Ausschreibungsdetails
Auftrag kann auch remote erbracht werden, Präsenztermine ergeben sich aus
der Leistungsbeschreibung.
in den Vergabeunterlagen genannt: s. Bieterbogen
Ziff. V. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§
123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV sowie § 19 Abs. 1 MiLoG.
Auftrag kann auch remote erbracht werden, Präsenztermine ergeben sich aus
der Leistungsbeschreibung.
Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entspre-chende Angaben verfügbar sind (Angabe im Bieterbogen Ziffer VII.1). Sollte ein Un-ternehmen erst seit weniger als drei Jahren bestehen, sind die entsprechenden An-gaben für die Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung zu machen. Es ist zudem gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass das betref-fende Unternehmen seit weniger als drei Jahren besteht.
Dies ist nachzuweisen durch:
Erklärung, aus der die Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Beschäftigten-zahl im projektrelevanten Umfeld hervorgehen (Angabe im Bieterbogen Ziffer VIII.2) Bei einer Bietergemeinschaft muss deutlich werden, welche Teile des beschriebenen Personals zu welchen Mitgliedern der Bietergemeinschaft gehören.
• Erfahrungen mit Projektmanagement im Auftrag eines Bundesministeriums;
diese Anforderung ist erfüllt, wenn:
der Bieter im oben genannten Zeitraum mindestens ein Projekt mit einem fi-nanziellen Volumen von mindestens 1 Mio. € im Auftrag eines Bundesministe-riums erfolgreich durchgeführt hat. Die Durchführung muss dabei Elemente der Planung und Koordinierung umfasst haben. Die für das jeweilige Projekt eingesetzte Arbeitsgruppe soll mindestens acht Mitarbeiter umfasst haben. Es soll sich um ein Projekt mit Außenwirkung gegenüber anderen Bundesbehör-den und Stakeholdern gehandelt haben.
• Erfahrungen in der Beratung öffentlicher Auftraggeber, insb. oberster und oberer Bundesbehörden;
diese Anforderung ist erfüllt, wenn:
der Bieter im oben genannten Zeitraum mindestens drei öffentliche Auftrag-geber i.S.v. § 99 GWB, von denen mindestens einer eine oberste oder obere Bundesbehörde sein muss, in Fragen der Vergabe öffentlicher Aufträge zur Beschaffung von Waren, Dienstleistungen oder Bauleistungen bzw. zur Orga-nisation und Optimierung von auf die Vergabe solcher Aufträge bezogener in-terner Prozesse beraten hat.
• Erfahrungen bei der Führung eines Kompetenzzentrums oder einer vergleichba-ren fachlichen Beratungsstelle;
diese Anforderung ist erfüllt, wenn:
der Bieter im oben genannten Zeitraum für die Dauer von mindestens einem Jahr mit einer Projektgruppe von mindestens acht Mitarbeitern eine speziali-sierte Einrichtung betrieben hat, die als zentrale fachliche Ansprechstelle für Unternehmen und öffentliche Körperschaften bzw. Institutionen dient.
• Kenntnisse in den Bereichen Innovationspolitik, technische Innovationen, Be-schaffungswesen, innovative öffentliche Beschaffung;
Diese Anforderung ist erfüllt, wenn der Bieter mithilfe seiner Referenzen nach-weist, dass er über Folgendes verfügt:
Kenntnisse zu den Programmen und Mechanismen, mit denen der Staat und andere Institutionen den Weg von einer Idee bis zum marktfähigen Produkt fördern, unter besonderer Berücksichtigung aktueller politischer Entwicklun-gen und Aktivitäten v.a. auf Ebene des Bundes;
Kenntnisse über aktuelle technologische Entwicklungen, deren praktische Umsetzung, die Einsatzmöglichkeiten für öffentliche Auftraggeber sowie die Implikationen für Wettbewerbsfähigkeit und technologische Souveränität des Standorts;
Kenntnisse über den gesamten Prozess, durch den der Staat und andere Auf-traggeber die für ihre Aufgabenerfüllung notwendigen Leistungen am Markt einkaufen; dies schließt umfassende Kenntnisse des Vergaberechts sowie hierauf bezogene aktuelle Entwicklungen auf Bundes- und europäischer Ebe-ne ein;
umfassende Kenntnisse über konkrete Gestaltungsmöglichkeiten, mittels de-rer öffentliche Auftraggeber entweder gezielt innovative Produkte und Dienst-leistungen beschaffen oder ihre Beschaffungsprozesse innovativ ausgestalten können.
