Ausschreibungsdetails
Vertretung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Bodestraße 1-3, 10178 Berlin
Lichtdecken - VE B-305-2
ATV DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
ATV DIN 18331 Betonarbeiten
ATV DIN 18335 Stahlbauarbeiten
ATV DIN 18350 Putz- und Stuckarbeiten
ATV DIN 18360 Metallbauarbeiten
ATV DIN 18361 Verglasungsarbeiten
ATV DIN 18364 Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten
ATV DIN 18459 Abbruch- und Rückbauarbeiten
Gegenstand der Leistung sind Lichtdecken als geschweißte Stahlroste mit Verglasung über Ausstellungsräumen, sowie Gitterroststege, Seilsicherungssysteme und Lichtdeckenrandstreifen als Stahlbetonverbunddecken.
Folgende Leistungen sind wesentliche Bestandteile der Ausführung:
1. Baustelleneinrichtung / Schutzmaßnahmen / Reinigung:
- Herstellen, vorhalten und beseitigen von betretbaren Schutzabdeckungen für Lichtdeckenroste: ca. 1.370 m2
- Herstellen, vorhalten und beseitigen von Staubschutz auf der Oberseite der Lichtdecke: ca. 1.620 m2
- Erstreinigung der Glas- und Metallbauteile der Lichtdecke, ober- und unterseitig: ca. 1.620 m2
- Herstellen, vorhalten und beseitigen von Schutzmaßnahmen (Abdecken mit Folie gegen
Verschmutzung/ Feuchte) für baugebundene Exponate: ca. 310 m2
2. Abbrucharbeiten:
- Herstellen von Auflagertaschen und Kernbohrungen (Durchmesser ca. 200 bis 250 mm, Tiefe ca. 20 bis 25 cm) für Stahlträger: ca. 230 St
3. Beton-/Verbunddeckenarbeiten (Lichtdeckenrandstreifen):
Herstellen von Lichtdeckenrandstreifen als massive Stahlbeton-Verbunddecken, Dicke ca. 12 cm, auf Verbundprofilblech, in Kombination mit Stahlträgern:
- Beton C20/25, XC1, D ca. 12 cm: ca. 50 m3
- Bewehrungsstahl B500A, Durchmesser 6 - 10 mm: ca. 23 t
- Verbundprofilblech, t = 1,0 mm: ca. 435 m2
- Auftragen eines staubbindenden Anstrichs: ca. 435 m2
4. Putz- und Dämmarbeiten
- Mineralschaumdämmung und Putzarbeiten unterhalb der Stahlverbunddecke: ca. 415 m2, einschl. dem Anpassen an Durchdringungen,
- Aufbringen einer Flankendämmung an der Innenseite der Außenwand: ca. 105 m2
5. Stahlbau Unterkonstruktion (Randstreifen und Gitterroststege):
- Stahlträger HEA 120 und UPE als Unterkonstruktion für Lichtdeckenrandstreifen,
einschl. Korrosionsschutz: ca. 23 t
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden.
Bitte beachten Sie, dass der freie Download von Teilnahme- und Vergabeunterlagen nur einer ersten Ansichtdient.
Um an der Ausschreibung teilnehmen zu können (z. B. um Teilnahmeanträge bzw. Angebote abzugeben), müssen Sie die Teilnahme im Angebotsassistenten beantragen.
Nur wenn Sie fristgerecht die Teilnahme an der Ausschreibung beantragen, werden Sie über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen aktiv informiert und können Bieterfragen zur Ausschreibung stellen bzw. die Antworten hierzu erhalten.
