Ausschreibungsdetails
Teilnahmewettbwerb nach § 55 HOAI für die Leistungsphasen 2 bis 8 (Leistungsstufen 1 bis 4) ausgeschrieben. Mit der Planungsleistung soll die an ihr technisches Lebensende gekommene Wärmeerzeugungsanlage (und nur diese) neu erstellt werden. Für die weiteren Details der Leistung beachten Sie bitte die veröffentlichte Aufgabenbeschreibung (Datei "0254-26 Aufgabenbeschreibung.pdf").
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Für die Beteiligung an dieser Ausschreibung ist in der ersten Stufe (Wettbewerb um die
Teilnahme) die Einreichung eines Bewerbungsbogens (Teilnahmeantrag) mit den
geforderten Angaben und Nachweisen zum gesetzten Termin erforderlich. Die am Ende
der Auswertung der ersten Stufe ausgewählten am besten geeigneten Bewerber werden
Teilnehmer an der zweiten Stufe des Verfahrens (Bieterverfahren). In der zweiten Stufe
ist dann das Erstangebot einzureichen. Über das Erstangebot wird weiter verhandelt. Nach Abgabe der finalen nicht mehr verhandelbaren Angebote werden die Bieter zu einer Vorstellung eingeladen, um sich vor einer Jury persönlich zu präsentieren. Eine schriftliche / digitale Präsentation ist nicht gewünscht und nicht erforderlich und wird nicht gewertet.
a) Mehrfachbeteiligung einzelner Mitglieder von Bietergemeinschaften an mehreren Bietergemeinschaften bzw. Mehrfachbeteiligungen einzelner Planer sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller betroffenen Bietergemeinschaften bzw. aller betroffenen Bieter.
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b) Die geforderten unternehmensbezogenen Bedingungen und Kriterien sind in
einem Bewerbungsformular (Bewerbungsbogen) beschrieben und
zusammengefasst, der als Teilnahmeunterlage veröffentlicht ist.
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c) Anforderung der Teilnahmeunterlagen: Die Bewerbungsunterlagen
(Bewerbungsbogen und evtl. erforderliche Anlagen) sind vom Bewerber unter
dem in Abschnitt 5.1.11 „Auftragsunterlagen“ benannten Zugang elektronisch
abzurufen. Die Bereitstellung der Teilnahmeunterlagen in Papierform, per Fax
oder E-Mail erfolgt nicht.
Abgabe Bewerbung: Es ist nur die elektronische Abgabe der
Bewerbungsunterlagen (und die ggf. geforderten Anlagen) über den unter „5.1.12
– Bedingungen für die Auftragsvergabe“ benannten Zugang spätestens bis zum
veröffentlichten Zeitpunkt zugelassen. Werden die Bewerbungsunterlagen auf
einem anderen Weg als dem unter „5.1.12 – Bedingungen für die Auftragsvergabe
“ benannten Zugang oder zu einem späteren, als den veröffentlichten Zeitpunkt
eingereicht, erfolgt der Ausschluss der Bewerbung vom Verfahren.
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d) Unterzeichnung der Bewerbung: Der Bewerbungsbogen ist vollständig
ausgefüllt und mit einer Unterzeichnung in Textform oder mit elektronischer
Signatur zu versehen. Die Signierung hat auf der im Bewerbungsbogen
vorgesehenen Stelle auf Seite 8 zu erfolgen.
Wird der Bewerbungsbogen nicht oder nicht an der vorgesehenen Stelle auf Seite
8 des Bewerbungsbogens unterzeichnet oder signiert, wird der Bewerber oder die
Bewerbergemeinschaft vom Verfahren ausgeschlossen.
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Änderungen des Bewerbers an den Teilnahme- und Vergabeunterlagen, die nicht
für das Vergabeverfahren vorgegeben sind, sind gemäß § 57 Abs. 1 VgV
unzulässig und führen zum Ausschluss des Bewerbers.
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e) Der Bewerbungsbogen ist komplett im Ganzen, vollständig ausgefüllt und mit
den geforderten und den ggf. erläuternden Anlagen elektronisch spätestens bis
zum veröffentlichten Zeitpunkt zurückzusenden. Fehlende oder unvollständige
geforderte unternehmensbezogene Angaben, Erklärungen und Nachweise können
durch Nachforderung ergänzt werden.
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Bewerber, in deren Bewerbungen unternehmensbezogene Unterlagen
(Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise) fehlen
oder unvollständig sind, werden von der Kontaktstelle über den elektronischen
Zugang aufgefordert die fehlenden oder unvollständigen unternehmensbezogenen
Unterlagen über das eVergabe-Portal nachzureichen. Die nachzureichenden
Unterlagen sind innerhalb von sechs Kalendertagen auf elektronischem Wege
über den benannten Zugang nachzuliefern.
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Sanktion bei nicht erfolgter Nachlieferung von Unterlagen trotz Aufforderung:
Sollten die von der Kontaktstelle nachgeforderten Unterlagen
(unternehmensbezogene Unterlagen) nicht innerhalb der genannten Frist auf
elektronischem Wege über den genannten Zugang eingereicht sein, werden die
betreffenden Bewerbungen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
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f) Eine selbständige Ergänzung der eingegangenen Teilnahmeanträge
(Bewerbungsunterlage) mit evtl. vorhandenen unternehmensbezogenen
Unterlagen durch die Vergabestelle ohne Hinweis des Bewerbers zum evtl.
Vorhandensein von Nachweisen des Bewerbers im Bereich der Vergabestelle
kann nicht erfolgen.
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Eine selbständige Korrektur von Angaben des Bewerbers im eingegangenen Teilnahmeantrag (Bewerbungsunterlage) durch die Vergabestelle kann nicht erfolgen
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g) Kommt es bei der Auswertung der Teilnahmeanträge zum Punktegleichstand
und ist die vorgesehene Anzahl von fünf Teilnehmern für die Stufe 2 überschritten,
findet unter den gleich bepunkteten Bewerbern ein Losverfahren um die
Besetzung der noch zu vergebenden Teilnehmerplätze statt.
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h) Alle geforderten Angaben, Nachweise, Urkunden, Referenzen, Erklärungen,
Unterlagen sind in deutscher Sprache bzw. in deutschsprachiger beglaubigter
Übersetzung einzureichen. Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen, die
die dieser Forderung nicht entsprechen, werden im Verfahren nicht gewertet.
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i) Nach Auswertung der Bewerbungen werden die nicht ausgewählten Bewerber
mittels Information über das eVergabe-Portal über die Nichtaufnahme in den
Kreis der Teilnehmer informiert (Absage an abgelehnte Bewerber). Nach Ablauf
einer Wartefrist von 10 Kalendertagen werden die ausgewählten Bewerber
(Teilnehmer an Stufe 2) elektronisch über den benannten Zugang zur Teilnahme
am Verfahren (Zusage und Aufforderung zur Angebotsabgabe) aufgefordert.
Erst mit der Abgabe eines Erstangebots werden die Teilnehmer zu Bietern am Verfahren. Ohne Abgabe eines Erstangebots scheidet der Teilnehmer aus dem Verfahren aus.
Über die eingegangenen und gewerteten Erstangebote soll weiter verhandelt
werden.
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Nach Abgabe der finalen wertbaren, nicht mehr verhandelbaren Angebote werden die verbliebenen Bieter zu einem Vorstellungsgespräch (voraussichtlich in der 41.
Kalenderwoche) eingeladen.
Im Vorstellungsgespräch haben die Teilnehmer (verbliebene Bieter) 35 Minuten
Zeit, sich vor einer Jury anhand der veröffentlichten Zuschlagskriterien zu
präsentieren.
Im Anschluss haben die Teilnehmer 10 Minuten Zeit, Fragen der Jury zu beantworten.
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Nach Auswertung der Vorstellungen und unter Berücksichtigung der Ergebnisse
aus den final gewerteten Angebote werden die Teilnehmer über ihren erreichten Stand (Wichtung und Wertung anhand der Zuschlagskriterien) und den vorgesehenen Auftragnehmer (wirtschaftlichster Bieter) gemäß § 134 GWB unterrichtet.
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j) Alle Bezeichnungen im Text der Bekanntmachung umfassen gleichermaßen die
weibliche, diverse und männliche Form der Geschlechtsbezeichnung.
(Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 108e des
Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), §§ 333
und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung),jeweils auch
in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale
Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
internationalem Geschäftsverkehr) - Eigenerklärung
die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte
richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen
den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden - Eigenerklärung
krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland) - Eigenerklärung
terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland) -Eigenerklärung
(Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) § 89c des
Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer
solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in
Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu
verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2
Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen - Eigenerklärung
Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels) - Eigenerklärung
das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen
geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. -
Eigenerklärung
über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines
solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen
im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. -
Eigenerklärung
Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung
begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; §
123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. - Eigenerklärung
Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
oder bewirken. - Eigenerklärung
Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und
Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch
andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden
kann. - Eigenerklärung
eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in
die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese
Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen
beseitigt werden kann. - Eigenerklärung
GWB, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung
eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder
fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. -
Eigenerklärung
Nr. 8 GWB, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder
Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte
zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln.
