Ausschreibungsdetails
Baumaßnahme werden vorbereitende Baustelleneinrichtungsflächen (BE-Flächen) und Verkehrsflächen benötigt. Daher wird eine Umschlagstelle in Kiel-Wik und eine Baustelleneinrichtungsfläche auf der Mittelinsel und der südlichen Schleuseninsel
hergestellt.
"Eigenerklärung zur Eignung" überprüft.
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 09. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrft aufweisen.
Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer.
Hierzu haben die Bewerber die Eigenerklärung EU abzugeben.
Vorstehende Eigenerklärungen / Auskünfte sind bei Bewerbergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften für jedes Mitglied getrennt abzugeben.
Baumaßnahme werden vorbereitende Baustelleneinrichtungsflächen (BE-Flächen) und Verkehrsflächen benötigt. Daher wird eine Umschlagstelle in Kiel-Wik und eine Baustelleneinrichtungsfläche auf der Mittelinsel und der südlichen Schleuseninsel
hergestellt.
Betriebshaftpflichtversicherung von mindestens 1.500.000,00 € für
Personen- und sonstige Schäden nachgewiesen wird.
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung
mindestensdas Zweifache der Versicherungssumme beträgt.
Bewertungsmaßstab:
5 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt: Umsatz öBÜ > 630.000 €/a
4 Punkte, Kriterium überdurchschnittlich erfüllt: Umsatz öBÜ > 530.000 €/a
3 Punkte, Kriterium durchschnittlich erfüllt: Umsatz öBÜ > 430.000 €/a
2 Punkte, Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt: Umsatz öBÜ > 330.000 €/a
1 Punkt, Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt: Umsatz öBÜ > 230.000 €/a
0 Punkte, Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt: Umsatz öBÜ < 230.000 €/a
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Leistungen erbracht habe(n), die der zu vergebenden Leistung im Bereich Bauüberwachung vergleichbar sind.
Es sind mindestens 3 Referenzen für vergleichbaren Leistungen der örtlichen Bauüberwachung einzureichen. Es werden die jeweiligen
Bewertungspunkte der einzelnen Referenzen für sich bewertet und aufaddiert. Aus der Summe wird der Mittelwert (mit kaufmännisch
gerundeten 2 Nachkommastellen) gebildet. Nicht wertbare Referenzen werden mit 0 Punkten bei der Bewertung berücksichtigt.
Bewertungsmaßstab:
5 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt: Referenz(en) der letzten fünf Jahre für örtl Bauüberwachung im Tätigkeitsbereich Ingenieurbau -Baukostenvolumen > 15.000.000 € netto.
4 Punkte, Kriterium überdurchschnittlich erfüllt: Referenz(en) der letzten fünf Jahre für örtl Bauüberwachung im Tätigkeitsbereich Ingenieurbau - Baukostenvolumen > 12.000.000 € netto
3 Punkte, Kriterium durchschnittlich erfüllt: Referenz(en) der letzten fünf Jahre für örtl Bauüberwachung im Tätigkeitsbereich Ingenieurbau - Baukostenvolumen > 10.000.000 € netto
2 Punkte, Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt: Referenz(en) der letzten fünf Jahre für örtl. Bauüberwachung im Tätigkeitsbereich Ingenieurbau - Baukostenvolumen > 5.000.000 € netto
1 Punkt, Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt: Referenz(en) der letzten fünf Jahre für örtl. Bauüberwachung im Tätigkeitsbereich Ingenieurbau - Baukostenvolumen > 3.000.000 € netto
0 Punkte, Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt: Referenz(en) der letzten fünf Jahre für örtl Bauüberwachung im Tätigkeitsbereich Ingenieurbau - Baukostenvolumen < 3.000.000 € netto
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen.
Leistungen erbracht habe(n), die der zu vergebenden Leistung im Bereich Vertrags- und Nachtragsmanagements vergleichbar sind.
Es sind mindestens 3 Referenzen für vergleichbaren Leistungen der örtlichen Bauüberwachung einzureichen. Es werden die jeweiligen
Bewertungspunkte der einzelnen Referenzen für sich bewertet und aufaddiert. Aus der Summe wird der Mittelwert (mit kaufmännisch
gerundeten 2 Nachkommastellen) gebildet. Nicht wertbare Referenzen werden mit 0 Punkten bei der Bewertung berücksichtigt.
