1 Beschaffer1.1 BeschafferOffizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Straßen- und VerkehrswesenArt des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlere und untere Bundesbehörde, die den niedrigen Schwellenwert anwenden gem. § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWBHaupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung2 Verfahren2.1 VerfahrenTitel: Aufbau einer Merkmalsdatenbank zur semantischen Verknüpfung von OKSTRA und IFCBeschreibung: Die strukturelle und semantische Harmonisierung der Standards OKSTRA (Objektkatalog für das Straßen- und Verkehrswesen) und IFC (Industry Foundation Classes) gewinnt für die Digitalisierung des Straßenwesens zunehmend an Bedeutung. OKSTRA ist ein nationaler Standard mit hoher straßenfachlicher Detailtiefe, objektorientierter Modellierung und integrierter Validierungsunterstützung. Er bildet die Grundlage zahlreicher Fachprozesse wie INSPIRE-Datenbereitstellung, VEMAGS-Statik-Modul und Straßeninformationsbanken.
IFC ist ein international anerkannter, herstellerneutraler BIM-Standard, der mit Version 4.3 erstmals umfassend auf Infrastrukturbauwerke ausgeweitet wurde. Allerdings sind IFC-Klassen international einheitlich und nicht auf spezifische nationale Anforderungen ausgelegt.
Zwischen beiden Standards bestehen erhebliche Harmonisierungsbedarfe: OKSTRA beschreibt straßenbezogene Sachverhalte fein granular und eindeutig, während IFC auf physische Bauteile fokussiert und teilweise generischere Strukturen nutzt. Derzeit bestehen zwischen den Ländern unterschiedliche Fachbedeutungslisten, die zu inkonsistenten Bedeutungszuordnungen führen. Ohne eine eindeutige, maschinenlesbare Zuordnung von OKSTRA-Fachobjekten zu IFC-Strukturen ist weder eine automatisierte Konvertierung noch eine zuverlässige Validierung möglich.
Zielsetzung
Ziel dieses Forschungsvorhabens ist die Erarbeitung und Bereitstellung einer Merkmalsdatenbank, die OKSTRA-Objektklassen, BIM-Objektkatalog-Objekte und die harmonisierte Fachbedeutungsliste samt Attributen beinhaltet und diese eindeutig IFC-Entitäten, Property Sets und Klassifikationen zuordnet. Zudem soll die explorative Harmonisierung unterschiedlicher Schemata durchgeführt werden.
Die Merkmalsdatenbank soll maschinenlesbares Artefakt über eine standardisierte REST-API-Schnittstelle bereitgestellt werden. Das Mapping soll vollständig über alle OKSTRA-Objektklassen sowie die harmonisierte Fachbedeutungsliste erfolgen. Der Betrieb im BIM-Portal des Bundes ist zu untersuchen.