§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB, wenn das Unternehmen versucht hat, die
Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu
beeinflussen.
§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB, wenn das Unternehmen versucht hat, vertrauliche
Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen könnte.
§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB, wenn das Unternehmen fahrlässig oder vorsätzlich
irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des
öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat,
solche Informationen zu übermitteln. - Eigenerklärung
Teilnahmewettbwerb nach § 55 HOAI für die Leistungsphasen 2 bis 8 HOAI (Leistungsstufen 1 bis 4) ausgeschrieben.
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Mit der Planungsleistung soll die an ihr technisches Lebensende gekommene Wärmeerzeugungsanlage (und nur diese) neu geplant und errichtet werden. Für die weiteren Details der Leistung beachten Sie bitte die veröffentlichte Aufgabenbeschreibung (Datei "0254-26 Aufgabenbeschreibung.pdf").
1 mit der Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung (LP 2 bis 4 HOAI) zu
beauftragen.
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Die Beauftragung der weiteren Leistungsstufen 2 bis 4 mit den
Leistungen Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung
bei der Vergabe und Objektüberwachung und Dokumentation (LP 5 bis 8
HOAI) ist beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.
Die Auftragsvergabe ist für Ingenieure der technischen Anlagenplanung, Wärmeversorgungsanlagen, geeignet.
VgV: siehe Bewerbungsbogen unter 0.4
Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 1.500.000 EUR für
Personenschäden und 500.000 EUR für Sonstige Schäden - siehe
Bewerbungsbogen unter 1.1.
Geschäftsjahren: Mindestgesamtumsatz der letzten drei Jahre: 1.125.000
EUR - siehe 1.2 Bewerbungsbogen "Angaben zum Umsatz".
Gewichtungsparameter: Wichtung 10,
Werungen: Ausschluss, 1 Punkt, 2 Punkte, max. 3 Punkte.
Anlagen Formblätter 735 und 736.
Abs. 3 Nr. 1 VgV i.V.m. § 75 Abs. 5 VgV:
Die erbrachte vergleichbare Leistung (Referenz) ist vollständig im Zeitraum vom 01.01.2016 bis 31.12.2025 nachzuweisen. Die Referenz muss nicht die Bauherrenleistung beinhalten.
Definitionen für die „erbrachten vergleichbaren Leistungen“:
Definition 1
Eine Fachplanung für Technische Anlagen, Wärmeversorgungsanlage, Anlagengruppe 2 (KG 420), mit den Leistungen Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe und Objektüberwachung mit hohen Anforderungen an die Planung (vergleichbar mit der Honorarzone III HOAI) für den Neubau oder den Umbau und die Modernisierung einer Wärmeerzeugungsanlage für die Versorgung mehrerer mehrgeschossiger
Gebäude mit folgenden Anforderungen:
- mindestens drei Gebäuden mit mind. drei Vollgeschossen oder
- einem funktional zusammenhängenden Gebäudekomplex vergleichbarer Größe
- mit mind. 3.500 m² Nutzungsfläche (NUF) und
- mit mind. 500 kW Leistung
- mit einem Anteil an erneuerbaren Energien von mind. 45 bis 65 Prozent
- mit einem verzweigten Wärmeverteilnetz
- mit örtlichen Raumheizkörpern / Wandheizungen / Fußbodenheizungen
- mit mindestens drei unterschiedlichen Nutzungsarten.
oder
Definition 2
Eine Fachplanung für Technische Anlagen, wie in Definition 1 beschrieben, jedoch nur für die Leistungen: Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe und Objektüberwachung und mit folgenden Anforderungen:
- mindestens zwei Gebäude mit mind. drei Vollgeschossen
- mit mind. 2.000 m² Nutzungsfläche (NUF) und
- mit mind. 250 kW Leistung
- mit einem Anteil an erneuerbaren Energien von mind. 25 bis 45 Prozent
- mit einem verzweigten Wärmeverteilnetz
- mit örtlichen Raumheizkörpern / Wandheizungen / Fußbodenheizungen
- mit mindestens zwei unterschiedlichen Nutzungsarten.
oder
Definition 3 - Mindestdefinition
Eine Fachplanung für Technische Anlagen, wie in Definition 1 beschrieben, jedoch nur für die Leistungen: Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung und mit folgenden Anforderungen:
- ein Gebäude mit mind. drei Vollgeschossen
- mit mindestens 1.000 m² Nutzungsfläche (NUF) und
- mit mind. 150 kW Leistung
- mit einem Anteil an erneuerbaren Energien von mind. 20 Prozent
- mit einem verzweigten Wärmeverteilnetz
- mit örtlichen Raumheizkörpern / Wandheizungen / Fußbodenheizungen
- mit einer Nutzungsart.
siehe auch Bewerbungsbogen unter 2.1.1
Gewichtungsparameter: Wichtung 60,
Wertung: Ausschluss, 1 Punkt, 2 Punkte, max. 3 Punkte
Gewichtungsparameter: Wichtung 5,
Bewertung: 0 Punkte, 1 Punkt, 2 Punkte, max. 3 Punkte
Gewichtungsparameter: Wichtung 8,
Bewertung: Ausschluss, 1 Punkt, 2 Punkte, max. 3 Punkte
gefordert werden mindestens 8 Jahre;
Gewichtungsparameter: Wichtung 8,
Bewertung: Ausschluss, 1 Punkt, 2 Punkte, max. 3 Punkte
Jahre an Berufserfahrung für die Führungskraft stellvertretender
Projektleiter: siehe Bewerbungsbogen unter 2.2.4.
erwartet wird eine berufserfahrung von 4 Jahren;
Gewichtungsparameter: Wichtung 6,
Bewertung: 0 Punkte, 1 Punkt, 2 Punkte, max. 3 Punkte
Gewährleistung der Qualität: siehe Bewerbungsbogen unter 2.3.1;
Gewichtungsparameter: Wichtung 3,
Bewertung: 0 Punkte, 2 Punkte, max. 3 Punkte
Arbeitsweise des Büros (Zusammenarbeit / Dokumentation /
Berichtswesen / Datenaustausch / Kommunikation mit dem AG
siehe veröffentlichte Matrix Zuschlagskriterien
und den Projektbeteiligten).
und des Stellvertreters (jeweils mit Aufgabenbereich und
Erfahrungen) sowie des Projektteams (jeweils mit Qualifikation,
Aufgabenbereich und Erfahrung).
siehe Matrix Zuschlagskriterien
sein Stellvertreter für die geplante Projektdauer zur Verfügung
stehen.
Termine, Kosten und Qualität bezogen auf den Auftragsgegenstand.
siehe Matrix Zuschlagskriterien
Methoden zur Risikoanalyse /-bewältigung
(Risikomanagement) bezogen auf den Auftragsgegenstand.
durch äußere Einflüsse bezogen auf den Auftragsgegenstand
Terminverzügen, Nachtragsangeboten, Bauablaufstörungen
oder Insolvenzen von Auftragnehmern.
Antworten die Sach- und Fachkenntnisse des Bewerbers,
1. Frage der Jury.
Antworten die Sach- und Fachkenntnisse des Bewerbers,
2. Frage der Jury.
Bewerber, in deren Bewerbungen unternehmensbezogene Unterlagen
(Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise)
fehlen oder unvollständig sind, werden von der Kontaktstelle über den
elektronischen Zugang aufgefordert die fehlenden oder unvollständigen
unternehmensbezogenen Unterlagen über das eVergabe-Portal nachzureichen.
--
Die nachzureichenden Unterlagen sind innerhalb von sechs Kalendertagen auf elektronischem Wege über den benannten Zugang nachzuliefern.
--
Sanktion bei nicht erfolgter Nachlieferung von Unterlagen trotz
Aufforderung: Sollten die von der Kontaktstelle nachgeforderten Unterlagen
(unternehmensbezogene Unterlagen) nicht innerhalb der genannten Frist auf
elektronischem Wege über den genannten Zugang eingereicht sein, werden
die betreffenden Bewerbungen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Bedingungen zugelassen:
- Mit den Bewerbungsunterlagen ist eine von allen Mitgliedern der Bewerber-
und Bietergemeinschaft unterzeichnete Erklärung mit folgendem Inhalt
abzugeben:
- die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) nach §§ 705 ff BGB;
- die Nennung eines für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigten
Vertreters, der die Mitglieder der ARGE gegenüber dem Auftraggeber
rechtsverbindlich vertritt;
- Erklärung, dass im Falle der Beauftragung die ARGE bis zur Abwicklung
des Auftrages aufrechterhalten bleibt;
- gesamtschuldnerisch haftend, mit bevollmächtigtem Vertreter, auch über
die Bewerber- und Bietergemeinschaft hinaus.
- Angaben der Bewerber- und Bietergemeinschaft können in einem
Bewerbungsbogen erbracht werden. Die Nachweise sind von jedem
Mitglied der Bewerber- und Bietergemeinschaft zu erbringen.
Rüge kann, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der entsprechenden
Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen werden kann, beantragt werden, ein
Nachprüfungsverfahren einzuleiten.
c8639d0e-6990-42aa-a33c-4cd8ac3b6f53