Ausschreibungsdetails
Es sind dabei alle erforderlichen Planungs- (Lph. 1 bis 8 der HOAI) und Bauleistungen einschließlich Beschaffung der erforderlichen Genehmigungen bis zur schlüsselfertigen Herstellung der Gebäude und Freianlagen zu erbringen.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Bewerber haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Teilnahmeantrags- und Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe- Plattform registrierte Bewerber werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen.
Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.
a) Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen.
b) Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 – 4 und Abs. 2 GWB vorliegen.
c) Wir erklären, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1 MiLoG nicht vorliegen. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass auch im Fall der vorstehenden Erklärung öffentliche Auftraggeber jederzeit zusätzlich Auskünfte des Wettbewerbsregisters nach § 19 Abs. 3 S. 2 MiLoG in der aktuell gültigen Fassung anfordern können und dass bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro der öffentliche Auftraggeber für den Bewerber/Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 19 Abs. 4 MiLoG einholen muss.
d) Wir erklären, dass im Wettbewerbsregister entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG keine rechtskräftigen Bußgeldentscheidungen mit einem Bußgeldwert von wenigstens 175.000 € wegen eines Verstoßes gegen § 24 Absatz 1 LkSG eingetragen sind und demnach die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 22 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass der öffentliche Auftraggeber vor Zuschlagserteilung bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro für den Bewerber/ Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine
Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG einholen muss.
e) Wir erklären, dass wir im Rahmen des EU-Sanktionspakets, auf Grund der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der veränderten Fassung nach Nr. 2025/932 vom 20. Mai 2025 (Artikel 5k), nicht zu den folgenden genannten Personen,
Organisationen oder Einrichtungen gehören:
a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) des vorliegenden Absatzes genannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen handeln, und verpflichten uns, keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen – wenn auf sie mehr als 10% des Auftragswerts entfällt – einzubinden, die mindestens einen der Tatbestände a) – c) erfüllen.
Es sind dabei alle erforderlichen Planungs- (Lph. 1 bis 8 der HOAI) und Bauleistungen einschließlich Beschaffung der erforderlichen Genehmigungen bis zur schlüsselfertigen Herstellung der Gebäude und Freianlagen zu erbringen.
Mit Abgabe des Teilnahmeantrags ist die Eignung wie folgt nachzuweisen:
Der Bewerber muss zum Nachweis seiner Eignung alle in der EUBekanntmachung
und nachfolgend geforderten Unterlagen, insbesondere Angaben, Erklärungen oder sonstige Nachweise, mit dem Teilnahmeantrag einreichen. Hierbei sind die den Vergabeunterlagen beigefügte Formblätter zu verwenden.
Auf Anforderung der Auftraggeberin hat der Bewerber/Bieter weitergehende Nachweise zu den abgegebenen Eigenerklärungen sofort, ansonsten spätestens vor Vertragsbeginn vorzulegen.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) zum vorläufigen Nachweis der Eignung wird akzeptiert. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen nach.
Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vor, wird der Teilnahmeantrag nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern das Unternehmen nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat.
Die Auftraggeberin behält sich vor, einen aktuellen Auszug aus dem Wettbewerbsregister über das teilnehmende Unternehmen beim Bundesamt für Justiz bzw. beim Bundeskartellamt anzufordern.
Die Auftraggeberin behält sich vor, über Bewerber/Bieter eine Vollauskunft einer Wirtschaftsauskunft einzuholen. Sollten dort zu Finanzlage, Zahlungsverhalten oder sonstigen Merkmalen negative Informationen vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bewerber/Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen anzubringen.
Sofern die von der Auftraggeberin geforderten Eignungsnachweise personenbezogene Daten (z.B. von Mitarbeitern eines Referenzauftraggebers) enthalten, erfolgt die diese Daten betreffende Auskunft freiwillig. Eine Pflicht zur Übermittlung personenbezogener Daten besteht nicht. Die personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens den gesetzlichen Anforderungen entsprechend verarbeitet und gespeichert.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Diese sind zwingend ins Deutsche zu übersetzen. Ausnahme: Sollte es sich bei dem Bewerber um einen Unternehmer handeln, der z.B. als Freiberufler weder im Handelsregister / Partnerschaftsregister eingetragen ist, noch eine Gewerbeanmeldung benötigt, wird um einen entsprechenden Nachweis gebeten. Bei Mitgliedern von Bewerber/Bietergemeinschaften ist dieser von jedem Mitglied zu erbringen.
a) Mindestanforderung:
Keine.
b) Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung:
Keine.
a) Mindestanforderung:
Gefordert ist eine Erklärung einer bestehenden Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der folgenden Deckungssummen je Schadensfall (pro Versicherungsfall mindestens
zweifach maximiert):
- für Personenschaden: mind. 5 Mio. Euro (pro Schadensfall)
- für sonstige Schäden: mind. 5 Mio. Euro (pro Schadensfall).
