Ausschreibungsdetails
hier: Los 03 - TB C - Anbau an Gebäude 042
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. VOB/A EU.
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Das entsprechende Formular ist als Anlage #1 Bestandteil des "Formulars Teilnahmeantrag". Dieses Formular ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
- Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt gem. §73 Abs.3 VgV. - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß GWB §123 und §124 bestehen. Die entsprechenden Formulare sind als Anlage #4 Bestandteil des "Formulars Teilnahmeantrag". Dieses Formular ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. - Eigenerklärung zu wirtschaftlichen und/oder rechtlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen. Das entsprechende Formular ist als Anlage #5 Bestandteil des "Formulars Teilnahmeantrag". Dieses Formular ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. - Eigenerklärung Art. 5k VO (EU) - Russland-Sanktionen Das entsprechende Formular ist als Anlage #6 Bestandteil des "Formulars Teilnahmeantrag". Dieses Formular ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Eigenerklärung zum Vorliegen bzw. zum Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen mit Deckungssummen für Personenschäden von 1.500.000 EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 500.000 EUR
Mit Vertragsschluss ist eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen abzuschließen und nachzuweisen. Die hieran gestellten Anforderungen sind den Verträgen zu entnehmen, welche den Vergabeunterlagen beiliegen. Bei Bewerber-/ Bietergemeinschaft (BG) ist der Nachweis von jedem Mitglied der Gemeinschaft einzeln zu erbringen. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung Personenschäden und sonstige Schäden) ist zusätzlich eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
- Das entsprechende Formular ist als Anlage #2 Bestandteil des "Formulars Teilnahmeantrag". Dieses Formular ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bewerbende der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (Eignungsleihe) mit Beschreibung der Teilleistungen und Benennung der Unternehmen. Sofern sich Kapazitäten anderer Unternehmen bedient wird (Eignungsleihe), ist mit dem Teilnahmeantrag für jedes Unternehmen eine Verpflichtungserklärung mit Beschreibung der (Teil)Leistungen und der Verpflichtung der Bereitstellung der Kapazitäten im Auftragsfall abzugeben.Gemäß § 47 (3) VgV verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers/Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, sofern er die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt. Der Nachweis dafür ist dem Teilnahmeantrag beizulegen.
Die entsprechenden Formulare sind als Anlage #3, sowie "ANLAGE 1" und "ANLAGE 2" Bestandteil des "Formulars Teilnahmeantrag". Diese Formulare sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten natürliche Personen bzw. Arbeitsgemeinschaften, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der genannten Berufsbezeichnung befugt sind.
Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht.
Es ist zugelassen, wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieurin oder Ingenieur oder vergleichbar zu führen und bei einer Ingenieurkammer in eine Liste „Qualifizierte Tragwerksplaner“ oder vergleichbar eingetragen ist.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch den Bewerber nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zutragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie2005/36/EG angezeigt haben.
- Die o. g. Nachweise sind seperat beizufügen (siehe "Formular Teilnahmeantrag" Punkte 2.01 und 2.02). Dieses Formular ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
a) Es handelt sich um ein Hochbauprojekt am Gebäudebestand oder im unmittelbaren Kontext dazu (keine Referenz rein im Gebäudebestand)
b) Einstufung in Honorarzone II oder höher nach HOAI § 35 HOAI
c) die nutzungsfähige Übergabe / Inbetriebnahme erfolgte nach dem 01.01.2016
d) die nutzungsfähige Übergabe / Inbetriebnahme erfolgte bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist gem. Bekanntmachung
e) durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2 bis 8 gem. § 34 HOAI erbracht
f) die Kosten der KG 300 und 400 betragen mindestens 500.000€ netto
Zusätzlich zu den Angaben auf dem Teilnahmeantrag ist zwingend eine aussagekräftige textliche und bildliche Darstellung der Referenzobjekte einzureichen, dabei ist der Kontext zum Gebäudebestand darzustellen und zu beschreiben. Die Darstellung sollte jedoch 3 DIN A3 bzw. 6 DIN A4 Seiten möglichst nicht überschreiten.
- Die entsprechenden Formulare sind als Anlagen #7 und #8 Bestandteil des "Formulars Teilnahmeantrag". Diese Formulare sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Der Bewerber weist mindestens ein Referenzprojekt für die Tragwerksplanung mit folgenden Mindestbedingungen nach:
a) Es handelt sich um ein Hochbauprojekt (Bestand oder Neubau)
b) Einstufung in Honorarzone II oder höher nach HOAI § 52 HOAI
c) die nutzungsfähige Übergabe / Inbetriebnahme erfolgte nach dem 01.01.2016
d) die nutzungsfähige Übergabe / Inbetriebnahme erfolgte bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist gem. Bekanntmachung
e) durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2 bis 5 gem. § 51 HOAI erbracht
f) die Kosten der KG 300 und 400 betragen mindestens 500.000€ netto
Der Bewerbende kann mehr als eine dieser Referenzen zur Bewertung der Auswahlkriterien für Tragwerksplanung (siehe folgend) einreichen.
