Ausschreibungsdetails
Zur Marktvorbereitung für den Absatz deutscher Produkte und Dienstleistungen im Kontext klimafreundlicher Energielösungen werden in ausgewählten Zielländern für ausländische Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger Informationsreisen (IR) nach Deutschland angeboten. Die ausländischen TN aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung besichtigen während ihres Aufenthalts in Deutschland konkrete Referenzprojekte und -anlagen sowie Institutionen und Unternehmen, die Energielösungen in den Bereichen erneuerbare Energien, Energieeffizienz, intelligente Netze oder Speicher anbieten. Informationsreisen haben folglich die Kontaktanbahnung und Wissensvermittlung zum Ziel, um in den Zielländern möglichst günstige Rahmenbedingungen für die Nachfrage nach und den Einsatz von klimafreundlichen Energielösungen zu schaffen.
Im Rahmen von abwechslungsreich gestalteten und moderierten fachbezogenen Auftakt- und Netzwerkveranstaltungen sowie Unternehmensbesuchen bzw. Objektbesichtigungen in Deutschland werden den interessierten Entscheidungsträgerinnen und -trägern durch Fachexperten aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung, Verbänden, Institutionen und sonstigen Multiplikatorinnen und Multiplikatoren konkrete fachbezogene Informationen über den deutschen Markt und die jeweilige Branche vermittelt.
Die Informationsreise soll eine Ergänzung mit einem klaren Bezug zum Konsortialbildungsprogramm darstellen.
Das Modul Konsortialbildung ist speziell darauf ausgerichtet, deutsche Unternehmen bei der Bildung einer festen Gruppe zur gemeinsamen Bearbeitung konkreter Projekte im Ausland zu unterstützen. Die Maßnahme zielt darauf ab, mehrere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Energiebranche entlang der Wertschöpfungskette zusammenzuführen, um gemeinsam eine Systemlösung für einen konkreten Bedarf in einem Zielmarkt zu entwickeln und anzubieten. Für die Kunden im Ausland entstehen dadurch schlüsselfertige, integrierte Lösungen aus einer Hand, während die beteiligten Unternehmen von gemeinsamen Marktkenntnissen, Kontakten und Ressourcen profitieren.
Im Rahmen des Moduls werden drei aufeinander aufbauende Phasen durchgeführt:
Phase I: Webinar (WEB) und Projekterkundungsreise (PER)
- Identifizierung von Projektchancen und Partnern sowie Auslotung der Systembedarfe im Zielmarkt
Phase II: Konsortialbildungsphase (KBP)
- Ausarbeitung einer gemeinsamen Systemlösung
Phase III: Konsortialreise (KR)
- Gemeinsame Reise des Konsortiums zur Präsentation der Systemlösung im Zielmarkt, einschließlich Nachbereitung und Unterstützung bei der Verstetigung der Zusammenarbeit
Ziel ist, dass am Ende der Maßnahme ein arbeitsfähiges, wettbewerbsfähiges Konsortium besteht, das ein gemeinsames Angebot für ein definiertes Projektvorhaben abgeben kann.
Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Diese sind unter folgendem Link, ohne Registrierung, abrufbar: www.evergabe-online.de.
Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
Grundsätzlich ist die Einreichung des Angebots in Textform gem. § 126b BGB ausreichend. Nebenangebote werden nicht zugelassen. Eine Präsentation des Angebots bleibt bei Bedarf vorbehalten.
Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr.
Die vollständigen Angebotsunterlagen für jedes Los sind in einem Unterordner zusammenzufassen. Der Unterordner für das jeweilige Los ist folgendermaßen zu beschriften: GR_NrLos_NameFirma
Vorlage einer Erklärung gem. § 123 und § 124 Abs. 1 und 2 GWB, dass keiner der in §§ 123 und 124 GWB genannten Ausschlussgründe vorliegen.
Hierzu zählen insbesondere:
• strafrechtliche Verurteilungen gemäß § 123 GWB,
• Verstöße gegen arbeits-, sozialversicherungs- oder steuerrechtliche Pflichten,
• Insolvenz oder Liquidation,
• sonstige schwere berufliche Verfehlungen,
• wettbewerbsverzerrendes Verhalten oder Interessenkonflikte, insbesondere aus früherer Beratungstätigkeit.
