Ausschreibungsdetails
Das Bewerbungsformular liegt den Auslobungsunterlagen bei.
Die einzureichenden Unterlagen sind elektronisch in Textform über die
Vergabeplattform (www.evergabe-online.de) zu übermitteln und fristgerecht
einzureichen.
Nachweise müssen, wenn nicht anders in den Kriterien formuliert, nur nach Aufforderung durch den Auftraggeber eingereicht werden.
Nach Eingangsfrist werden die Unterlagen der Bewerber / Bewerbergemeinschaften geprüft.
Bei vollständiger Erfüllung der Anforderungen erhalten die jeweiligen Bewerber / Bewerbergemeinschaften eine Aufforderung zur Angebotsabgabe mit Angabe einer Einreichungsfrist. Die Angebote werden anhand des Katalogs der Zuschlagskriterien gewertet. Die Zuschlagskriterien und deren Wertungsmatrix sind in den Unterlagen zur Veröffentlichung beigefügt.
Enthalten die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche, Fehler oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers oder Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber oder Bieter der Vergabestelle unverzüglich, spätestens bis zum 30.06.2026 über die Vergabeplattform (www.evergabe-online.de) darauf hinzuweisen.
Etwaige Fragen zum Verfahren sind über die Vergabeplattform (www.evergabe-online.de) bis spätestens 30.06.2026 zu stellen. Der Auftraggeber behält sich zur Gewährleistung eines transparenten, diskriminierungsfreien und zügigen Verfahrens vor, nach Fristablauf eingehende Rückfragen nicht mehr zu beantworten.
Zu Punkt 8.1.
Die Kommunikation erfolgt bis zur Angebotsöffnung über die ORG-0001 (Zentrale Vergabestelle) und danach über die zuständige Sachbearbeitung im jeweiligen Technischen Büro/ Baubüro.
Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden,
§ 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen
Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im
Gesundheitswesen).
§ 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern)
232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit,
Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer
Freiheitsberaubung)
GWB 124 (1) Nr. 2
Ziel ist es ein qualitativ hochwertiges, multifunktionales Gebäude mit Freianlagen zu entwickeln, welches zukunftsweisend für nachhaltiges, energieoptimiertes
und klimagerechtes Bauen dem Vorbildcharakter für Bundesbauten gerecht werden soll.
Das Gebäude soll nach dem Low-Tech-Prinzip geplant werden, bei dem robuste,
wartungsarme und einfache bauliche Lösungen komplexen, technischen Ansätzen
vorgezogen werden. Gemäß der Energieeffizienzfestlegungen des Bundes (EEFB) ist das Gebäude als Energieeffizienzgebäude 40 (EGB 40) zu planen.
Werkerfolg und Zielstellung der Koordinationsaufgabe ist die Zertifizierung des Gebäudes und der Außenanlagen nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB). Dem Gebäude werden die Steckbriefe für Unterrichtsgebäude, Neubau in der Version 2017 (BNB-UN-Neubau V2017) zugrunde gelegt. Den Außenanlagen dienen die Steckbriefe der Version 2016 (BNB-AA V2016) als Grundlage. Ziel ist es für das Gebäude das Gütesiegel Gold zu erreichen. Die Außenanlagen sollen mindestens das Gütesiegel Silber erreichen.
Eine Weiterbeauftragung der Leistungsstufen 2 (Leistungsphase 5 HOAI), 3 (Leistungsphase 6+7 HOAI) und 4 (Bauüberwachung und Dokumentation) ist stufenweise vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Leistungsstufen 2 – 4 besteht nicht.
Eignungskriterien gemäß § 44 VgV Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Bestätigung über die Eintragung als BNB-Koordinator/BNB-Sachverständiger im Bundesregister Nachhaltigkeit oder gleichwertig. Benennung der Zusatzqualifikation Nachhaltigkeit und des Zeitpunktes der Eintragung in das Bundesregister Nachhaltigkeit.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-Staaten zum Tage der Bekanntmachung ansässige natürliche Personen, juristische Personen und Bewerbergemeinschaften, deren Projektverantwortliche zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur gemäß des zum Zeitpunkt der Bekanntmachung gültigen Architektengesetzes Sachsen-Anhalt bzw. Ingenieurgesetzes Sachsen-Anhalt befugt und nach der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt bauvorlageberechtigt sind oder natürliche Personen, juristische Personen und Bewerbergemeinschaften eines anderen Mitgliedsstaates, welche nach den dort geltenden Bestimmungen über mindestens die gleichen Anforderungen zur Bauvorlageberechtigung verfügen. Eine Bauvorlageberechtigung ist bei Verfahren für technische Gebäudeausrüstung nicht erforderlich.
Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Mitgliedsstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Fachlichen Anforderungen (als Architekt, Ingenieur), wer ein Diplom, Prüfzeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung einer EU-Versicherungsgesellschaft mit den Mindestdeckungssummen von 2.000.000 EUR für Personenschäden und 2.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall. Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Mindestanforderung ist die rechtskräftig unterschriebene Erklärung einer EU-Versicherungsgesellschaft, dass im Auftragsfall die objektbezogene Versicherung garantiert wird. Die Erklärung der Versicherungsgesellschaft muss der Bewerbung beigelegt werden. Eine Eigenerklärung des Bewerbers ist nicht ausreichend.
Wenn geforderten Deckungssummen und die geforderte zweifache Maximierung nicht erreicht werden, so ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass die Deckungssummen / die Maximierung im Auftragsfall angepasst werden oder im Auftragsfall eine objektbezogene Versicherung abgeschlossen wird.
Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Für geplante Nachunternehmer muss keine Versicherungsbestätigung vorliegen.
Der Nachweis des Versicherers darf nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin/der Bewerbungsfrist des Teilnahmeantrages sein. Der Nachweis ist als Anlage in Kopie beizufügen.
Umsatz (brutto) für Leistungen, die dem Auftragsgegenstand entsprechen aus den letzten 3 Geschäftsjahren. Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz – das jährliches Gesamthonorar – für entsprechende Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Anteil der Unterauftragsvergabe
durchschnittliche jährliche Belegschaft
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Referenzliste zur BNB-Koordination und Angaben zu erforderlichen Personalien
Referenzliste zur BNB-Koordination:
Referenz A: Abgeschlossene Zertifizierung nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB, Gütesiegel mindestens Gold) oder dem Bewertungssystem der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB, Auszeichnungsstufe mindestens Platin) in den letzten 7 Jahren, eigenverantwortliche Bearbeitung der Nachhaltigkeitskoordination für den Neubau eines Nichtwohngebäudes.
Angabe des Auftraggebers mit Kontaktdaten (Bezeichnung, Ansprechpartner, Telefon), Beschreibung der Leistung, Angabe zum Zertifizierungssystem, zum Erfüllungsgrad/Gütesiegel und zum Zeitpunkt der Zertifizierung (nicht älter als 01.01.2019). Beschreibung und Vorstellung des Projektes kann auf max. einer Seite DIN A4 mit bildlicher Darstellung (bspw. Abbildungen, Pläne, Fotos) ergänzt werden.
Referenz B: Abgeschlossene Zertifizierung nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB, Gütesiegel mindestens Silber) in den letzten 7 Jahren, eigenverantwortliche Bearbeitung der Nachhaltigkeitskoordination einer Freianlage.
Angabe des Auftraggebers mit Kontaktdaten (Bezeichnung, Ansprechpartner, Telefon), Beschreibung der Leistung, Angabe zum Zertifizierungssystem, zum Erfüllungsgrad/Gütesiegel und zum Zeitpunkt der Zertifizierung (nicht älter als 01.01.2019). Beschreibung und Vorstellung des Projektes kann auf max. einer Seite DIN A4 mit bildlicher Darstellung (bspw. Abbildungen, Pläne, Fotos) ergänzt werden.
Angaben zur erforderlichen Personalien:
Erfüllt eine Person mehrere der nachfolgenden Kriterien ist eine Mehrfachnennung möglich. Ausgenommen sind der Projektleitende BNB-Koordinator und der Stellvertretende BNB-Koordinator.
Eigenerklärung, dass nachfolgend benannte Personen bereitgestellt werden und deren Berufserfahrung sowie Qualifikation, sofern gefordert, sichergestellt ist. Ausreichend Berufserfahrung ist gegeben, wenn zumindest ein vollständiger Zertifizierungsprozess im System "Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)" oder der "Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB)" als verantwortliche(r) Koordinator(in) durchlaufen wurde.
