Ausschreibungsdetails
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft (in der späteren Angebotsphase „Bietergemeinschaft“) müssen Angaben zu Rechtsform und Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft, zur Rollen- und Aufgabenverteilung sowie zum vertretungsberechtigten Mitglied der einzelnen Unternehmen der Bewerbergemeinschaft gemacht werden. Es ist ein bevollmächtigter Vertreter für die Bewerbergemeinschaft insgesamt zu benennen.
Beleg:
Die Bewerbergemeinschaftserklärung (Vordruck) ist im Falle einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Ein Bewerber kann sich im Hinblick auf die Eignung auf die Kapazitäten von Unterauftragnehmern berufen, wenn er nachweist, dass diesem die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Der Austausch eines Unterauftragnehmers ist im Fall der Eignungsleihe nur mit vorheriger Zustimmung des BMWE, mindestens in Textform, zulässig. Die Erteilung der Zustimmung steht im freien Ermessen des Auftraggebers und setzt voraus, dass der Austausch rechtzeitig beantragt und glaubhaft nachgewiesen wird, dass ein zumindest gleichwertiger Austausch erfolgt.
Selbstverpflichtung des betreffenden Unterauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber bei einer Auftragserteilung die betreffenden Leistungen zu erbringen.
Beleg:
Die Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Vordruck) ist im Falle der Eignungsleihe von allen Unterauftragnehmern vorzulegen.
Sofern für die berufliche bzw. gewerbliche Tätigkeit eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU (Seite 160) über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, einen Ausdruck der Eintragung, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Teilnahmefrist ist. Für Bieter aus Deutschland sind die betreffenden Register das Handelsregister, die Handwerksrolle, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister oder die Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder.
Beleg:
Der entsprechende Ausdruck der Eintragung ist im Falle einer Bewerbergemeinschaft von allen Mitgliedern vorzulegen.
Mindestanforderung: Versicherungsschutz während des gesamten Auftragszeitraums mit einer Mindestdeckungssumme je Schadensereignis von 1.000.000 Euro für Vermögens- und Sachschäden und 2.000.000 Euro für Personenschäden je Versicherungsjahr.
Beleg:
Eigenerklärung Versicherungsschutz (Vordruck) über das Vorliegen einer entsprechenden Versicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss spätestens zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Diese ist im Falle einer Bewerbergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt vorzulegen.
Mindestanforderung: Durchschnittlicher Jahresumsatz im Bereich der zu vergeben-den Leistung von 6.000.000 Euro (netto), ermittelt als Durchschnitt der – sofern verfügbar – letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Beleg:
Eigenerklärung Mindestjahresumsatz (Vordruck). Diese ist bei einer Bewerbergemeinschaft für alle Mitglieder, deren Umsatz zum Nachweis der Mindestanforderung berücksichtigt werden soll, getrennt vorzulegen. Bei Eignungsleihe können auch Umsätze von Nachunternehmen berücksichtigt werden, sofern sich diese für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben (siehe 3.3.7).
Mindestanforderung: Mindestens 20 fest angestellte Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente; Teilzeitstellen bzw. geringfügig Beschäftigte können summiert werden), ermittelt als Durchschnitt der – sofern verfügbar – letzten drei Jahre.
Beleg:
Eigenerklärung Personal (Vordruck). Diese ist bei einer Bewerbergemeinschaft für alle Mitglieder, deren Umsatz zum Nachweis der Mindestanforderung berücksichtigt werden soll, getrennt vorzulegen. Bei Eignungsleihe können auch Umsätze von Nachunternehmen berücksichtigt werden, sofern sich diese für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben (siehe 3.3.7).
Es sind mindestens zwei Referenzen für jeweils folgende Referenzbereiche einzureichen:
1) Erfahrung mit Konzeption und Durchführung von Veranstaltungen, physisch wie virtuell (Nennung der Veranstaltung und der Funktion des Anbieters),
2) Einschlägige Kenntnisse betreffend den Themenkomplex Industrie 4.0 oder verwandte Themen,
3) Erfahrung mit der Erstellung von Kommunikationskonzepten und Publikationen für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Die Erbringung dieser Mindestanzahl kann über Referenzen geschehen, die alle Bereiche gleichzeitig abdecken, oder über Referenzen, die nur einen oder mehrere Bereiche abdecken. Das heißt, es können auch zwei Referenzen insgesamt ausreichen, wenn in beiden alle drei Teilbereiche reflektiert werden.
Insgesamt sollen nicht mehr als neun Referenzen eingereicht werden.
Die relevante (Teil-)Leistung muss nach dem 01.05.2023 erbracht worden sein.
Bieter können auch Referenzen von Unterauftragnehmern einreichen, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben (siehe Ziff.3.3.7). Die Referenzaufträge müssen nach Inhalt, Methodik, Umfang und Komplexität tragfähige Rückschlüsse auf die für den zu vergebenden Auftrag notwendige Erfahrung zulassen Kriterien und Vorgehen zur Punktewertung von Referenzen sind in Ziff. 3.3.5 der Verfahrensbeschreibung detailliert erläutert.
Der Bewerber hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten. Sofern der Bewerber mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss substantiiert und glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenkollision die Auftragsausführung aufgrund struktureller, personeller und / oder organisatorischer Vorkehrungen nicht nachteilig beeinflussen wird.
Beleg:
Eigenerklärung Interessenkollisionen (Vordruck) mit obenstehendem Inhalt.
Beleg:
Eigenerklärung (Vordruck), dass keiner der in den §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände erfüllt ist. Diese ist im Falle einer Bewerbergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt vorzulegen. Im Falle einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe ist die Eigenerklärung – soweit bereits möglich – von allen potentiellen Unterauftragnehmern vorzulegen.
Bewerber dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 betroffen sein.
Beleg:
Eigenerklärung Russland-Sanktionen (Vordruck); bei einer Bewerbergemeinschaft von allen Mitgliedern.
Anzugeben sind für die vorgesehene Geschäftsstellenleitung und deren Stellvertretung sowie für das vorgesehene Kernteam, d.h. diejenigen Personen, die vorrangig und ggf. als Projektleitende für die Arbeitspakete 2.1 in Zusammenhang mit 2.2.1, 2.3, 2.4 und 2.5 zuständig wären:
jeweilige Zuständigkeit im Falle der Zuschlagserteilung und Auftragsausführung,
für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags und im Rahmen der Zuständigkeit relevante (auf Nachfrage nachweisbare) fachliche Qualifikation (v.a. Ausbildung, Studium mit Angabe des Abschlusses, ggf. relevante Ergänzungs- und Zusatzqualifikationen),
für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags (auf Nachfrage nachweisbare) relevante berufliche Erfahrung von mindestens 5 Jahren (Geschäftsstellenleitung und deren Stellvertretung) bzw. von mindestens 2 Jahren (Personen des Kernteams) sowie zu Tätigkeiten/Projekten/Vorhaben, die mit den im Falle einer Beauftragung zu übernehmenden Leistungen/ Zuständigkeiten vergleichbar sind
sowie bezogen auf das Kernteam einschlägige Erfahrung in der Administration und Begleitung von Projektförderung einschließlich Kenntnissen über das Projektförderinformationssystem (Profi).
Das vorgesehene Konzept für die Arbeitsorganisation und -abläufe ist zu erläutern. Dabei sind insbesondere folgende Aspekte darzulegen:
- Organigramm mit Angaben zu Verantwortlichkeiten innerhalb des Teams, das den Auftrag durchführt (d.h. ggf. auch über das Kernteam hinausgehend).
- Angaben, wie sichergestellt wird, dass die Auftragsausführung zeitnah nach Erteilung des Zuschlags in vollem Umfang aufgenommen werden kann.
- Eine möglichst dezidierte Darstellung der personalorganisatorischen Gestaltung der Arbeitsabläufe nach den Fragen in 4.1.2. der Verfahrensbeschreibung
Das Angebot soll eine detaillierte Beschreibung der geplanten Herangehensweise des Bieters an die inhaltliche Ausführung des Auftrags enthalten sowie Erläuterungen, wie diese Herangehensweise eine Auftragsausführung auf qualitativ hohem Niveau bestmöglich gewährleistet.
Es ist für jedes Unterkriterium darzulegen:
Was sind die übergreifenden konzeptionellen Erwägungen bezüglich des Leistungspakets insgesamt?
Wie wird das Leistungspaket im Zusammenhang mit den anderen Leistungspaketen bearbeitet?
Welche Ressourcen (u.a. Vorgehensweisen, Methoden, Anwendungen, Tools, Wissensmanagement) sollen eine effiziente und fristgerechte Umsetzung der einzelnen Leistungs-/Arbeitspakete gem. Leistungsbeschreibung sicherstellen?
Welche Mechanismen der Qualitätssicherung finden hinsichtlich der einzelnen Leistungs-/Arbeitspakete gem. Leistungsbeschreibung Anwendung?
4.1.3.1 Unterkriterium 1 (30 von 70%): Operative Umsetzung von AP 2.1, 2.2, 2.5, 2.7
4.1.3.2 Unterkriterium 2 (30 von 70%): Operative Umsetzung von AP 2.3 und 2.4
4.1.3.3 Unterkriterium 3 (10 von 70%): Operative Umsetzung von AP 2.6
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an vk@bundeskartellamt.bund.de ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des BMWE (s. Ziffer I.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWK gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWE, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag durch das BMWE bereits erfolgt ist, bevor die Vergabekammer das BMWE über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag durch die Vergabestelle des BMWE darüber informiert. Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung dieser Information an die unterlegenen Bieter auf elektronischem Weg (§ 134 GWB).Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle des BMWE; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird zudem hingewiesen.
Hinweis: Das BMWE ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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