siehe zuvor Punkt 2.1 - Weiterführend zu
Folgende Leistungen sind wesentliche Bestandteile der Ausführung:
6. Metallbauarbeiten von raumabschließenden Lichtdecken:
- Lichtdeckenroste als geschweißte Konstruktion aus Schweißprofilen in T-Form, 150/52/7 mm, beschichtet: ca. 47,3 t
- Lichtdeckenrandträger, zusammengesetzt aus Schweißprofilen und Profilstählen: ca. 48,8 t
- Reflexionsbleche für Beleuchtung, als Kassetten: ca. 114 m2
- Abhängungen an Stahl-Dachtragwerk mittels Stahlzugstangen, inkl. Anschlussbauteile,
beschichtet: ca. 22,2 t
- Einbau von Edelstahl-Rohrhülsen in Profilkreuzungen für RAS-System: ca. 20 St
- Einbau von Rauchabzugsflächen als Sonderkonstruktion, inkl. Umwehrung und zwei
Zahnstangenantrieben je Öffnung, ca. 44 St
7. Laufstege / Treppen / Leitern, mit Unterkonstruktionen
- Gitterroststege als Pressrost, verschiedene Formate und Größen, beschichtet, ca. 310 m2
- Geländer mit Handlauf und Knieholm und Sockelblechen: ca. 360 m
- Wangentreppen aus Stahl, beschichtet, gerade einläufig, mit Gitterroststufen: ca. 12 St
- Gerade einläufige Stahlrampe mit Tränenblechbelag, L 3,30 m, B 2,15 m: 1 St
- Steigleitern mit Mittel- und Seitenholm, Steighöhen bis 1,95 m: ca. 25 St
8. Seilsicherungssystem mit Stahl-Unterkonstruktion
- Einbau einer beschichteten Stahl-Unterkonstruktion (Pfosten und Träger aus Profilstahl) oberhalb der Lichtdecken: ca. 43 t
- Einheitliches Überkopf-Seilsicherungssystems zur Absturzsicherung mit End- und Zwischenhaltern, mit Funktionsprüfung, Einweisung und Dokumentation,
sowie 3x PSAgA und 1x Rettungshubgerät: ca. 850 m
- Inbetriebnahme und Wartung der Anlage
9. Lichtdecken unter Stahlbetondecken
- Geschweißte Lichtdeckenroste aus Schweißprofilen in T-Form, 150/52/7 mm, beschichtet: ca. 8,6 t
- Aluminiumprofilrost als Zwischendecke, mit justierbaren Abhängern, unterschiedliche Achsraster: ca. 225 m2
10. Verglasung der Lichtdecken:
- Betretbare Isolierverglasung aus 2 x 6 mm VSG, Weiß- und Floatglas, als TVG, 1,52 mm, PVB-Folien inkl. Schallschutzfolie, farbneutraler Sonnenschutzbeschichtung, Leitprodukt Arcon Sunbelt A71 o. glw., SZR 16 mm Argonfüllung und 2 x 6 mm VSG, Weißglas, als TVG, mit 2x0,38 mm mattweißer PVB-Folie, Produktvorgabe: Kuraray Trosifol Translucent White: ca. 457 m2
- Betretbare Isolierverglasung aus 2 x 6 mm VSG, Weißglas, als TVG, 1,52mm klare PVB-Folie, davon 1x Schallschutzfolie und Low-E-Beschichtung, 16 mm SZR (Argonfüllung) und 2 x 6 mm VSG, Weißglas, als TVG, mit 2x0,38 mm mattweißer PVB-Folie, Produktvorgabe: Kuraray Trosifol Translucent White: ca. 852 m2
- Einscheiben-VSG Verglasung für Lichtdecke unter Stahlbetondecken, VSG 10.2 aus 2 x 5 mm
TVG Weißglas, mit mattweißer PVB-Folie, Produktvorgabe: Kuraray Trosifol Translucent White: ca. 225 m2
11. Muster, Funktionsmuster, Lichttechnische Messungen:
- Funktionsmuster Rauchabzugsklappe (10.000 Hübe) inkl. Lichtdeckenausschnitt,
Gesamtmaße des Funktionsmuster ca. L/B/H ca. 2,08/1,34/2,50 m: 1 St
- Handmuster für Fügungen und Beschichtungen: 7 St
- Messmustersätze für Lichttechnische Messungen durch eine vom AG gewählte Prüfstelle
- Einholung und Beauftragung eines lichttechnischen Gutachtens für drei verschiedene Glasaufbauten bei einer vom AG gewählten Prüfstelle.
