Ausschreibungsdetails
Liegenschaft W1
Interessenbekundungen) genannte Frist für den Eingang der Interessenbekundungen ist sogleich die Frist für die Einreichung der
Teilnahmeanträge.
Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags bekunden Sie gleichzeitig Ihr Interesse an diesem Konzessionsvergabeverfahren.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens zwei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
-Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
-Wert des Auftrages,
-Zeitraum der Leistungserbringung,
-Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin
der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
-Die Referenzen dürfen nicht älter als fünf Jahre sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung im jeweiligen Referenzprojekt bis zum Tag der Auftragsbekanntmachung/Veröffentlichung).
Los W1
Mindestanforderung: 100 Essensteilnehmende pro Tag je Referenz mit mindestens einem Jahr Laufzeit des Konzessionsvertrages/Bewirtschaftungsvertrages
Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck_Referenzen" zu verwenden.
Nutzen Sie die Vorlage sofern erforderlich bitte mehrfach.
-Es sind nur zwei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere
Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Teilnahmefrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich darüber hinaus vor, die angegebenen Referenzen durch Rückfrage bei den in den Referenzen genannten Ansprechpersonen zu verifizieren.
Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen
geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor.
Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises.
Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ablauf der Teilnahmefrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie sofern es Ihnen z. B. aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich ist, den konkreten Auftragswert anzugeben, den Wert des Auftrags auch in Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Haftpflichtversicherung, ggf. Versicherungsnachweis
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Erklärung ein, in welcher Sie einen bestehenden Haftpflichtversicherungsschutz nachweisen oder bestätigen, sich im Fall der Auftragserteilung, zu verpflichten eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die angegebene/anzupassende/ abzuschließende Haftpflichtversicherung muss die im Vertragsentwurf des/der jeweils angebotene/n Lose/s angegebenen Schadensbeträge und Deckungszusagen für alle Schadensarten in voller Höhe decken.
Bitte füllen Sie dazu die Vorlage "Eigenerklärung_Haftpflichtversicherung" aus und fügen diese Ihrem Teilnahmeantrag bei. Fügen Sie, wenn Sie in der abgegebenen Erklärung auf einen Versicherungsnachweis verwiesen werden, diesen bei. Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahmefrist in Form einer Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Teilnahmeschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Die Deckungssummen sind in den folgenden Höhen zu gewährleisten:
- für Personenschäden 3.000.000,00 Euro
- für Sachschäden 1.000.000,00 Euro
- für Vermögensschäden 100.000,00 Euro
- für Abwasserschäden 100.000,00 Euro
- für Schüsselverlustschäden 100.000,00 Euro
Der Zuschlag wird auf das Angebot mit dem wirtschaftlich größten Gesamtvorteil erteilt. Vorliegend ergibt sich dieser aus dem geringsten Gesamtpreis (= Summe der angebotenen Höchst-Verkaufspreise (netto), auf zwei Nachkommastellen gerundet) inkl. der gesetzlichen (Einfuhr-)Umsatzsteuer bei gleichzeitiger Erfüllung der in den Vertragsunterlagen inkl. der Leistungsbeschreibung gestellten Mindestanforderungen. Der Gesamtpreis ergibt sich aus dem "Angebotsformular".
Wenn mehrere Angebote, die für den Zuschlag in Frage kommen, denselben Gesamtpreis besitzen (Preisgleichheit), entscheidet das Beschaffungsamt des BMI im Wege des Auslosungsverfahrens über den Zuschlag. Das Auslosungsverfahren wird im Vieraugenprinzip durchgeführt.
Die Anforderungen (siehe Leistungsbeschreibung) gelten als Voraussetzung und gegeben und werden im Rahmen dieses Konzessionsvergabeverfahrens nur verifizierend durch die Vergabestelle und die Bedarfsträgerin gesichtet (Speisplan, Bio-Anteil).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Liegenschaft W2
Interessenbekundungen) genannte Frist für den Eingang der Interessenbekundungen ist sogleich die Frist für die Einreichung der
Teilnahmeanträge.
Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags bekunden Sie gleichzeitig Ihr Interesse an diesem Konzessionsvergabeverfahren.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens zwei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
-Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
-Wert des Auftrages,
-Zeitraum der Leistungserbringung,
-Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin
der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
-Die Referenzen dürfen nicht älter als fünf Jahre sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung im jeweiligen Referenzprojekt bis zum Tag der Auftragsbekanntmachung/Veröffentlichung).
Los W2
Mindestanforderung: 120 Essensteilnehmende pro Tag je Referenz mit mindestens einem Jahr Laufzeit des Konzessionsvertrages/Bewirtschaftungsvertrages
Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck_Referenzen" zu verwenden.
Nutzen Sie die Vorlage sofern erforderlich bitte mehrfach.
-Es sind nur zwei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere
Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Teilnahmefrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich darüber hinaus vor, die angegebenen Referenzen durch Rückfrage bei den in den Referenzen genannten Ansprechpersonen zu verifizieren.
Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen
geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor.
Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises.
Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ablauf der Teilnahmefrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie sofern es Ihnen z. B. aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich ist, den konkreten Auftragswert anzugeben, den Wert des Auftrags auch in Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Haftpflichtversicherung, ggf. Versicherungsnachweis
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Erklärung ein, in welcher Sie einen bestehenden Haftpflichtversicherungsschutz nachweisen oder bestätigen, sich im Fall der Auftragserteilung, zu verpflichten eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die angegebene/anzupassende/ abzuschließende Haftpflichtversicherung muss die im Vertragsentwurf des/der jeweils angebotene/n Lose/s angegebenen Schadensbeträge und Deckungszusagen für alle Schadensarten in voller Höhe decken.
Bitte füllen Sie dazu die Vorlage "Eigenerklärung_Haftpflichtversicherung" aus und fügen diese Ihrem Teilnahmeantrag bei. Fügen Sie, wenn Sie in der abgegebenen Erklärung auf einen Versicherungsnachweis verwiesen werden, diesen bei. Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahmefrist in Form einer Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Teilnahmeschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Die Deckungssummen sind in den folgenden Höhen zu gewährleisten:
- für Personenschäden 3.000.000,00 Euro
- für Sachschäden 1.000.000,00 Euro
- für Vermögensschäden 100.000,00 Euro
- für Abwasserschäden 100.000,00 Euro
- für Schüsselverlustschäden 100.000,00 Euro
Der Zuschlag wird auf das Angebot mit dem wirtschaftlich größten Gesamtvorteil erteilt. Vorliegend ergibt sich dieser aus dem geringsten Gesamtpreis (= Summe der angebotenen Höchst-Verkaufspreise (netto), auf zwei Nachkommastellen gerundet) inkl. der gesetzlichen (Einfuhr-)Umsatzsteuer bei gleichzeitiger Erfüllung der in den Vertragsunterlagen inkl. der Leistungsbeschreibung gestellten Mindestanforderungen. Der Gesamtpreis ergibt sich aus dem "Angebotsformular".
Wenn mehrere Angebote, die für den Zuschlag in Frage kommen, denselben Gesamtpreis besitzen (Preisgleichheit), entscheidet das Beschaffungsamt des BMI im Wege des Auslosungsverfahrens über den Zuschlag. Das Auslosungsverfahren wird im Vieraugenprinzip durchgeführt.
Die Anforderungen (siehe Leistungsbeschreibung) gelten als Voraussetzung und gegeben und werden im Rahmen dieses Konzessionsvergabeverfahrens nur verifizierend durch die Vergabestelle und die Bedarfsträgerin gesichtet (Speisplan, Bio-Anteil).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Liegenschaft W7
Interessenbekundungen) genannte Frist für den Eingang der Interessenbekundungen ist sogleich die Frist für die Einreichung der
Teilnahmeanträge.
Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags bekunden Sie gleichzeitig Ihr Interesse an diesem Konzessionsvergabeverfahren.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens zwei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
-Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
-Wert des Auftrages,
-Zeitraum der Leistungserbringung,
-Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin
der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
-Die Referenzen dürfen nicht älter als fünf Jahre sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung im jeweiligen Referenzprojekt bis zum Tag der Auftragsbekanntmachung/Veröffentlichung).
Los W7
Mindestanforderung: 70 Essensteilnehmende pro Tag je Referenz mit mindestens einem Jahr Laufzeit des Konzessionsvertrages/Bewirtschaftungsvertrages
Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck_Referenzen" zu verwenden.
Nutzen Sie die Vorlage sofern erforderlich bitte mehrfach.
-Es sind nur zwei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere
Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Teilnahmefrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich darüber hinaus vor, die angegebenen Referenzen durch Rückfrage bei den in den Referenzen genannten Ansprechpersonen zu verifizieren.
Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen
geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor.
Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises.
Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ablauf der Teilnahmefrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie sofern es Ihnen z. B. aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich ist, den konkreten Auftragswert anzugeben, den Wert des Auftrags auch in Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Haftpflichtversicherung, ggf. Versicherungsnachweis
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Erklärung ein, in welcher Sie einen bestehenden Haftpflichtversicherungsschutz nachweisen oder bestätigen, sich im Fall der Auftragserteilung, zu verpflichten eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die angegebene/anzupassende/ abzuschließende Haftpflichtversicherung muss die im Vertragsentwurf des/der jeweils angebotene/n Lose/s angegebenen Schadensbeträge und Deckungszusagen für alle Schadensarten in voller Höhe decken.
Bitte füllen Sie dazu die Vorlage "Eigenerklärung_Haftpflichtversicherung" aus und fügen diese Ihrem Teilnahmeantrag bei. Fügen Sie, wenn Sie in der abgegebenen Erklärung auf einen Versicherungsnachweis verwiesen werden, diesen bei. Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahmefrist in Form einer Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Teilnahmeschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Die Deckungssummen sind in den folgenden Höhen zu gewährleisten:
- für Personenschäden 3.000.000,00 Euro
- für Sachschäden 1.000.000,00 Euro
- für Vermögensschäden 100.000,00 Euro
- für Abwasserschäden 100.000,00 Euro
- für Schüsselverlustschäden 100.000,00 Euro
Der Zuschlag wird auf das Angebot mit dem wirtschaftlich größten Gesamtvorteil erteilt. Vorliegend ergibt sich dieser aus dem geringsten Gesamtpreis (= Summe der angebotenen Höchst-Verkaufspreise (netto), auf zwei Nachkommastellen gerundet) inkl. der gesetzlichen (Einfuhr-)Umsatzsteuer bei gleichzeitiger Erfüllung der in den Vertragsunterlagen inkl. der Leistungsbeschreibung gestellten Mindestanforderungen. Der Gesamtpreis ergibt sich aus dem "Angebotsformular".
