Ausschreibungsdetails
Aus Gründen der Vertraulichkeit sind die Vergabeunterlagen nicht frei zugänglich.
Der nachfolgenden Bekanntmachung können Sie entnehmen, wie die vollständigen Unterlagen anzufordern sind.
Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Mit der Munition müssen auch Munitionsstammkarten geliefert werden.
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit Anwendungen bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de). Die technischen Parameter der zur Einreichung Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e- Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e- Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete
Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https:// www.evergabe-online.info bereit.
B. Teilnahmeanträge:
Teilnahmeanträge sind in elektronischer Form über die e- Vergabe-Plattform innerhalb der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge hochzuladen.
Der Teilnahmeantrag darf nicht als Anhang einer elektronischen Nachricht übermittelt werden. Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein und insbesondere alle Unterlagen enthalten, die zur Eignungsprüfung erforderlich sind. Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist (fortgeschrittene Signatur oder Textform (eingescannte Unterschrift)). Im Falle der Beteiligung als Bewerbergemeinschaft ist der Teilnahmeantrag entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen. Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft hat das Formular B-V 047 (Erklärung betreffend der Gründung einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft) vorzulegen.
C. Bewerberfragen:
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 8 Tage vor Ablauf des Schlusstermins für die Einreichung des Teilnahmeantrages eingegangen sind.
Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet.
D. Sonstiges:
Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. und im Rahmen des rechtlich zulässigen erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen zum Projekt dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Spezifizierungen zu den genauen Leistungsinhalten im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten, soweit rechtlich zulässig. Die Lieferorte sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
E. Hinweis:
Die Finanzierung der Abrufe ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sichergestellt und steht in Abhängigkeit von der Bereitstellung entsprechender Mittel durch den Bundeshaushalt Im Rahmen der Angebotsaufforderung wird Ihnen ein Formular übersandt werden, in welchem der Umgang mit der derzeit fehlenden Finanzierungszusage enthalten sein wird.
Der angestrebte Festbeauftragungsanteil sowie die jeweilige Abrufmenge werden im Rahmen der Angebotsaufforderung mitgeteilt.
1. Elektronisch signierte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw B-V 034/09.2017).
2. Formlose Eigenerklärung zur Darstellung der Eigentümerstruktur.
3. Formlose Eigenerklärung zu Benennung eines Ansprechpartners für dieses Verfahren mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
4. Elektronisch signierte Eigenerklärung, dass für das Vergabeverfahren und die sich ggf. anschließende Vertragsausführung Personal vorgesehen ist, das die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht, sodass die Kommunikation bei Kontaktaufnahme und fortlaufende Kommunikation mit dem Auftraggeber stets in deutscher Sprache erfolgen kann.
5. Elektronisch signierte Eigenerklärung, dass der Bieter den Auftraggeber bereits im laufenden Vergabeverfahren über jede Änderung seiner Organisation (bspw. Eigentümerstruktur, Umstrukturierung, Ausgliederungen) informiert.
6. Elektronisch signierte Eigenerklärung, dass eine Änderung eines Unterauftragnehmers im Auftragsfall vorher angekündigt wird.
7. Für den Nachweis der Erlaubnis der Berufsausübung gemäß
§ 25 VSVgV ist:
a) der beglaubigte aktuelle (nicht älter als sechs Monate gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge) Auszug eines Berufs- oder Handelsregisters gemäß der unverbindlichen Liste des Anhangs VII Teil B und C der Richtlinie 2009/81/EG, wenn die Eintragung gemäß den Vorschriften des Mitgliedsstaats ihrer Herkunft oder Niederlassung Voraussetzung für die Berufsausübung ist, oder
b) eine eidesstattliche Erklärung für den Nachweis der Erlaubnis der Berufsausübung gemäß § 25 VSVgV oder
c) eine sonstige, vergleichbare Bescheinigung (Fremdbeleg) vorzulegen, jeweils nicht älter als sechs Monate gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge.
8. Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft hat das Formular B-V 047 (Erklärung betreffend der Gründung einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder dem Wettbewerbsregister einzuholen.
9. Eigenerklärung-VO zum Nichtvorliegen von Beziehungen zu Russland im Sinne des Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/ 576 (hierzu ist das Formular Eigenerklärung-VO zu verwenden, auszufüllen, elektronisch zu signieren und dem Teilnahmeantrag beizufügen).
Die Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache oder mit deutscher Übersetzung bis zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen. Die Nachweise dürfen nicht älter als sechs Monate gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge sein.
Sofern sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung auf Dritte/ Unterauftragnehmer/konzernverbundene Unternehmen beruft, sind die o.g. Erklärungen und Nachweise auch für die Unterauftragnehmer abzugeben. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte/ Unterauftragnehmer mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht. Unterauftragnehmer im Sinne der Ausschreibung sind juristische oder natürliche Personen, denen vom Auftragnehmer die Ausführung eines Teils der von ihm geschuldeten Leistungen übertragen wird. Juristische oder natürliche Personen, von denen der Auftragnehmer zur Erbringung der dem Auftraggeber geschuldeten Leistung bspw. Komponenten oder Bauteile bezieht (Lieferanten bzw. Zulieferer), sind keine Unterauftragnehmer in diesem Sinne.
1. Auflistung (formlose Eigenerklärung) der Lieferungen von Munition Patrone 5,56mm x 45 der letzten 3 Jahre (mindestens Herstellung und Lieferung von insgesamt 30.000.000 Patronen 5,56mm x 45 pro Jahr in den letzten 3 Jahren).