Nutzen des FE-Vorhabens
Das FE-Vorhaben schafft mit der Merkmalsdatenbank eine verbindliche Grundlage für die automatisierte OKSTRA/IFC-Konvertierung und ermöglicht damit einen verlustfreien Datenaustausch zwischen OKSTRA- und BIM-basierten Prozessen im Straßenwesen. Durch die semantisch korrekten Zuordnungen wird die Planungsqualität gesteigert und die Effizienz bei der Umsetzung von BIM-Projekten im Straßenwesen erhöht. Doppelstrukturen und parallele Datenhaltungen werden vermieden. Darüber hinaus unterstützt das Vorhaben die laufende Standardisierung von OKSTRA und buildingSMART, indem es konsolidierte Mapping-Regeln bereitstellt, die in die weitere Entwicklung der Standards einfließen können.Kennung des Verfahrens: 4b0cf0f5-ebd2-40d0-b7fa-64decfc677f2Interne Kennung: Z2r - FE 02.0506/2026/ARBVerfahrensart: Offenes VerfahrenBeschleunigtes Verfahren: neinZentrale Elemente des Verfahrens: Es gelten die für das Verfahren veröffentlichten Teilnahmebedingungen (Nr. 3 der Vergabe- und Vertragsunterlagen).2.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 73000000Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung2.1.2 ErfüllungsortOrt: Bergisch GladbachPostleitzahl: 51427NUTS-3-Code: Rheinisch-Bergischer Kreis(DEA2B)Land: Deutschland2.1.3 WertGeschätzter Wert ohne MwSt.: 294 117Euro2.1.4 Allgemeine InformationenRechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EUvgv- 2.1.6 AusschlussgründeQuellen der Ausschlussgründe: BekanntmachungRein nationale Ausschlussgründe: Es gelten die in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe. Nichtvorliegen der genannten Ausschlussgründe sind nachzuweisen durch Eigenerklärung, siehe Vergabeunterlage Nr. 4b (vgl. Teilnahmebedingungen Nr. 4.4).5 Los5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0000Titel: Aufbau einer Merkmalsdatenbank zur semantischen Verknüpfung von OKSTRA und IFCBeschreibung: Die strukturelle und semantische Harmonisierung der Standards OKSTRA (Objektkatalog für das Straßen- und Verkehrswesen) und IFC (Industry Foundation Classes) gewinnt für die Digitalisierung des Straßenwesens zunehmend an Bedeutung. OKSTRA ist ein nationaler Standard mit hoher straßenfachlicher Detailtiefe, objektorientierter Modellierung und integrierter Validierungsunterstützung. Er bildet die Grundlage zahlreicher Fachprozesse wie INSPIRE-Datenbereitstellung, VEMAGS-Statik-Modul und Straßeninformationsbanken.
IFC ist ein international anerkannter, herstellerneutraler BIM-Standard, der mit Version 4.3 erstmals umfassend auf Infrastrukturbauwerke ausgeweitet wurde. Allerdings sind IFC-Klassen international einheitlich und nicht auf spezifische nationale Anforderungen ausgelegt.
Zwischen beiden Standards bestehen erhebliche Harmonisierungsbedarfe: OKSTRA beschreibt straßenbezogene Sachverhalte fein granular und eindeutig, während IFC auf physische Bauteile fokussiert und teilweise generischere Strukturen nutzt. Derzeit bestehen zwischen den Ländern unterschiedliche Fachbedeutungslisten, die zu inkonsistenten Bedeutungszuordnungen führen. Ohne eine eindeutige, maschinenlesbare Zuordnung von OKSTRA-Fachobjekten zu IFC-Strukturen ist weder eine automatisierte Konvertierung noch eine zuverlässige Validierung möglich.
Zielsetzung
Ziel dieses Forschungsvorhabens ist die Erarbeitung und Bereitstellung einer Merkmalsdatenbank, die OKSTRA-Objektklassen, BIM-Objektkatalog-Objekte und die harmonisierte Fachbedeutungsliste samt Attributen beinhaltet und diese eindeutig IFC-Entitäten, Property Sets und Klassifikationen zuordnet. Zudem soll die explorative Harmonisierung unterschiedlicher Schemata durchgeführt werden.
Die Merkmalsdatenbank soll maschinenlesbares Artefakt über eine standardisierte REST-API-Schnittstelle bereitgestellt werden. Das Mapping soll vollständig über alle OKSTRA-Objektklassen sowie die harmonisierte Fachbedeutungsliste erfolgen. Der Betrieb im BIM-Portal des Bundes ist zu untersuchen.
