Tendering Procedure Details
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Next Steps.
Das System "Stoßstromgenerator" dient der Nachbildung von direkten Blitzeffekten (Stoßstrom und Stoßspannung) für blitzschutztechnische Untersuchungen, der Prüflingsüberwachung und der Datenaufzeichnung und -auswertung.
Leistungsfähigkeit/Eignung der Fähigkeiten anderer Unternehmen Dritter/Nachunternehmen/konzernverbundener Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die geforderten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in entsprechender Form vorzulegen. Sollte der Bewerber sich bei seiner Bewerbung auf die Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen berufen (wollen), so hat er nachzuweisen, dass diese ihm die für die Auftragsausführung erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen werden. Der Nachweis erfolgt in Form einer entsprechenden formlosen, unterzeichneten und eingescannten oder elektronisch signierten (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung des anderen Unternehmens gemäß § 22 Abs. 1, 2 VSVgV).
2. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft / einen Wettbewerbsregisterauszug über den Bewerber einzuholen.
3. Sofern eine Bewerbung als Bewerber-/Bietergemeinschaft erfolgen soll, ist mit dem Teilnahmeantrag
a. eine unterzeichnete und eingescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Erklärung betreffend der Gründung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft einzureichen. Das entsprechende, zu befüllende Formular BAAINBw-B-V 047 wird bereitgestellt, siehe Anlage 1.
b. eine von allen Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft gezeichnete Erklärung (unterzeichnet und eingescannt oder mit mindestens fortgeschrittener Signatur signiert) einzureichen, aus der sich die Rechtsform der Bewerber-/Bietergemeinschaft, die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft abzugeben.
4. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Bei fremdsprachigen Dokumenten ist die Vorlage einer beglaubigten Übersetzung erforderlich.
5. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen spätestens vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
6. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit
(www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter für die Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und lnteressensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https:// www.evergabe-online.info bereit.
7. Berücksichtigt werden nur unterzeichnete und eingescannte oder mit fortgeschrittener Signatur versehene Teilnahmeanträge, die elektronisch mit allen Anlagen über die e-Vergabe-Plattform bis zu dem angegebenen Schlusstermin eingegangen sind. Im Falle der Beteiligung als Bewerbergemeinschaft ist der Teilnahmeantrag entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
Die Kommunikation und die Übermittlung von Informationen in diesem Teilnahmewettbewerb erfolgen elektronisch über die E Vergabe-Plattform.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die über die E-Vergabe-Plattform bis spätestens 8 Werktage (Montag bis Freitag) vor Ablauf des Schlusstermins für die Einreichung des Teilnahmeantrages eingegangen sind.
Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet.
8. Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Nachweise bei den angegebenen Ansprechpartnern zu überprüfen.
9. Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, sind diese vom Bewerber/Bieter unaufgefordert formlos der genannten Kontaktstelle mitzuteilen. Dies erfasst u. a. auch Änderung der Organisation (bspw. Eigentümerstruktur, Umstrukturierung). Die Vergabestelle hat zu prüfen, inwieweit sich diese Angaben auf die bereits festgestellte Eignung eines Bewerbers/Bieters auswirken und ob die Eignung neu festgestellt werden muss.
Eine entsprechende Neubeurteilung kann zu einem Wegfall der zunächst festgestellten Eignung führen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Einsichtnahme des Gewerbezentralregisters bzw. des Wettbewerbsregisters zu überprüfen.
Das System "Stoßstromgenerator besteht aus folgenden Systemkomponenten:
• Stoßstromgenerator
• Marx-Generator
• Steuergerät
• Bedien-, Analyse-, Aufzeichnungssystem
• Prüffeld
• Kamerasystem mit Infrarot
• Kamerasystem Hochgeschwindigkeit ("HGS")
• Zubehör Prüfgeneratoren
• Sicherheitssystem
Herstellung und Lieferung der für den (Prüf-)Betrieb des Systems "Stoßstromgenerator" notwendigen Software
Dienstleistungen in Form von Konzepterstellungen, Schulungen, Einbau und Inbetriebnahme des Systems "Stoßstromgenerator"
Herstellung und Lieferung diverser Dokumente
a. Lieferung eines Systems mit Prüfgeneratoren mit einer Spannungsebene von mindestens 100 kV
b. Lieferung eines Messsystems für Prüfgeneratoren mit einer Spannungsebene von mindestens 100 kV
c. Lieferung eines Sicherheitssystems für einen Prüfgenerator mit einer Spannungsebene von mindestens 100 kV
zu verfügen.
Der Nachweis der Fertigung und Lieferung erfolgt durch Vorlage jeweils mindestens einer Referenz eines Referenzprojektes mit vergleichbarem Leistungsgegenstand. Die Referenz muss mindestens folgende Angaben enthalten: Beschreibung des Referenzprojektes unter Angabe des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes bzw. der Dauer, des Umfangs, des Empfängers und Nennung der erbrachten Leistung sowie Nennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber des benannten Referenzprojektes.