Termine:
Leistungsbeginn: 14.08.2026
Ausführungsende: 16.07.2035
Verbindliche Einzelfristen
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Bei präqualifizierten Unternehmen findet eine Überprüfung ausschließlich anhand der im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Referenzen statt. Sofern im Präqualifikationsverzeichnis Referenzen in der geforderten Anzahl hinterlegt sind, die in Art und Umfang den Eignungsanforderungen entsprechen, ist der gültige PQ Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Sind im Präqualifikationsverzeichnis keine oder weniger als die geforderte Anzahl von Referenzen hinterlegt, die den Eignungsanforderungen entsprechen, müssen mit dem Angebot den Anforderungen entsprechende Referenzen in der fehlenden Anzahl eingereicht werden. Werden fehlende Referenzen nicht mit dem Angebot eingereicht, wird das Angebot ausgeschlossen. Eine Nachforderung fehlender Referenzen nach der Angebotsabgabe erfolgt nicht. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Teil der Vergabeunterlage ist eine Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022-576 die auf gesondertes Verlangen vorzulegen ist.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen.
Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Sofern die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Umsatzangaben für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit sie Bauleistungen und andere Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, in einem angemessenen Verhältnis zum Umfang der zu vergebenden Leistung und der Bauzeit stehen, ist der gültige PQ-Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen.
Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Bei präqualifizierten Unternehmen findet eine Überprüfung ausschließlich anhand der im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Referenzen statt. Sofern im Präqualifikationsverzeichnis Referenzen in der geforderten Anzahl hinterlegt sind, die in Art und Umfang den Eignungsanforderungen entsprechen, ist der gültige PQ Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Sind im Präqualifikationsverzeichnis keine oder weniger als die geforderte Anzahl von Referenzen hinterlegt, die den Eignungsanforderungen entsprechen, müssen mit dem Angebot den Anforderungen entsprechende Referenzen in der fehlenden Anzahl eingereicht werden. Werden fehlende Referenzen nicht mit dem Angebot eingereicht, wird das Angebot ausgeschlossen. Eine Nachforderung fehlender Referenzen nach der Angebotsabgabe erfolgt nicht. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen.
Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Zusätzliche Qualifikationsnachweise zur technischen Leistungsfähigkeit:
Es sind zusätzliche Qualifikationsnachweise des Bieters bzw. der für die Leistung vorgesehene Nachunternehmer vorzulegen.
Hinweis: Bei präqualifizierten Firmen wird die Eignung anhand der im PQ-Verzeichnis hinterlegten Referenzen geprüft. Sollten die dort hinterlegten Referenzen den hier geforderten, projektspezifischen Anforderungen nicht entsprechen, müssen präqualifizierte Bieter bereits mit dem Angebot zusätzlich geeignete Referenzen einreichen.
1. Nachweis Befähigung zur Herstellung von Tragkonstruktion aus Stahl
Mit dem Angebot ist ein gültiges EG-Zertifikat für das Schweißen der Tragkonstruktion aus Stahl, für mindestens die Ausführungsklasse EXC2 gemäß DIN EN 1090-1 2012-02 für alle Arten der im LV beschriebenen Stahl- und Metallbauarbeiten, vorzulegen durch:
- Bescheinigung über die Herstellerqualifikation zum Schweißen von tragenden Stahlbauten nach DIN EN 1090-2: 2018-09 (Abschnitt 7) oder gleichwertig.