Wenn mehrere Angebote, die für den Zuschlag in Frage kommen, denselben Gesamtpreis besitzen (Preisgleichheit), entscheidet das Beschaffungsamt des BMI im Wege des Auslosungsverfahrens über den Zuschlag. Das Auslosungsverfahren wird im Vieraugenprinzip durchgeführt.
Die Anforderungen (siehe Leistungsbeschreibung) gelten als Voraussetzung und gegeben und werden im Rahmen dieses Konzessionsvergabeverfahrens nur verifizierend durch die Vergabestelle und die Bedarfsträgerin gesichtet (Speisplan, Bio-Anteil).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Liegenschaft W8 und W9
Interessenbekundungen) genannte Frist für den Eingang der Interessenbekundungen ist sogleich die Frist für die Einreichung der
Teilnahmeanträge.
Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags bekunden Sie gleichzeitig Ihr Interesse an diesem Konzessionsvergabeverfahren.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens zwei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
-Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
-Wert des Auftrages,
-Zeitraum der Leistungserbringung,
-Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin
der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
-Die Referenzen dürfen nicht älter als fünf Jahre sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung im jeweiligen Referenzprojekt bis zum Tag der Auftragsbekanntmachung/Veröffentlichung).
Los W8 und W9
Mindestanforderung: 150 Essensteilnehmende pro Tag je Referenz mit mindestens einem Jahr Laufzeit des Konzessionsvertrages/Bewirtschaftungsvertrages
Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck_Referenzen" zu verwenden.
Nutzen Sie die Vorlage sofern erforderlich bitte mehrfach.
-Es sind nur zwei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere
Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Teilnahmefrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich darüber hinaus vor, die angegebenen Referenzen durch Rückfrage bei den in den Referenzen genannten Ansprechpersonen zu verifizieren.
Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen
geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor.
Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises.
Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ablauf der Teilnahmefrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie sofern es Ihnen z. B. aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich ist, den konkreten Auftragswert anzugeben, den Wert des Auftrags auch in Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Haftpflichtversicherung, ggf. Versicherungsnachweis
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Erklärung ein, in welcher Sie einen bestehenden Haftpflichtversicherungsschutz nachweisen oder bestätigen, sich im Fall der Auftragserteilung, zu verpflichten eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die angegebene/anzupassende/ abzuschließende Haftpflichtversicherung muss die im Vertragsentwurf des/der jeweils angebotene/n Lose/s angegebenen Schadensbeträge und Deckungszusagen für alle Schadensarten in voller Höhe decken.
Bitte füllen Sie dazu die Vorlage "Eigenerklärung_Haftpflichtversicherung" aus und fügen diese Ihrem Teilnahmeantrag bei. Fügen Sie, wenn Sie in der abgegebenen Erklärung auf einen Versicherungsnachweis verwiesen werden, diesen bei. Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahmefrist in Form einer Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Teilnahmeschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Die Deckungssummen sind in den folgenden Höhen zu gewährleisten:
- für Personenschäden 3.000.000,00 Euro
- für Sachschäden 1.000.000,00 Euro
- für Vermögensschäden 100.000,00 Euro
- für Abwasserschäden 100.000,00 Euro
- für Schüsselverlustschäden 100.000,00 Euro
Der Zuschlag wird auf das Angebot mit dem wirtschaftlich größten Gesamtvorteil erteilt. Vorliegend ergibt sich dieser aus dem geringsten Gesamtpreis (= Summe der angebotenen Höchst-Verkaufspreise (netto), auf zwei Nachkommastellen gerundet) inkl. der gesetzlichen (Einfuhr-)Umsatzsteuer bei gleichzeitiger Erfüllung der in den Vertragsunterlagen inkl. der Leistungsbeschreibung gestellten Mindestanforderungen. Der Gesamtpreis ergibt sich aus dem "Angebotsformular".
Wenn mehrere Angebote, die für den Zuschlag in Frage kommen, denselben Gesamtpreis besitzen (Preisgleichheit), entscheidet das Beschaffungsamt des BMI im Wege des Auslosungsverfahrens über den Zuschlag. Das Auslosungsverfahren wird im Vieraugenprinzip durchgeführt.
Die Anforderungen (siehe Leistungsbeschreibung) gelten als Voraussetzung und gegeben und werden im Rahmen dieses Konzessionsvergabeverfahrens nur verifizierend durch die Vergabestelle und die Bedarfsträgerin gesichtet (Speisplan, Bio-Anteil).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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