Ausschreibungsdetails
Aus Gründen der Vertraulichkeit sind die Vergabeunterlagen nicht frei zugänglich.
Der nachfolgenden Bekanntmachung können Sie entnehmen, wie die vollständigen Unterlagen anzufordern sind.
Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden
elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform
und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Diese werden über die mit Anwendungen bezeichneten
Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung
gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-
Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter
(Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit
(www.lv-cockpit.de). Die technischen Parameter zur
Einreichung von
Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen
verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-
Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-
Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete
Verschlüsselungs und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil
der Clients der e-
Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der
elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://
www.evergabe-online.info bereit.
B. Teilnahmeanträge:
Teilnahmeanträge sind in elektronischer Form über die e-
Vergabe-Plattform innerhalb der Frist für den Eingang der
Teilnahmeanträge hochzuladen.
Der Teilnahmeantrag darf nicht als Anhang einer elektronischen
Nachricht übermittelt werden. Der Teilnahmeantrag muss
vollständig sein und insbesondere
alle Unterlagen enthalten, die zur Eignungsprüfung erforderlich
sind. Die Bewerber haben zu beachten, dass der
Teilnahmeantrag unterzeichnet ist (fortgeschrittene Signatur oder Textform
(eingescannte Unterschrift)). Im Falle der Beteiligung als
Bewerbergemeinschaft ist der Teilnahmeantrag entweder von
allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem
bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein
bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die
Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft
beizufügen. Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft hat das
Formular B-V 047 (Erklärung betreffend der Gründung einer
Bewerber-/Bietergemeinschaft) vorzulegen.
C. Bewerberfragen:
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich über
die e-Vergabe-Plattform zu erfolgen. Auskünfte werden
grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 8
Tage vor Ablauf des Schlusstermins für die Einreichung des
Teilnahmeantrages eingegangen sind.
Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet.
D. Sonstiges:
Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass alle mit dem
Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf.
einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im
weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem
Teilnahmeantrag ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. und im Rahmen des rechtlich zulässigen erneut in eine
Beurteilung der Eignung eintreten. Die in dieser
Bekanntmachung enthaltenen Informationen zum Projekt
dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu
verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am
Verfahren zu ermöglichen. Spezifizierungen zu den genauen
Leistungsinhalten im Rahmen der Verhandlungen bleiben
vorbehalten, soweit rechtlich zulässig. Die Lieferorte sind dem
Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
E. Hinweis: Die Finanzierung dieser Abrufe ist zum jetzigen
Zeitpunkt noch nicht sichergestellt und steht in Abhängigkeit
von der Bereitstellung entsprechender Mittel durch den
Bundeshaushalt.
Bestimmungen, insb. §§ 123 ff. GWB. Der Bewerber muss mit
seinem Teilnahmeantrag die unterzeichnete Erklärung zum
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (BAAINBw-B-V 034)
abgeben. Die Erklärung hat alle Ausschlussgründe des § 123
und § 124 GWB zu umfassen. Es ist auch die beigefügte
Erklärung im Hinblick auf Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/
2014 zu Russland-Sanktionen im Bereich der öffentlichen
Beschaffung abzugeben. Die Vorlage dieser obligatorischen
Erklärungen mittels BAAINBw-B-V 034 und der Erklärung zu
Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 dient der Bewertung
des jeweiligen Wirtschaftsteilnehmers zum Nicht-Vorliegen von
Ausschlussgründen. Der Auftraggeber behält sich vor, die
Angaben durch Einsichtnahme in das Wettbewerbsregister zu
überprüfen.
Die abrufbare Menge (Höchstmenge) der Rahmenvereinbarung wird zum Schutz von Sicherheitsinteressen den geeigneten Unternehmen erst im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt.
1. Elektronisch signierte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Das Formular BAAINBw B-V 034/08.2024, wird bereitgestellt und kann zusätzlich unter https:// www.bundeswehr.de/de/organisation/ausruestung-baainbw/ vergabe/unterlagen- zur-angebotsabgabe abgerufen werden.