Der Nachweis zum Vorliegen oder zur rechtsverbindlichen Zusage zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist durch jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzugeben.
Alternativ kann eine Erklärung abgegeben werden, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
b) Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung:
Keine.
Gefordert ist eine Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz in Euro (netto) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre von jährlich durchschnittlich mindestens 10 Mio. Euro, sofern das Unternehmen länger als 3 Jahre am Markt ist.
Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn alle Umsatzangaben für die gesamte Bewerbergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds ausgefüllt werden.
b) Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung:
Gewertet wird der Durchschnitt der angegebenen Gesamtumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre wie folgt:
ab 12.500.000,00 Euro netto bis 15.000.000,00 Euro netto = 1 Punkt
ab 15.000.000,01 Euro netto = 2 Punkte
Die sich hieraus ergebende Punktzahl wird mit einem Gewichtungsfaktor von 5 multipliziert.
Die maximale Punktzahl beträgt 10 Punkte.
Gefordert wird eine Eigenerklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
Gefordert wird eine Eigenerklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
a) Mindestanforderung:
Keine.
b) Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung:
Keine.
a) Mindestanforderung:
Nachweise über die Führung erforderlicher Berufsbezeichnungen. Mindestanforderung: Nachweis über die Führung der Berufsbezeichnungen „Architekt/-in“ oder „beratender Ingenieur“ des Einzelbewerbers oder des/der bevollmächtigten Vertreters/-in einer Bewerbergemeinschaft. Beispielsweise durch Kopie der Eintragungsurkunde in die Architektenkammer / Ingenieurkammer. Bei ausländischen Bewerber/-innen: Nachweise gemäß Richtlinie 2001/19/EG bzw. Richtlinie 2005/36/EG.
b) Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung:
Keine.
Der Bewerber hat die jeweilige Anzahl der Beschäftigten im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Dabei muss die Gesamtanzahl der Mitarbeitenden der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, im Durchschnitt mehr als 10 betragen.
b) Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung:
Gewertet wird der Durchschnitt der angegebenen Gesamtanzahl der Mitarbeiter/-innen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre wie folgt:
ab 15 Mitarbeiter/-innen = 1 Punkt
ab 20 Mitarbeiter/-innen = 2 Punkte
Die sich hieraus ergebende Punktzahl wird mit einem Gewichtungsfaktor von 3,75 multipliziert.
Die maximale Punktzahl beträgt 7,5 Punkte.
Mindestanforderung: Der Bewerber hat die für das Projekt vorgesehenen Beschäftigten unter Nennung der
- Projektleitung
anzugeben.
Zu diesen einzelnen Personen im Projekt sind jeweils folgende Angaben zu machen:
- Name
- Ausbildung/Abschluss
- beruflicher Werdegang/ Berufserfahrung seit Abschluss in Jahren
- Fortbildungen, Zertifizierungen und weitere einschlägige Kenntnisse (sofern vorhanden).
a) Mindestanforderungen zu den vorgesehenen Beschäftigten:
Zugelassen wird, wenn erklärt wird, dass für das Projekt eine Gesamtprojektleitung bestehend aus mind. einem/einer Projektleiter/-in sowie mind. einem/einer stellv. Projektleiter/-in zur Verfügung steht und die benannten Personen jeweils über eine entsprechende Qualifikation für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungsart verfügen: Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc. / M.Eng. / M.A. oder B.Sc. / B.Eng. / B.A. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen mit jeweils mind. 5 Jahren Berufserfahrung in der einschlägigen Fachrichtung.
Die Nachweise zu den Qualifikationen ist durch eine Kopie des Hochschul- bzw. Fachhochschulabschlusses als Dipl.-Ing. oder M.Sc. / M.Eng. / M.A. oder B.Sc. / B.Eng. / B.A. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen vorzulegen.
b) Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung:
Gewertet wird die Berufserfahrung des/der für das Projekt benannten Projektleiters/ Projektleiterin wie folgt:
ab 10 Jahre = 2 Punkt
ab 15 Jahre = 5 Punkte
Die sich hieraus ergebende Punktzahl wird mit einem Gewichtungsfaktor von 1,5 multipliziert.
