Ausschreibungsdetails
Das Bau-LV soll als Grundlage für die Beauftragung von Unternehmen zur Realisierung der PV-Anlagen in einem nachgelagerten Vergabeverfahren dienen. Die Leistungserbringung erfolgt in enger Abstimmung mit parallel beauftragten Planungsbüros, die die technische und wirtschaftliche Eignung der Gebäude prü-fen und die jeweiligen Ausführungsplanungen erstellen. Ziel ist es, durch die frühzeitige Erstellung des Bau-LV und die vorgezogene Beauftragung der Bauunternehmen eine unmittelbar anschließende Bauaus-führung nach Abschluss von Analyse und Planung zu ermöglichen.
Die Bestandsaufnahme der 125 Gebäude erfolgt an folgenden fünf Liegenschaften:
Greifen-Kaserne, Pasewalker Chaussee 7, 17358 Torgelow (Mecklenburg-Vorpommern), Marinestützpunkt Heppenser Groden, Alfred-Eckhardt-Str. 1, 26384 Wilhelmshaven (Niedersachsen),
Kyffhäuser-Kaserne, Seehäuser Str. 60, 06567 Bad Frankenhausen/Kyffhäuser (Thüringen), Erprobungsgelände Trier, Kolonnenweg, 54292 Trier (Rheinland-Pfalz), Truppenunterkunft Heuberg, Hardtstr. 58, 72510 Stetten am kalten Markt (Baden-Württemberg)
GWB.
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Ausschlussgründen haben Bewerber/Bieter, Mitglieder einer Bewerber-
/Bietergemeinschaft sowie Eignungsverleiher und/oder Unterauftragnehmer
Eigenerklärungen, dass Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und §
124 Abs. 1 GWB, nach § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 AEntG, nach § 98c Abs. 1
AufenthaltG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG, § 21 Abs.1
SchwarzArbG und nach § 22 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen oder - bei Vorliegen
eines oder mehrerer Ausschlussgründe - eine Eigenerklärung zur Selbstreinigung
im Sinne des § 125 GWB einzureichen. Die Einzelheiten ergeben sich aus den
Vergabeunterlagen (insb. Anlage II - Eignungs- und Auswahlkriterien). Das
Formblatt Anlage I - Formblatt 2 ist zu verwenden.
Zum Beleg der Erfüllung der Verpflichtungen nach Art. 5k der EU-VO Nr. 833
/2014 in der Fassung der Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18.12.2023
zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 haben Bewerber/Bieter sowie
Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft eine Eigenerklärung zur Erfüllung
der Verpflichtungen aus Art. 5k der VO 833/2014 in der Fassung der Verordnung
(EU) 2023/2878 des Rates vom 18.12.2023 zur Änderung der Verordnung (EU)
Nr. 833/2014 abzugeben. Das Formblatt Anlage I - Formblatt 2 ist zu verwenden.
Zum Schutz von der Auftraggeberin als vertraulich eingestufter Informationen
werden Unterlagen, die vertrauliche Informationen enthalten, insbesondere die
Gebäudeliste (Anlage IV) erst mit Aufforderung zur Abgabe indikativer
Erstangebote zur Verfügung gestellt. Bewerber sind vor diesem Hintergrund
verpflichtet, mit dem Teilnahmeantrag eine Verschwiegenheitserklärung
ausgefüllt einzureichen. Das Formblatt Anlage I - Formblatt 6 ist zu verwenden.
Alle Bewerber müssen die Verschwiegenheitserklärung daher zur Teilnahme am
weiteren Verfahren mit dem Teilnahmeantrag vorlegen.
Das Bau-LV soll als Grundlage für die Beauftragung von Unternehmen zur Realisierung der PV-Anlagen in einem nachgelagerten Vergabeverfahren dienen. Die Leistungserbringung erfolgt in enger Abstimmung mit parallel beauftragten Planungsbüros, die die technische und wirtschaftliche Eignung der Gebäude prü-fen und die jeweiligen Ausführungsplanungen erstellen. Ziel ist es, durch die frühzeitige Erstellung des Bau-LV und die vorgezogene Beauftragung der Bauunternehmen eine unmittelbar anschließende Bauaus-führung nach Abschluss von Analyse und Planung zu ermöglichen.
Die Bestandsaufnahmen erfolgen an 125 Gebäuden auf den folgenden fünf Liegenschaften:
Greifen-Kaserne, Pasewalker Chaussee 7, 17358 Torgelow (Mecklenburg-Vorpommern), Marinestützpunkt Heppenser Groden, Alfred-Eckhardt-Str. 1, 26384 Wilhelmshaven (Niedersachsen),
Kyffhäuser-Kaserne, Seehäuser Str. 60, 06567 Bad Frankenhausen/Kyffhäuser (Thüringen), Erprobungsgelände Trier, Kolonnenweg, 54292 Trier (Rheinland-Pfalz), Truppenunterkunft Heuberg, Hardtstr. 58, 72510 Stetten am kalten Markt (Baden-Württemberg).