2. Formlose Eigenerklärung über die Befähigung bzw. Kapazitäten, jeweils 24.000.000 Patronen 5,56mm x 45 HK in den Jahren 2026-2035 produzieren und liefern zu können.
3. Formlose Eigenerklärung, dass der Bewerber im Falle der Auftragserteilung den Zutritt zu seinem Werksgelände für amtliches Personal im Rahmen der amtlichen Güteprüfung, insb. im Rahmen der AQAP 2110 und AQAP 2105, gewährleistet und diese Personen bei Erfüllung Ihrer Aufgaben nach seinen Möglichkeiten unterstützen wird.
4. Nachweis, dass zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses die Zulassung zur Herstellung, Lieferung und Lagerung von KrWaffKontrG Material vorliegt. Sofern die Genehmigung bereits vorliegt, ist diese mit dem Teilnahmeantrag als Kopie vorzulegen. Falls der Antrag auf Erteilung der Genehmigung bislang nur gestellt wurde, ist dies mittels elektronisch signierter Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen. Falls auch noch kein Antrag gestellt worden ist, ist eine elektronisch signierte Eigenerklärung vorzulegen, dass die Beantragung so rechtzeitig erfolgt, dass die Genehmigung bis zur Zuschlagserteilung vorliegt.
5. Formlose Eigenerklärung, dass ein Kriegswaffenkontrollbuchführer vorhanden ist.
Sofern die Genehmigung nach Ziffer 4 Satz 2 und 3 erst beantragt wurde/wird, ist die Genehmigung so bald wie möglich, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung nachzureichen.
6. Formlose Eigenerklärung, dass die deutsche Zulassung zum Umgang mit Explosivstoffen nach § 7 SprengG oder äquivalent (entsprechend nationaler Vorschriften im Land des Sitzes des Bewerbers) vorliegt.
7. Formlose Eigenerklärung, dass die Anlagen gemäß BImSchG/SprengG oder äquivalent (entsprechend nationaler Vorschriften im Land des Sitzes des Bewerbers) genehmigt und überwacht werden.
8. Formlose Eigenerklärung, dass ordnungsgemäße Lagermöglichkeiten, insbesondere gem. SprengG oder äquivalent (entsprechend nationaler Vorschriften im Land des Sitzes des Bewerbers), für Waffen und Munition am Fertigungsort vorhanden sind.
9. Mit dem Teilnahmeantrag ist entweder
a. ein Qualifikationsbericht sowie der Nachweis der Systemverträglichkeit der Patrone vorzulegen (jeweils durch die WTD91 ausgestellt)
oder
b. eine Erklärung darüber vorzulegen, die Qualifikation der Munition sowie den Nachweis der Systemverträglichkeit während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erlangen zu wollen.
Klarstellend erfolgt hier der Hinweis, dass die Qualifikation der Munition nicht Voraussetzung für die Teilnahme an der Rahmenvereinbarung ist. Rahmenvereinbarungspartei kann auch werden, wer zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung noch nicht über eine qualifizierte Munition verfügt.
Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen sind bis zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen, entweder in deutscher Sprache oder mit deutscher Übersetzung. Maßgeblich ist in letzterem Fall stets die deutsche Übersetzung.
10. Formlose Eigenerklärung, dass die Fähigkeit, Munitionsstammkarten zu erstellen, vorhanden ist.
11. Formlose Eigenerklärung Abgabe der Munition an Dritte (hierzu ist das Formular Eigenerklärung Abgabe der Munition an Dritte.pdf zu verwenden, auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen).
12. Die Kommunikation im gesamten Vergabeverfahren wird auf Deutsch geführt. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache oder mit deutscher Übersetzung bis zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen.
Sofern sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung auf Dritte / Unterauftragnehmer / konzernverbundene Unternehmen beruft, sind die o.g. Erklärungen und Nachweise auch für die Unterauftragnehmer abzugeben. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte/ Unterauftragnehmer mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht. Unterauftragnehmer im Sinne der Ausschreibung sind juristische oder natürliche Personen, denen vom Auftragnehmer die Ausführung eines Teils der von ihm geschuldeten Leistungen übertragen wird. Juristische oder natürliche Personen, von denen der Auftragnehmer zur Erbringung der dem Auftraggeber geschuldeten Leistung bspw. Komponenten oder Bauteile bezieht (Lieferanten bzw. Zulieferer), sind keine Unterauftragnehmer in diesem Sinne.
Formlose Erklärung über den Gesamtumsatz in den Geschäftsjahren 2022, 2023 und 2024 (mindestens ein Jahresgesamtumsatz von jeweils 40.000.000 EUR Netto).
Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen sind bis zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen, entweder in deutscher Sprache oder mit deutscher Übersetzung Maßgeblich ist in letzterem Fall stets die deutsche Übersetzung.
Es werden sowohl in der Festbeauftragung als auch in den Mini-Wettbewerben jeweils zwei Lose gebildet.
Der günstigste Anbieter erhält hierbei das größere Los, der zweitgünstige das kleinere Los, soweit der zweitgünstigste Preis den günstigsten nicht um 15 % übersteigt. In diesem Fall erhält der günstigste Teilnehmer beide Lose.
Darüber hinaus sind in der Bundeswehr vorgeschriebene Verpackungskonzepte einzuhalten. Der Vertrag wird Regelungen zur amtlichen Güteprüfung enthalten (u.a. AQAP 2110 und 2105).
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ergeben sich aus dem Zusatzblatt.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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