Zusätzlich zu den Angaben auf dem Teilnahmeantrag ist zwingend eine aussagekräftige textliche und bildliche Darstellung der Referenzobjekte einzureichen. Die Darstellung sollte jedoch 3 DIN A3 bzw. 6 DIN A4 Seiten möglichst nicht überschreiten.
- Das entsprechende Formular ist als Anlage #9 Bestandteil des "Formulars Teilnahmeantrag". Dieses Formular ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Der Bewerbende kann Zusatzreferenzen zur Bewertung der Auswahlkriterien für Objektplanung Gebäude mit folgenden Mindestbedingungen einreichen:
a) Es handelt sich um ein Hochbauprojekt (Bestand oder Neubau)
b) Einstufung in Honorarzone II oder höher nach HOAI § 35 HOAI
c) die nutzungsfähige Übergabe / Inbetriebnahme erfolgte nach dem 01.01.2016
d) die nutzungsfähige Übergabe / Inbetriebnahme erfolgte bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist gem. Bekanntmachung
e) durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2 bis 8 gem. § 34 HOAI erbracht
f) die Kosten der KG 300 und 400 betragen mindestens 500.000€ netto
Zusätzlich zu den Angaben auf dem Teilnahmeantrag ist zwingend eine aussagekräftige textliche und bildliche Darstellung der Referenzobjekte einzureichen. Die Darstellung sollte jedoch 3 DIN A3 bzw. 6 DIN A4 Seiten möglichst nicht überschreiten.
- Die entsprechenden Formulare sind als Anlagen #10 und '´#11 Bestandteile des "Formulars Teilnahmeantrag". Dieses Formular ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Die Bewertung der einzelnen Referenzen ist in Formblatt "Eignungskriterien" ersichtlich. Dieses Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Die Bewertung der Kriterien 1-4 erfolgt durch die Vergabe von 1 bis 5 Punkten. Durch Multiplikation der vergebenen Punkte mit der angegebenen Wichtungszahl ergibt sich das Wertungsergebnis je Kriterium.
Die Bewertung der Planungsqualität erfolgt im Sinne erfüllter gestalterischer, funktionaler, konstruktiver, ökologischer und ökonomischer Anforderungen und der Auseinandersetzung mit der besonderen Planungsaufgabe nach folgenden zwei Teilkriterien:
3.1 Planungsqualität auf architektonischer Ebene mit:
- Zeichenhaftigkeit, konzeptioneller Idee, architektonischer Haltung
- Klärung der freiräumlich- städtebaulichen Situation zum östlich angrenzenden Gelände, einschließlich räumlicher und funktionaler Antworten zu Adressbildung und Erdgeschossnutzung innen wie außen.
- Antworten auf die unterschiedlichen Situationen an der Ostfassade (frühere Einbausituationen, Blindfassaden, Oberflächenstrukturen)
- gestaltprägende Integration des zweiten baulichen Rettungsweges (Treppe) zur Ermöglichung einer hohen Bandbreite an Nutzungen des Bestandsgebäudes unter Berücksichtigung der geltenden bauordnungsrechtlichen Anforderungen
- gestaltprägendes Tragwerk
- Umgang mit dem Thema, der Funktion „Aussichtsturm“ im bestehenden städtischen Kontext
Die Bewertung der Kriterien 1-4 erfolgt durch die Vergabe von 1 bis 5 Punkten. Durch Multiplikation der vergebenen Punkte mit der angegebenen Wichtungszahl ergibt sich das Wertungsergebnis je Kriterium.
Die Bewertung der Planungsqualität erfolgt im Sinne erfüllter gestalterischer, funktionaler, konstruktiver, ökologischer und ökonomischer Anforderungen und der Auseinandersetzung mit der besonderen Planungsaufgabe nach folgenden zwei Teilkriterien:
3.2 Planungsqualität auf konstruktiver Ebene sowie der Ebene der Integration von Energie- und Technikinnovationen mit:
- gestaltprägende Integration des Schichtladespeichers
- gestaltprägende Integration der Material-Innovationen wie z.B. der adaptiven Grünfassade und/oder die Energiegewinnung
- Verwendung von Sekundärrohstoffen sowie wiederverwendeter bzw. recyclingfähiger, C02 reduzierter oder nachwachsender Materialien
- Zirkuläres Material- und Konstruktionskonzept, das auf geschlossene Stoffkreisläufe, sortenreine Rückbaubarkeit und eine möglichst hohe Lebensdauer der eingesetzten Materialien und Bauteile abzielt.
- Aspekte des Ressourcenschonens
Das Angebot mit der geringsten Wertungssumme erhält die maximale Punktzahl 5. Das Angebot dessen Wertungssumme gleich oder höher ist als das 1,5-fache des Angebotes mit der geringsten Wertungssumme erhält die minimale Punktzahl 1. Die Punktzahlen der Honorarangebote, die dazwischen liegen, werden durch Interpolation ermittelt (mit bis zu 3 Stellen nach dem Komma).