Nutzen des FE-Vorhabens
Das FE-Vorhaben schafft mit der Merkmalsdatenbank eine verbindliche Grundlage für die automatisierte OKSTRA/IFC-Konvertierung und ermöglicht damit einen verlustfreien Datenaustausch zwischen OKSTRA- und BIM-basierten Prozessen im Straßenwesen. Durch die semantisch korrekten Zuordnungen wird die Planungsqualität gesteigert und die Effizienz bei der Umsetzung von BIM-Projekten im Straßenwesen erhöht. Doppelstrukturen und parallele Datenhaltungen werden vermieden. Darüber hinaus unterstützt das Vorhaben die laufende Standardisierung von OKSTRA und buildingSMART, indem es konsolidierte Mapping-Regeln bereitstellt, die in die weitere Entwicklung der Standards einfließen können.Interne Kennung: FE 02.0506/2026 - Los 15.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 73000000Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung5.1.2 ErfüllungsortOrt: Bergisch GladbachPostleitzahl: 51427NUTS-3-Code: Rheinisch-Bergischer Kreis(DEA2B)Land: DeutschlandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 5.1.3 Geschätzte DauerSonstige Angaben zur Dauer: Unbekannt5.1.5 WertGeschätzter Wert ohne MwSt.: 294 117Euro5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): nein5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: BekanntmachungKriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle AnforderungenBeschreibung: .
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen.
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaft-pflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.Kriterium: Referenzen zu bestimmten DienstleistungenBeschreibung: Einschlägige Kenntnisse und Erfahrun-gen in der Harmonisierung unterschied-licher Objektkataloge und der Daten-modellierung; nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 3 Jahren, Alternativ: 2 wissenschaftliche Veröffentlichungen in den letzten 3 Jahren- Einzutragen in die Referenzliste Nr. 1.
Kenntnisse und Erfahrungen in der An-wendung von OKSTRA und/oder IFC sowie zugehörigen Normen und Spezi-fikationen; nachzuweisen durch: Mind. 1 abgeschlossenes Referenzpro-ekt aus den letzten 3 Jahren , Alternativ: 2 wissenschaftliche Veröffentlichungen in den letzten 3 Jahren
Nachweis einer bereits veröffentlichten Merkmalsdatenbank oder eines ver-gleichbaren Datenbankprojekts als O-pen Source (z. B. auf GitHub, GitLab o. ä.) unter einer freien Lizenz; nachzuweisen durch: Angabe des Repository-Links
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: QualitätBeschreibung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 8.Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 50Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 8.Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 505.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInternetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=8671965.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ErforderlichAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=867196Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 14/07/202606:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 13WocheInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: siehe § 56 VgVInformationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Eröffnungstermin - Beschreibung: Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: ErforderlichAufträge werden elektronisch erteilt: jaZahlungen werden elektronisch geleistet: ja5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Keine RahmenvereinbarungInformationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: BundeskartellamtInformationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesanstalt für Straßen- und VerkehrswesenOrganisation, die Angebote bearbeitet: Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen8 Organisationen8.1 ORG-0000Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Straßen- und VerkehrswesenIdentifikationsnummer: 0204:991-00122FUE-48Postanschrift: Brüderstraße 53Ort: Bergisch GladbachPostleitzahl: 51427NUTS-3-Code: Rheinisch-Bergischer Kreis(DEA2B)Land: DeutschlandKontaktstelle: Referat Z2, Externe ForschungsvergabeE-Mail: forschungsvergabe@bast.deTelefon: 000Internet-Adresse: https://www.bast.deRollen dieser Organisation:BeschafferOrganisation, die Angebote entgegennimmtOrganisation, die Angebote bearbeitet8.1 ORG-0001Offizielle Bezeichnung: BundeskartellamtIdentifikationsnummer: t:022894990Abteilung: Vergabekammer des BundesPostanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16Ort: BonnPostleitzahl: 53113NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)Land: DeutschlandE-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.deTelefon: +49 228 9499 0Fax: +49 228 9499163Internet-Adresse: https://bundeskartellamt.bund.deRollen dieser Organisation:ÜberprüfungsstelleInformationen zur BekanntmachungKennung/Fassung der Bekanntmachung: b6d39c3f-6cbe-4e3b-a6a1-c5655d6cd481- 02Formulartyp: WettbewerbArt der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – StandardregelungDatum der Übermittlung der Bekanntmachung: 11/06/202609:22Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch