Ausschreibungsdetails
Vordruck D.6 (Erklärung Eignungsleihe) und Vordruck D.2 (Erklärung Unterauftrag): Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer. Bestätigung, dass im Hinblick auf die angegebenen Unternehmen keine Ausschlusstatbestände im Sinne der in den Vordrucken D.7 und D.8 angegebenen Tatbestände vorliegen bzw. dass die Vergabestelle entsprechend informiert wird, wenn derartige Ausschlussgründe vorliegen und die entsprechenden Nachweise (z.B. Verpflichtungserklärungen) beigefügt sind oder spätestens nach entsprechender Aufforderung vor Zuschlagserteilung eingereicht werden.
Vordruck D.0 (Angebotsschreiben): Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € ohne Mwst. fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) an. Dafür sind mit dem Vordruck D.0 die benötigten Angaben zu übermitteln.
Vordruck Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) in der jeweils gültigen Fassung): Es ist gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) in der jeweils gültigen Fassung verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.
o Nutzungsrechte
o Provisionierung (Bereitstellung)
o Hosting und Betrieb
o Bereitstellung von Pflege- und Supportdienstleistungen
o Exit-Leistungen bei Vertragsbeendigung
o Sicherstellung der Reportingpflichten gegenüber der BA
o Erstellung von Konzepten / Dokumentationen
Die CAFM-Software soll bei der Steuerung, Überwachung und Dokumentation sämtlicher Facility-Management-Prozesse unterstützen. Ziel ist es, durch den Einsatz einer modernen CAFM-Software Transparenz zu schaffen, Prozesse zu standardisieren und zu automatisieren sowie die Effizienz in der Bewirtschaftung von Gebäuden, Anlagen und Flächen zu erhöhen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass neben den BA-Mitarbeitern auch externe Planer / Architekten / Rahmenvertragspartner (z.B. Reinigungsdienstleister) auf die Systeme zugreifen.
Die CAFM-Standardsoftware muss insbesondere die nachfolgenden Geschäftsfähigkeiten des Infrastrukturmanagements nach dem GEFMA-Standard (German Facility Management Association e.V.) als standardisierte Cloudlösung (Software-as-a-Service) abbilden können und primär mittels Konfiguration auf die Bedürfnisse der BA anpassbar sein, welche Folgendes beinhalten:
• Planung und Steuerung
• Bauprojektmanagement
• Mietmanagement
• Gebäudemanagement
• Arbeitsplatzmanagement
Die auszuschreibende Software muss in die bestehende Softwarelandschaft der BA integrierbar sein, im Kern muss daher die Schnittstellenfähigkeit der standardisierten Cloudlösung zu SAP (u.a. S/4HANA Immobilienmanagement-Modul), ServiceNow und anderen Verfahren über standardisierte Schnittstellen gegeben sein.
Nähere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Die BA hat die Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung um je 24 Monate.
Erwartet werden drei mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Referenzprojekte. Referenzen von Bietergemeinschaften und Generalunternehmen/Subunternehmen/Eignungsleihe werden ebenfalls berücksichtigt.
Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung. Erwartet werden Projekte mit einer Laufzeit von mindestens zwölf Monaten.
Geben Sie an, ob die Leistungen für die öffentliche Verwaltung oder die Privatwirtschaft erbracht wurden. Die Referenzen dürfen im Rahmen eines Dienstleitungsvertrags oder Werkvertrages erbracht wurden sein.
Gehen Sie detailliert, systematisch und nachvollziehbar auf die Mengengerüste, die angewendeten Technologien und Methoden, Vergleichbarkeit mit bzw. Unterschiede zu den hier angefragten Leistungen ein.
Benennen Sie je Projekt mindestens einen kundenseitigen Ansprechpartner mit Rufnummer. Die BA behält sich vor, die angegebenen Referenzen telefonisch zu hinterfragen und ggf. vor Ort zu besichtigen. Benennen Sie ausschließlich Projekte, bei denen dies möglich ist. Um die Vergleichbarkeit sicherzustellen, verwenden Sie ausschließlich die Struktur der nachfolgenden Mustertabelle und nehmen Sie zu allen Punkten Stellung.