1.1 Vorstellung der Organisationsstruktur und der allgemeinen Arbeitsweise des Bieters.
1.2 Vorstellung des für die Aufgabe vorgesehenen Projektteams mit mindestens: Projektleitung, Bauleitung, Stellvertreterregelungen je Planungsdisziplin. Die Personen sind jeweils mit Qualifikation, Aufgabenfeldern im Projekt und durch die Teammitglieder bereits gemeinsam erarbeitete Referenzen und Erfahrungen in vergleichbaren Projekten vorzustellen.
1.3 Darlegung, mit welchen Kapazitäten das Projektteam zum Bearbeitungsstart, über die geplante Projektdauer generell und im Besonderen vor Ort zur Verfügung steht und wie Arbeitsspitzen begegnet wird.
1.4 Darstellung, wie die Kooperation mit den weiteren Planungsbeteiligten (andere Fachplaner, Prüfingenieure, Denkmalbehörden, Bauherr, sowie die Verbundpartner des NEB RZZ) erfolgt und wie der Informationsaustausch gestaltet wird.
Die Bewertung der Kriterien 1-4 erfolgt durch die Vergabe von 1 bis 5 Punkten. Durch Multiplikation der vergebenen Punkte mit der angegebenen Wichtungszahl ergibt sich das Wertungsergebnis je Kriterium.
2.1 Darstellung der Organisation und Struktur zur Einhaltung der Terminvorgaben, Kostenvorgaben, Qualitäten im Planungsprozess und später im Bauprozess unter Berücksichtigung der Planungsbeteiligten.
2.2 Erläuterung der Arbeitsweise bei der Erstellung einer vollständigen Projektdokumentation einschließlich den Erfahrungen bei der Erstellung einer ZBau-Unterlage (od. vergl.) und eines förderrechtlichen Verwendungsnachweises sowie der dabei aus Sicht des Bieters besonders zu berücksichtigenden Themen.
Das Angebot mit der geringsten Wertungssumme erhält die maximale Punktzahl 5. Das Angebot dessen Wertungssumme gleich oder höher ist als das 1,5-fache des Angebotes mit der geringsten Wertungssumme erhält die minimale Punktzahl 1. Die Punktzahlen der Honorarangebote, die dazwischen liegen, werden durch Interpolation ermittelt (mit bis zu 3 Stellen nach dem Komma).
Aufgrund der Besonderheit der Aufgabe als Reallabor ist es für den Erfolg des Projektes von besonderer Relavanz, dass die Bieter eine hohe Motivation für und eine Identifikation mit der geplanten Aufgabe nachweisen. Dies erfolgt durch die Bewertung von:
4.1 Klarheit und Strukturiertheit der Unterlagen, (Aufbereitung der Folien des Vortrags), Verständlichkeit und ansprechende Gestaltung
4.2 Vermittlung der architektonischen und konstruktiven Haltung und der Erfahrungen im Umbauen im Bestand im mündlichen Vortrag.
4.3 Eingehen auf die Fragen, Verständlichkeit der Antworten und Vermittlung von Motivation und Engagement für ein NEB Reallabor.
Das Angebot mit der geringsten Wertungssumme erhält die maximale Punktzahl 5. Das Angebot dessen Wertungssumme gleich oder höher ist als das 1,5-fache des Angebotes mit der geringsten Wertungssumme erhält die minimale Punktzahl 1. Die Punktzahlen der Honorarangebote, die dazwischen liegen, werden durch Interpolation ermittelt (mit bis zu 3 Stellen nach dem Komma).
Bewertet wird das angebotene vorläufige Gesamthonorar, welches sich aus der Summe aller anzubietenden Preisbestandteile zum Vertrag ergibt und mittels der Anlage "Formular Honorarangebot" berechnet wird.Das Angebot mit der geringsten Wertungssumme erhält die maximale Punktzahl 5. Das Angebot dessen Wertungssumme gleich oder höher ist als das 2-fache des Angebotes mit der geringsten Wertungssumme erhält die minimale Punktzahl 1. Die Punktzahlen der Honorarangebote, die dazwischen liegen, werden durch Interpolation ermittelt (mit bis zu 3 Stellen nach dem Komma)
1 Punkt: Das Kriterium ist nicht zufriedenstellend, die Erwartungen des Auftraggebers werden nicht erfüllt, die Herangehensweise lässt keine Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung erkennen
2 Punkte: Das Kriterium ist nur teilweise zufriedenstellend, die Erwartungen des Auftraggebers werden in Ansätzen erfüllt, die Herangehensweise lässt keine ausreichende Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung erkennen.
3 Punkte: Das Kriterium ist zufriedenstellend, die Erwartungen des Auftraggebers werden weitestgehend erfüllt, in Ansätzen neue und innovative Aspekte werden nicht vorgeschlagen, durchschnittliche Herangehensweise.
4 Punkte: Das Kriterium überzeugt, die Erwartungen des Auftraggebers werden erfüllt, in Ansätzen werden neue und innovative Aspekte vorgeschlagen, gute Herangehensweise.
vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Nachfrist nachzufordern.
Vergabenachprüfungsverfahren gem. § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag bei der
Vergabekammer eingeleitet wird. Die dazu maßgeblichen Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB
regelt das Gesetz wie folgt: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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