Ausschreibungsdetails
wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen, Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten, Auskünften und Informationen. Bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften ist hinsichtlich des Nichtvorliegens von zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) auf alle Teilnehmer der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft abzustellen. Bei Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen die Erklärungen für alle Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abgegeben werden. Sollte bei einem Teilnehmer oder mehreren Teilnehmern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ein einschlägiger Ausschlusstatbestand vorliegen, ist dessen Name bzw. sind deren Namen auf der gesondert beizufügenden Anlage zu vermerken und zu erläutern, warum dennoch eine Teilnahme an dem gegenständlichen Vergabeverfahren möglich sein soll.
Vordruck D.6 (Erklärung Eignungsleihe) und Vordruck D.2 (Erklärung Unterauftrag): Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer. Bestätigung, dass im Hinblick auf die angegebenen Unternehmen keine Ausschlusstatbestände im Sinne der in den Vordrucken D.7 und D.8 angegebenen Tatbestände vorliegen bzw. dass die Vergabestelle entsprechend informiert wird, wenn derartige Ausschlussgründe vorliegen und die entsprechenden Nachweise (z.B. Verpflichtungserklärungen) beigefügt sind oder spätestens nach entsprechender Aufforderung vor Zuschlagserteilung eingereicht werden.
Vordruck D.0 (Angebotsschreiben): Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € ohne Mwst. fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) an. Dafür sind mit dem Vordruck D.0 die benötigten Angaben zu übermitteln.
Vordruck Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) in der jeweils gültigen Fassung): Es ist gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) in der jeweils gültigen Fassung verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen
Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.
Während des Leistungszeitraums sind folgende Leistungen vom Auftragnehmer (AN) zu erbringen, die den Anforderungen gemäß den Kapiteln 2 und 3 der Leistungsbeschreibung entsprechen:
Gesamtsystem (nicht-optional):
- Ausgabe von Debitkarten in Form von Consumer Debitcards
• Bereitstellung und Betrieb physischer sowie virtueller Debitkarten (+ dazugehöriger Zahlungsinfrastruktur) für ca. viertausend (4.000) Kartennutzende,
• Bundesweiter Versand von Karten in Paketen mit Stückelungen von Einzelkarten an verschiedene Adressen.
- Webanwendung für die Verwaltung der Karten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit (BA) und gemeinsamen Einrichtungen (gE)
• Einrichtung und Bereitstellung einer Webanwendung für Mitarbeitende der BA und gE über den Browser inkl. Betriebsservices und Support.
- Online-Portal und App für Kartennutzende
• Bereitstellung eines Online Portals für Kartennutzende inkl. Betriebsservices und Support,
• App (iOS und Android) für Kartennutzende um damit den "Kontostand" einsehen zu können und alle weiteren Funktionen nutzen zu können. Optional auch für die Nutzung der virtuellen Debitkarte inkl. Betriebsservices und Support.
Sonstige nicht optionale Leistungen:
- Qualifizierung/Qualifizierungsmaterial für Mitarbeitende der BA und der gE
Optionale Leistungen:
- Optionales Dienstleistungskontingent
Für die Preisposition 1.3 "Debitkarten / Preis pro Karte" des Leistungsverzeichnisses wird eine Höchstmenge von 4.800 Debitkarten festgelegt.
Diese Menge stellt die vergaberechtliche Obergrenze zur Nutzung der Rahmenvereinbarung dar und hat keinen Zusammenhang mit von der BA zugrunde gelegten Schätzmengen oder von der BA vorgesehenen Haushaltsmitteln.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Der Bieter muss von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder einer anderen vergleichbaren Aufsichtsbehörde innerhalb der EU lizenziert und reguliert sein und wird daher auch entsprechend bei der IT-Sicherheit und Verfügbarkeit von der zuständigen Finanzaufsicht überwacht.
Ein entsprechender Nachweis ist mit Angebotsabgabe einzureichen.
Vorhandensein eines zertifizierten Informationssicherheitsmanagementsystems; nachgewiesen durch Eigenerklärung (Fragebogen zur Eignungsprüfung) sowie durch Nachweis in Form eines gültiges Zertifikats einer akkreditierten Zertifizierungsstelle.
Der Bieter muss über ein zertifiziertes Informationssicherheitsmanagementsystem verfügen, das den Anforderungen der ISO/IEC 27001 (oder eines vergleichbaren Standards, z.B. BSI IT-Grundschutz) entspricht.
Das Zertifikat muss den Geltungsbereich (Scope) der ausgeschriebenen Leistungen abdecken. Sofern das Zertifikat nicht auf den Namen des Bieters lautet (z.B. bei Unterauftragnehmern/ Rechenzentrumsbetreibern), ist die vertragliche Einbindung des zertifizierten Partners und dessen Zertifikat vorzulegen.
Ein gültiges Zertifikats einer akkreditierten Zertifizierungsstelle ist mit Angebotsabgabe einzureichen.
Zum Nachweis der Eignung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft wird / werden in diesem Vergabeverfahren eine Referenz über vergleichbare Leistungen benötigt, welche die u. s. Mindestanforderung an den Leistungszeitraum /-dauer innerhalb der letzten drei Jahre (bis einschließlich zum Veröffentlichungsdatum dieses Vergabeverfahrens auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes) erfüllt. Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens geforderte "Vergleichbarkeit" der Leistung bezieht sich auf folgende Kriterien:
Leistungsart /-gegenstand:
Eine Referenz für einen vergleichbaren Einsatz von Consumer Debitcards mit folgenden Leistungsmerkmalen:
Ausgabe von Debitkarten in Form von Consumer Debitcards
- Betrieb einer marktreifen Lösung zur Bereitstellung physischer sowie optional zusätzlich virtueller Debitkarten für mindestens 1.200 Kartennutzer, das hinsichtlich des Leistungsniveaus vergleichbar mit dem aus der Leistungsbeschreibung ist.
- Bereitstellung einer funktionsfähigen Webanwendung für Mitarbeitende des Referenzgebers über den Browser inkl. Betriebsservices und Support (als Stand-Alone-System ohne Anbindung).
- Bereitstellung eines Online-Portals und ggf. einer App (iOS und Android) für Kartennutzer (als Stand-Alone-System ohne Anbindung).
- Vorhandene Qualifizierung/ und Qualifizierungsmaterial für die Mitarbeitenden des Auftraggebers.
Leistungszeitraum /-dauer: Mindestens 12 Monate am Stück erfolgreicher Einsatz bei einem Referenzgeber.
Nachfolgend aufgeführte Kriterien müssen Bestandteil der Referenz und erfüllt sein:
Bereitstellung von Consumer Debitcards,
- auf die mittels SEPA-Überweisung auf in-dividuelle virtuelle IBANs je Debitcard Aufladungen von Limit möglich ist.
- auf die mittels SEPA-Überweisung auf in-dividuelle virtuelle IBANs je Debitcard Ad-hoc-Aufladungen von Limit möglich ist.
- mit der Bezahlung in allen Geschäften oder Online-Shops möglich ist, die das verwendete Zahlungssystem (z.B. Visa oder Mastercard) akzeptieren.
- mit der Bargeldverfügung am Geldautomaten oder im Einzelhandel (bundesweites Netz an Akzeptanzstellen wie z.B. Drogerieketten oder Lebensmittelgeschäfte) möglich ist.
Bereitstellung eines Gesamtsystems (Webanwendung zur Administration der Karten sowie eines Online-Portals und App für Kartennutzer/ innen) als Stand-Alone-System ohne Anbindung an das IT-System des AG.
- Leistungszeitraum: Mind. 12 Monate (durchgehend).
Änderung der Angebotsfrist.
Änderun der Laufzeit der Tage der Bindefrist.
Versionsverlauf
Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.
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