Ausschreibungsdetails
Der Rahmenvertrag soll frühestmöglich mit einem Zeitraum von 4 Jahren geschlossen werden.
Die Leadagentur berät und betreut den Auftraggeber in allen Belangen einer strategischen, konzeptionellen und kreativen integrierten Kommunikation einschließlich Mediaplanung. Entsprechend der vom Auftraggeber festgelegten Marketingziele führt der Auftragnehmer etablierte Kommunikationsstrategien fort oder entwickelt diese weiter und leitet daraus Maßnahmen ab. Für deren Realisierung erstellt der Auftragnehmer alle notwendigen Zeit- und Kostenpläne und koordiniert deren Umsetzung nach Zustimmung und in laufender Abstimmung durch den und mit dem Auftraggeber.
Ziel des Landesmarketings ist, Thüringen unter dem Leitmotiv „Thüringen – das Grüne Herz Deutschlands“ als attraktiven Lebens- und Arbeitsmittelpunkt zu etablieren. Die Entwicklung und Steuerung identitätsstiftender, imagebildender Themen ist dabei ein zentrales Aufgabenfeld.
Zu den identitätsstiftenden Themen zählen Brauchtum, Historie, Sport, Ehrenamt, Medien, Kultur, Geschichten über den Erfindungsreichtum seiner Menschen, die Innovationskraft der hier ansässigen Institute und Unternehmen und die hohe Lebensqualität allgemein. Bei thematischen Überschneidungen mit anderen Ressorts und Landesgesellschaften erfolgt eine enge Abstimmung zum Beginn einzelner Projekte. Maßgeblich ist dabei, die Brücke zwischen teilweise vorurteilsgeprägter Wahrnehmung und der Realität in Thüringen zu schlagen, um Thüringen entsprechend seiner tatsächlichen Potenziale zu positionieren.
Das Landesmarketing ist regional wie auch national und international auszurichten. Headlines z.B. müssen sinngerecht in andere Sprachen übersetzt werden bzw. in der Fremdsprache mit dem gleichen Sinngehalt erfasst werden können. Mit den Möglichkeiten der digitalen Aussteuerung von Kommunikationsmaßnahmen wird es eine wichtige Aufgabe sein, entlang der jeweiligen Kommunikationsziele die Zielgruppen genau zu analysieren und zu fokussieren.
Letztendlich geht es um eine fortlaufende strategische Ausrichtung, die durch Priorisierung von Projekten, Definition der Kernbotschaften, die Festlegung der Zielgruppen und die Wahl der Kommunikationsmittel sowie ständige Flexibilität bzgl. sich ändernder Rahmenbedingungen die bestmöglichen Ergebnisse erzielt.
Zielgruppe aller Kommunikationsmaßnahmen sind dabei zum einen die Thüringer selbst – Familien, Fachkräfte, Absolventen. Mit der Marke „Das Grüne Herz Deutschlands“ soll ihre Identität und Verbundenheit zu Thüringen gestärkt und bestätigt werden. Weiterhin sind es Unternehmer, Fachkräfte und Familien außerhalb Thüringens, die davon überzeugt werden sollen, Thüringen als ihren privaten und wirtschaftlichen Lebensmittelpunkt in Erwägung zu ziehen. Content-Marketing, Kampagnen, Events sowie kontinuierliche Social-Media-Beiträge sollen dabei die Vorzüge des Standorts Thüringen zeigen. Die thematische Einordung wird dabei immer mit den Marketingverantwortlichen anderer Ressorts abgestimmt.
- § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland),
- § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in
Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2
Nummer 2 StGB zu begehen,
- § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
- § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
- § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) sowie § 08f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),
- den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
- den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Mit dem Angebot ist mittels Eigenerklärung anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (siehe Formblatt „Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB“). Das TLVwA fordert für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung von Eigenerklärungen aus dem Formblatt „Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB“ einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt ab.
Es werden Bieter ausgeschlossen, die die Voraussetzungen des § 22 Abs. 1 S. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und § 22 Abs. 2 LkSG erfüllen.