Bei Bieter- oder Bewerbergemeinschaften ist für die Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen jeder einzelne Teilnehmer maßgeblich. Die entsprechenden Eigenerklärungen sind für sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft getrennt abzugeben.
Sollte bei einem oder mehreren Teilnehmern ein Ausschlusstatbestand gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen, ist dies in einer gesonderten Anlage unter Angabe des betroffenen Teilnehmers zu erläutern. Gleichzeitig ist darzulegen, warum eine Teilnahme an dem Vergabeverfahren trotz des Ausschlussgrundes zulässig sein soll (z. B. durch Selbstreinigung gemäß § 125 GWB).
Das Datenblatt ist vollständig auszufüllen, da seit dem 01.06.2022 eine Abfragepflicht im Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt gemäß § 6 Abs. 1 WRegG für den Auftraggebenden besteht. Die Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung und dient der Prüfung etwaiger Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Eine unvollständige oder fehlerhafte Angabe kann gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Das Angebot muss den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Entspricht ein Angebot diesen Anforderungen nicht, so wird es vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle verweist hier ausdrücklich auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV. Zu beachten ist insbesondere, dass bereits die Beifügung der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen durch den Bietenden eine Änderung der Vergabeunterlagen i. S. d. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV und somit einen Ausschlussgrund darstellt.
Im Falle der Angebotsabgabe durch eine Arbeitsgemeinschaft (Bietergemeinschaft) ist im Angebot anzugeben: die Mitglieder der Bietergemeinschaft, deren Rechtsform, sowie ein bevollmächtigter Vertreter zur rechtsverbindlichen Vertretung gegenüber der Vergabestelle und zur Durchführung des Vertrags. Sofern eine dieser Angaben im Angebot fehlt, ist sie spätestens vor Zuschlagserteilung auf Anforderung der Vergabestelle nachzureichen. Andernfalls kann der Ausschluss gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV erfolgen.
Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr. Nicht form- und fristgerecht eingehende Angebote finden bei der Auswertung keine Berücksichtigung.
Vorlage einer Erklärung nach
- § 19 Abs. 3 MiLoG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen,
- § 21 Abs. 3 AEntG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen.
Hinweis: Die Abgabe unzutreffender oder fehlender Eigenerklärungen kann zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
IR: Industrie 4.0: Smart Factories und digitalisierte Industrieparks
KB: Integrierte erneuerbare Energiesysteme für prozessintensive Industrie(parks)
Anwendungsfeld: Energieerzeugung
Möglicher Termin:
IR: Q1 2027
KB: Q1 2027 (Phase I) + Q3 2027 (Phase II) + Q4 2027 (Phase III)
Zielsetzung: Ausgeschrieben wird eine Kombination aus IR und KB. Die IR sollte einen Informationsaustausch über politische und regulatorische Rahmenbedingungen für industrielle Energiesysteme in Deutschland und Ghana fördern sowie praxisnahes Wissen anhand von Referenzprojekten vermitteln. Die richtige Auswahl von relevanten Entscheidungsträgerinnen und -trägern aus der Zielregion sowie die Zusammenstellung eines ansprechenden Programms in Deutschland, das diverse Bereiche der Industrie 4.0 abdeckt, sind dafür essenziell. Sofern passend, kann die IR in Verbindung mit einem wichtigen Branchenevent in Deutschland geplant werden.
Ziel der KB-Maßnahme ist der Aufbau eines leistungsfähigen Unternehmenskonsortiums, das gemeinsam eine marktfähige Systemlösung für den Zielmarkt Ghana entwickelt und dabei an die im Rahmen der vorangegangenen Informationsreise aufgebauten Kontakte, Netzwerke und fachlichen Erkenntnisse anknüpft.
Die Konsortialbildung ist in drei aufeinander aufbauende Phasen gegliedert:
Phase I: Webinar und Projekterkundungsreise
Phase II: Konsortialbildungsphase
Phase III: Konsortialreise und Nachbereitungsphase
Das von den Bietern einzureichende Umsetzungskonzept muss alle Phasen inhaltlich und methodisch abdecken, die vorgesehenen Veranstaltungs- und Arbeitsformate beschreiben und die begleitende, koordinierende und moderierende Rolle der DFG über die gesamte Konsortialbildung nachvollziehbar darstellen.
Vor dem Hintergrund des Ausbaus von Industrieparks und Sonderwirtschaftszonen in Ghana ist das Ziel der KB, deutsche Unternehmen zu identifizieren und zusammenzubringen, die mit ihrer Systemlösung und Know-How an den Entwicklungen vor Ort beteiligt werden können. In der ersten Phase der KB sollen die Projektopportunitäten vorgestellt werden, bei denen deutsche Unternehmen ihre Technologien und ihre Expertise entlang der Wertschöpfungskette einbringen können. Eine erste Vernetzung mit zentralen Entscheidungsträgerinnen und -träger vor Ort und ggf. beteiligten Bietern an laufenden Ausschreibungen sowie eine frühzeitige Positionierung der deutschen Unternehmensgruppe soll erfolgen. In den folgenden Phasen soll die Zusammenarbeit im Konsortium formalisiert und eine an die Projektopportunitäten angepasste Systemlösung erarbeitet, sowie die Sichtbarkeit vor Ort durch exklusiven Austausch und eine gezielte Vernetzung zwischen dem deutschen Konsortium und relevanten lokalen privaten sowie öffentlichen Akteuren forciert werden.
Hinweis: Das Quartal der IR (Q1 2027) sowie der ersten KB-Phase (Q1 2027) ist verbindlich. Die angegebenen Quartale der darauffolgenden KB-Phasen ergeben sich aus den Durchführungszeiträumen der zuvor durchgeführten Leistungsphasen.
Bei der Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme ist das Projektentwicklungsprogramm (PEP) einzubinden.
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
- Formfreie Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre sowie über die Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr, aufgeteilt nach Geschäftsfeldern.
- Formfreie Eigenerklärung über maximal zehn Referenzen des Bieters / der Bietergemeinschaft über ausgeführte vergleichbare Projekte der letzten drei Jahre in Form einer Liste, unter Angabe des Auftragsgegenstands, des Nettoauftragswerts oder der Einordnung des Nettoauftragswerts (z.B. > 50 T€; > 100 T€ und > 500 T€ oder ähnlich grobe Einordnung), des Leistungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers
- Ausbildungsnachweise und Nachweise von Sprachkenntnissen der für das Projekt vorgesehenen Projektleitung und Projektmitglieder
- Formfreie Eigenerklärung, dass die Projektleitung während der Laufzeit des Projekts in nicht mehr als maximal drei weiteren vergleichbaren Projekten zeitgleich als Projektleitung oder für andere Aufgaben zeitgleich mit einer vergleichbaren Arbeitsbelastung eingesetzt wird und die Projektleitung für das Projekt auf noch zumindest einen weiteren, fest angestellten Beschäftigten zugreifen kann
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Nicht nachgefordert werden können leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen.
- der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden,
- Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Systemlösungen zur Sektorkopplung in Industrie und Gewerbe (Wärme, Kälte, Strom, Power-to-X)
Anwendungsfeld: Energieeffizienz
Möglicher Termin:
IR: Q1 2027
KB: Q1 2027 (Phase I) + Q3 2027 (Phase II) + Q4 2027 (Phase III)
Zielsetzung: Ausgeschrieben wird eine Kombination aus IR und KB. Die IR sollte einen Informationsaustausch über politische und regulatorische Rahmenbedingungen zur Sektorkopplung in Industrie und Gewerbe in Deutschland, Kenia, Äthiopien, Tansania und Uganda fördern, sowie praxisnahes Wissen anhand von Referenzprojekten vermitteln. Die richtige Auswahl von relevanten Entscheidungsträgerinnen und -trägern aus der Zielregion sowie die Zusammenstellung eines ansprechenden Programms in Deutschland, das verschiedene Aspekte von Systemlösungen zur Sektorkopplung in Industrie und Gewerbe, einschließlich Wärme, Kälte, Strom und Power-to-X abdeckt, sind dafür essenziell. Sofern passend, kann die IR in Verbindung mit einem wichtigen Branchenevent in Deutschland geplant werden.
Ziel der KB-Maßnahme ist der Aufbau eines leistungsfähigen Unternehmenskonsortiums, das gemeinsam eine marktfähige Systemlösung für den Zielmarkt Kenia entwickelt und dabei an die im Rahmen der vorangegangenen Informationsreise aufgebauten Kontakte, Netzwerke und fachlichen Erkenntnisse anknüpft.
Die Konsortialbildung ist in drei aufeinander aufbauende Phasen gegliedert:
Phase I: Webinar und Projekterkundungsreise
Phase II: Konsortialbildungsphase
Phase III: Konsortialreise und Nachbereitungsphase
Das von den Bietern einzureichende Umsetzungskonzept muss alle Phasen inhaltlich und methodisch abdecken, die vorgesehenen Veranstaltungs- und Arbeitsformate beschreiben und die begleitende, koordinierende und moderierende Rolle der DFG über die gesamte Konsortialbildung nachvollziehbar darstellen.
Vor dem Hintergrund steigender Industriestrompreise, wachsender Eigenversorgung sowie des Ausbaus energieintensiver Industrie- und Agrarcluster ist das Ziel der KB, deutsche Unternehmen zu identifizieren und zusammenzubringen, die mit ihrer Systemlösung und Know-How an den Entwicklungen vor Ort beteiligt werden können. In der ersten Phase der KB sollen die Projektopportunitäten vorgestellt werden, bei denen deutsche Unternehmen ihre Technologien und ihre Expertise entlang der Wertschöpfungskette einbringen können. Eine erste Vernetzung mit zentralen Entscheidungsträgerinnen und -träger vor Ort und ggf. beteiligten Bietern an laufenden Ausschreibungen sowie eine frühzeitige Positionierung der deutschen Unternehmensgruppe soll erfolgen. In den folgenden Phasen soll die Zusammenarbeit im Konsortium formalisiert und eine an die Projektopportunitäten angepasste Systemlösung erarbeitet, sowie die Sichtbarkeit vor Ort durch exklusiven Austausch und eine gezielte Vernetzung zwischen dem deutschen Konsortium und relevanten lokalen privaten sowie öffentlichen Akteuren forciert werden.
Hinweis: Das Quartal der IR (Q1 2027) sowie der ersten KB-Phase (Q1 2027) ist verbindlich. Die angegebenen Quartale der darauffolgenden KB-Phasen ergeben sich aus den Durchführungszeiträumen der zuvor durchgeführten Leistungsphasen.
Bei der Vorbereitung und Durchführung der KB ist das Projektentwicklungsprogramm (PEP) einzubinden.
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
- Formfreie Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre sowie über die Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr, aufgeteilt nach Geschäftsfeldern.
- Formfreie Eigenerklärung über maximal zehn Referenzen des Bieters / der Bietergemeinschaft über ausgeführte vergleichbare Projekte der letzten drei Jahre in Form einer Liste, unter Angabe des Auftragsgegenstands, des Nettoauftragswerts oder der Einordnung des Nettoauftragswerts (z.B. > 50 T€; > 100 T€ und > 500 T€ oder ähnlich grobe Einordnung), des Leistungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers
- Ausbildungsnachweise und Nachweise von Sprachkenntnissen der für das Projekt vorgesehenen Projektleitung und Projektmitglieder
- Formfreie Eigenerklärung, dass die Projektleitung während der Laufzeit des Projekts in nicht mehr als maximal drei weiteren vergleichbaren Projekten zeitgleich als Projektleitung oder für andere Aufgaben zeitgleich mit einer vergleichbaren Arbeitsbelastung eingesetzt wird und die Projektleitung für das Projekt auf noch zumindest einen weiteren, fest angestellten Beschäftigten zugreifen kann
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Nicht nachgefordert werden können leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen.
- der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden,
- Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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