Ausschreibungsdetails
- "Eigenerklärung Ausschlussgründe"
- "Eigenerklärung Sanktionen Russland"
Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärungen, können diese im Einzelfall aufgeklärt und die Vorlage von weiteren Nachweisen (z.B. eines polizeilichen Führungszeugnisses) verlangt werden.
Bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist für jedes Mitglied eine Eigenerklärung vorzulegen. Im Fall einer Eignungsleihe muss die Eigenerklärung des eignungsleihenden Dritten bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden.
Für sonstige Dritte (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe) muss die Eigenerklärung spätestens vor der Zuschlagserteilung vom Zuschlagskandidaten vorgelegt werden. Sollte die Eigenerklärung für sonstige Dritte nicht bereits mit dem
Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden, wird die Vergabestelle die Erklärung vor Zuschlagserteilung entsprechend gesondert anfordern.
Bitte tragen Sie in das Formular "Unternehmensdaten" die für Sie zutreffenden Angaben ein und fügen Sie es Ihrem Teilnahmeantrag/Angebot bei. Die Angabe zur
Unternehmensgröße dient statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt die Vergabestelle für die vor dem Zuschlag bzw. bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe einzuholende Registerauskunft gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitsnehmerentsendegesetz. Bei Bietergemeinschaften und im Falle der Eignungsleihe ist die Anlage "Unternehmensdaten" für jedes beteiligte Unternehmen einzureichen.
Erklären Sie, ob Sie sich als Bietergemeinschaft bewerben oder beabsichtigen, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben. Legen Sie für
diese Fälle die entsprechenden Anlagen "Unteraufträge" bzw. "Bewerber Bietergemeinschaftserklärung" sowie die Anlage "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe Unteraufträge" ausgefüllt vor.
ZIB 15.11 - 9988/25/VV : 1 "IT-Dienstleistungen im Bereich der Programmiersprache Python, Los 1 Geschäftsbereiche des BMI und BMF"
ZIB 15.11 - 9988/25/VV : 2 "IT-Dienstleistungen im Bereich der Programmiersprache Python, Los 2 restliche Bundesverwaltung" (dieses Verfahren)
Aus der Rahmenvereinbarung über "IT-Dienstleistungen im Bereich der Programmiersprache Python, Los 2 restliche Bundesveraltung" kann bis zu einer Höchstmenge von 34.274 Personentagen abgerufen werden.
Zuschlagslimitierung:
Es besteht die Möglichkeit, auf alle Lose zu bieten, jedoch kann der Bieter nur für ein Los den Zuschlag erhalten (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 1 Satz 2 VgV).
Die Bieter/die Bietergemeinschaften haben die Möglichkeit sich auf jedes der zwei ausgeschriebenen Lose dieses Vergabeverfahrens zu bewerben. Jedoch besteht die
Restriktion, dass jeder Bieter/jede Bietergemeinschaft den Zuschlag nur für maximal ein Los bekommen kann. Der Zuschlag wird für jedes Los separat in aufsteigender Reihenfolge erteilt, beginnend beim Los 1. Dies wird in jedem Los anhand der in den Vergabeunterlagen angegebenen Kriterien ermittelt, siehe hierzu Dokument
"01. Besondere Bewerbungsbedingungen_VV2".
Liegt für ein Los aufgrund der Zuschlagslimitierung kein weiteres zuschlagsfähiges Angebot vor, so entfällt die Zuschlagslimitierung für das bedingungsgemäß eingereichte Angebot in diesem Los. Dieses Angebot kann daher auch dann
bezuschlagt werden, wenn der gleiche Bieter in einem Los bereits den Zuschlag erhalten hat.
Die oben genannte Zuschlagslimitierung bezieht sich auch auf eine Bieterkonstellation "Generalunternehmer und Unterauftragnehmer" (auch Eignungsleihe) bzw. Bietergemeinschaften. Das heißt, dass ein Unternehmen, das als Generalunternehmer z. B. den Zuschlag auf Los 1 erhält, als Unterauftragnehmer eines Generalunternehmers, welcher den Zuschlag auf Los 2 erhalten würde, nicht mehr infrage kommt. Das Angebot für Los 2 käme in diesem Fall für einen Zuschlag nicht mehr in Betracht.
Abrufberechtigte Bedarfsträger:
Die unmittelbare Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland sowie folgende Behörden, Einrichtungen und Organe:
- Auswärtiges Amt;
- Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung;
- Bundesamt für Soziale Sicherung;
- Bundesamt für Strahlenschutz;
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle;
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin;
- Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe;
- Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung;
- Bundesanstalt für Wasserbau;
- Bundesarchiv;
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte;
- Bundesinstitut für Berufsbildung;
- Bundesinstitut für Risikobewertung;
- Bundeskanzleramt;
- Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend;
- Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt;
- Bundesministerium für Gesundheit;
- Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit;
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung;
- Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen;
- Bundesrechnungshof;
- Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung;
- Deutsche Bundesbank;
- Deutsche Nationalbibliothek;
- Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt;
- Deutscher Bundestag;
- Deutsches Biomassenforschungszentrum gGmbH;
- Erdölbevorratungsverband;
- Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit;
- German Institute of Development and Sustainability (IDOS);
- Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbH;
- Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung GmbH;
- Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen;
- Kraftfahrt-Bundesamt;
- Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e.V.;
- Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.V.;
- Max Rubner-Institut;
- Paul-Ehrlich-Institut;
- Physikalisch-Technische Bundesanstalt Braunschweig;
- Robert Koch-Institut;
- Umweltbundesamt.
Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen:
• Projektbezeichnung und kurze Projektbeschreibung, Leistungsumfang
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen: Detaillierte Angaben zu den vom Bieter erbrachten Leistungen
• Wert des Auftrages: Bereits realisierter gesamter Auftragswert (netto) des Projekts oder des vom Bieter erbrachten Leistungsteils in Euro, Mindestwert: 100.000 € netto
• Zeitraum der Leistungserbringung: Exakter Start- und Endtermin der Leistungserbringung (TT/MM/JJJJ - TT/MM/JJJJ).
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin
- Vollständiger Name des Unternehmens/der Organisation
- Name und Position des Ansprechpartners beim Referenzgeber
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Zeitliche Begrenzung: Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der vollständigen Beendigung der Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung),
• Art des Auftraggebers (Privat/Öffentlich).
Bitte beachten Sie, dass Python substanzieller Bestandteil der erbrachten Leistungen gewesen sein muss. Darzustellen ist insbesondere, welche Kernleistungen des Projekts in Python erbracht wurden (z. B. Datenverarbeitung, Automatisierung, Anwendungsentwicklung, Analyse) und in welchem Umfang Python eingesetzt wurde. Referenzen, bei denen Python lediglich als Hilfsmittel neben anderen Technologien eingesetzt wurde, ohne dass dies prägend für die Leistungserbringung war, werden nicht als bedingungsgemäß gewertet.
Es sind nur drei (3) Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Zum Nachweis füllen Sie bitte das Dokument "Unternehmenszahlen" aus und reichen dieses mit Ihrem Angebot ein.
Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, werden die Umsätze der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Übersenden Sie hierzu bitte für jedes Mitglied der Bieterkonstellation eine eindeutig zuweisbare Eigenerklärung indem Sie die mitgelieferten Dokumente ausfüllen, welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre für jedes Mitglied der Bieterkonstellation belegt. Die Summe der Umsätze muss den geforderten Mindestumsatz erreichen.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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