Die Verpflichtungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG) sind einzuhalten und deren Einhaltung entsprechend § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG zu erklären. Die Nichterfüllung der Verpflichtungen bzw. die Nichtvorlage der Erklärung gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Zudem ist von jedem Bieter eine Eigenerklärung im Rahmen der Angebotsabgabe abzugeben, dass in den Finanz- Sanktionslisten der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002, (EG) Nr. 753/2011 sowie (EG) Nr. 2580/2001 (www.finanz- Sanktionsliste.de/fisalis/) keine Eintragung vorliegt.
• Strategische Planung und Konzeption von Werbe- und Marketingmaßnahmen sowie die dazugehörige Beratung im Sinne integrierter Kommunikation, inklusive einer geeigneten, fortlaufenden Dokumentation aller Maßnahmen.
• Konzeption und Entwicklung von Kommunikations- und Werbemitteln in analogen und/oder digitalen Medien: Anzeigen, Plakate, Banner, Bewegtbild (Trailer, Spots), Podcasts, Apps; inklusive Kreation, Umsetzung und Herstellung.
• Konzeption von Kommunikations- und Werbemitteln wie Broschüren, Filme, Plakaten, inkl. Kreation und Umsetzung/Herstellung.
• Unterstützende Betreuung der Social-Media-Kanäle einschließlich Recherche, redaktioneller Pflege, Community Management, Reporting sowie die Beauftragung von Content-Creatoren.
• Content Marketing inkl. Content-Erstellung im Rahmen von Kooperationen mit externen Partnern.
• Veranstaltungsmanagement: Konzeption von Veranstaltungen inkl. Branding; Regie- und Ablaufpläne, Organisation, Begleitung und Überwachung. Messekonzeption, -bau und -gestaltung sowie Ausstellungsstände mit Betreuung vor Ort.
• Konzeption, grafische Gestaltung und Programmierung einer neuen Website sowie ggf. ergänzender Landingpages; inklusive laufender Pflege, technischer Betreuung, Reporting und kontinuierlicher Weiterentwicklung unter Berücksichtigung eines barrierefreien, responsiven Webdesigns sowie zukünftiger Vorgaben zum Corporate Design.
• Mediastrategie für On- und Offline-Kanäle sowie Ausarbeitung von Mediaplanungen (Schaltungs-, Termin-, Kosten- und Motivverteilungsplänen) sowie deren Umsetzung (Einkauf und Abwicklung von Mediaschaltungen).
• Konzeption und Durchführung begleitender Research- und Analysemaßnahmen, (wie z.B. Markt-, Media- und Resonanzanalysen oder Meinungsforschung), zur strategischen Steuerung, Evaluation und kontinuierlichen Optimierung der Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen.
• Gesamtes Portfolio der Kreation: visuelle Gestaltung, Text, Fotografie, Bewegtbild und Grafik, inkl. Klärung sowie Einkauf von Bildnutzungsrechten (Artbuying) sowie Betreuung und Pflege der Bilddatenbank.
Hinweis gemäß § 11 Abs. 3 Vergabeverordnung: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und Webanwendung AnA-Web sowie die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Signatur-Client für Bieter für elektronische Signaturen, die e-VergabeApp (Crypto-Client) zur Verschlüsselung von Teilnahmeanträgen und Angeboten. Die zur
Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Webanwendung AnA-Web und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Webanwendung AnA-Web bzw. Clients der e- Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e- Vergabe-Plattform. Es gibt keine Begrenzung zur Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen (siehe Punkt 5.1.15). Die Angabe "100" erfolgte, weil eine Höchstzahl angegeben werden musste.
Der Nachweis kann auch durch Einreichen des Nachweises einer gültigen Präqualifizierung oder -vorläufig- durch Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) erbracht werden, sofern diese die aufgestellten Anforderungen erfüllen.
Der Nachweis kann auch durch Einreichen des Nachweises einer gültigen Präqualifizierung oder -vorläufig- durch Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) erbracht werden, sofern diese die aufgestellten Anforderungen erfüllen.
Dabei sind der Zeitraum der Leistungserbringung, der Inhalt der Leistungen, der Auftraggeber der Leistungen und der Wert der Leistungen zu benennen.
Folgende Leistungen müssen konkret mittels Eigenerklärung nachgewiesen werden:
o Mit dem Leistungsgegenstand vergleichbare Erfahrungen als Leadagentur oder Erfahrungen im Sinne ganzheitliches Marketings
o Mit dem Leistungsgegenstand vergleichbare Erfahrungen mit Rahmenverträgen bzw. Aufträgen öffentlicher Auftraggeber
o Nachweise/Referenzen zu Konzeption und ganzheitlicher Umsetzung von Kommunikationskampagnen
o Mit dem Leistungsgegenstand vergleichbare Erfahrungen mit multimedialem Content-Management (Redaktionsbüro) inkl. Social Media und Website-Pflege
o Mit dem Leistungsgegenstand vergleichbare Erfahrungen bei Konzeption und ganzheitlicher Umsetzung von Veranstaltungen
o Mit dem Leistungsgegenstand vergleichbare Erfahrungen in der Mediaplanung mit Multichannel-Media.
Der Nachweis kann auch durch Einreichen des Nachweises einer gültigen Präqualifizierung oder -vorläufig- durch Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) erbracht werden, sofern diese die aufgestellten Anforderungen erfüllen.
- Projektsteuerung, Planung und Beratung
- Stellvertretung Projektsteuerung, Planung und Beratung
- Veranstaltungsmanagement
- Kreation/ Grafikdesign
- Motion Design
- Kreation/ Text und Redaktion
- Social-Media-Management
- CMS-/ Website-Entwicklung/ Programmierung
Die Projektleitung bzw. der Ansprechpartner auf Seiten des Bieters muss die sprachliche Qualifikationsanforderung erfüllen: Deutsch – verhandlungssicher in Wort und Schrift. Im Text- und Redaktionsbereich müssen Muttersprachler zur Verfügung stehen. Weiterhin muss das mit der Auftragsausführung zu betrauende Personal zwingend einschlägige Qualifikationen und Erfahrungen aufweisen und namentlich benannt werden. Der Bieter ist dabei verpflichtet, den Auftrag durch das benannte oder vergleichbar qualifiziertes Personal auszuführen. Die Erfüllung der vorgenannten zwingenden Anforderungen an die Leistungserbringung ist im Formblatt „Mitarbeiterqualifikation“ darzustellen. Die Nichterfüllung der Anforderungen führt zum Ausschluss des Angebotes. Vorgenannte Erklärungen und Nachweise können alternativ durch den Nachweis einer gültigen Präqualifizierung oder - vorläufig- durch Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) erbracht werden, sofern diese die aufgestellten Anforderungen erfüllen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen folgende Dokumente insgesamt einmal ausgefüllt und mit dem Angebot eingereicht werden:
- 03_Angebotsschreiben_final
- 04_Stundensaetze_und_Kostenkalkulation_final
- 05_Mitarbeiterqualifikation_final
- 12_Bietergemeinschaftserklärung_final
Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss zudem folgende Dokumente ausfüllen und dem Angebot beifügen:
- 06_Nachweise_zur_Eignung_final (inklusive Nachweisen, Referenzen)
- 07_Eigenerklaerung_zu_Ausschlussgruenden_nach____123ff_GWB_final
- 08_Eigenerklaerung_Russland-Sanktionen_final
- 10_Eigenerklaerung_zum_ThuerVgG_final
- 16_Unternehmensangaben_final
Sollten zudem Nachunternehmer eingesetzt werden, muss einmal das Formblatt 14_Nachunternehmereinsatz_final ausgefüllt und mit dem Angebot eingereicht werden.
Für jeden Nachunternehmer ist dann 15_Verpflichtungserklaerung_final auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Weiterhin kann auf Verlangen der Vergabestelle zum Nachweis deren Eignung das in der Auftragsbekanntmachung und den Vergabeunterlagen Geforderte gefordert werden (Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB und Nachweise zur Eignung). Ferner kann die Vergabestelle die Vorlage einer Kopie des schriftlichen Untervertrags im pdf-Format anfordern.
Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, dieaufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten
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