2. Formlose Eigenerklärung zu Angaben zur Eigentümerstruktur.
3. Formlose Eigenerklärung zu Benennung eines Ansprechpartners für dieses Verfahren mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
4. Elektronisch signierte Eigenerklärung, dass für das Vergabeverfahren und die sich ggf. anschließende Vertragsausführung Personal vorgesehen ist, das die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht, sodass die Kommunikation bei Kontaktaufnahme und fortlaufende Kommunikation mit dem Auftraggeber stets in deutscher Sprache erfolgen kann.
5. Elektronisch signierte Eigenerklärung, dass der Bieter den Auftraggeber bereits im laufenden Vergabeverfahren über jede Änderung seiner Organisation (bspw. Eigentümerstruktur, Umstrukturierung, Ausgliederungen) informiert.
6. Elektronisch signierte Eigenerklärung, dass eine Änderung eines Unterauftragnehmers im Auftragsfall vorher angekündigt wird.
7. Für den Nachweis der Erlaubnis der Berufsausübung gemäß § 25 VSVgV ist:
a) der beglaubigte aktuelle (nicht älter als sechs Monate gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge) Auszug eines Berufs- oder Handelsregisters gemäß der unverbindlichen Liste des Anhangs VII Teil B und C der Richtlinie 2009/81/EG, wenn die Eintragung gemäß den Vorschriften des Mitgliedsstaats ihrer Herkunft oder Niederlassung Voraussetzung für die Berufsausübung ist, oder
b) eine eidesstattliche Erklärung für den Nachweis der Erlaubnis der Berufsausübung gemäß § 25 VSVgV oder
c) eine sonstige, vergleichbare Bescheinigung (Fremdbeleg) vorzulegen, jeweils nicht älter als sechs Monate gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge. Eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft hat das Formular B-V 047 (Erklärung betreffend der Gründung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft), abzurufen unter https://www.bundeswehr.de/de/organisation/ausruestung-baainbw/vergabe/unterlagen-zur- angebotsabgabe, vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder dem Wettbewerbsregister einzuholen.
8. Eigenerklärung-VO zum Nichtvorliegen von Beziehungen zu Russland im Sinne des Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/ 576 (hierzu ist das Formular Eigenerklärung-VO zu verwenden, auszufüllen, elektronisch zu signieren und dem Teilnahmeantrag beizufügen).
Die Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache oder mit deutscher Übersetzung bis zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen. Die Nachweise dürfen nicht älter als ein sechs Monate gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge sein.
Sofern sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung auf Dritte/Unterauftragnehmer/konzernverbundene Unternehmen beruft, sind die o.g. Erklärungen und Nachweise auch für die Unterauftragnehmer abzugeben. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte/Unterauftragnehmer mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht. Ein Unterauftragnehmer - in Abgrenzung zum bloßen Zulieferer- übernimmt eine eigenständige Teilleistung für den Bewerber.
Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
1. Formlose Eigenerklärung über die Befähigung, insgesamt 60.000 EA Granaten , ASG, 76 mm, Nebel, IR, RP pro Jahr herstellen und liefern zu können.
2. Formlose Eigenerklärung, dass die Möglichkeit zur amtlichen Güteprüfung gegeben ist. Der Umfang der Güteprüfung ergibt sich aus folgenden Vorschriften:
- AQAP 2110 [ist beigefügt]
- AQAP 2105 [ist beigefügt]
- § 4 ABBV i.v.m. § 12 VOL/B. [ Abzurufen unter:
ABBV: https://www.bundeswehr.de/resource/blob/133022/efc9820f6bff4d5996455f3f85ec4410/b084-data.pdf
VOL/B: https://www.bundeswehr.de/resource/blob/133310/89efd823b917367a158036299263b696/vol-b-data.pdf]
Bereitschaft im Rahmen der Güteprüfung die Vorgaben der amtsseitig zu erstellenden Technischen Lieferbedingungen (deutsche Sprache) bzgl. Komponenten und Patrone umzusetzen.
3. Formlose Eigenerklärung, dass die deutsche Zulassung zum Umgang mit Explosivstoffen nach § 7 SprengG oder äquivalent (entsprechend nationaler Vorschriften im Land des Sitzes des Bewerbers) vorliegt.
4. Formlose Eigenerklärung, dass die Anlagen gemäß BImSchG/ SprengG oder äquivalent (entsprechend nationaler Vorschriften im Land des Sitzes des Bewerbers) genehmigt und überwacht werden.
