Ausschreibungsdetails
Mit dem Onlinedienst „AFBG Digital“ können Teilnehmende einer Aufstiegsfortbildung bundesweit Leistungen nach dem AFBG beantragen. Dieser Onlinedienst kommuniziert über Schnittstellen mit den Fachverfahren der zuständigen Bewilligungsstellen der Länder.
Über eine zentral bereitgestellte Supportkomponente können Bürger, die den Onlinedienst nutzen, ein Support-Anliegen als elektronisches Formular übermitteln. Zugleich steht ihnen eine Support-Hotline mit folgenden Servicezeiten: von montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie freitags von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr zur Verfügung, um ihr Anliegen telefonisch zu äußern und entsprechende Support-Unterstützung zu erhalten. Der potenzielle Auftragnehmer muss also diese beiden Kanäle des First-Level-Supportes in den o. g. Servicezeiten bearbeiten können. Dabei sind Mitarbeitende einzusetzen, die über Deutschkenntnisse auf Sprachniveau C2 verfügen.
Die Beauftragung umfasst folgende Leistungen:
• Hotline:
- Technischer und inhaltlicher Betrieb der Hotline zur Entgegennahme und Beantwortung von telefonischen und schriftlichen Anfragen
• Benutzerunterstützungsleistungen:
- Technischer und inhaltlicher Betrieb eines an die Nationale Supportkomponente angeschlossenen E-Mail-Accounts zur Entgegennahme und Beantwortung von elektronischen Anfragen sowie erforderlichenfalls Weiterleitung der Anfragen an den Auftraggeber, um eine ordnungsgemäße Bearbeitung und Beantwortung sicherzustellen
- Kundenberatung zum digitalen AFBG-Antrag sowie zu allgemeinen und weitführenden Informationen zum AFBG, wie z. B. zum Bezug der Förderung, Zuständigkeiten, Umfang und Art der Förderung, Einkommen und Vermögen
- Co-Browsing: Unterstützung zu den online verfügbaren relevanten Informationen sowie Begleitung bei den weiteren Recherchemöglichkeiten
• Sonstige Dienstleistungen/Beratung:
- Regelmäßige Berichterstattung/Statistik – Monatsstatistik und monatliche Abrechnungsstatistik sowie Jahresrückblick insgesamt
- Beratung zum Datenschutz und Unterstützung bei Auskunftsersuchen und Löschbegeh-ren sowie bei Anfragen aus Parlament, Presse und IFG-Anfragen
- Teilnahme an einem regelmäßigen (mindestens einmal monatlich) Austausch per Videokonferenz mit dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für den Second-Level-Support
- Erstellung von Tickets im System des technischen Supports bei Hinweisen auf technische Probleme, Änderungsanregungen und Feedback sowie Hinweise zur Optimierung
- Es werden nur Angebote berücksichtigt, die unter der Annahme des nachfolgenden Mengengerüstes ein Gesamtauftragsvolumen von 575.000 EUR (brutto) während der fünfjährigen Laufzeit nicht überschreiten. Angebote, deren Gesamtauftragsvolumen über diesem Bruttobetrag liegen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe: EU-Sanktionen
Mit dem Onlinedienst „AFBG Digital“ können Teilnehmende einer Aufstiegsfortbildung bundesweit Leistungen nach dem AFBG beantragen. Dieser Onlinedienst kommuniziert über Schnittstellen mit den Fachverfahren der zuständigen Bewilligungsstellen der Länder.
Über eine zentral bereitgestellte Supportkomponente können Bürger, die den Onlinedienst nutzen, ein Support-Anliegen als elektronisches Formular übermitteln. Zugleich steht ihnen eine Support-Hotline mit folgenden Servicezeiten: von montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie freitags von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr zur Verfügung, um ihr Anliegen telefonisch zu äußern und entsprechende Support-Unterstützung zu erhalten. Der potenzielle Auftragnehmer muss also diese beiden Kanäle des First-Level-Supportes in den o. g. Servicezeiten bearbeiten können. Dabei sind Mitarbeitende einzusetzen, die über Deutschkenntnisse auf Sprachniveau C2 verfügen.
Die Beauftragung umfasst folgende Leistungen:
• Hotline:
- Technischer und inhaltlicher Betrieb der Hotline zur Entgegennahme und Beantwortung von telefonischen und schriftlichen Anfragen
• Benutzerunterstützungsleistungen:
- Technischer und inhaltlicher Betrieb eines an die Nationale Supportkomponente angeschlossenen E-Mail-Accounts zur Entgegennahme und Beantwortung von elektronischen Anfragen sowie erforderlichenfalls Weiterleitung der Anfragen an den Auftraggeber, um eine ordnungsgemäße Bearbeitung und Beantwortung sicherzustellen
- Kundenberatung zum digitalen AFBG-Antrag sowie zu allgemeinen und weitführenden Informationen zum AFBG, wie z. B. zum Bezug der Förderung, Zuständigkeiten, Umfang und Art der Förderung, Einkommen und Vermögen
- Co-Browsing: Unterstützung zu den online verfügbaren relevanten Informationen sowie Begleitung bei den weiteren Recherchemöglichkeiten
• Sonstige Dienstleistungen/Beratung:
- Regelmäßige Berichterstattung/Statistik – Monatsstatistik und monatliche Abrechnungsstatistik sowie Jahresrückblick insgesamt
- Beratung zum Datenschutz und Unterstützung bei Auskunftsersuchen und Löschbegeh-ren sowie bei Anfragen aus Parlament, Presse und IFG-Anfragen
- Teilnahme an einem regelmäßigen (mindestens einmal monatlich) Austausch per Videokonferenz mit dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für den Second-Level-Support
- Erstellung von Tickets im System des technischen Supports bei Hinweisen auf technische Probleme, Änderungsanregungen und Feedback sowie Hinweise zur Optimierung
• Fachliche Leistungsfähigkeit:
Der Nachweis über die Eintragung im Berufs-/Handelsregister ist zu erbringen.
Es sind mindestens zwei Referenzen vorzuweisen (jeweils max. drei DIN-A4-Seiten), bei denen folgende Kompetenzen nachzuweisen sind:
1. Erfahrung(en) in der Bearbeitung von First-Level-Support-Anfragen, die elektronisch über die Nationale Supportkomponente eines OZG-Onlinedienstes eingehen (innerhalb der letzten 3 Jahre [2023, 2024, 2025])
2. Erfahrung(en) in der Bearbeitung telefonisch eingehender First-Level-Support-Anfragen in einem OZG-Onlinedienst (innerhalb der letzten 3 Jahre [2023, 2024, 2025])
3. Erfahrung(en) in der Zusammenarbeit mit dem technischen Second-Level-Support (innerhalb der letzten 3 Jahre [2023, 2024, 2025])
4. Erfahrung(en) in der Bearbeitung elektronischer und telefonischer Support-Anfragen von Bürgern zu Services von Bundesbehörden (innerhalb der letzten 3 Jahre [2023, 2024, 2025])
5. Erfahrung(en) in der Bearbeitung elektronischer und telefonischer Support-Anfragen von Bürgern zu AFBG-fachlichen Thematiken (innerhalb der letzten 3 Jahre [2023, 2024, 2025])
Darstellung der Referenzen:
Nachvollziehbare Beschreibung der Referenzprojekte auf max. drei DIN A 4 Seiten, wobei eine Referenz auch zum Nachweis mehrerer der v. g. Kriterien herangezogen werden kann.
Namentliche Benennung des Auftraggebers und der Referenzprojekte.
Beschreibung der Inhalte des Referenzprojektes und der erbrachten Leistungen, sodass eine Vergleichbarkeit mit der zu vergebenden Leistung zweifelsfrei nachvollzogen werden kann.
Angabe von Namen und Kontaktdaten mit mindestens einer am Referenzprojekt unmittelbar beteiligten Ansprechperson.
Mit Bezug auf die v. g. Nr. 3 muss das eingesetzte Personal auftretende technische Support-Anliegen fachlich korrekt und nachvollziehbar an den zuständigen Second-Level-Support weiterleiten, um zur kurzfristigen Behebung ggf. vorliegender technischer Störungen beitragen zu können.
• Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Nachweis der finanziellen Stabilität, z. B. durch Nachweis der letzten drei Jahresabschlüsse (unter Nachweis der Bilanzsumme und des Gesamtumsatzes) sowie einer gültigen marktüblichen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Betriebshaftpflichtversicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU.
• Technische Leistungsfähigkeit:
Nachweise über die personellen Ressourcen, technische Ausstattung sowie durchgeführter und wiederkehrender Qualitätssicherheitsmaßnahmen.
Darüber hinaus muss der Bieter eine zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Zertifizierung nach BSI-Grundschutz oder ISO 27001 nachweisen. Die Zertifizierung muss den für die Leistungserbringung relevanten Unternehmensbereich umfassen. Die Aufrechterhaltung dieser Zertifizierung ist in der Verantwortung des Auftragnehmers über die gesamte Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten. Erneuerte Zertifizierungen während der Vertragslaufzeit sind dem Auftraggeber unaufgefordert nachzuweisen. Dies gilt ebenfalls für alle Unterauftragnehmer.
Im Sinne der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (kurz: BITV 2.0) ist es wünschenswert, die zu erbringende Leistung auch für Menschen mit Beeinträchtigungen ohne zusätzlichen Aufwand zugänglich zu gestalten. Weitere barrierearme Unterstützungsangebote als Ergänzung der telefonischen und elektronischen Beantwortung eingehender Anfragen werden im Rahmen der qualitativen Angebotswertung berücksichtigt. Die Umsetzung ist jeweils mittels einer Beschreibung auf max. drei DIN-A4-Seiten darzulegen. Sofern durch die vorgenannten ergänzenden Leistungen Kosten entstehen, sind diese im Preisblatt des Ange-botes separat aufzuführen.
Für die Erbringung der Leistung „Co-Browsing“ hat der Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nachzuweisen, dass die hierfür erforderliche Softwarelösung einschließlich einer gültigen Co-Browsing-Lizenz zur Verfügung steht. Die eingesetzte Co-Browsing-Lösung muss den geltenden datenschutzrechtlichen sowie informationssicherheitsrelevanten Anforderungen entsprechen. Der Nachweis ist dem Angebot beizufügen.
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