Mindestanforderungen und Mindestangaben:
• Projektbeginn und -ende
• Laufzeit des Vertrages (>= 12 Monate)
• Inhalte der Referenz und Rolle Ihres Unternehmens
• eingesetzte Skills / Skillprofile über die Vertragslaufzeit in Bezug auf den Auftragsgegenstand
• Anzahl der Personentagen (PT) mit Beteiligung des Anbietenden an der Referenz
• Größe des (Projekt-)Teams
• Inhaltlich müssen die Projekte die Implementierung sowie die Nutzung einer CAFM-Software enthalten sein
• Umsetzung für mindestens 750 Power User / Fachanwender (vgl. Leistungsbeschreibung Punkt 1.2.2)
• Das Projektvolumen muss mindestens 750.000€ betragen
Technische und fachliche Umgebung der Referenz:
• Aufgabenteilung /Verantwortungsbereich bei Beteiligung mehrerer Unternehmen
• Darstellung fachliches Umfeld (Module)
• Darstellung technisches Umfeld
• Darstellung methodisches Umfeld
• Phasen des Projektes in denen der Anbietende beteiligt war / ist
• Anzahl der Power-User/Fachanwender / Endanwender und Datenmengen des Produktes / Verfahrens
Wertungspunkte:
0 Wertungspunkte:
Nicht sämtliche Mindestanforderungen sind erfüllt und/oder die Referenzbeschreibungen ist unvollständig oder nicht nachvolliziehbar oder konnte nicht vom Referenzgeber vollumfänglich bestätigt werden.
1 Wertungspunkt:
Sämtliche Mindestanforderungen sind erfüllt und die Referenzbeschreibungen ist vollständig und nachvolliziehbar und vom Referenzgeber vollumfänglich bestätigt.
2 Wertungspunkte:
Zusatzanforderungen:
- Anzahl der Nutzenden: Zwischen 1000 und 3000 Power-User / Fachanwender
- Projektvolumen: zwischen 1 Mio und 2 Mio €
- Projektabwicklung: Die Projektverantwortung lag/liegt beim Anbietenden, Beteiligung mehrere Unternehmen / Subunternehmen
Wie für 1 Bewertungspunkt aber zusätzlich sind alle Zusatzanforderungen erfüllt.
3 Wertungspunkte:
Zusatzanforderungen:
- Anzahl der Nutzenden: >3000 Power-User / Fachanwender
- Projektvolumen: >2 Mio €
- Projektabwicklung: Die Projektverantwortung / Projektabwicklung lag/liegt ausschließlich beim Anbietenden, keine Beteiligung mehrere Unternehmen / Subunternehmen
Wie für 1 Bewertungspunkt aber zusätzlich sind alle Zusatzanforderungen erfüllt.
Hinweis:
Bei der Eignung müssen über alle Kriterien hinweg insgesamt mindestens 1.400 von maximal 2.850 erreichbaren Eignungskriterien erreicht werden, sonst führt dies zum Ausschluss wegen unzureichender Eignung.
Geeignet sind diejenigen Bewerber, die die Mindestpunktzahl von 1.400 Punkten erreicht haben. Aufgefordert zur Angebotsabgabe werden von den geeigneten Unternehmen nur die 3 punktbesten Bewerber. Haben mehrere Bewerber gemeinsam den letzten Platz belegt, der noch zur Angebotsaufforderung führen würde, werden alle diese Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, auch wenn dadurch die Gesamtanzahl von drei aufzufordernden Bewerbern überschritten wird.
Bitte beachten Sie, dass die Zahlen der Mitarbeitenden getrennt auszuweisen sind, sofern diese im Zuge der Eignungsleihe einbezogen werden sollen. Ebenso verhält es sich mit den Zahlen der Mitarbeitenden der Unternehmen der Bietergemeinschaft oder des Generalunternehmens bzw. der geplanten Subunternehmens.
Das Erreichen von 0 Punkten in diesem Kriterium führt zum Ausschluss.
Gesamtanzahl der Mitarbeiter:
2023:
2024:
2025:
Hinweis: Die Zeile Gesamtanzahl der Mitarbeiter kann beliebig oft ergänzt werden, sofern erforderlich.
