Ausschreibungsdetails
• Los 1: FR Main-Tauber
• Los 2: FR Brönnhof
• Los 3: FR Bamberg.
Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
2) 1. Anfragen zu den Vergabeunterlagen
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen.
Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 07.08.2026 um 12:00 Uhr zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können.
Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
2.Technische Fragen
Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.
3. Ortsbesichtigungen
Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache.
Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson zu vereinbaren.
Ortsbesichtigungen können nur nach Absprache im Zeitraum 32. Kalenderwoche (03.-07.August 2026) durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 25.07.2026 vereinbart werden.
Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
Es wird auf Anlage B-03 Ziffer 3 verwiesen.
2. Bezug des Bieters zu Russland;
Es wird auf Anlage B-03 Ziffer 4 verwiesen.
Anmietung von Maschinen inkl. Personal im Bereich des Bundesforstbetriebes Reußenberg (FR Main-Tauber)
Einsatzgebiete in Zusammenarbeit mit den Waldarbeitsgruppen sind hauptsächlich Maschinenunterstützung bei Fällarbeiten im Rahmen der Verkehrssicherung sowie sonstige Forstarbeiten, die eine Maschinenunterstützung erforderlich machen (z.B. Umsetzen von jagdlichen Einrichtungen, Materialtransporte). Bei den in Alleinarbeit durchzuführenden Arbeiten handelt es sich z.B. um Mulcharbeiten, Flächenräumungen, Biotoppflegemaßnahmen, Holzrückung von Kleinmengen und Wegeunterhalt einschließlich Freischnitt des Lichtraumprofils.
Neben den angemieteten Forstmaschinen inklusive Maschinenführer stellt der AN auf Anforderung der Revierleitung bei Bedarf weitere Arbeitskräfte zur Unterstützung der Waldarbeitsgruppen oder seines Maschinenführers zur Verfügung. Dies dient u.a. auch der Sicherstellung der Rettungskette bei gefährlichen Arbeiten, wonach bei Bundesforst mind. 3 Arbeitskräfte vor Ort sein müssen.
6 Ausführungsbedingungen nach § 128 Abs. 2 GWB
Es wird folgendes erklärt:
Staatsbürger/Angehörige der aufgeführten Staaten der Staatenliste (Anlage C-03d) dürfen Bundeswehr- und Bundespolizeiliegenschaften nicht betreten.
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung im Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 3 Mio. €, Sachschäden 3 Mio. €, Vermögensschäden 300.000 € und Umweltschäden 2 Mio. €. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen.
Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des
Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
1) Eigenerklärung über die Leistungserbringung,
- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und
- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
- Es wird erklärt, dass das Unternehmen für Arbeiten auf PEFC-zertifizierten Flächen, über ein von PEFC anerkanntes, aktuell gültiges Forstunternehmer-Zertifikat oder ein gleichwertiges Zertifikat verfügt. Das Zertifikat ist dieser Erklärung in Kopie beigefügt.
Es wird erklärt, dass das Unternehmen auf zertifizierten Flächen neben den direkten Vertragsbestimmungen auch die PEFC-Standards einhält.
Werden im Rahmen der Auftragsausführung Arbeiten mit Motorkettensägen durchgeführt, stellt der AN sicher, dass hierfür ausschließlich Arbeitskräfte eingesetzt werden, die über die erforderlichen Qualifikationen verfügen. Als Mindestanforderung gilt der Nachweis der Module A und B der DGUV-Information 214-059 „Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge und Durchführung von Baumarbeiten“. Sollen von diesen Arbeitskräften Arbeiten mit der Motorkettensäge in Arbeitskörben durchgeführt werden, ist zusätzlich das Ausbildungsmodul C der vorgenannten DGUV-Information nachzuweisen. Die entsprechende Qualifikationsnachweise sind vom AN auf Verlangen des AG vorzulegen.
- Es wird erklärt, dass nur Maschinen/Arbeitsmittel eingesetzt werden, die den aktuellen Qualitäts- und Sicherheitsstandards (mindestens mit GS-Prüfung, KWF-Standard oder gleichwertig geprüft) entsprechen. Es ist ein ausreichend dimensionierter Feuerlöscher sowie das Sicherheitsdatenblatt der Betriebsstoffe mitzuführen.
- Es wird erklärt, dass nur biologisch schnell abbaubare Hydraulikflüssigkeiten der Wassergefährdungsklasse 1 verwendet werden.
- Es wird erklärt, dass nur biologisch schnell abbaubare Schmiermittel, die mit dem „Blauen Engel“ oder gleichwertig ausgezeichnet sind, eingesetzt werden.