Zum Beleg über das Bestehen oder den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist eine Eigenerklärung darüber vorzulegen, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens
- 1.000.000 Euro für Personenschäden je Schadensfall und Person und
- 1.000.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall,
die für die gesamte Vertragsdauer jeweils zweifach maximiert im Versicherungsjahr zur Verfügung stehen müssen, bereits abgeschlossen wurde oder im Falle einer Auftragserteilung abgeschlossen wird. Im Falle von Bewerber-/Bietergemeinschaften muss die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaften abgegeben werden; sie kann auch nur von einem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaften abgegeben werden, wenn der Versicherungsschutz die Beteiligung an einer Arbeitsgemeinschaft und die Versicherung aller weiteren Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft erfasst.
Das Formblatt B-03 ist zu verwenden.
Das Bestehen des Versicherungsschutzes ist innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung durch Vorlage einer aktuellen Versicherungsbestätigung des Versicherungsgebers über den Umfang und die Höhe der Deckung gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen.
Angaben zu qualifiziertem technischen Fachpersonal, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob dieses dem Bewerber/Bieter angehört oder nicht. Anzugeben sind:
- die Gesamtzahl des zur Verfügung stehenden technischen Fachpersonals, ausgedrückt in Vollzeitäquivalenten (VZÄ). Dabei sind sowohl festangestellte Beschäftigte als auch regelmäßig eingesetzte freie Mitarbeitende, sofern diese in den Geschäftsbetrieb eingegliedert sind, zu berücksichtigen, wobei Vollzeitkräfte voll, Teilzeitkräfte anteilig gezählt werden. Auszubildende oder Praktikanten werden nicht mitgezählt;
- Vor- und Nachname der Fachkraft,
- Unternehmen, in dem die Fachkraft tätig ist,
- die jeweilige Qualifikation (siehe unter a.) und den Berufsabschluss (siehe unter c.),
- die jeweilige Berufserfahrung im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistung in Jahren.
Das Formblatt B-03 ist zu verwenden.
Mindestanforderung:
a. Zum qualifizierten technischen Fachpersonal im Sinne der vorstehenden Anforderungen zählen (I.) Elektroplaner/innen bzw. Fachplaner/innen Elektrotechnik (VDE konform), (II.) Tiefbauplaner/innen, (III.) Objektplaner/innen Gebäude.
b. Die Anzahl an Vollzeitstellen (berechnet anhand der jeweiligen Vollzeitäquivalente, VZÄ) an qualifiziertem technischen Fachpersonal muss die Mindestanzahl von sechs (6) Personen erreichen, darunter vier (4) Personen mit der Qualifikation Elektroplaner/innen bzw. Fachplaner/innen Elektrotechnik (VDE konform) und jeweils eine (1) Person mit der Qualifikation Tiefbauplaner/innen bzw. Objektplaner/innen Gebäude).
c. Das eingesetzte qualifizierte technische Fachpersonal muss über einen einschlägigen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss verfügen. Es sind folgende Abschlüsse in Abhängigkeit von der jeweiligen Qualifikation erforderlich:
(I.) Erforderlich für die Qualifikation Elektroplaner/innen bzw. Fachplaner/innen Elektrotechnik (VDE konform) ist ein Hochschulabschluss als Diplom-Ingenieur/in (Dipl.-Ing.), Master of Science (M.Sc.), Master of Engineering (M.Eng.), oder ein vergleichbarer bzw. gleichwertiger Hochschulabschluss in der Fachrichtung Elektrotechnik. Vergleichbare bzw. gleichwertige Hochschulabschlüsse in einer anderen für die ausgeschriebene Leistung einschlägigen Fachrichtung werden nur im Falle einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung im Bereich Elektrotechnik anerkannt. Gleichwertige ausländische Hochschulabschlüsse werden anerkannt.
(II.) Erforderlich für die Qualifikation (II.) Tiefbauplaner/innen ist ein Hochschulabschluss als Diplom-Ingenieur/in (Dipl.-Ing.), Master of Science (M.Sc.), Master of Engineering (M.Eng.), oder ein vergleichbarer bzw. gleichwertiger Hochschulabschluss in der Fachrichtung Bauingenieurwesen mit Schwerpunkt Infrastruktur/Tiefbau. Vergleichbare bzw. gleichwertige Hochschulabschlüsse in einer anderen für die ausgeschriebene Leistung einschlägigen Fachrichtung werden nur im Falle einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung im Bereich Infrastruktur/Tiefbau anerkannt. Gleichwertige ausländische Hochschulabschlüsse werden anerkannt.
(III.) Erforderlich für die Qualifikation III.) Objektplaner/innen Gebäude ist ein Hochschulabschluss als Diplom-Ingenieur/in (Dipl.-Ing.), Master of Science (M.Sc.) oder Master of Engineering (M.Eng.) in der Fachrichtung Architektur mit Schwerpunkt Objektplanung Gebäude. Vergleichbare bzw. gleichwertige Hochschulabschlüsse in einer anderen für die ausgeschriebene Leistung einschlägigen Fachrichtung werden nur anerkannt, wenn die Person zum Führen der geschützten Berufsbezeichnung „Architekt“ bzw. „Architektin“ berechtigt ist, z.B. durch Eintragung der Person in die von der Architektenkammer eines Landes der Bundesrepublik Deutschland geführten Architektenlisten. Gleichwertige ausländische Hochschulabschlüsse werden anerkannt.