Entsprechend § 27 Abs. 1 Nr. 1 lit. a) werden einschlägige Liefer- und Dienstleistungen berücksichtigt, die 5 Jahre gerechnet ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zurückliegen.
1. formlose, unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung zur Bezeichnung des/der Unterauftragnehmer(s) mit Firmennamen und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners des jeweiligen Unterauftragnehmers mit E-Mail und Telefonnummer.
2. Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug des/der Unterauftragnehmer(s) in Form eines aktuellen Auszugs oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Unterauftragnehmern jeweils nicht älter als 1 Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge). Bei fremdsprachigen Dokumenten bedarf es einer beglaubigten Übersetzung.
Sofern im Land des Gesellschaftssitzes/Unternehmenssitzes keine Registrierungspflicht besteht:
formlose, unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung mit Angabe
- der Gesellschafts-/Rechte- bzw. Organisationsform
- des Sitzes (vollständige Adresse)
- des Gegenstands des Unternehmens
3. Unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung des Unterauftragnehmers zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Das entsprechende, zu befüllende Formular BAAINBw-B-V 034 wird bereitgestellt, siehe Anlage 2.
4. Formlose, unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung, dass es sich bei dem/den beabsichtigten Unterauftragnehmer(n) um Unternehmen handelt, die ihren Sitz nicht in einem Staat gem. Staatenliste im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG haben.
5. Unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung RUS-Sanktionen des Unterauftragnehmers. Das entsprechende Formular "Erklärung RUS-Sanktionen Stand 19. Sanktionspaket" wird bereitgestellt, siehe Anlage 3.
2. Formlose, unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung mit Angaben zu Eigentümer- und Beteiligungsstrukturen.
3. Unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung des Bewerbers zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Das entsprechende, zu befüllende Formular BAAINBw-B-V 034 wird bereitgestellt, siehe Anlage 2.
4. Unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung RUS Sanktionen. Das entsprechende Formular "Erklärung RUS Sanktionen Stand 19. Sanktionspaket" wird bereitgestellt, siehe Anlage 3.
5. Formlose, unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes (Steuerbehörde) bzw. eine von der zuständigen Behörde des betreffenden Staates ausgestellte Bescheinigung. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen bedarf es einer beglaubigten Übersetzung.
8. Formlose, unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung, dass es sich bei dem Bewerber um ein Unternehmen mit Hauptsitz in einem EU-/EWR-Staat oder der Schweiz handelt.
9. Formlose, unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren eröffnet ist und keine Insolvenzreife
vorliegt.
10. Vorlage einer formlosen, unterzeichneten und gescannten oder elektronisch signierten (mindestens fortgeschrittene Signatur) Bankerklärung, die zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate sein darf.
Diese Bestätigung muss folgende Punkte beinhalten:
a. Kundenverbindung/Kontoführung (mindestens mit Angabe der Dauer des Bestehens der Geschäftsverbindung zur kontoführenden Bank)
b. Einschätzung der finanziellen Verhältnisse /Kreditwürdigkeit/ Zahlungsfähigkeit aus Sicht der kontoführenden Bank (mindestens mit Aussagen zur Erfüllung von Verbindlichkeiten gegenüber der kontoführenden Bank, Vorliegen von Kontopfändungen und/oder Zahlungsausfällen und/oder Inanspruchnahme von Überziehungskrediten)
Die Bankerklärung ist in deutscher Sprache vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bankerklärungen bedarf es einer beglaubigten Übersetzung.
Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft und/ oder einen Gewerbezentralregisterauszug über den Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft einzuholen.
€/Jahr für die letzten drei Geschäftsjahre durch Vorlage einer formlosen, unterzeichneten und gescannten oder elektronisch signierten (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung über den jeweiligen jährlichen Umsatz der vergangenen drei Geschäftsjahre nachweisen.
Hinweis:
Der Mindestumsatz muss für jedes einzelne Geschäftsjahr mindestens 1.000.000 € betragen, ein Durchschnittswert von
1.000.000 € für alle drei Geschäftsjahre ist nicht ausreichend, der Ausgleich eines umsatzschwächeren Geschäftsjahres durch ein umsatzstärkeres Geschäftsjahr ist nicht zulässig.
Sofern im Land des Gesellschaftssitzes /Unternehmenssitzes keine Registrierungspflicht besteht:
Formlose, unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung mit Angabe
- der Gesellschafts-/Rechte- bzw. Organisationsform
- des Sitzes (vollständige Adresse)
- des Gegenstands des Unternehmens
Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch - im Falle der Gründung einer Bewerbergemeinschaft - von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
Regelungen finden sich zum späteren Zeitpunkt in den Vergabeunterlagen.
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrages sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Diese Unterlagen werden nach bestandenem Teilnahmewettbewerb und Auswahl als Bewerber zur Verfügung gestellt.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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