5. Formlose Eigenerklärung, dass die Fähigkeit, Munitionsstammkarten gem. A1- 2080/0-7003 "Munition und Explosivstoffe - Munitionslose - zu erstellen, vorhanden ist.
6. Formlose Eigenerklärung, dass gesetzeskonforme Lagermöglichkeiten (insbesondere gem. dem Sprengstoffgesetz) Waffen und Munition am Fertigungsort vorhanden sind.
7. Formlose Eigenerklärung, dass die AQAP 2110 und AQAP 2105 eingehalten wird.
8. Formlose Eigenerklärung, dass die Firma bereit ist im durch die Bundeswehr vorgeschriebenen Verpackungskonzept zu liefern.
9. Formlose Eigenerklärung Abgabe der Munition an Dritte (hierzu ist das Formular Eigenerklärung_Abgabe der Munition an Dritte.pdf zu verwenden, auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen).
10. Mit dem Teilnahmeantrag ist entweder
- ein Qualifikationsbericht sowie der Nachweis der Systemverträglichkeit der Granate vorzulegen
- Sollte ein Qualifikationsbericht durch einen anderen NATO- Staat vorliegen, welcher jedoch nicht weitergegeben werden kann, ist das entsprechende Land, sowie eine Kontaktperson zu nennen, damit der Bericht direkt angefordert werden kann. oder
- eine durch das BAAINBw gegengezeichnete gültige K- Standsurkunde oder
- eine Erklärung darüber vorzulegen, die Qualifikation sowie den Nachweis der Systemverträglichkeit während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erlangen zu wollen.
Klarstellend erfolgt hier der Hinweis, dass die Qualifikation der Granate nicht Voraussetzung für die Teilnahme an der Rahmenvereinbarung ist. Auftragnehmer kann auch werden, wer zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung noch nicht über eine Qualifikation verfügt.
Klarstellend erfolgt hier der Hinweis: Im Rahmen der Aufforderung zum Angebot wird gefordert werden, dass die Garanate frei von ITAR- und EAR- Bestimmungen - sein muss.
Die Kommunikation im gesamten Vergabeverfahren wird in deutscher Sprache geführt. Die entsprechenden Nachweise und
Erklärungen sind in deutscher Sprache oder mit deutscher
Übersetzung bis zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen.
Sofern sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung auf Dritte/
Unterauftragnehmer/konzernverbundene Unternehmen beruft,
sind die o.g. Erklärungen und Nachweise auch für die
Unterauftragnehmer abzugeben. Mit dem Teilnahmeantrag ist
der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte/
Unterauftragnehmer mit den erforderlichen Mitteln für das
Erbringen der Leistungen (z. B. durch eine
Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht. Ein
Unterauftragnehmer - in Abgrenzung zum bloßen Zulieferer übernimmt
eine eigenständige Teilleistung für den Bewerber.
der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen
können)
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind
elektronisch signiert von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der
Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die
Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmern
vorzulegen, sofern sich auf deren wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit berufen wird. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig:
1. Erklärung einer Bank, nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab
dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge mit
positiven Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Kontoführung,
zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur
Kreditbeurteilung. Es muss hierbei gesichert sein, dass die
eigenen Verbindlichkeiten bezahlt werden können, ohne hohe
Schulden aufzunehmen, die nicht zurückgezahlt werden
können. Die Bankerklärung ist im eingescannten Original in
deutscher Sprache vorzulegen. Bei fremdsprachigen
Bankerklärungen ist eine einfache deutsche Übersetzung
ausreichend; einer Beglaubigung bedarf es nicht; das
eingescannte Original ist beizufügen. Der Auftraggeber behält
sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber
einzuholen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist für jedes
Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Bankerklärung
vorzulegen
2. Formlose Erklärung über den Gesamtumsatz der
Kalenderjahre 2023-2025. Erforderlich für die Teilnahme ist
mindestens ein Jahresgesamtumsatz von durchschnittlich
1.500.000,00 EUR Netto pro Jahr. Hierbei ist der Durchschnitt
auf die genannten Jahre gerechnet maßgeblich, sodass ein
wirtschaftlich schlechtes Jahr durch ein wirtschaftlich gutes Jahr
ausgeglichen werden kann. Sofern ein Jahresabschluss noch
nicht aufgestellt ist, erfolgt die Angabe aufgrund vorläufiger
Daten unter Vorbehalt der Nachreichung der Umsatzangaben
(der Jahresabschluss selbst ist nicht vorzulegen). Der Bewerber
bzw. die Bewerberin hat dies kenntlich zu machen.
Die entsprechenden Erklärungen sind in deutscher Sprache
oder mit deutscher Übersetzung bis zum Ende der
Teilnahmefrist vorzulegen.
welches die Bedingungen der
Vergabeunterlagen erfüllt und sich
im Rahmen der Bewertungsmatrix
durchgesetzt hat. Das
Zuschlagskriterium niedrigster
Preis wird erst im Rahmen des
Mini-Wettbewerbs gelten.
der Vergabeunterlagen erfüllt und sich im Rahmen der Bewertungsmatrix durchgesetzt hat. Das Zuschlagskriterium niedrigster Preis wird erst im Rahmen des Mini-Wettbewerbs gelten.
Vertragspartnern geschlossen. Die vorgeschriebenen Verpackungskonzepte der Bundeswehr sind einzuhalten. Der Vertrag wird Regelungen zur amtlichen Güteprüfung enthalten (u.a. AQAP 2110 und 2105). Die detaillierten
Vergabeunterlagen (mit den genauen vertraglichen Anforderungen) werden den geeigneten Teilnehmern im Rahmen der Angebotsaufforderung übermittelt.
Bei potenziellen Festbeauftragungen und Abrufen können nur die Granaten berücksichtigt werden, welche bei der Bundeswehr qualifiziert sind. Die Qualifikation kann bundeswehrintern, extern (ggf. unter Beteiligung von Bundeswehrdienststellen) oder als Deltaqualifikation im Ausland bereits qualifizierter Munition erfolgen. Die Qualifikation bestätigt die technische Sicherheit der Granate (diese ist beim bestimmungsgemäßen Umgang frei von unzulässigen Risiken) und ist eine Voraussetzung für die Leistungserbringung und wird als solche nicht gesondert vergütet.
vertragliche Laufzeit zehn Jahre betragen.
Hiernach kann von der Laufzeit abgewichen werden, wenn
aufgrund der zu erwartenden Nutzungsdauer gelieferten Güter,
Anlagen oder Systeme und der durch einen Wechsel des
Unternehmens entstehenden technischen Schwierigkeiten eine
längere Laufzeit gerechtfertigt ist. Eine längere Dauer kann
beispielsweise durch die Erforderlichkeit erheblicher
Aufwendungen bei der Entwicklung des Vertragsgegenstandes
gerechtfertigt werden, wenn dem Auftragnehmer mit Rücksicht
darauf eine Amortisation zugestanden werden soll.
Dies kann insbesondere mit der Nutzungsdauer der Waffe begründet werden. Die 76 mm Nebelmittelwurfanlage und die zugehörigen Granaten sind seit den 1960er Jahren bei der Bundeswehr auf diversen Fahrzeugen im Einsatz und werden absehbar auf längere Zeit weiterhin in Nutzung bleiben. Die 76 mm Nebelmittelwurfanlage ist unter anderem auf dem neuen Leopard 2A8 und der Panzerhaubitze 2000 verbaut. Nach Einschätzung sollten diese beiden Systeme mindestens die nächsten fünfzehn Jahre in Nutzung bleiben, tendenziell länger. Dasselbe gilt für die Granate als Munition für die 76 mm Nebelmittelwurfanlage.
Die Laufzeit von 10 Jahren
stellt dabei einen angemessenen Ausgleich zwischen den
Interessen des öffentlichen Auftraggebers mit Blick auf die
lange Nutzungsdauer der in Rede stehenden Munition und dem
Wettbewerbsgrundsatz dar. Dementsprechend kann
vorliegend eine Laufzeit von zehn Jahren vereinbart werden.
Des Weiteren sprechen Abläufe der Granatenqualifikation , insbesondere die bereits aufgezeigte Möglichkeit der Aufnahme von Herstellern nicht qualifizierter Produkte, für eine längere Vertragslaufzeit. Die dahingehenden Details
unterliegen einer Sicherheitseinstufung und können an dieser
Stelle nicht publik gemacht werden.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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