Bewertungsmaßstab:
5 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt: Referenz(en) der letzten fünf Jahre für das Vertrags- und Nachtragsmanagements im Tätigkeitsbereich Inmgenieurbau -Baukostenvolumen > 15.000.000 € netto. Mindestens eine Referenz wurden für einen öffentlichen Auftraggeber abgewickelt
4 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt: Referenz(en) der letzten fünf Jahre für das Vertrags- und Nachtragsmanagements im Tätigkeitsbereich Inmgenieurbau -Baukostenvolumen > 12.000.000 € netto. Mindestens zwei Referenzen wurden für einen öffentlichen Auftraggeber abgewickelt
3 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt: Referenz(en) der letzten fünf Jahre für das Vertrags- und Nachtragsmanagements im Tätigkeitsbereich Inmgenieurbau -Baukostenvolumen > 10.000.000 € netto. Mindestens eine Referenz wurden für einen öffentlichen Auftraggeber abgewickelt
2 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt: Referenz(en) der letzten fünf Jahre für das Vertrags- und Nachtragsmanagements im Tätigkeitsbereich Inmgenieurbau -Baukostenvolumen > 5.000.000 € netto.
1 Punkt, Kriterium (Mindestanforderung) noch erfüllt: Referenz(en) der letzten fünf Jahre für das Vertrags- und Nachtragsmanagements im Tätigkeitsbereich Inmgenieurbau -Baukostenvolumen > 3.000.000 € netto.
0 Punkte, Kriterium (Mindestanforderung) nicht erfüllt: Referenz(en) der letzten fünf Jahre für das Vertrags- und Nachtragsmanagements im Tätigkeitsbereich Inmgenieurbau -Baukostenvolumen < 3.000.000 € netto.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen.
Leistungen erbracht habe(n), die der zu vergebenden Leistung im Bereich Vermessung vergleichbar sind.
Es sind mindestens 2 Referenzen für Vermessungsleistungen einzureichen.
Es werden die jeweiligen Bewertungspunkte der einzelnen Referenzen für sich bewertet und aufaddiert. Aus der Summe wird der Mittelwert (mit kaufmännisch gerundeten 2 Nachkommastellen) gebildet. Nicht wertbare Referenzen werden mit 0 Punkten bei der Bewertung berücksichtigt.
Bewertungsmaßstab:
5 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt: Referenz(en) der letzten drei Jahre für Vermessungsleistungen - für Baumaßnahmen mit einem Volumen > 5.000.000 € netto.
4 Punkte, Kriterium überdurchschnittlich erfüllt: Referenz(en) der letzten drei Jahre für Vermessungsleistungen - für Baumaßnahmen mit einem Volumen> 4.000.000 € netto
3 Punkte, Kriterium durchschnittlich erfüllt: Referenz(en) der letzten drei Jahre für Vermessungsleistungen - für Baumaßnahmen mit einem Volumen > 3.000.000 € netto
2 Punkte, Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt: Referenz(en) der letzten drei Jahre für Vermessungsleistungen - für Baumaßnahmen mit einem Volumen > 2.000.000 € netto
1 Punkt, Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt: Referenz(en) der letzten drei Jahre für Vermessungsleistungen - für Baumaßnahmen mit einem Volumen > 1.000.000 € netto
0 Punkte, Kriterium nicht erfüllt Referenz(en) der letzten drei Jahre für Vermessungsleistungen - für Baumaßnahmen mit einem Volumen < 1.000.000 € netto
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Leistungen erbracht habe(n), die der zu vergebenen Leistung im Bereich Dokumentenmanagement vergleichbar sind.
Nachweis der mehrjährigen (größer gleich 2 Jahre) Ausführung von Leistungen zur strukturierten Verwaltung von Dokumenten, Plänen etc.(Dokumentenmanagement). Der Nachweis der Mehrjährigkeit kann ersatzweise auch über meherere Referenzen der letzten 5 Jahre nachgewiesen werden.
Dieses Eignungskriterium unterliegt keiner Wichtung und ist eine Mindestanforderung zum erreichen der 2. Phase des Verfahrens..
Anlage12 "Gewichtung Zuschlagskriterien" dargestellt.
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntamchung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügtw erden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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