Wertungspunkte:
0 Wertungspunkte: < 100 Mitarbeiter
1 Wertungspunkt: ≥ 100 und < 150 MA
2 Wertungspunkte: ≥ 150 und < 500 MA
3 Wertungspunkte: ≥ 500 MA
Aus den angegebenen Mitarbeiterzahlen wird der Durchschnitt gebildet und entsprechend bepunktet.
Hinweis:
Bei der Eignung müssen über alle Kriterien hinweg insgesamt mindestens 1.400 von maximal 2.850 erreichbaren Eignungskriterien erreicht werden, sonst führt dies zum Ausschluss wegen unzureichender Eignung.
Geeignet sind diejenigen Bewerber, die die Mindestpunktzahl von 1.400 Punkten erreicht haben. Aufgefordert zur Angebotsabgabe werden von den geeigneten Unternehmen nur die 3 punktbesten Bewerber. Haben mehrere Bewerber gemeinsam den letzten Platz belegt, der noch zur Angebotsaufforderung führen würde, werden alle diese Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, auch wenn dadurch die Gesamtanzahl von drei aufzufordernden Bewerbern überschritten wird.
Nachweis zur Eignung (siehe Vordruck Eignungsanforderungen E.2; Kriterium B 1 sowie Fragebogen zur Eignungsprüfung Krierium B 1.1.1.3).
Bitte beachten Sie, dass die Umsätze getrennt auszuweisen sind, sofern diese im Zuge der Eignungsleihe einbezogen werden sollen. Ebenso verhält es sich mit den Umsätzen der Unternehmen der Bietergemeinschaft oder des Generalunternehmers bzw. der geplanten Subunternehmer.
Das Erreichen von 0 Punkten in diesem Kriterium führt zum Ausschluss.
Netto-Jahresumsatz bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand in Euro:
2023:
2024:
2025:
Hinweis: Die Zeile Umsatz kann beliebig oft ergänzt werden, sofern erforderlich. Sollte zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch kein Jahresabschluss für das Jahr 2025 vorliegen, verwenden Sie bitte die Zahlen des vorläufigen Jahresabschlusses.
Wertungspunkte:
0 Wertungspunkte: < 3,4 Mio €
1 Wertungspunkt: >= 3,4 Mio € und < 10,0 Mio €
2 Wertungspunkte: >= 10,0 Mio € und < 20,0 Mio €
3 Wertungspunkte: >= 20,0 Mio €
Aus den angegebenen Jahresumsatzzahlen wird der Durchschnitt gebildet und entsprechend bepunktet.
Hinweis:
Bei der Eignung müssen über alle Kriterien hinweg insgesamt mindestens 1.400 von maximal 2.850 erreichbaren Eignungskriterien erreicht werden, sonst führt dies zum Ausschluss wegen unzureichender Eignung.
Geeignet sind diejenigen Bewerber, die die Mindestpunktzahl von 1.400 Punkten erreicht haben. Aufgefordert zur Angebotsabgabe werden von den geeigneten Unternehmen nur die 3 punktbesten Bewerber. Haben mehrere Bewerber gemeinsam den letzten Platz belegt, der noch zur Angebotsaufforderung führen würde, werden alle diese Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, auch wenn dadurch die Gesamtanzahl von drei aufzufordernden Bewerbern überschritten wird.
C.4: Erklärung Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG; erweiterte Sicherheitsüberprüfung nach §9 SÜG)
Aufgrund des weitreichenden fachlichen Umfangs (u.a. Neuaufbau Systeme, Anbindung an aktuelle Systeme und deren Anpassung bzw. Abbau) wird von hohen Implementierungskosten ausgegangen. Um diese Implementierungen wirtschaftlich sinnvoll nutzen zu können muss die Laufzeit länger als 4 Jahre sein.
Zudem wird die Software viele Prozesse, die heute manuell erfolgen, ersetzen. Dies benötigt Zeit sowohl in der Implementierung als auch Optimierung.
Um das volle Potenzial der CAFM Software auszuschöpfen, ist daher ein mehrjähriger Erfahrungs- und Optimierungsprozess erforderlich, in dem die Mitarbeitenden neue Prozesse einüben, bewerten und kontinuierlich verbessern.
Versionsverlauf
Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.
be851a53-6fa0-43d4-865a-c2a1f18c6dd8