1 Beschaffer1.1 BeschafferOffizielle Bezeichnung: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Art des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlere und untere Bundesbehörde, die den niedrigen Schwellenwert anwenden gem. § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWBHaupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung2 Verfahren2.1 VerfahrenTitel: Unterhaltsreinigung 2026Beschreibung: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat seinen Dienstsitz seit 1974 am Standort Frankfurter Straße 29-35 (F2935) in 65760 Eschborn.
Die Größe der Liegenschaft beträgt ca. 18.000 m2.
Das Gebäude F2935 wird zurzeit brandschutzsaniert und zu einer modernen Arbeitsstätte für ca. 1.000 Beschäftigte umgestaltet.
Das Gebäude erfordert, dass Reinigung und Pflege als wesentlichen Bestandteil des Werterhalts umgesetzt wird.
Unterschiedliche Materialien sowie ihre vielschichtige Pflege erfordern Fachkompetenz und eine darauf abgestimmte materiell - technische Sicherstellung.
Die Grundlaufzeit beträgt 24 Monate. Nach § 2 Abs. 3 der Anlage „Vertrag“ kann der Auftrag durch einseitige Erklärung des Auftraggebers mehrfach verlängert werden, maximal jedoch bis zu einer Gesamtvertragslaufzeit von 48 Monaten. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Verlängerung.
In der Angebotsphase ist ein Besichtigungstermin vorgesehen, der für die Bieter verpflichtend ist. Einzelheiten ergeben sich aus den Bewerbungsbedingungen für
die zweite Stufe des Verfahrens (Angebotsphase).
Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (insbesondere der Leistungsbeschreibung), die über den nachstehenden Link in der Auftragsbekanntmachung abrufbar sind.Kennung des Verfahrens: a7e79046-4dbd-4a69-807e-fae51a51db8dInterne Kennung: Z23 / Projekt „Unterhaltsreinigung 2026“Verfahrensart: Nichtoffenes VerfahrenBeschleunigtes Verfahren: nein2.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 90911200Gebäudereinigung2.1.2 ErfüllungsortNUTS-3-Code: Main-Taunus-Kreis(DE71A)Land: Deutschland2.1.4 Allgemeine InformationenZusätzliche Informationen: Geplante Anzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Sollten mehr als fünf wertungsfähige Teilnahmeanträge von geeigneten Bewerbern eingehen, wählt der Auftraggeber fünf Teilnahmeanträge aus. Die Auswahl erfolgt anhand des folgenden Kriteriums:
Im Rahmen der Auswahlentscheidung zieht der Auftraggeber die Auftragsnähe der Referenzaufträge als Bewertungsgrundlage heran. Es werden nur Angaben herangezogen, die sich aus den Eintragungen des Bieters in der Anlage „Eigenerklärung zur Eignung“ ergeben. Der Auftraggeber bewertet die Auftragsnähe der Referenzen. Die Bewertung erfolgt anhand einer Gesamtwürdigung der prägenden Eigenschaften der Referenzaufträge. Diese werden mit den prägenden Eigenschaften des vorliegend zu vergebenden Auftrags verglichen. Es werden hierbei die folgenden Eigenschaften in den Blick genommen:
(1.) Einsatz von Personal, für das eine Sicherheitsüberprüfung nach § 8 SÜG oder nach § 7 LuftSiG erforderlich war;
(2.) Verpflichtung zur umweltschonenden Leistungserbringung und Beratung des Auftraggebers in Umweltaspekten;
Im Rahmen der Gesamtwürdigung kann eine besonders hohe Vergleichbarkeit in einem Aspekt eine weniger ausgeprägte Vergleichbarkeit in einem anderen Aspekt kompensieren.
Der Auftraggeber vergibt für jede Referenz Bewertungspunkte auf einer Skala von 0 bis 10. Es gelten die folgenden Zielerfüllungsgrade:
(1.) 10 bis 8 Punkte: Der Referenzauftrag weist starke Ähnlichkeit zum vorliegenden Auftrag auf.
(2.) 7 bis 4 Punkte: Der Referenzauftrag ist trotz einiger Unterschiede mit dem vorliegenden Auftrag grundsätzlich vergleichbar.
(3.) 3 bis 0 Punkte: Der Referenzauftrag ist mit dem vorliegenden Auftrag kaum vergleichbar.
Anschließend wird für jeden Bewerber ein Mittelwert für seine drei Referenzen mit den höchsten Punktzahlen errechnet. Hierfür werden die Punktzahlen der drei Referenzen mit den höchsten Punktzahlen miteinander addiert und sodann die errechnete Summe durch die Zahl 3 dividiert. Der hierbei für jeden Bewerber errechnete Wert stellt die Bewertungspunktzahl dar, die für die Begrenzung der Bewerber herangezogen wird.