Mehrere Qualifikationen können in einer Person vereint sein. Auf Verlangen sind geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Zeugnissen, Lebensläufe etc.) vorzulegen.
Anzugeben sind Referenzen über die Erbringung vergleichbarer Leistungen im Bereich Planung von PV-Anlagen auf Dächern von Wohn- und Nichtwohngebäuden aus den letzten fünf (5) Jahren. Die Referenzen können von dem Bewerber, einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder einem eignungsverleihenden Unterauftragnehmer beigebracht werden.
Eine Leistung ist mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar, wenn sie Folgendes umfasst:
- Die Planung von PV-Anlagen auf Dächern von Wohn- oder Nichtwohngebäuden einschließlich hierfür notwendiger Arbeiten zur Ertüchtigung des Daches und der elektrischen Infrastruktur im Gebäude sowie auf dem jeweiligen Grundstück bis zum Netzanschluss (Tief- und Kabelleitungsbau) sowie die technische Planung von Netzanschluss bis Wechselrichter.
- Die HOAI-Leistungsphasen 3, 5 und 6 der Leistungsbilder Objektplanung Gebäude und Fachplanung Technische Ausrüstung müssen abgeschlossen sein.
- Gegenstand der Leistungsphase 6 muss die Erstellung eines Leistungsverzeichnisses mit dem vergleichbaren Leistungsumfang gewesen sein.
Mindestanforderung: Es sind mindestens drei (3) Referenzen über vergleichbare Leistungen einzureichen. Zwei (2) Referenzen müssen die Planung von PV-Anlagen mit einer (geplanten) installierten Leistung von je mindestens 100 kWp betreffen. Eine (1) weitere Referenz muss die Planung von PV-Anlagen mit einer kumulierten installierten Leistung von mindestens 100 kWp gemäß § 24 Abs.1 Erneuerbaren-Energien-Gesetz – (EEG 2023) auf mindestens zwei (2) Wohn- oder Nichtwohngebäuden auf demselben Grundstück, demselben Betriebsgelände oder sonst in unmittelbarer räumlicher Nähe zueinander betreffen und sich hinter demselben Netzverknüpfungspunkt befinden. Berücksichtigt werden nur Referenzen, die folgende Angaben enthalten: Bezeichnung der Referenz, Name und Anschrift des Auftraggebers der Referenz (Ansprechperson, E-Mail-Adresse und Telefonnummer nur auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers), Rolle des Bewerbers/Bieters bei der Auftragsausführung (d.h. Hauptauftragnehmer, Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft, Eignungsverleiher, Unterauftragnehmer), Leistungszeitraum (Beginn und Ende) (von MM/JJJJ bis MM/JJJJ)]. Die Leistung jeder Referenz muss innerhalb der letzten fünf (5) Jahre beendet worden sein, d.h. das Leistungsende jeder Referenz darf nicht mehr als fünf (5) Jahre zurückliegen. Maßgeblich ist der Monat der Bewerbungsfrist im Teilnahmewettbewerb (06/2026).
Das Formblatt B-03 ist zu verwenden.
Zur Überprüfung der Vergleichbarkeit ist das jeweilige im Rahmen der Leistungsphase 6 erstellte Referenz-Leistungsverzeichnis beizufügen.
Das Leistungsverzeichnis darf ohne Anlagen eingereicht werden. Insbesondere sind etwaige Planunterlagen, Berechnungen, Erläuterungsberichte oder sonstige projektbezogene Anlagen nicht vorzulegen. Das Leistungsverzeichnis darf anonymisiert werden. Inhalt, Struktur und fachlicher Umfang müssen aber nachvollziehbar bleiben.
Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen
und Nachweisen richten sich nach dem § 22 Abs. 6 VSVgV. Hierbei setzt
die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter
Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf
Nachforderung haben die Bieter nicht.
Besichtigungen bei der jeweils zuständigen Kasernenkommandantur unter
Angabe der zu untersuchenden Gebäude zu beantragen. Dies erfordert die
Angabe der amtlichen Kennzeichen der mitgeführten Fahrzeuge als auch
Daten des teilnehmenden Personals der Auftragnehmer. Sofern für die
Analyse die Erstellung von Bild- oder Filmmaterial erforderlich ist, ist dabei
zusätzlich eine Genehmigung bei der Kasernenkommandantur zu beantragen.
b. Es dürfen bei der Planung und Durchführung der Leistungen keine
Beschäftigten eingesetzt werden, die aus Staaten, in denen nach Feststellung
des Bundesministeriums des Innern (BMI) besondere Sicherheitsrisiken
festzustellen sind (Staaten gem. § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG), stammen.
Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten:
Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
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