Die maximale Punktzahl beträgt 7,5 Punkte.
3 Referenzen für Planungsleistungen (mind. Leistungsphasen 2-8 HOAI) und Bauleistungen als schlüsselfertige Leistung in Bezug auf realisierte Projekte mit vergleichbarem Bauvolumen (mind. 10,0 Millionen Euro netto für KG 200 bis 500).
Der Bewerber hat Unternehmensreferenzen einzureichen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
Die Darstellung jeder unternehmensbezogenen Referenz muss folgende Angaben beinhalten:
- (sofern zutreffend) Mitarbeiter/-in aus vorgesehenem Projektteam, Funktion im Projekt
- Projektbezeichnung
- Gebäudetyp, Nutzung, Größe
- Name Auftraggeber/-in
- Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) (Name, Telefon-Nr. und E-Mail)
- Öffentlicher Auftraggeber
- Vertragliche Bindung (Einzelauftragnehmer / ARGE-Partner / Nachunternehmer)
- Bauweise seriell und/oder modular
- Nachhaltiges Energiekonzept/Lebenszyklusanalyse
- Ausbildung von Aufenthaltsbereichen, Treffpunkten mit altersdifferenzierter Ausstattung
- Ausbildung von qualitätsvollen Grünbereichen, Biodiversität, Klimaresiliente Arten
- Projekt im Bereich Wohnungsbau (Wohnnutzung mehr als 75% der NUF)
- Umsetzung von mehr als zwei Baukörpern
- Planung mit Tiefgarage
- Bearbeitungs-/Leistungszeitraum
- Abschluss der Leistungsphase 8 (MM/JJJJ)
- Beschreibung der Aufgabe und der konkret von dem/der Bewerber/-in ausgeführten Leistungen in Stichpunkten
(Art und Umfang der Leistungen, unter Angabe der in Eigenleistung bearbeiteten Leistungsphasen gemäß HOAI)
Zur Beurteilung und zum Nachweis der Referenzen ist zu jeder in der Bewerberauskunft angegebenen Referenz ein entsprechendes Exposé (pro Referenzprojekt maximal eine Seite DIN A4 mit Projektbezeichnung, Fotos, Lageplan, stichpunktartige Erläuterung des Referenzprojektes) einzureichen. Die Auftraggeberin bittet darum, alle Exposés in ein Dokument zusammenzuführen und dieses separat bzw. ergänzend zur Bewerberauskunft einzureichen (Referenzen-Exposé).
Zusätzlich mit dem Angebot ist eine Projektstudie inkl. Baubeschreibung und ein Organisationskonzept sowie ein Planungs-, Bauzeiten- und Zahlungsterminplan einzureichen.
Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung:
Gewertet werden die 3 Referenzen jeweils im Hinblick auf eine mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufgabe (je Referenz maximal 25 Punkte möglich):
- KG 200 bis 500 über 15.000.000 Millionen Euro netto = 1 Punkt
- Bauweise seriell und/oder modular = 1 Punkt
- nachhaltiges Energiekonzept/Lebenszyklusanalyse = 1 Punkt
- Freianlagen: Ausbildung von qualitätvollen Aufenthaltsbereichen / Spielflächen für alle Altersstufen, = 1,5 Punkt
- Grünanlagen: Ausbildung von qualitätsvollen Grünbereichen, Biodiversität, Klimaresiliente Arten. = 1,5 Punkt
- Projekt im Bereich Wohnungsbau (Wohnnutzung zu mehr als 75% der NUF) = 1,5 Punkt
- Umsetzung von mehr als zwei Baukörpern im Rahmen des Referenzprojektes = 1 Punkte
- Planung mit Tiefgarage = 1,5 Punkt
Die sich hieraus ergebende Punktzahl wird mit einem Gewichtungsfaktor von 2,5 multipliziert.
Die maximale Punktzahl beträgt 75 Punkte.
Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 16a EU VOB/A. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens vier Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber nicht. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz gegebenenfalls erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei:
§ 134 Abs. II GWB: „Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular gelten hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen im Übrigen die Verfahrensbedingungen.
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