Es werden die fünf Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, deren Teilnahmeanträge die höchsten Bewertungspunktzahlen erhalten. Bei Punktgleichheit mehrerer Teilnahmeanträge entscheidet das Los.Rechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EUvgv- 2.1.6 AusschlussgründeQuellen der Ausschlussgründe: BekanntmachungBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Betrug oder Subventionsbetrug: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Bildung krimineller Vereinigungen: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Bildung terroristischer Vereinigungen: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Insolvenz: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Interessenkonflikt: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Rein nationale Ausschlussgründe: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Schwere Verfehlung: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Zahlungsunfähigkeit: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.5 Los5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0000Titel: Unterhaltsreinigung 2026Beschreibung: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat seinen Dienstsitz seit 1974 am Standort Frankfurter Straße 29-35 (F2935) in 65760 Eschborn.
Die Größe der Liegenschaft beträgt ca. 18.000 m2.
Das Gebäude F2935 wird zurzeit brandschutzsaniert und zu einer modernen Arbeitsstätte für ca. 1.000 Beschäftigte umgestaltet.
Das Gebäude erfordert, dass Reinigung und Pflege als wesentlichen Bestandteil des Werterhalts umgesetzt wird.
Unterschiedliche Materialien sowie ihre vielschichtige Pflege erfordern Fachkompetenz und eine darauf abgestimmte materiell - technische Sicherstellung.
Die Grundlaufzeit beträgt 24 Monate. Nach § 2 Abs. 3 der Anlage „Vertrag“ kann der Auftrag durch einseitige Erklärung des Auftraggebers mehrfach verlängert werden, maximal jedoch bis zu einer Gesamtvertragslaufzeit von 48 Monaten. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Verlängerung.
In der Angebotsphase ist ein Besichtigungstermin vorgesehen, der für die Bieter verpflichtend ist. Einzelheiten ergeben sich aus den Bewerbungsbedingungen für
die zweite Stufe des Verfahrens (Angebotsphase).
Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (insbesondere der Leistungsbeschreibung), die über den nachstehenden Link in der Auftragsbekanntmachung abrufbar sind.Interne Kennung: Z23 / Projekt „Unterhaltsreinigung 2026“5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 90911200GebäudereinigungOptionen:Beschreibung der Optionen: Nach § 2 Abs. 3 der Anlage „Vertrag“ kann der Auftrag durch einseitige Erklärung des Auftraggebers mehrfach verlängert werden, maximal jedoch bis zu einer Gesamtvertragslaufzeit von 48 Monaten. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Verlängerung.5.1.2 ErfüllungsortNUTS-3-Code: Main-Taunus-Kreis(DE71A)Land: DeutschlandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 5.1.3 Geschätzte DauerLaufzeit: 24Monat5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): neinZusätzliche Informationen: Die Vergabeunterlagen sind unter folgendem Link abrufbar: http://www.evergabe-online.de. Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ihre Abrufbarkeit wird an die Verfahrensbesonderheiten und den Verfahrensfortschritt angepasst. Im Übrigen gelten insbesondere die Vorschriften des 4. Teils des GWB und der VgV.
Dieses Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes www.evergabe-online.de durchgeführt. Der Versand der Vergabeunterlagen und die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle erfolgen ausschließlich über die E-Vergabe Plattform des BMI. Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter www.evergabe-online.de. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
Hinweispflicht der Bewerber: Sollten die Vergabeunterlagen nach Auffassung eines Bewerbers Unklarheiten enthalten, hat er den Auftraggeber spätestens bis zum Ablauf der Frist für Bewerberfragen darauf hinzuweisen. Die diesbezügliche Frist ergibt sich aus der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags.5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: BekanntmachungKriterium: Eintragung in ein relevantes BerufsregisterBeschreibung: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Kriterium: Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister
Der Bewerber hat zu erklären, ob er in einem Berufs-/Handelsregister eingetragen ist. Falls ein Bewerber nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet ist, hat der Bewerber zu erklären, ob er auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen kann. Falls der Teilnahmeantrag eines Bewerbers in die engere Wahl kommt, hat der Bewerber zur Bestätigung seiner Angaben auf gesondertes Verlangen vorzulegen: Gewerbeanmeldung,
Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige NachweiseKriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle AnforderungenBeschreibung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Kriterium: Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Der Bewerber hat zu erklären, dass er im Auftragsfall während der Laufzeit des Auftrags über eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 2.500.000,00 € pro Schadensfall, für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 2.000.000.00 € pro Schadensfall und Schäden durch den Verlust von überlassenen Schlüsseln in Höhe von mindestens 250.000 € pro Schadensfall aufrechterhalten wird.