- Es wird erklärt, dass beim Einsatz von Kleingeräten (2-Takt, 4-Takt) nur Alkylat-Sonderkraftstoffe verwendet wird.
2) Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
3) Referenzen Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen der Leistungsart Dachrinnenreinigung von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von:
Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), jährlichen Leistungsumfang (in € netto), Leistungszeitraum, Leistungsart, Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) (mit Telefonnummer und E-Mail Adresse).
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise (in Euro) einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor Gewichtung 100 %.
Anmietung von Maschinen inkl. Personal im Bereich des Bundesforstbetriebes Reußenberg (FR Brönnhof)
Einsatzgebiete in Zusammenarbeit mit den Waldarbeitsgruppen sind hauptsächlich Maschinenunterstützung bei Fällarbeiten im Rahmen der Verkehrssicherung sowie sonstige Forstarbeiten, die eine Maschinenunterstützung erforderlich machen (z.B. Umsetzen von jagdlichen Einrichtungen, Materialtransporte). Bei den in Alleinarbeit durchzuführenden Arbeiten handelt es sich z.B. um Mulcharbeiten, Flächenräumungen, Biotoppflegemaßnahmen, Holzrückung von Kleinmengen und Wegeunterhalt einschließlich Freischnitt des Lichtraumprofils.
Neben den angemieteten Forstmaschinen inklusive Maschinenführer stellt der AN auf Anforderung der Revierleitung bei Bedarf weitere Arbeitskräfte zur Unterstützung der Waldarbeitsgruppen oder seines Maschinenführers zur Verfügung. Dies dient u.a. auch der Sicherstellung der Rettungskette bei gefährlichen Arbeiten, wonach bei Bundesforst mind. 3 Arbeitskräfte vor Ort sein müssen.
6 Ausführungsbedingungen nach § 128 Abs. 2 GWB
Es wird folgendes erklärt:
Staatsbürger/Angehörige der aufgeführten Staaten der Staatenliste (Anlage C-03d) dürfen Bundeswehr- und Bundespolizeiliegenschaften nicht betreten.
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung im Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 3 Mio. €, Sachschäden 3 Mio. €, Vermögensschäden 300.000 € und Umweltschäden 2 Mio. €. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen.
Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des
Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
1) Eigenerklärung über die Leistungserbringung,
- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und
- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
Es wird erklärt, dass das Unternehmen für Arbeiten auf PEFC-zertifizierten Flächen, über ein von PEFC anerkanntes, aktuell gültiges Forstunternehmer-Zertifikat oder ein gleichwertiges Zertifikat verfügt. Das Zertifikat ist dieser Erklärung in Kopie beigefügt.
- Es wird erklärt, dass das Unternehmen auf zertifizierten Flächen neben den direkten Vertragsbestimmungen auch die PEFC-Standards einhält.
- Werden im Rahmen der Auftragsausführung Arbeiten mit Motorkettensägen durchgeführt, stellt der AN sicher, dass hierfür ausschließlich Arbeitskräfte eingesetzt werden, die über die erforderlichen Qualifikationen verfügen. Als Mindestanforderung gilt der Nachweis der Module A und B der DGUV-Information 214-059 „Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge und Durchführung von Baumarbeiten“. Sollen von diesen Arbeitskräften Arbeiten mit der Motorkettensäge in Arbeitskörben durchgeführt werden, ist zusätzlich das Ausbildungsmodul C der vorgenannten DGUV-Information nachzuweisen. Die entsprechende Qualifikationsnachweise sind vom AN auf Verlangen des AG vorzulegen.
- Es wird erklärt, dass nur Maschinen/Arbeitsmittel eingesetzt werden, die den aktuellen Qualitäts- und Sicherheitsstandards (mindestens mit GS-Prüfung, KWF-Standard oder gleichwertig geprüft) entsprechen. Es ist ein ausreichend dimensionierter Feuerlöscher sowie das Sicherheitsdatenblatt der Betriebsstoffe mitzuführen.
-Es wird erklärt, dass nur biologisch schnell abbaubare Hydraulikflüssigkeiten der Wassergefährdungsklasse 1 verwendet werden.
- Es wird erklärt, dass nur biologisch schnell abbaubare Schmiermittel, die mit dem „Blauen Engel“ oder gleichwertig ausgezeichnet sind, eingesetzt werden.
- Es wird erklärt, dass beim Einsatz von Kleingeräten (2-Takt, 4-Takt) nur Alkylat-Sonderkraftstoffe verwendet wird.
2) Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
3) Referenzen Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen der Leistungsart Dachrinnenreinigung von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von:
Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), jährlichen Leistungsumfang (in € netto), Leistungszeitraum, Leistungsart, Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) (mit Telefonnummer und E-Mail Adresse).
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise (in Euro) einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor Gewichtung 100 %.
Anmietung von Maschinen inkl. Personal im Bereich des Bundesforstbetriebes Reußenberg (FR Bamberg)
Einsatzgebiete in Zusammenarbeit mit den Waldarbeitsgruppen sind hauptsächlich Maschinenunterstützung bei Fällarbeiten im Rahmen der Verkehrssicherung sowie sonstige Forstarbeiten, die eine Maschinenunterstützung erforderlich machen (z.B. Umsetzen von jagdlichen Einrichtungen, Materialtransporte). Bei den in Alleinarbeit durchzuführenden Arbeiten handelt es sich z.B. um Mulcharbeiten, Flächenräumungen, Biotoppflegemaßnahmen, Holzrückung von Kleinmengen und Wegeunterhalt einschließlich Freischnitt des Lichtraumprofils.
Neben den angemieteten Forstmaschinen inklusive Maschinenführer stellt der AN auf Anforderung der Revierleitung bei Bedarf weitere Arbeitskräfte zur Unterstützung der Waldarbeitsgruppen oder seines Maschinenführers zur Verfügung. Dies dient u.a. auch der Sicherstellung der Rettungskette bei gefährlichen Arbeiten, wonach bei Bundesforst mind. 3 Arbeitskräfte vor Ort sein müssen.
6 Ausführungsbedingungen nach § 128 Abs. 2 GWB
Es wird folgendes erklärt:
Staatsbürger/Angehörige der aufgeführten Staaten der Staatenliste (Anlage C-03d) dürfen Bundeswehr- und Bundespolizeiliegenschaften nicht betreten.
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung im Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 3 Mio. €, Sachschäden 3 Mio. €, Vermögensschäden 300.000 € und Umweltschäden 2 Mio. €. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen.
Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des
Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
1) Eigenerklärung über die Leistungserbringung,
- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und
- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
- Es wird erklärt, dass das Unternehmen für Arbeiten auf PEFC-zertifizierten Flächen, über ein von PEFC anerkanntes, aktuell gültiges Forstunternehmer-Zertifikat oder ein gleichwertiges Zertifikat verfügt. Das Zertifikat ist dieser Erklärung in Kopie beigefügt.
- Es wird erklärt, dass das Unternehmen auf zertifizierten Flächen neben den direkten Vertragsbestimmungen auch die PEFC-Standards einhält.
- Werden im Rahmen der Auftragsausführung Arbeiten mit Motorkettensägen durchgeführt, stellt der AN sicher, dass hierfür ausschließlich Arbeitskräfte eingesetzt werden, die über die erforderlichen Qualifikationen verfügen. Als Mindestanforderung gilt der Nachweis der Module A und B der DGUV-Information 214-059 „Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge und Durchführung von Baumarbeiten“. Sollen von diesen Arbeitskräften Arbeiten mit der Motorkettensäge in Arbeitskörben durchgeführt werden, ist zusätzlich das Ausbildungsmodul C der vorgenannten DGUV-Information nachzuweisen. Die entsprechende Qualifikationsnachweise sind vom AN auf Verlangen des AG vorzulegen.
- Es wird erklärt, dass nur Maschinen/Arbeitsmittel eingesetzt werden, die den aktuellen Qualitäts- und Sicherheitsstandards (mindestens mit GS-Prüfung, KWF-Standard oder gleichwertig geprüft) entsprechen. Es ist ein ausreichend dimensionierter Feuerlöscher sowie das Sicherheitsdatenblatt der Betriebsstoffe mitzuführen.
- Es wird erklärt, dass nur biologisch schnell abbaubare Hydraulikflüssigkeiten der Wassergefährdungsklasse 1 verwendet werden.
- Es wird erklärt, dass nur biologisch schnell abbaubare Schmiermittel, die mit dem „Blauen Engel“ oder gleichwertig ausgezeichnet sind, eingesetzt werden.
- Es wird erklärt, dass beim Einsatz von Kleingeräten (2-Takt, 4-Takt) nur Alkylat-Sonderkraftstoffe verwendet wird.
2) Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
3) Referenzen Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen der Leistungsart Dachrinnenreinigung von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von:
Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), jährlichen Leistungsumfang (in € netto), Leistungszeitraum, Leistungsart, Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) (mit Telefonnummer und E-Mail Adresse).
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise (in Euro) einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor Gewichtung 100 %.
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