Ausschreibungsdetails
gemäß §§ 123, 124 GWB sind folgende Dokumente
einzureichen:
- "Eigenerklärung Ausschlussgründe"
- "Eigenerklärung Sanktionen Russland"
Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen
Erklärungen, können diese im Einzelfall aufgeklärt und die
Vorlage von weiteren Nachweisen (z.B. eines polizeilichen
Führungszeugnisses) verlangt werden.
Bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied
eine Eigenerklärung vorzulegen. Im Fall einer Eignungsleihe
muss die Eigenerklärung des eignungsleihenden Dritten bereits
mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden.
Für sonstige Dritte (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe)
muss die Eigenerklärung spätestens vor der Zuschlagserteilung
vom Zuschlagskandidaten vorgelegt werden. Sollte die
Eigenerklärung für sonstige Dritte nicht bereits mit dem
Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden, wird die
Vergabestelle die Erklärung vor Zuschlagserteilung
entsprechend gesondert anfordern.
Bitte tragen Sie in das Formular "Unternehmensdaten" die für
Sie zutreffenden Angaben ein und fügen Sie es Ihrem
Teilnahmeantrag/Angebot bei. Die Angabe zur
Unternehmensgröße dient statistischen Zwecken. Die übrigen
Angaben benötigt die Vergabestelle für die vor dem Zuschlag
bzw. bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb vor der
Aufforderung zur Angebotsabgabe einzuholende
Registerauskunft gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz, § 19
Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitsnehmerentsendegesetz. Bei
Bewerber-/Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes
Mitglied einzureichen.
Erklären Sie, ob Sie sich als Bietergemeinschaft bewerben oder
beabsichtigen, Teile des Auftrags im Wege der
Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben. Legen Sie für
diese Fälle die entsprechenden Anlagen "Unteraufträge" bzw.
"Bewerber Bietergemeinschaftserklärung" sowie die Anlage
"Verpflichtungserklärung Eignungsleihe Unteraufträge"
ausgefüllt vor.
99115/24/VV : 1 "Nachhaltige Arbeitsplatzcomputer (produktneutral) der Kategorie Standard und Zusatzleistungen"
99115/24/VV : 2 "Nachhaltige Arbeitsplatzcomputer (produktneutral) der Kategorie Konfigurierbar und Zusatzleistungen"
99115/24/VV : 3 "Nachhaltige Mini Arbeitsplatzcomputer (produktneutral) für die Bundespolizei und Zusatzleistungen" (dieses Verfahren)
Aus der Rahmenvereinbarung über "Nachhaltige Mini Arbeitsplatzcomputer (produktneutral) für die Bundespolizei und Zusatzleistungen" kann bis zu einem Höchstwert von 22.500.000 € netto abgerufen werden.
Eine Pflicht für die Auftraggeberin zur Inanspruchnahme dieser Option besteht nicht. Der Inhalt der zu erbringenden Leistung bleibt auch im Falle der Optionswahrnehmung gleich.
der Bundespolizei festgelegt. Grundsätzlich kann die Leistungserbringung deutschlandweit an allen Dienstsitzen der Bundespolizei erforderlich werden.
Abrufberechtigt aus der Rahmenvereinbarung ist ausschließlich die Bundespolizei.
Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen:
• Projektbezeichnung und kurze Projektbeschreibung, Leistungsumfang
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen: Detaillierte Angaben zu den vom Bieter erbrachten Leistungen
• Dauer der Leistung
• Wert des Auftrages: Gesamter Auftragswert (netto) des Projekts oder des vom Bieter erbrachten Leistungsteils in Euro Mindestwert: 25.000 € netto
• Zeitraum der Leistungserbringung: Exakter Start- und Endtermin der Leistungserbringung (TT/MM/JJJJ - TT/MM/JJJJ).
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin
- Vollständiger Name des Unternehmens/der Organisation
- Name und Position des Ansprechpartners beim Referenzgeber
• Art des Auftraggebers (Privat/Öffentlich): Explizite Angabe, ob es sich um einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB handelte.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Zeitliche Begrenzung: Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der vollständigen Beendigung der Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung).
Es sind nur zwei (2) Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Es ist zulässig in einer Referenz die Bereiche Erbringen von IT-Service-Dienstleistungen und Lieferung von IT-Hardware nachzuweisen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen:
• Projektbezeichnung und kurze Projektbeschreibung, Leistungsumfang
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen: Detaillierte Angaben zu den vom Bieter erbrachten Leistungen
• Dauer der Leistung
• Wert des Auftrages: Gesamter Auftragswert (netto) des Projekts oder des vom Bieter erbrachten Leistungsteils in Euro Mindestwert: 125.000 € netto
• Zeitraum der Leistungserbringung: Exakter Start- und Endtermin der Leistungserbringung (TT/MM/JJJJ - TT/MM/JJJJ).
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin
- Vollständiger Name des Unternehmens/der Organisation
- Name und Position des Ansprechpartners beim Referenzgeber
• Art des Auftraggebers (Privat/Öffentlich): Explizite Angabe, ob es sich um einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB handelte.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Zeitliche Begrenzung: Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der vollständigen Beendigung der Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung).
Es sind nur zwei (2) Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Es ist zulässig in einer Referenz die Bereiche Erbringen von IT-Service-Dienstleistungen und Lieferung von IT-Hardware nachzuweisen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Bestätigen Sie mittels eines geeigneten Nachweises, dass Ihr Unternehmen die Anforderungen an ein Informationssicherheits-Managementsystem vergleichbar der DIN ISO/IEC 27001 erfüllt.
- Lieferung von IT-Hardware pro Jahr in den letzten 3 Geschäftsjahren von 2.000.000 € netto
- Dienstleistungen im IT-Bereich pro Jahr in den letzten 3 Geschäftsjahren von 50.000 € netto
Zum Nachweis füllen Sie bitte das Dokument "Unternehmenszahlen" aus und reichen dieses mit Ihrem Angebot ein.
Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, werden die Umsätze der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Übersenden Sie hierzu bitte für jedes Mitglied der Bieterkonstellation eine eindeutig zuweisbare Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste, welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre für jedes Mitglied der Bieterkonstellation belegt. Die Summe der Umsätze muss den geforderten Mindestumsatz erreichen.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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