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Tendering Procedure

Tendering Procedure Details

Sanierung Hort „Fuhnekids“, Bernburg, OT Baalberge

Next Steps

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12.06.2026

13.07.2026 10:45

BBG_Fuhnekids_TGA ELT

1

Procedure

Sachsen-Anhalt: Sachsen-Anhaltische Landesentwicklungsgesellschaft mbH

12.06.2026 04:15

My e-Vergabe


Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bernburg (Saale)
Art des öffentlichen Auftraggebers: Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Sanierung Hort „Fuhnekids“, Bernburg, OT Baalberge
Beschreibung: Vergabeverfahren für Leistungen der technischen Gebäudeausrüstung in den Leistungsphasen 5 bis 9 nach § 55 ff. HOAI 2021 mit den Anlagengruppen 4 und 5
Kennung des Verfahrens: 811e1ac4-63cc-4d81-95cc-54137bc9b6d8
Interne Kennung: BBG_Fuhnekids_TGA ELT
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren: nein
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 71000000Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 71300000Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 71321000Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
2.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Umgehungsstraße 28
Ort: Bernburg
Postleitzahl: 06406
NUTS-3-Code: Salzlandkreis(DEE0C)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: OT Baalberge
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- Es gilt darüber hinaus ebenfalls das GWB Teil 4.
2.1.6 Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Bildung krimineller Vereinigungen: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach § 123 Abs. 1 Nr. 1: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129 a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 2: § 89 c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89 a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, und § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche).
Betrug oder Subventionsbetrug: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 3, 4, 5:. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden und § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 6 - 9: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung im Gesundheitswesen), § 108 e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), ) oder § 108 f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs
(Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335 a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 10: §§ 232, 232 a Absatz 1 bis 5, den §§ 232 b bis 233 a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Zahlungsunfähigkeit: Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 2: das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenz-verfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 3: das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 4 - 9: der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Rein nationale Ausschlussgründe: Bei Nichterfüllung der Anforderungen des Art. 5 k der VO (EU) Nr. 833/2014, die in der Erklärung RUS Sanktionen aufgeführt sind, greift das Zuschlagsverbot für das betroffene Unternehmen.
Es gelten neben den bereits aufgeführten Ausschlussgründen alle Regelungen gemäß §§ 123 und 124 GWB.
Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 1: das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 3: das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; §
123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 4 - 9: der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die
Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Bei Nichterfüllung der Anforderungen des Art. 5k der VO (EU) Nr. 833/2014, die in der Erklärung RUS Sanktionen aufgeführt sind, greift das Zuschlagsverbot für das betroffene Unternehmen.
Los
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0000
Titel: Sanierung Hort „Fuhnekids“, Bernburg, OT Baalberge
Beschreibung: Planung technischer Gebäudeausrüstung in den Leistungsphasen 5 bis 9 nach § 55 ff. HOAI 2021 mit den Anlagengruppen 4 bis 5.
Leistungsinhalt sollen alle Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß Anlage 15 (zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3) HOAI sein.
Auf Grundlage von Anlage 15 HOAI wird diese Maßnahme der Honorarzone II zugeordnet.

Eine stufenweise Beauftragung ist nicht vorgesehen.