Als Eignungsnachweis gilt alternativ (gem. Liste der Technischen Baubestimmungen vom 09.04.2025 (VVTB Bln):
- ein durch eine notifizierte Stelle ausgestelltes oder bestätigtes Schweißzertifikat nach DIN EN 1090-1: 2012-02, wenn die werkseigene Produktionskontrolle des Betriebs durch diese Stelle
entsprechend DIN EN 1090-1: 2012-02 zertifiziert ist;
oder:
- ein auf Grundlage von DIN EN 1090-2:2011-10 bzw. DIN EN 1090-2:2018-09 in Verbindung mit DIN EN 1090-1: 2012-02, Tabelle B.1 durch eine bauaufsichtlich anerkannte Stelle ausgestelltes Schweißzertifikat.
2. Referenzen für vergleichbare Bauleistungen:
Es ist mindestens eine Referenz über ein abgeschlossenes Bauvorhaben mit aussagefähigen Unterlagen vorzulegen, bei dem eine horizontale, betretbare Verglasung in Verbindung mit einer Stahlkonstruktion ausgeführt wurde. Die Fertigstellung der Leistungen muss in den letzten fünf Kalenderjahren liegen.
Allgemeine Angaben zu Referenzbescheinigungen
Die Referenzbescheinigungen müssen mindestens folgende Angaben enthalten:
- Referenzgeber (Bauherr/Auftraggeber) oder dessen Vertretung (falls die Referenzbescheinigung im Auftrag des Bauherrn/Auftraggebers von einem Dritten (z.B. Architekt) erstellt wird) mit Namen (Angabe der juristischen Person), Anschrift, Ansprechpartner und dessen Position bzw. Firmenzugehörigkeit, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse.
- Bezeichnung des Bauvorhabens
- Ausgeführte Leistung bei Gewerkebündelung z.B. erweiterter Rohbau oder Generalunternehmer, ansonsten Angabe der Einzelleistungen (Gewerke)
- Ort der Ausführung (Ort/Straße)
- Ausführungszeit (Monat/Jahr) Baubeginn und Fertigstellung
- Vertragliche Bindung des Referenznehmers: Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner oder Nachunternehmer
- Leistungsbereiche entsprechend Anlage 2 der Leitlinie zur Durchführung des PQ-Verfahrens (https://www.pq-verein.de/downloads/) auf die sich die Referenz bezieht
- Art der Baumaßnahme: Neubau, Umbau oder Denkmal
- Bestätigung des Referenzgebers über die auftragsgemäße Ausführung der Leistungen einschließlich ggf. Feststellungen, die während der Abwicklung gemacht wurden, wie
- Verstöße gegen Obliegenheiten und Pflichten gemäß § 4 Abs. 2 VOB/B
- die Einhaltung der Vertragsfristen wurde schriftlich angemahnt
- wiederholte Aufforderung zur Mängelbeseitigung während der Bauausführung
- dem Auftragnehmer wurde schriftlich Kündigung angedroht
- die Abnahme wurde wegen wesentlicher Mängel vorübergehend verweigert
- wiederholte Aufforderung zur Vervollständigung der Rechnungsunterlagen
- Die Schlussrechnung musste durch den Auftraggeber erstellt werden.
- ggf. andere.
Folgende Angaben sind für die Referenzbescheinigung(en) für Komplettleistung erforderlich:
- Kurzbeschreibungen der Baumaßnahme
- Auflistung der mit eigenem Führungspersonal koordinierten Gewerke
- Eventuelle Besonderheiten der Ausführung
- Auftragswert der Maßnahme in Euro netto.
Folgende Angaben sind bei Referenzbescheinigungen für Einzelleistung erforderlich:
- Stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfangs unter Angabe der ausgeführten Mengen (z. B. m³, m², m, St, kg, t)
- Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten eigenen Arbeitnehmer
- Stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen
- Auftragswerts der ausgeführten einzelnen Bauleistungen in Euro netto.
Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Es dürfen keine Personen an dem Öffnungsverfahren teilnehmen
Bundeskartellamt- Vergabekammern des Bundes, Kaiser Friedrich Str. 16, 53113 Bonn,
Tel: +49 228/9499-0
Fax: +49 228/9499-163
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4,
Straße des 17. Juni 112 in 10623 Berlin, gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw.
Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin.
Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Vertretung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz
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