Falls der Teilnahmeantrag eines Bewerbers in die engere Wahl kommt, hat der Bewerber einen entsprechenden Versicherungsnachweis oder (2.) eine unwiderrufliche Deckungszusage des Versicherers oder eines Versicherungsmaklers auf gesondertes Verlangen einzureichen.
Ergänzend wird klargestellt, dass auch eine Versicherung in einer anderen Währung akzeptiert wird, sofern die Versicherungsbeträge den geforderten Beträgen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Kriterium: Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Der Bewerber hat seinen Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren anzugeben. Der Mindestjahresumsatz beträgt dabei EUR 5.000.000,00 (Mindestanforderung). Falls der Teilnahmeantrag eines Bewerbers in die engere Wahl kommt, hat der Bewerber eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen auf gesondertes Verlangen vorzulegen.Kriterium: Referenzen zu bestimmten DienstleistungenBeschreibung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Kriterium: Referenzen
Der Bewerber hat Angaben zu geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten Leistungen zu machen. Aus den Angaben muss sich eine Beschreibung der Leistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (einschließlich Kontaktdaten des Referenzauftraggebers (Telefonnummer und E-Mail-Adresse) für eine mögliche Überprüfung) ergeben. Aus den Referenzangaben muss sich ferner ergeben, dass bei der jeweiligen Referenz die Mindestanforderungen für ein Referenzprojekt erfüllt sind. Damit eine Referenz als vergleichbar gilt (Mindestanforderung), (1.) muss der Referenzauftrag den Bereich „Unterhaltsreinigung“ betroffen haben, (2.) die Leistung über mindestens sechs Monate erbracht worden sein, (3.) die zu reinigende Fläche mindestens 10.000 m² groß gewesen sein und (4.) bei der Leistungserbringung auch Tageskräfte eingesetzt worden sein. Dabei müssen mindestens drei vergleichbare Referenzen genannt werden (Mindestanforderung).
Falls ein Teilnahmeantrag eines Bewerbers in die engere Wahl kommt, hat der Bewerber auf gesondertes Verlangen für die genannten Leistungen Bescheinigungen über die Ordnungsgemäße Ausführung vorzulegen.
Für die Berechnung der letzten drei Jahre ist der Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung maßgeblich, mit der das Vergabeverfahren eingeleitet wurde.Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollenInformationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden5.1.10 ZuschlagskriterienBegründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.5.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschFrist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/06/202610:00Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=8600675.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeVerfahrensbedingungen:Sicherheitsüberprüfung ist erforderlichBeschreibung: Siehe Ausführungen in Ziff. 2.1.4. Allgemeine Informationen und im Dokument 03.01_Leistungsbeschreibung - LVBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ErforderlichAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=860067Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässigFrist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 22/06/202611:00Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Aus der „Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags“ ergibt sich, welche Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind.
Eine Nachforderung erfolgt dann, wenn dies vergaberechtlich zulässig ist und der Auftraggeber sein Ermessen entsprechend ausgeübt hat.Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: ErforderlichAufträge werden elektronisch erteilt: jaZahlungen werden elektronisch geleistet: ja5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Keine RahmenvereinbarungInformationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammern des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: Es wird auf die Fristen in § 160 Abs. 3 GWB im Hinblick auf einen etwaigen Nachprüfungsantrag hingewiesen. Dort heißt es wörtlich:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
(1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
(2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) 8 Organisationen8.1 ORG-0000Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Identifikationsnummer: 991-11384-46Postanschrift: Frankfurter Str. 29-35Ort: EschbornPostleitzahl: 65760NUTS-3-Code: Main-Taunus-Kreis(DE71A)Land: DeutschlandE-Mail: beschaffung@bafa.bund.deTelefon: 0000Internet-Adresse: https://www.bafa.deRollen dieser Organisation:BeschafferOrganisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltOrganisation, die Angebote entgegennimmt8.1 ORG-0001Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Vergabekammern des BundesIdentifikationsnummer: 991-01692-22Postanschrift: Bundeskanzlerpl. 2Ort: BonnPostleitzahl: 53113NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)Land: DeutschlandE-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.deTelefon: +49 228 9499-0Rollen dieser Organisation:ÜberprüfungsstelleInformationen zur BekanntmachungKennung/Fassung der Bekanntmachung: 3a4dbff7-eadd-4184-8afe-5ec483bee80f- 05Formulartyp: WettbewerbArt der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – StandardregelungDatum der Übermittlung der Bekanntmachung: 22/05/202609:20Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch