1 Beschaffer1.1 BeschafferOffizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Wirtschaft und EnergieArt des öffentlichen Auftraggebers: Oberste BundesbehördeHaupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten2 Verfahren2.1 VerfahrenTitel: Mitwirkung in der Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose (GD) nach § 3 Abs. 1 Vorausschätzungsverordnung (EgVV)Beschreibung: Aufgabe der GD ist die Analyse der konjunkturellen Lage in Deutschland und die Prognose der wirtschaftlichen Entwicklung über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren (kurz- und mittelfristige Prognosen). Die Analysen werden zweimal jährlich, jeweils im Frühjahr und im Herbst, erstellt. Die Prognosen der GD liefern eine Orientierung für die Projektionen der Bundesregierung. In den Gutachten sind die relevanten nationalen und internationalen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Entwicklungen zu untersuchen und darzustellen. Auf dieser Basis erfolgt die Analyse der wirtschaftlichen Lage in Deutschland, die Prognose der kurzen Frist, die Prognose der mittleren Frist einschließlich Potenzialschätzung sowie die Prognose der relevanten fiskalischen Größen. Die Gutachten sollen eine Analyse der Wirtschaftspolitik und wirtschaftspolitische Empfehlungen enthalten. Ein Schwerpunktthema mit Bezug zu aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen soll vertiefend behandelt werden. Dieses Schwerpunktthema ist nach Auftragsvergabe gemeinsam mit dem AG und den übrigen Mitgliedern der Gemeinschaftsdiagnose im Vorfeld der jeweiligen Veröffentlichungstermine festzulegen.
Es ist eine Potenzialschätzung entsprechend dem von der Bundesregierung im Rahmen der nationalen Schuldenregel angewandten Verfahren durchzuführen, welches gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (insb. Artikel 115 GG sowie EgVG) in Übereinstimmung mit dem im Rahmen der in der Europäischen Haushaltsüberwachung angewandten Verfahren („gemeinsame EU-Methode“) erfolgt; die Ergebnisse sind entsprechend im Gutachten darzustellen. Darüber hinaus steht es den AN frei, Alternativrechnungen mit anderen Methoden der Potenzialschätzung zusätzlich zur „gemeinsamen EU-Methode“ in den Gutachten vorzulegen.Kennung des Verfahrens: 937898fb-720f-4fcf-8c09-7f939b3c72b6Interne Kennung: 17104/04-26#016Verfahrensart: Offenes VerfahrenBeschleunigtes Verfahren: nein2.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 75131000Dienstleistungen für die öffentliche VerwaltungZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 75130000Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung2.1.2 ErfüllungsortNUTS-3-Code: Berlin(DE300)Land: Deutschland2.1.3 WertGeschätzter Wert ohne MwSt.: 2 187 000Euro2.1.4 Allgemeine InformationenRechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EUvgv- 2.1.6 AusschlussgründeQuellen der Ausschlussgründe: BekanntmachungBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)Betrug oder Subventionsbetrug: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)Bildung krimineller Vereinigungen: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)Bildung terroristischer Vereinigungen: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)Einstellung der beruflichen Tätigkeit: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)Insolvenz: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)Interessenkonflikt: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)Rein nationale Ausschlussgründe: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)Schwere Verfehlung: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)Zahlungsunfähigkeit: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)5 Los5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0000Titel: Mitwirkung in der Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose (GD) nach § 3 Abs. 1 Vorausschätzungsverordnung (EgVV)Beschreibung: Aufgabe der GD ist die Analyse der konjunkturellen Lage in Deutschland und die Prognose der wirtschaftlichen Entwicklung über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren (kurz- und mittelfristige Prognosen). Die Analysen werden zweimal jährlich, jeweils im Frühjahr und im Herbst, erstellt. Die Prognosen der GD liefern eine Orientierung für die Projektionen der Bundesregierung. In den Gutachten sind die relevanten nationalen und internationalen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Entwicklungen zu untersuchen und darzustellen. Auf dieser Basis erfolgt die Analyse der wirtschaftlichen Lage in Deutschland, die Prognose der kurzen Frist, die Prognose der mittleren Frist einschließlich Potenzialschätzung sowie die Prognose der relevanten fiskalischen Größen. Die Gutachten sollen eine Analyse der Wirtschaftspolitik und wirtschaftspolitische Empfehlungen enthalten. Ein Schwerpunktthema mit Bezug zu aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen soll vertiefend behandelt werden. Dieses Schwerpunktthema ist nach Auftragsvergabe gemeinsam mit dem AG und den übrigen Mitgliedern der Gemeinschaftsdiagnose im Vorfeld der jeweiligen Veröffentlichungstermine festzulegen.
Es ist eine Potenzialschätzung entsprechend dem von der Bundesregierung im Rahmen der nationalen Schuldenregel angewandten Verfahren durchzuführen, welches gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (insb. Artikel 115 GG sowie EgVG) in Übereinstimmung mit dem im Rahmen der in der Europäischen Haushaltsüberwachung angewandten Verfahren („gemeinsame EU-Methode“) erfolgt; die Ergebnisse sind entsprechend im Gutachten darzustellen. Darüber hinaus steht es den AN frei, Alternativrechnungen mit anderen Methoden der Potenzialschätzung zusätzlich zur „gemeinsamen EU-Methode“ in den Gutachten vorzulegen.Interne Kennung: 17104/04-26#0165.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 75131000Dienstleistungen für die öffentliche VerwaltungZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 75130000Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung5.1.2 ErfüllungsortNUTS-3-Code: Berlin(DE300)Land: DeutschlandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 5.1.3 Geschätzte DauerSonstige Angaben zur Dauer: Unbekannt5.1.5 WertGeschätzter Wert ohne MwSt.: 2 187 000Euro5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: neinDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: BekanntmachungKriterium: Eintragung in das HandelsregisterBeschreibung: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Ziff. 3.3.1 Verfahrensbeschreibung)
Sofern eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU (Seite 160) über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, ein Auszug der Eintragung in Textform, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist. Für Bieter aus Deutschland sind die betreffenden Register das Handelsregister, die Handwerksrolle, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister oder die Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder.
Der Beleg ist im Falle einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern getrennt vorzulegen.
Bei einem Auftragswert ab der in § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz genannten Höhe ist die Vergabestelle verpflichtet, über den erfolgreichen Bieter vor Zuschlagsentscheidung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anzufordern. In diesem Fall werden die oben gemachten Angaben zur Anforderung der Registerauskunft bei den zuständigen Behörden verwendet.Kriterium: Durchschnittliche jährliche BelegschaftBeschreibung: Ausreichendes Personal (Ziff. 3.3.2 Verfahrensbeschreibung)
Mindestens vier fest angestellte Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente; Teilzeitstellen bzw. geringfügig Beschäftigte können summiert werden), ermittelt als Durchschnitt der – sofern verfügbar – letzten drei Jahre.
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl in Vollzeitäquivalenten in den – sofern verfügbar – letzten drei Jahren. Bei einer Bietergemeinschaft oder bei Eignungsleihe muss deutlich werden, welche Teile des beschriebenen Personals zu welchen Mitgliedern der Bietergemeinschaft bzw. zu welchem Unter-AN gehören.Kriterium: Referenzen zu bestimmten DienstleistungenBeschreibung: Erfahrung und Fachkunde (Ziff. 3.3.3 Verfahrensbeschreibung)
Für die Ausweisung von Unternehmensreferenzen ist zwingend der entsprechende Vordruck zu verwenden.
Durch Referenzaufträge sind Erfahrung und Fachkunde des Unternehmens/ Bieters in den Bereichen nachzuweisen:
- A Makroökonomische Prognosen für Deutschland,
- B Potenzialschätzung,
- C Institutionelle Rahmenbedingungen,
- D Empirische Konjunkturanalyse und -prognose.
Die relevante (Teil-)Leistung muss nach dem 01.10.2022 erbracht worden sein. Referenzaufträge, die bereits vor dem 01.10.2022 begonnen haben, können ebenfalls als Referenz aufgeführt werden, sofern diese auch den Leistungszeitraum bis mindestens 31.12.2022 umfassen. Laufende Referenzaufträge müssen mindestens seit drei Monaten (gerechnet ab Datum der Auftragsbekanntmachung) bereits Bestand haben.
Es müssen mindestens zwei einschlägige Referenzaufträge vorgelegt werden. D.h., es kann auch dieselbe Referenz zum Nachweis der unterschiedlichen Bereiche A-E eingereicht werden, sofern der Bieter Teilleistungen eindeutig einem der spezifischen Bereiche inhaltlich zuordnen kann. Eine Referenz ist einschlägig, wenn der Referenzauftrag eine oder mehrere der oben genannten Bereiche inhaltlich abdeckt. Jeder der oben genannten Bereiche (A-E) muss durch mindestens einen Referenzauftrag abgedeckt werden. Bieter können auch Referenzen von Unterauftragnehmern einreichen, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben.
Die Referenzaufträge müssen in Umfang und Komplexität mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sein, d. h., tragfähige Rückschlüsse auf die für den zu vergebenden Auftrag notwendige Erfahrung und Fachkunde des Bieters in den genannten Bereichen zulassen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, Referenzen inhaltlich zu prüfen. Die Referenzangaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich der Beurteilung der Eignung.Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle AnforderungenBeschreibung: Nichtvorliegen von Interessenkollisionen (Ziff. 3.3.4. Verfahrensbeschreibung)
Der Bieter hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten. Sofern der Bieter mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss substantiiert und glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenkollision die Auftragsausführung aufgrund struktureller, personeller und/ oder organisatorischer Vorkehrungen nicht nachteilig beeinflussen wird.
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) mit obenstehendem InhaltKriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle AnforderungenBeschreibung: soweit zutreffend: Leistungsfähigkeit im Fall der Eignungsleihe (Ziff. 3.2, 3.3.5 Verfahrensbeschreibung)
Selbstverpflichtung des betreffenden Unterauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber, bei einer Auftragserteilung die betreffenden Leistungen zu erbringen.
Beleg: Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Vordruck)Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle AnforderungenBeschreibung: soweit zutreffend Bietergemeinschaft (Ziff. 3.2 Verfahrensbeschreibung)
Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen Angaben zu Rechtsform und Mitgliedern der Bietergemeinschaft, zur Rollen- und Aufgabenverteilung sowie zum vertretungsberechtigten Mitglied der einzelnen Unternehmen der Bietergemeinschaft gemacht werden. Es ist ein bevollmächtigter Vertreter für die Bietergemeinschaft insgesamt zu benennen.
Beleg: Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck)Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle AnforderungenBeschreibung: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Ziff. 3.4 Verfahrensbeschreibung)
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck), dass keiner der in den §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände erfüllt ist. Diese ist bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt, bei einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe von allen bereits feststehenden Unterauftragnehmern vorzulegen.Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle AnforderungenBeschreibung: Keine Betroffenheit durch die Russland-Sanktionen (Ziff. 3.5 Verfahrensbeschreibung)
Bieter dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 betroffen sein.
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck); bei einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern vorzulegen.5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Qualitative ZuschlagskriterienBeschreibung: Die Qualität der Angebote wird anhand folgender Zuschlagskriterien bewertet:
- Personal - 20 % innerhalb der qualitativen Zuschlagskriterien (Ziff. 4.1.1. Verfahrensbeschreibung)
- Arbeitsorganisation und -abläufe - 20 % innerhalb der qualitativen Zuschlagskriterien (Ziff. 4.1.2. Verfahrensbeschreibung)
- Umsetzungskonzept - 60 % innerhalb der qualitativen Zuschlagskriterien (Ziff. 4.1.3. Verfahrensbeschreibung)Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 75Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Es ist ein Pauschalpreis (Festpreis) pro Gutachten der Gemeinschaftsdiagnose anzubieten. Das entspricht bei einer 4-jährigen Laufzeit Pauschalpreise für maximal 8 Gutachten. Daraus errechnet sich ein Netto- und Bruttogesamtpreis für die Gesamtlaufzeit.Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 255.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInternetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=8637975.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ErforderlichAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=863797Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässigFrist für den Eingang der Angebote: 08/07/202623:59Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 4MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 VgV.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 09/07/202610:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: ErforderlichAufträge werden elektronisch erteilt: jaZahlungen werden elektronisch geleistet: ja5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Keine RahmenvereinbarungInformationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an vk@bundeskartellamt.bund.de ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des BMWE (s. Ziffer I.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWK gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWE, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag durch das BMWE bereits erfolgt ist, bevor die Vergabekammer das BMWE über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag durch die Vergabestelle des BMWE darüber informiert. Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung dieser Information an die unterlegenen Bieter auf elektronischem Weg (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle des BMWE; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird zudem hingewiesen.
Hinweis: Das BMWE ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesministerium für Wirtschaft und EnergieOrganisation, die Angebote bearbeitet: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie8 Organisationen8.1 ORG-0000Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Wirtschaft und EnergieIdentifikationsnummer: BMWK-Z-FV-VergabestelleOrt: BerlinPostleitzahl: 10115NUTS-3-Code: Berlin(DE300)Land: DeutschlandE-Mail: vergabestelle@bmwe.bund.deTelefon: 0000Rollen dieser Organisation:BeschafferOrganisation, die Angebote entgegennimmtOrganisation, die Angebote bearbeitet8.1 ORG-0001Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des BundesIdentifikationsnummer: Vergabekammer des BundesOrt: BonnPostleitzahl: 53113NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)Land: DeutschlandE-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.deTelefon: +4902289499-0Rollen dieser Organisation:ÜberprüfungsstelleInformationen zur BekanntmachungKennung/Fassung der Bekanntmachung: 4f991266-83fd-4687-a628-c85eac469b8c- 04Formulartyp: WettbewerbArt der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – StandardregelungDatum der Übermittlung der Bekanntmachung: 08/06/202617:13Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch