Ausschreibungsdetails
Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen, die
zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen
dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe".
Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen
Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann
die Vorlage von weiteren Nachweisen (z. B. eines behördlichen
Führungszeugnisses) verlangt werden.
2. Der Prüfung, ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der
Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt, der zum Ausschluss vom
Verfahren führt, dient das Formular "Eigenerklärung
Sanktionen
Russland". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der
abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt
und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt
werden.
Los 1:
Online-Schulungen
ZIB 14.03 - 99129/25/VV : 1
Los 2:
Inhouse- und Außer-Haus-Schulungen - Region Berlin
ZIB 14.03 - 99129/25/VV : 2
Los 3:
Inhouse- und Außer-Haus-Schulungen - Region NRW
ZIB 14.03 - 99129/25/VV : 3
Los 4:
Inhouse- und Außer-Haus-Schulungen - restliches Bundesgebiet außer Berlin und NRW
ZIB 14.03 - 99129/25/VV : 4
Für die unter diesem Los (Los 2) zu erbringenden vertragsgegenst#ndlichen Leistungen wurde ein Gesamtschätzwert in Höhe von 1.200.000,00 Euro netto, bezogen auf den maximalen Vertragszeitraum von 4 Jahren, ermittelt. Der Höchstwert entspricht dem Gesamtschätzwert. Das Abrufvolumen kann nicht abschließend festgelegt werden.
Behörden und Einrichtungen auch alle weiteren Behörden der
unmittelbaren Bundesverwaltung:
Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Bundesamt für Strahlenschutz
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben; BIMA_SRM; BIMASRM_1; BIMASRM_5
Bundesarchiv
Bundeseisenbahnvermögen
Bundesinstitut für Risikobewertung
Bundesministerium der Finanzen
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Bundesministerium für Gesundheit
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Bundesministerium für Verkehr
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Bundesrechnungshof
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
Bundeszentrale für politische Bildung
Bw Bekleidungsmanagement GmbH
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V.
Deutscher Bundestag
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V.
DRK Suchdienst
Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag
Fraktion von Bündnis90/Die Grünen im Deutschen Bundestag
Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen
Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.
Max-Delbrück-Center für Molekulare Medizin in der Helmholtz-Gemeinschaft
Staatsbibliothek zu Berlin
Die Leistungen werden deutschlandweit erbracht.
Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegen¬stand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen
• Wert des Auftrages
• Zeitraum der Leistungserbringung
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit An¬schrift und Kontaktdaten
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referen¬zen:
Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungser-bringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Refe¬renzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsge-mäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, emp¬fiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachte-ten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflicht-gemäßem Er¬messen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzei¬tig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieter¬frage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr mög¬lich.
Der Umsatz für Los 1 muss mindestens 1.100.000,00 EUR pro Jahr betragen.
Der Umsatz für Los 2 muss mindestens 300.000,00 EUR pro Jahr betragen.
Der Umsatz für Los 3 muss mindestens 300.000,00 EUR pro Jahr betragen.
Der Umsatz für Los 4 muss mindestens 300.000,00 EUR pro Jahr betragen.
Wenn Sie für mehr als ein Los Angebote abgeben, beachten Sie bitte, dass die Mindestanforderungen entsprechend summiert erfüllt sein müssen.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teil-nahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Die Ermittlung erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungsverhältnisses. Vorliegend ergibt sich das beste Preis-Leistungsverhältnis aus dem geringsten Gesamtpreis inkl. der gesetzlichen (Einfuhr-)Umsatzsteuer. Der Gesamtpreis wird auf Basis der im Formular "Preisblatt" dargestellten Preissystematik ermittelt. Wenn mehrere Angebote, die für den Zuschlag in Frage kommen, denselben Gesamtpreis besitzen (Preisgleichheit), entscheidet das Beschaffungsamt des BMI im Wege des Auslosungsverfahrens über den Zuschlag. Das Auslosungsverfahren wird im Vieraugenprinzip durchgeführt.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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