Ausschreibungsdetails
Aus Gründen der Vertraulichkeit sind die Vergabeunterlagen nicht frei zugänglich.
Der nachfolgenden Bekanntmachung können Sie entnehmen, wie die vollständigen Unterlagen anzufordern sind.
Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und
die geforderten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in entsprechender Form vorzulegen. Sollte der Bewerber sich bei seiner Bewerbung auf die Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen berufen (wollen), so hat er nachzuweisen, dass diese ihm die für die Auftragsausführung erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen werden. Der Nachweis erfolgt in Form einer entsprechenden formlosen, unterzeichneten und eingescannten oder elektronisch signierten (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung des anderen Unternehmens gemäß § 27 Abs. 4 VSVgV.
2. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft/ einen Wettbewerbsregisterauszug über den Bewerber einzuholen.
3. Sofern eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft (BewGe) erfolgen soll, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe gezeichnete Erklärung (unterzeichnet und eingescannt oder mit mindestens fortgeschrittener Signatur signiert) einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer BewGe abzugeben.
4. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Bei fremdsprachigen Dokumenten ist die Vorlage einer beglaubigten Übersetzung erforderlich.
5. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen spätestens vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
6. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter für die Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessenbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https:// www.evergabe-online.info bereit.
7. Berücksichtigt werden nur unterzeichnete und eingescannte oder mit fortgeschrittener Signatur versehene Teilnahmeanträge, die elektronisch mit allen Anlagen über die e-Vergabe-Plattform bis zu dem angegebenen Schlusstermin eingegangen sind. Im Falle der Beteiligung als Bewerbergemeinschaft ist der Teilnahmeantrag entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
Die Kommunikation und die Übermittlung von Informationen in diesem Teilnahmewettbewerb erfolgen elektronisch über die E Vergabe-Plattform.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die über die E-Vergabe-Plattform bis spätestens 8 Werktage (Montag bis Freitag) vor Ablauf des Schlusstermins für die Einreichung des Teilnahmeantrages eingegangen sind.
Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet.
8. Der öAG behält sich vor, die angegebenen Nachweise bei den angegebenen Ansprechpartnern zu überprüfen.
9. Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, sind diese vom Bewerber/Bieter unaufgefordert formlos der genannten Kontaktstelle mitzuteilen Dies erfasst u. a. auch Änderung der Organisation (bspw. Eigentümerstruktur, Umstrukturierung). Die Vergabestelle hat zu prüfen, inwieweit sich diese Angaben auf die bereits festgestellte Eignung eines Bewerbers/Bieters auswirken und ob die Eignung neu festgestellt werden muss. Eine entsprechende Neubeurteilung kann zu einem Wegfall der zunächst festgestellten Eignung führen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch die Einsichtnahme des Gewerbezentralregisters bzw. des Wettbewerbsregisters zu überprüfen.
2043 EA SEA 5 kW Seriengeräte
Sonstige Leistungen (Dokumentation und Schulung)
Stromerzeugeraggregaten für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben hat und über die zertifizierte Qualitätssicherung dieser verfügen
Der Nachweis der Umsetzung erfolgt durch Vorlage mindestens einer Referenz eines entsprechenden Referenzprojektes.
Die Referenz muss mindestens folgende Angaben enthalten:
Beschreibung des Referenzprojektes unter Angabe des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes bzw. der Dauer, des Umfangs, des Wertes, des öffentlichen Empfängers und Nennung der erbrachten Leistung sowie Nennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber des benannten Referenzprojektes.
Diese Referenz darf nicht älter als fünf Jahre sein, ausgehend vom Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
2. Der Bewerber muss über die Instandsetzungsfähigkeit der selbst gefertigten Aggregate verfügen.
Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer formlosen, unterzeichneten und gescannten oder elektronisch signierten (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung über das Vorhandensein der geforderten Instandsetzungsfähigkeit
(mindestens fortgeschrittene Signatur) Erklärung betreffend der
Gründung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft. Das
entsprechende, zu befüllende Formular BAAINBw-B-V 047 wird
bereitgestellt, siehe Anlage.
Nachweis durch Vorlage des Zertifikates in Kopie bzw. durch eine formlose, unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung über den Stand des Zertifizierungsverfahrens.