• Erfahrungen bzgl. Informationsaufbereitung für Internetauftritte und digitale Kommunikationskanäle;
diese Anforderung ist erfüllt, wenn:
der Bieter im oben genannten Zeitraum für von obersten oder oberen Bun-desbehörden oder in deren Auftrag betriebene Webseiten und digitale Medien fachlich komplexe Inhalte ausgewählt, strukturiert und gestaltet hat.
• Erfahrungen bzgl. Öffentlichkeitsarbeit (inkl. Social Media) zu Fachthemen und Durchführung von hierauf bezogenen Veranstaltungen;
diese Anforderung ist erfüllt, wenn der Bieter im oben genannten Zeitraum
eine von ihm konzipierte Webseite zu einem spezifischen Fachthema mit ei-genem Content betrieben hat;
soziale Netzwerke zur weiteren Verbreitung einzelner Aspekte desselben Fachthemas eingesetzt hat sowie
zu demselben Fachthema mindestens eine große Konferenz (ab 130 Teil-nehmer) zusammen mit oder im Auftrag von einer obersten oder oberen Bun-desbehörde unter Berücksichtigung von deren Vorgaben geplant, fachlich verantwortet und durchgeführt hat.
Eine Referenz kann mehrere Erfahrungsbereiche abdecken. Es sind insgesamt je-doch mindestens zwei verschiedene Referenzen zu benennen.
Jeder Referenzauftrag soll durch explizite Kennzeichnung einem oder mehreren der oben genannten Erfahrungsbereiche zugeordnet werden.
Eine Referenz soll insgesamt nicht mehr als drei DIN-A4-Seiten (Schriftart Times New Roman, Schriftgröße 12, Zeilenabstand 1 ½) umfassen.
• Die Projektleitung und die weiteren im Projektteam als fachverantwortlich vorge-sehenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen gemeinsam über mindestens je eine der folgenden Qualifikationen verfügen:
Studium der Wirtschaftswissenschaften;
Studium der Politikwissenschaft;
rechtswissenschaftliches Studium.
• Die Projektleitung und die weiteren im Projektteam als fachverantwortlich vorge-sehenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen gemeinsam mindestens über die folgenden fachbezogenen Erfahrungen verfügen:
Erfahrungen mit Projektmanagement im Auftrag eines Bundesministeriums;
Erfahrungen bei der Leitung eines Kompetenzzentrums oder einer vergleich-baren fachlichen Beratungsstelle;
Erfahrungen bei der Beratung von öffentlichen Auftraggebern zur innovati-onsorientierten Einkaufsorganisation und zu konkreten Beschaffungsvorha-ben;
Erfahrungen bei der Öffentlichkeitsarbeit unter Einschluss der Informations-vermittlung für privatwirtschaftliche Unternehmen zum öffentlichen Beschaf-fungswesen;
Erfahrungen bei der Beratung zum Vergaberecht;
Erfahrungen beim Aufbau von Expertennetzwerken;
Erfahrungen bei der Zusammenarbeit mit obersten und oberen Bundesbehör-den.
• Erfahrungen beim Veranstaltungsmanagement und der Konzeption von Veran-staltungsformaten unter Einschluss der Planung, fachlichen Verantwortung und Durchführung mindestens einer Konferenz zusammen mit oder im Auftrag von einer obersten oder oberen Bundesbehörde unter Berücksichtigung von deren Vorgaben;
• Erfahrungen bei der inhaltlichen Gestaltung von fachthemenspezifischen Websei-ten und deren zielgruppengerechter Befüllung mit suchmaschinenoptimiertem Content;
• Erfahrungen mit fachthemenspezifischem Einsatz von Social-Media-Kanälen so-wie deren Nutzung für Marketingaktivitäten;
• IT-Projektmanager mit Erfahrungen beim technisch/operativen Betrieb von Web-seiten und deren Weiterentwicklung.
Einschließlich der Projektleitung sowie des von Unterauftragnehmern eingesetzten Personals hat der AN mindestens neun Vollzeitäquivalente für die Vertragserfüllung einzusetzen (vgl. auch Ziff. 4.4 der Leistungsbeschreibung).
Bewertungsformeln sind in der Vergabeunterlage "Besondere
Bewerbungsbedingungen" aufgeführt.
Bewertungsformeln sind in der Vergabeunterlage "Besondere
Bewerbungsbedingungen" aufgeführt. K 1: Personalkonzept (35%), K 2: • Konzept für Information und Beratung (65%)
Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen (insb.
Eigenerklärungen) nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren
lassen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen
nachfordern oder vervollständigen lassen (§ 56 Abs. 2 VgV). Die
Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien
betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV ausgeschlossen. Dies gilt nicht
für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen
handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die
Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs.
3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der
Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den
Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der
Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt
am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den
Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die
Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend
gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem
Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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