Offizielle Website – Bundesrepublik Deutschland
Jump to main content

Tendering Procedure

Tendering Procedure Details

Rahmenvertrag für Dienstleistungen im Rahmen der Softwareentwicklung ORACLE und ORACLE BI

Next Steps

more

03.05.2026 (preliminary)

01.06.2026 12:00

Z42-2025-0122

Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)

03.05.2026 00:00

My e-Vergabe


Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
Art des öffentlichen Auftraggebers: Anstalten des öffentlichen Rechts auf Bundesebene
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Rahmenvertrag für Dienstleistungen im Rahmen der Softwareentwicklung ORACLE und ORACLE BI
Beschreibung: Rahmenvertrag für externe Dienstleistungen zur Unterstützung der Business-Intelligence-Systemerstellung auf Basis von Oracle
Kennung des Verfahrens: 5e688303-3f05-45da-aec4-75901b76a54b
Interne Kennung: Z42-2025-0122
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren: nein
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 72000000IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 72200000Softwareprogrammierung und -beratung
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 72230000Entwicklung von kundenspezifischer Software
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 72260000Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 48482000Business-Intelligence-Softwarepaket
2.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4 Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
2.1.6 Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn über das
Vermögen des Unternehmens ein der Insolvenz vergleichbares
Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist
(§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 3, 4 GWB)
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat
- nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) (§123 Abs. 1 Nr. 6 GWB),
- § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung) (§123
Abs. 1 Nr. 7 GWB),
- den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) (§123 Abs. 1 Nr. 8 GWB),
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§123
Abs. 1 Nr. 9 GWB).
Bildung krimineller Vereinigungen: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten
nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat
- § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle
und terroristische Vereinigungen im Ausland) (§123 Abs. 1 Nr. 1
Var. 1 und 3 GWB).
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte
dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen
Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung,
Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 GWB).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten
nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat
- § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder
wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der
Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis
dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu
verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat
nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu
begehen (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB),
- § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) (§ 123 Abs. 1 Nr.
3).
Betrug oder Subventionsbetrug: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten
nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat
- § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat
gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen
Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB),
- § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich
die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder
gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder
in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten
nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat
den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des
Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution,
Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter
Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 10
GWB).
Zahlungsunfähigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
zahlungsunfähig ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1 GWB).
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen
geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124
Abs. 1 Nr. 1 Var. 3 GWB).
Insolvenz: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn über das
Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt
oder eröffnet worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 GWB).
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
- das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder
Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen
oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist,
die erforderlichen Nachweise zu übermitteln ist (§ 124 Abs. 1
Nr. 8 GWB), oder
- das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen
Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch
die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen
übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen
Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht
hat, solche Informationen zu übermitteln ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 9
GWB).
Interessenkonflikt: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein
Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für
den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte
und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen
nicht wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine
Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das
Unternehmen bereits in die Vorbereitung des
Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese
Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann (§ 124 Abs.
1 Nr. 6 GWB).
Schwere Verfehlung: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere
Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist
entsprechend anzuwenden (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines
früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags
erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu
einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer
vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7
GWB).
Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen
geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124
Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB).
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren aus, wenn
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und
dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise
die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen
können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 3, Nr. 2 GWB).
Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
seine Tätigkeit eingestellt hat (§124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 5 GWB).
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren aus, wenn
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern, Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine
rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise
die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen
können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 1 und 2, Nr. 2 GWB).
Bildung terroristischer Vereinigungen: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten
nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig
festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach
- § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer
Vereinigungen) (§123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB).
Los
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0000
Titel: Rahmenvertrag für Dienstleistungen im Rahmen der Softwareentwicklung ORACLE und ORACLE BI
Beschreibung: Der Rahmenvertrag wird für eine Laufzeit von 4 Jahren/ 48 Monaten mit drei Rahmenvertragspartnern geschlossen.
Das geschätzte Abrufvolumen für die o.g. Unterstützungsleistungen beträgt bezogen auf die maximal mögliche Vertragslaufzeit des Rahmenvertrags von vier Jahren insgesamt rund 852.800 Personenstunden (106.600 Personentage).
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 72000000IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 72200000Softwareprogrammierung und -beratung
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 72230000Entwicklung von kundenspezifischer Software
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 72260000Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 48482000Business-Intelligence-Softwarepaket
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48Monat
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): nein
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Eignungskriterium 2.1 - Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte mittels der Vorlage Referenzen eine geeignete Referenz in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Die Leistungsbereiche umfassen dabei folgende technischen Schwerpunkte: Dienstleistungen für Softwareentwicklung im Bereich Business-Intelligence-Systemerstellung (BI-Systemerstellung) unter Einsatz von Komponenten der ORACLE-Produktpalette und Oracle Applikation Development. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden ist im Vordruck Referenzen im Feld "Referenz des Bewerbers / Bieters" der Leistungserbringer der Referenz, d.h. das betroffene Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. das eignungsverleihende Unternehmen, anzugeben.
Nutzen Sie die Vorlage Referenzen, soweit erforderlich, bitte mehrfach.
Zu den Referenzen sind insbesondere folgende Angaben zu machen:
 Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
 Wert des Auftrages in Euro, bezogen auf den maßgeblichen Referenzeitraum,
 Zeitraum der Leistungserbringung,
 Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
 Darüber hinaus gelten die folgenden Mindestanforderungen an die benannten Referenzen:
a) Die Referenz muss einen Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers im Sinne von § 99 GWB umfassen;
b) Die Referenz darf nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung);
c) Die Referenz hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, etwaige Unterbrechungen der Leistungserbringung zählen nicht zur Mindestlaufzeit (maßgeblich ist das Datum der Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung);
d) Im Rahmen von mindestens einer Referenz vom Unternehmen umfasst der Auftragsgegenstand Entwicklungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich der Finanzverwaltung auf Bundes- und/oder Landesebene und der Wert des Auftrags der jeweiligen Referenz entspricht mindestens 2.000.000,00 EUR (netto, ohne Lizenzen, innerhalb der letzten drei Jahre (maßgeblich ist das Datum der Auftragsbekanntmachung des hiesigen Verfahrens));
e) Im Rahmen von mindestens einer Referenz vom Unternehmen umfasst der Auftragsgegenstand Entwicklungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich der Finanzverwaltung auf Bundes- und/oder Landesebene und der Wert des Auftrags der jeweiligen Referenz entspricht mindestens 1.000.000,00 EUR (netto, ohne Lizenzen, innerhalb der letzten drei Jahre (maßgeblich ist das Datum der Auftragsbekanntmachung des hiesigen Verfahrens)).
f) Jedes weitere Referenzprojekt vom Unternehmen umfasst einen geleisteten Umfang von mindestens 500 PT (innerhalb der letzten drei Jahre, maßgeblich ist das Datum der Auftragsbekanntmachung des hiesigen Verfahrens);
g) Der Auftragsgegenstand von mindestens einer Referenz umfasst die BI-Systementwicklung mittels Oracle-Stack (Oracle RDBMS, Oracle Data Integrator und Oracle Analytics Server);
h) Der Auftragsgegenstand von mindestens einer Referenz umfasst die Implementierung einer Java-Applikation auf einem JBoss-Applicationserver mit Anbindung an eine Oracle RDBMS, die primär zum Management von Risiken aufgebaut wurde;

Sofern es sich um eine Referenz handelt, die noch nicht abgeschlossen wurde, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
Es werden mindestens vier Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Vergabestelle des ITZBund, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das ITZBund behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe der Vergabestelle des ITZBund mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Die Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die Vergabestelle unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsausschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 EUR oder zwischen 100.000 und 200.000 EUR).
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Eignungskriterium 2.2.1 - Qualifikationsprofil 1 der technischen Fachkräfte: ORACLE Application Development - Junior
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
Im Bereich der Dienstleistungen für die ORACLE Application Development - Junior wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
 ORACLE Application Development - Junior: 2 technische Fachkräfte (VZÄ).
Reichen Sie dazu bitte einen Nachweis in Form der ausgefüllten Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein.
Im Falle von Bietergemeinschaften werden die Zahlen der Mitarbeitenden der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Im Falle von Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, reicht jedes eignungsverleihende Unternehmen die ausgefüllte Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein. Es gelten daher die Mitarbeiterzahlen des jeweiligen eignungsverleihenden Unternehmens.
Die Fachkraft ORACLE Application Development - Junior muss die allgemeinen Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal gemäß Kapitel 4.2 der Leistungsbeschreibung sowie die folgenden Anforderungen zu Berufs- /Projekterfahrung, Kenntnis und Qualifikation erfüllen:
Sicherer Umgang im Bereich ORACLE Database mit:
 SQL und PL/SQL
 ORACLE Text
 KI-Modell-Implementierung
Sicherer Umgang im Bereich Schnittstellenprogrammierung mit:
 WebService SOAP
 WebService REST
 ORACLE AQ
Sicherer Umgang mit folgenden Sprachen:
 Java
 Java EE
 JavaScript
 HTML/CSS
 XML
Sicherer Umgang im Bereich Frameworks mit:
 JSF (Prime Faces)
 Spring
 Hibernate
 React
Sicherer Umgang mit Entwicklungsumgebungen und Werkzeugen:
 z.B. Eclipse IDE oder IntelliJ
 z.B. SQL Developer oder PL/SQL Developer
 GIT
 Jenkins
 Maven
Sicherer Umgang mit:
 Oracle RDBMS
 JBoss Webserver
 Oracle Application Server
 Apache Tomcat
 Elastic Search
Anforderungsanalyse und Spezifikation
Softwareentwurf
Softwareimplementierung
Erstellung und Design (UI)
Qualitätssicherung und Dokumentation
Reichen Sie als Beleg für das Vorliegen der Anforderungen der technischen Leistungsfähigkeit die Eigenerklärung zur Anzahl der Fachkräfte mit der Anlage " Eigenerklärung Fachkräfte" ein.
Kriterium: Techniker oder technische Stellen für die Qualitätskontrolle
Beschreibung: Aufgrund Zeichenanzahlbegrenzung wird das Feld zur
"Techniker oder technische Stellen für die Qualitätskontrolle" für
die Kriterien der "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen" mitgenutzt:

Eignungskriterium 2.2.2 Qualifikationsprofil 2 der technischen Fachkräfte: ORACLE Application Development - Senior
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
Im Bereich der Dienstleistungen ORACLE Application Development - Senior wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
 ORACLE Application Development - Senior: 18 technische Fachkräfte (VZÄ).
Reichen Sie dazu bitte einen Nachweis in Form der ausgefüllten Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein.
Im Falle von Bietergemeinschaften werden die Zahlen der Mitarbeitenden der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Im Falle von Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, reicht jedes eignungsverleihende Unternehmen die ausgefüllte Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein. Es gelten daher die Mitarbeiterzahlen des jeweiligen eignungsverleihenden Unternehmens.
Die Fachkraft ORACLE Application Development - Senior" muss die allgemeinen Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal gemäß Kapitel 4.2 der Leistungsbeschreibung sowie die folgenden Anforderungen zu Berufs- /Projekterfahrung, Kenntnis und Qualifikation erfüllen:
Sicherer Umgang im Bereich ORACLE Database mit:
 SQL und PL/SQL
 ORACLE Text
 KI-Modell-Implementierung
 Datenbank-Design und Datenbank-Konzeption
 Datenbank-Optimierung und Performancetuning
Sicherer Umgang im Bereich Schnittstellenprogrammierung mit:
 WebService SOAP
 WebService REST
 ORACLE AQ
Sicherer Umgang mit folgenden Sprachen:
 Java
 Java EE
 JavaScript
 HTML/CSS
 XML
Sicherer Umgang im Bereich Frameworks mit:
 JSF (Prime Faces)
 Spring
 Hibernate
 React
Sicherer Umgang mit Entwicklungsumgebungen und Werkzeugen:
 z.B. Eclipse IDE oder IntelliJ
 z.B. SQL Developer oder PL/SQL Developer
 GIT
 Jenkins
 Maven
Sicherer Umgang mit und Kenntnisse in der Konfiguration von:
 Oracle RDBMS
 JBoss Webserver
 Oracle Application Server
 Apache Tomcat
 Elastic Search
Anforderungsanalyse und Spezifikation
Softwareentwurf- und Softwarearchitektur
Softwareimplementierung
Erstellung und Design (UI)
Qualitätssicherung und Dokumentation
Wissenstransfer (Coarching)
Reichen Sie als Beleg für das Vorliegen der Anforderungen der technischen Leistungsfähigkeit die Eigenerklärung zur Anzahl der Fachkräfte mit der Anlage " Eigenerklärung Fachkräfte" ein.
Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung: Aufgrund Zeichenanzahlbegrenzung wird das Feld zur "Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten" für die Kriterien der "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen" mitgenutzt:

Eignungskriterium 2.2.3 Qualifikationsprofil 3 der technischen Fachkräfte: Oracle Data Warehouse / Business-Intelligence-Systemerstellung - Junior
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
Im Bereich der Dienstleistungen für die Oracle Data Warehouse / Business-Intelligence-Systemerstellung - Junior wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
 Oracle Data Warehouse /
Business-Intelligence-Systemerstellung - Junior: 2 technische Fachkräfte (VZÄ).
Reichen Sie dazu bitte einen Nachweis in Form der ausgefüllten Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein.
Im Falle von Bietergemeinschaften werden die Zahlen der Mitarbeitenden der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Im Falle von Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, reicht jedes eignungsverleihende Unternehmen die ausgefüllte Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein. Es gelten daher die Mitarbeiterzahlen des jeweiligen eignungsverleihenden Unternehmens.
Die Fachkraft Oracle Data Warehouse / Business-Intelligence-Systemerstellung - Junior muss die allgemeinen Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal gemäß Kapitel 4.2 der Leistungsbeschreibung sowie die folgenden Anforderungen zu Berufs- /Projekterfahrung, Kenntnis und Qualifikation erfüllen:
Sicherer Umgang im Bereich ORACLE Database mit:
 SQL und PL/SQL
 DWH-spezifische Modellierung - multidimensionale Modellierung
 DWH-spezifische Modellierung - Star
 DWH-spezifische Modellierung - Data Vault
 BI-spezifische Analysemethoden (z.B. Data-Mining, Analytisches SQL, Python, R)
 KI-Modell-Implementierung
Sicherer Umgang im Bereich ORACLE Analytics Server (OAS) mit:
 Berichte, Dashboards, Diagramme (BI-Answers, BI-Publisher)
 Visualisierung anhand von Geodaten (MapViewer und MapBuilder)
 Bearbeitung von OAS BI Repositories (RPD-Files via BI Administration Tool)
Sicherer Umgang im Bereich ORACLE Data Integrator mit:
 Integration der Daten aus verschiedenen Datenquellen und Erstellung von Mappings
 Scheduling
 Erstellung und Einbindung von Groovy Scripten
Sicherer Umgang mit Entwicklungsumgebungen und Werkzeugen:
 z.B. SQL Developer oder PL/SQL Developer
 GIT
Sicherer Umgang mit:
 Oracle RDBMS
 Oracle Analytics Server (OAS)
 Elastic Search
 dbt (Data Build Tool)
 Apache Airflow
Anforderungsanalyse und Spezifikation
Softwareentwurf
Softwareimplementierung
Erstellung und Design (UI)
Qualitätssicherung und Dokumentation
Reichen Sie als Beleg für das Vorliegen der Anforderungen der technischen Leistungsfähigkeit die Eigenerklärung zur Anzahl der Fachkräfte mit der Anlage " Eigenerklärung Fachkräfte" ein.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Aufgrund Zeichenanzahlbegrenzung wird das Feld zur
"Durchschnittlicher jährliche Belegschaft" für die Kriterien der
"Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen" mitgenutzt:

Eignungskriterium 2.2.4 - Qualifikationsprofil 4 der technischen Fachkräfte: Oracle Data Warehouse / Business-Intelligence-Systemerstellung - Senior
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
Im Bereich der Dienstleistungen für die Oracle Data Warehouse / Business-Intelligence-Systemerstellung - Senior wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
 Oracle Data Warehouse /
Business-Intelligence-Systemerstellung - Senior: 15 technische Fachkräfte (VZÄ).
Reichen Sie dazu bitte einen Nachweis in Form der ausgefüllten Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein.
Im Falle von Bietergemeinschaften werden die Zahlen der Mitarbeitenden der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Im Falle von Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, reicht jedes eignungsverleihende Unternehmen die ausgefüllte Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein. Es gelten daher die Mitarbeiterzahlen des jeweiligen eignungsverleihenden Unternehmens.
Die Fachkraft Oracle Data Warehouse / Business-Intelligence-Systemerstellung - Senior muss die allgemeinen Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal gemäß Kapitel 4.2 der Leistungsbeschreibung sowie die folgenden Anforderungen zu Berufs- /Projekterfahrung, Kenntnis und Qualifikation erfüllen:
Sicherer Umgang im Bereich ORACLE Database mit:
 SQL und PL/SQL
 DWH-spezifische Modellierung - multidimensionale Modellierung
 DWH-spezifische Modellierung - Star
 DWH-spezifische Modellierung - Data Vault
 BI-spezifische Analysemethoden (z.B. Data-Mining, Analytisches SQL, Python, R)
 KI-Modell-Implementierung
 ORACLE Text
Sicherer Umgang im Bereich ORACLE Analytics Server (OAS) mit:
 Berichte, Dashboards, Diagramme (BI-Answers, BI-Publisher)
 Visualisierung anhand von Geodaten (MapViewer und MapBuilder)
 Bearbeitung von OAS BI Repositories (RPD-Files via BI Administration Tool)
Sicherer Umgang im Bereich ORACLE Data Integrator mit:
 Integration der Daten aus verschiedenen Datenquellen und Erstellung von Mappings
 Scheduling
 Erstellung und Einbindung von Groovy Scripten
 Erstellung von individuellen Wissensmodulen
Sicherer Umgang mit Entwicklungsumgebungen und Werkzeugen:
 z.B. SQL Developer oder PL/SQL Developer
 GIT
Sicherer Umgang mit und Kenntnisse in der Konfiguration von:
 Oracle RDBMS
 Oracle Analytics Server (OAS)
 Elastic Search
 dbt (Data Build Tool)
 Apache Airflow
Anforderungsanalyse und Spezifikation
Softwareentwurf und Softwarearchitektur
Softwareimplementierung
Erstellung und Design (UI)
Qualitätssicherung und Dokumentation
Reichen Sie als Beleg für das Vorliegen der Anforderungen der technischen Leistungsfähigkeit die Eigenerklärung zur Anzahl der Fachkräfte mit der Anlage " Eigenerklärung Fachkräfte" ein.
Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Eignungskriterium 1.1
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Gesamtumsatz/ Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben.
Der geforderte durchschnittliche bereichsspezifische Netto-Mindestumsatz pro Geschäftsjahr beträgt 9.300.000,00 EUR (netto).
Der Netto-Jahresumsatz ist dann bereichsspezifisch, wenn er sich auf die dargestellten Leistungsinhalte der Anlage "Leistungsbeschreibung" bezieht.
Übersenden Sie bitte die ausgefüllte Anlage Eigenerklärung Umsatz, welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre vor Auftragsbekanntmachung belegt.
Im Falle von Bietergemeinschaften werden die Umsätze der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft ist die Anlage Eigenerklärung Umsatz von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft für die jeweiligen Mitglieder der Bietergemeinschaft auszufüllen. Im Falle von Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, ist der o.g. Mindestumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre vom eignungsverleihenden Unternehmen anzugeben. Übersenden Sie bitte für jedes eignungsverleihendes Unternehmen die ausgefüllte Anlage Eigenerklärung Umsatz.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe der Vergabestelle des ITZBund mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Die Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die Vergabestelle unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Qualitätskriterium
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt gemäß dem in dem Leistungsverzeichnis vorgegebenen Wertungsschema. Diesem Wertungsschema liegt die einfache Richtwertmethode nach UfAB 2018 (abrufbar unter http://www.cio.bund.de) zugrunde. Es fließen die aus dem Angebot erzielten Leistungspunkte und der Gesamtangebotspreis ein.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=857657
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=857657
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 01/06/202612:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Der AG behält sich vor, die fehlenden Erklärungen und Nachweise soweit gesetzlich zulässig bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 01/06/202612:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
Organisationen
8.1 ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
Identifikationsnummer: 991-18202-59
Postanschrift: Bernkasteler Straße 8
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53175
NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Kontaktstelle: Arbeitsbereich Z 42 - Förmliche Vergabeverfahren
E-Mail: vergaben@itzbund.de
Telefon: +49 228-99680-0
Fax: +49 228-99680-186200
Internet-Adresse: https://www.itzbund.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1 ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Identifikationsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: fe80b782-d955-4b22-99bc-6ab6e1042e05- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/04/202615:15
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch


5e688303-3f05-45da-aec4-75901b76a54b