Für die Planung sind folgende besondere Leistungen in Anlehnung an HOAI 2021 Anlage 15 (zu § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3) zu erbringen:
- Einarbeitung in bestehende Unterlagen
- Mitwirkung bei Zwischen- und Endverwendungsnachweisen
Interne Kennung: BBG_Fuhnekids_TGA ELT
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 71000000Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 71300000Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 71321000Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Umgehungsstraße 28
Ort: Bernburg
Postleitzahl: 06406
NUTS-3-Code: Salzlandkreis(DEE0C)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: OT Baalberge
5.1.3 Geschätzte Dauer
Laufzeit: 35Monat
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Namentliche Nennung des Büroinhabers und dessen Qualifikation. Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 122 Abs. 2 Satz 1 GWB und § 44 VgV (Berufs-/Handelsregister bzw. Gewerbeanmeldung) oder Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV des Büroinhabers/der Büroinhaberin oder einer Führungskraft.
Gemäß § 75 Abs. 2 und 3 VgV ist zugelassen, wer die Berufsbezeichnung „Ingenieur der Versorgungstechnik“ tragen darf und berechtigt ist in der Bundesrepublik Deutschland als
Planer für die technische Gebäudeausrüstung tätig zu werden.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: § 45 Abs. 1 Satz 3 sowie Abs. 4 Satz 2 VgV
Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung für den Auftragsfall in Höhe von mindestens 1.500.000 € für Personenschäden und mindestens 1.000.000 € für sonstige Schäden - jeweils 2-fach maximiert.
Sollte eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe nicht vorliegen, ist als Nachweis auch die Bestätigung eines Versicherers ausreichend, dass dieser bereit ist, im Auftragsfall eine solche Versicherung abzuschließen.
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV
Angabe, welche Teile des Auftrages der Bewerber unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. Das Büro gilt als geeignet, wenn die Zahl der Beschäftigten inklusive aller Vorgesetzten und Inhaber im Durchschnitt über die letzten drei Jahre mindestens 2 beträgt.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Gesamthonorar inkl. zusätzlicher Leistungen und Nebenkosten
Beschreibung: Bewertung des Honoraranngebotes gemäß linearer Interpolation.
Einzelheiten können der Aufgabenbeschreibung entnommen werden.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 39
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 3. Referenzprojekt
Beschreibung: § 58 Abs. 2 Nr. 2 VgV
Angabe einer Referenz von Planungsleistungen der technischen Gebäudeausrüstung ELT mit Fördermitteleinsatz
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 28
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 2. Referenzprojekt
Beschreibung: § 58 Abs. 2 Nr. 2 VgV
Referenzangabe für die TGA-Planung ELT in den AG 4 bis 5 und Realisierung der Sanierung/Erweiterung eines öffentlichen Gebäudes der Betreuung und/oder Ausbildung (wie Kita, Hort, Schule, Berufsschule, etc. oder vergleichbar)
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 28
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 1. Referenzprojekt
Beschreibung: § 58 Abs. 2 Nr. 2 VgV
Referenzangabe für die TGA-Planung ELT in den AG 4 bis 5 und Realisierung der Sanierung/Erweiterung eines öffentlichen Gebäudes der Betreuung und/oder Ausbildung (wie Kita, Hort, Schule, Berufsschule, etc. oder vergleichbar)
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 28
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektteam
Beschreibung: § 58 Abs. 2 Nr. 2 VgV
Nennung des vorgesehenen Personals für die Leistungserbringung (vorgesehener Projektleiter/-in) sowie Angabe zu deren Qualifikation
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 8
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=866707
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=866707
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/07/202610:45
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nachgereicht werden können nur Angaben, die im Zusammenhang zu den Eignungskriterien stehen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 13/07/202610:46
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamts Sachsen-Anhalt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: SALEG Sachsen-Anhaltische Landesentwicklungsgesellschaft mbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: SALEG Sachsen-Anhaltische Landesentwicklungsgesellschaft mbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamts Sachsen-Anhalt
Organisation, die Angebote entgegennimmt: SALEG Sachsen-Anhaltische Landesentwicklungsgesellschaft mbH
Organisation, die Angebote bearbeitet: SALEG Sachsen-Anhaltische Landesentwicklungsgesellschaft mbH
Organisationen
8.1 ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bernburg (Saale)
Identifikationsnummer: t:034716590
Postanschrift: Schlossgartenstraße 16
Ort: Bernburg
Postleitzahl: 06406
NUTS-3-Code: Salzlandkreis(DEE0C)
Land: Deutschland
E-Mail: stadt@bernburg.de
Telefon: +49 3471 6590
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: SALEG Sachsen-Anhaltische Landesentwicklungsgesellschaft mbH
Identifikationsnummer: HRB 102096
Postanschrift: Turmschanzenstraße 26
Ort: Magdeburg
Postleitzahl: 39114
NUTS-3-Code: Magdeburg, Kreisfreie Stadt(DEE03)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@saleg.de
Telefon: +49 391 85033
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Angebote entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamts Sachsen-Anhalt
Identifikationsnummer: t: 03455141536
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
NUTS-3-Code: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt(DEE02)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de
Telefon: +49 345 5140
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e25521d6-ea09-47d1-98a8-58b68d21d1d0- 02
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/06/202615:21
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch


811e1ac4-63cc-4d81-95cc-54137bc9b6d8