- Projektleitung
- Stellvertretende Projektleitung
- BNB-Koordination Gebäude *)
- BNB-Koordination Außenanlagen *)
- Bearbeitung Ökobilanzierung
*) Ausgebildet zu einer der nachfolgend benannten Professionen:
- "Sachverständiger für Nachhaltiges Bauen"
- BNB-Koordinator
- DGNB-Auditor
- DGNB-Consultant
Es wird sich vorbehalten bei aussichtsreichen Bietenden entsprechende Nachweise abzufordern.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Abgabe Eigenerklärung zu Sanktionen gegen Russland
Benennung Nachhaltigkeits-Koordinator/in (Gebäude).
Erläutern Sie die Berufserfahrung der/des Nachhaltigkeits-Koordinator/in Gebäude anhand einer Darstellung der persönlichen Berufserfahrung (max. ein Referenzblatt DIN A4) in vergleichbarer Rolle und eigenverantwortlicher Bearbeitung einer abgeschlossenen Zertifizierung für mind. ein Gebäude (Hochbau-Projekt), Zeitpunkt der Zertifizierung nicht älter als 01.01.2019, mit BNB- (Gütesiegel mindestens Gold) oder DGNB-Zertifizierung (Auszeichnungsstufe mindestens Platin) für ein Nicht-Wohngebäude, unter Benennung des Projektnamens und Ort des Bauvorhabens, des Bauherrn und des Architekten.
Für das Zuschlagskriterium 1 wird bei Erfüllung 10 Punkte vergeben und dem nachstehenden Prozentsatz gewichtet.
Gewichtung: 20%
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann
Die Wertung der Honorarangebote erfolgt mit Hilfe einer Wertungsmatrix. Mit der Wertungsmatrix soll das annehmbarste Honorarangebot ermittelt werden. Wertungskriterien sind die Honorarangebotssumme und ein Katalog von Zuschlagskriterien, die eigens für die Vergabe erstellten wurden. Für alle Wertungskriterien werden jeweils Punkte vergeben. Das Angebot mit der höchsten Punktezahl soll den Zuschlag erhalten. Dabei wurden bereits vor der Angebotseinholung die Wertungskriterien sowie deren Wichtung festzulegen.
Benennung Mitarbeiter/in die/der Ökobilanzierung erstellen wird.
Vorlage eines Nachweises für eine Weiterbildung im Bereich Ökobilanzierung, unter Benennung des Titels und des Datums der Weiterbildungsveranstaltung. Die Teilnahmebestätigungen, das Zertifikat oder dergleichen ist als Anhang beizufügen.
Für das Zuschlagskriterium 2 wird bei Erfüllung 10 Punkte vergeben und dem nachstehenden Prozentsatz gewichtet.
Gewichtung: 8%
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann
Die Wertung der Honorarangebote erfolgt mit Hilfe einer Wertungsmatrix. Mit der Wertungsmatrix soll das annehmbarste Honorarangebot ermittelt werden. Wertungskriterien sind die Honorarangebotssumme und ein Katalog von Zuschlagskriterien, die eigens für die Vergabe erstellten wurden. Für alle Wertungskriterien werden jeweils Punkte vergeben. Das Angebot mit der höchsten Punktezahl soll den Zuschlag erhalten. Dabei wurden bereits vor der Angebotseinholung die Wertungskriterien sowie deren Wichtung festzulegen.
Erläutern der Erfahrungen im Bereich von Nachhaltigkeitszertifizierungen (BNB oder DGNB) und Zuhilfenahme von BIM. Darstellung anhand eines Referenzblattes (max. DIN A4) , unter Benennung des Projektnamens und Ort des Bauvorhabens, des Bauherrn und Architekten sowie einer Kurzbeschreibung der eigenen Anteile im Zertifizierungsprozess, die unter Zuhilfenahme von BIM erzeugt wurden.
Für das Zuschlagskriterium 3 wird bei Erfüllung 10 Punkte vergeben und dem nachstehenden Prozentsatz gewichtet.
Gewichtung: 7%
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann
Die Wertung der Honorarangebote erfolgt mit Hilfe einer Wertungsmatrix. Mit der Wertungsmatrix soll das annehmbarste Honorarangebot ermittelt werden. Wertungskriterien sind die Honorarangebotssumme und ein Katalog von Zuschlagskriterien, die eigens für die Vergabe erstellten wurden. Für alle Wertungskriterien werden jeweils Punkte vergeben. Das Angebot mit der höchsten Punktezahl soll den Zuschlag erhalten. Dabei wurden bereits vor der Angebotseinholung die Wertungskriterien sowie deren Wichtung festzulegen.
Benennung Nachhaltigkeits-Koordinator/in (Außenanlagen).
Erläutern Sie die Berufserfahrung der/des Nachhaltigkeits-Koordinator/in Außenanlagen anhand einer Darstellung der persönlichen Berufserfahrung (max. ein Referenzblatt DIN A4) in vergleichbarer Rolle und eigenverantwortlicher Bearbeitung einer abgeschlossenen Zertifizierung für mind. eine Freianlage, Zeitpunkt der Zertifizierung nicht älter als 01.01.2019, mit BNB- (Gütesiegel mindestens Silber) oder DGNB-Zertifizierung (Auszeichnungsstufe mindestens Gold) , unter Benennung des Projektnamens und Ort des Bauvorhabens, des Bauherrn und der/s Landschaftsarchitekt/in.
Für das Zuschlagskriterium 4 wird bei Erfüllung 10 Punkte vergeben und dem nachstehenden Prozentsatz gewichtet.
Gewichtung: 20%
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann
Die Wertung der Honorarangebote erfolgt mit Hilfe einer Wertungsmatrix. Mit der Wertungsmatrix soll das annehmbarste Honorarangebot ermittelt werden. Wertungskriterien sind die Honorarangebotssumme und ein Katalog von Zuschlagskriterien, die eigens für die Vergabe erstellten wurden. Für alle Wertungskriterien werden jeweils Punkte vergeben. Das Angebot mit der höchsten Punktezahl soll den Zuschlag erhalten. Dabei wurden bereits vor der Angebotseinholung die Wertungskriterien sowie deren Wichtung festzulegen.
Zur Reduzierung von Schnittstellen und Absicherung einer umfassenden Betrachtung beider Zertifizierungen (Gebäude und Außenanlagen) steht der Auftraggeberin ein/e Ansprechpartner/in für beide Nachhaltigkeitskoordinationen zur Verfügung.
Für das Zuschlagskriterium 5 wird bei Erfüllung 10 Punkte vergeben und dem nachstehenden Prozentsatz gewichtet.
Gewichtung: 5%
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann
Die Wertung der Honorarangebote erfolgt mit Hilfe einer Wertungsmatrix. Mit der Wertungsmatrix soll das annehmbarste Honorarangebot ermittelt werden. Wertungskriterien sind die Honorarangebotssumme und ein Katalog von Zuschlagskriterien, die eigens für die Vergabe erstellten wurden. Für alle Wertungskriterien werden jeweils Punkte vergeben. Das Angebot mit der höchsten Punktezahl soll den Zuschlag erhalten. Dabei wurden bereits vor der Angebotseinholung die Wertungskriterien sowie deren Wichtung festzulegen.
Die Honorarangebotssumme wird wie folgt ermittelt:
Summe der angebotenen Honorare aller allgemeinen und spezifischen Leistungspflichten sowie sonstigen Leistungen inkl. Nebenkosten über alle Leistungsstufen.
Für die Auswertung der Honorarangebotssumme wird diese wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 normiert:
- 10 Punkte erhält das Mindest-Angebot
- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot, dass 50% über dem des Mindestangebotes liegt.
- Alle Angebote über dem fiktiven Angebot erhalten ebenfalls 0 Punkte.
- Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Preise, erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen hinter dem Komma.
Berechnungsformel der linearen Interpolation:
y = y1 + ((y2 - y1) / (x2 - x1)) * (x - x1)
Gewichtung: 40%
von jeder Zahlung jeweils 5 v.H. bis zu einer Höhe von 5 v.H. des tatsächlichen Gesamthonorars ein. Der Auftragnehmer kann stattdessen auch eine Bankbürgschaft stellen. Die Bankbürgschaft ist als selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers unter Ausschluss der Hinterlegung und unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage, zudem ohne Befristung, auszustellen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren gem. § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird.
Die dazu maßgeblichen Fristen gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB regelt das Gesetz wie folgt: Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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