für jedes einzelne Geschäftsjahr mindestens 1.261.000 € betragen, ein Durchschnittswert von
1.261.000 € für alle drei Geschäftsjahre ist nicht ausreichend, der Ausgleich eines umsatzschwächeren Geschäftsjahres durch ein umsatzstärkeres Geschäftsjahr ist nicht zulässig.
Sofern im Land des Gesellschaftssitzes /Unternehmenssitzes keine Registrierungspflicht besteht:
Formlose, unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung mit Angabe
-der Gesellschafts-/Rechte- bzw. Organisationsform
-des Sitzes (vollständige Adresse)
-des Gegenstands des Unternehmens
-des Grundkapitals/Stammkapitals
-der bestehenden allgemeinen Vertretungsregelungen (Allein- oder Gesamtvertretungsbefugnis des bzw. der Geschäftsführer; bestehende Prokura)
-namentliche Nennung von Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsberechtigte
-namentliche Nennung der Prokuristen, sofern vorhanden
Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch - im Falle der Gründung einer Bewerbergemeinschaft - von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
Regelungen finden sich in den Vergabeunterlagen.
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrages sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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