2. Nachweis, dass der Bewerber über Qualitätsanforderungen nach DIN EN ISO 3834-3 oder vergleichbare Qualifikationen sowie Prüfbescheinigungen der im ausführenden Betrieb tätigen Schweißer gemäß DIN EN ISO 9606-1 verfügt.
Nachweis durch Vorlage der Zertifikate/Bescheinigunen in Kopie.
2. Formlose, unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung mit Angaben zu Eigentümer- und Beteiligungsstrukturen.
3. Unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung des Bewerbers zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Das entsprechende, zu befüllende Formular BAAINBw-B-V 034 wird bereitgestellt, siehe Anlage.
4. Unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung RUS Sanktionen. Das entsprechende Formular "Erklärung RUS Sanktionen Stand 16.
Sanktionspaket" wird bereitgestellt, siehe Anlage.
5. Formlose, unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes (Steuerbehörde) bzw. eine von der zuständigen Behörde des betreffenden Staates ausgestellte Bescheinigung. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen bedarf es einer beglaubigten Übersetzung.
6. Formlose, unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung, dass es sich bei dem Bewerber um ein Unternehmen mit Hauptsitz in einem EU-/EWR-Staat handelt.
7. Formlose, unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren eröffnet ist und keine Insolvenzreife vorliegt
8. Vorlage einer formlosen, unterzeichneten und gescannten oder elektronisch signierten (mindestens fortgeschrittene Signatur) Bankerklärung, die zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate sein darf.
Diese Bestätigung muss folgende Punkte beinhalten:
a. Kundenverbindung/Kontoführung (mindestens mit Angabe der Dauer des Bestehens der
Geschäftsverbindung zur kontoführenden Bank)
b. Einschätzung der finanziellen Verhältnisse/Kreditwürdigkeit/ Zahlungsfähigkeit aus Sicht der kontoführenden Bank (mindestens mit Aussagen zur Erfüllung von Verbindlichkeiten gegenüber der kontoführenden Bank, Vorliegen von Kontopfändungen und/oder Zahlungsausfällen und/oder Inanspruchnahme von Überziehungskrediten). Die Bankerklärung ist in deutscher Sprache vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bankerklärungen bedarf es einer beglaubigten Übersetzung.
Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft und/ oder einen
Gewerbezentralregisterauszug über den Bewerber die Bewerbergemeinschaft einzuholen.
9. Es muss durch den Bewerber sichergestellt werden, dass er über ausreichende Fertigungskapazitäten und Produktionsstätten besitzt um mind. 400 Geräte während eines Jahres für die Bundeswehr im Rahmen des zu vergebenden Auftrages zu liefern.
Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer formlosen, unterzeichneten und gescannten oder elektronisch signierten (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung über die Höhe der für diesen Auftrag zur Verfügung stehenden Fertigungskapazitäten.
10. Formlose, unterschriebene und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung, dass für das Vergabeverfahren und die sich ggf. anschließende Vertragsausführung ausschließlich Personal vorgesehen ist, das die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht, sodass die Kommunikation bei Kontaktaufnahme und fortlaufende Kommunikation mit dem Auftraggeber stets in deutscher Sprache erfolgen kann.
11. Formlose, unterschriebene und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung, dass die Endproduktion im Europäischen Wirtschaftsraum erfolgt.
Sofern im Land des Gesellschaftssitzes/Unternehmenssitzes keine Registrierungspflicht besteht:
Formlose, unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung mit Angabe
- der Gesellschafts-/Rechte- bzw. Organisationsform
- des Sitzes (vollständige Adresse)
- des Gegenstands des Unternehmens
- des Grundkapitals/Stammkapitals
- der bestehenden allgemeinen Vertretungsregelungen (Allein- oder Gesamtvertretungsbefugnis des bzw. der Geschäftsführer; bestehende Prokura)
- namentliche Nennung von Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungs- berechtigte
- namentliche Nennung der Prokuristen, sofern vorhanden
Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch - im Falle der Gründung einer Bewerbergemeinschaft - von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
Die detaillierte Bewertungsmatrix inklusive aller Unterkriterien wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Regelungen finden sich zum späteren Zeitpunkt in den Vergabeunterlagen.
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrages sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Diese Unterlagen werden nach bestandenem Teilnahmewettbewerb und Auswahl als Bewerber zur Verfügung gestellt.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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