Ausschreibungsdetails
Netzersatzanlage nach DIN 18 382 nach DIN 18 382 - KKE 4403
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden.
Bitte beachten Sie, dass der freie Download von Teilnahme- und Vergabeunterlagen nur einer ersten Ansichtdient.
Um an der Ausschreibung teilnehmen zu können (z. B. um Teilnahmeanträge bzw. Angebote abzugeben), müssen Sie die Teilnahme im Angebotsassistenten beantragen.
Nur wenn Sie fristgerecht die Teilnahme an der Ausschreibung beantragen, werden Sie über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen aktiv informiert und können Bieterfragen zur Ausschreibung stellen bzw. die Antworten hierzu erhalten.
Allgemeine Regeln Bauarbeiten ATV DIN 18299 VOB/C
Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen ATV DIN 18382 VOB/C
Betonarbeiten ATV DIN 18331 VOB/C
Stahlbauarbeiten ATV DIN 18335 VOB/C
Metallbauarbeiten ATV DIN 18360 VOB/C
Raumlufttechnische Anlagen ATV DIN 18379 VOB/C
Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten ATV DIN 18338 VOB/C
Abdichtungsarbeiten ATV DIN 18336 VOB/C
Klempnerarbeiten ATV DIN 18339 VOB/C
• Netzersatzanlage 1x 770 kVA für den ausschließlichen Betrieb mit Heizöl in Dieselqualität zur Aufstellung in einer ebenfalls zum Leistungsumfang gehörenden Fertigteil-Betonstation mit den Außen-Abmessungen 12,8 m Länge x 5,0 m Breite x 3,5 m Höhe zur Errichtung auf bauseitigen Streifenfundamenten/Frostschürze sowie nebenstehende ebenfalls zum Leistungsumfang gehörende freistehende Stahlkaminanlage mit Messbühne und Kopfbühne, Höhe 15 Meter, incl. Ankerkorb zur Errichtung auf bauseitigem Kaminfundament.
Die Anlieferung der Netzersatzanlage muss in transportierbaren Baugruppen (NEA-Modul mit Vorbaukühler auf Grundrahmen, Lagertank mit Zusammenbau, Verrohrung und Verkabelung vor Ort erfolgen.
• Betonstation, vor Ort aus Beton-Fertigteilen mit maximal 15 Tonnen Einzel-Gewicht zusammengefügt, bestehend aus dem Aggregateraum zur Aufstellung des NEA-Moduls mit Vorbaukühler, Tagestank mindestens 0,7 m³ Nutzvolumen, mit Auffangwanne, Heizölpumpenanlage 2x 100%, Abgasanlage mit Rußfilter und Abgasschalldämpfer, Zuluft- und Abluftöffnungen mit Jalousieklappen und Schallkulissen, Steuer-/Schaltanlage sowie aus dem Tankraum im Wesentlichen zur Aufstellung des Lagertanks mit mindestens 6,5 m³ Nutzvolumen.
• Ausrüstung des Aggregatraums und des Tankraums mit Stahl-Raumauskleidungen mit allseitiger Aufkantung mindestens 10 cm zur Bildung von AwSV-konformen Auffangräumen.
• Einbindung in zentrale Gebäudeleittechnik und Sicherheitseinrichtungen
• Inbetriebnahme, Einweisung des Betreiberpersonals und vollständige Dokumentation (inkl. Schalt- und Rohrleitungspläne, Betriebsanleitungen, Wartungshandbuch, Messprotokolle).
Inklusive eigener Baustelleneinrichtung, wie Absperrungen und Schutzmaßnahmen der Baustelle, Beleuchtung, Hebezeuge für die Entladung und für das Zusammenfügen sowie das Einbringen und Aufstellen von Großkomponenten.
Baustrom, Bauwasser wird bauseits gestellt.
Sanitärcontainer zur Nutzung aller am Bau beteiligten Gewerke einschließlich Abwasserentsorgung und Reinigung wird bauseits gestellt.
Instandhaltungsleistungen sind Bestandteil der Ausschreibung – Laufzeit: 4 Jahre
Termin:
Ausführungsbeginn: 08/2026
Ausführungsende: 09/2027
Verbindliche Einzelfristen, siehe Vergabeunterlagen
Hinweise:
Für das Befahren der Liegenschaft insbesondere mit LKW-Fahrzeugen zur Anlieferung von Bauteilen und Komponenten sowie Teleskopkrane ist ein maximal zulässiges Gesamtgewicht von 30 Tonnen auf der Liegenschaft zwingend zu beachten.
Aufgrund der beschränkten Platzverhältnisse vor Ort ist das Aufstellen von gewerkeeigenen Büro-, Mannschafts- und Materiallagercontainern nicht möglich.
Aufgrund der Einstufung der Anlage in die Gefährdungsstufe C nach AwSV gilt für die Herstellung/Installation der AwSV-relevanten Anlagen eine Fachbetriebspflicht nach § 62 AwSV.
Ein vorliegendes und zur Verfügung gestelltes Gutachten Schallimmissionsprognose ist bei der Dimensionierung der schallrelevanten Bauteile und Komponenten zwingend zu beachten. Im nahen Umfeld in einer Entfernung von rund 55 m befinden sich Wohnhäuser, die einen Anspruch auf einen Immissionsrichtwert tagsüber von maximal 55 dB(A) haben. Der durch die NEA auf diese IO einwirkende Schall muss diesen Immissionsrichtwert um mindestens 6 dB(A) unterschreiten.
Für den Standort gelten besondere Anforderungen der SNB Stromnetze Berlin GmbH.
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Bei präqualifizierten Unternehmen findet eine Überprüfung ausschließlich anhand der im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Referenzen statt. Sofern im Präqualifikationsverzeichnis Referenzen in der geforderten Anzahl hinterlegt sind, die in Art und Umfang den Eignungsanforderungen entsprechen, ist der gültige PQ Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Sind im Präqualifikationsverzeichnis keine oder weniger als die geforderte Anzahl von Referenzen hinterlegt, die den Eignungsanforderungen entsprechen, müssen mit dem Angebot den Anforderungen entsprechende Referenzen in der fehlenden Anzahl eingereicht werden. Werden fehlende Referenzen nicht mit dem Angebot eingereicht, wird das Angebot ausgeschlossen. Eine Nachforderung fehlender Referenzen nach der Angebotsabgabe erfolgt nicht. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Teil der Vergabeunterlage ist eine Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022-576 die auf gesondertes Verlangen vorzulegen ist.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Sofern die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Umsatzangaben für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit sie Bauleistungen und andere Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, in einem angemessenen Verhältnis zum Umfang der zu vergebenden Leistung und der Bauzeit stehen, ist der gültige PQ-Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Weitere Nachweise/Unterlagen, die mit dem Angebot einzureichen sind:
Wirtschaftliche Eignung:
• Durchschnittlicher Umsatz in den Geschäftsjahren 2022 bis 2024 jeweils > 1,5 Mio. €
• Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte im technischen Bereich (z.B. Monteure, technisches Leitungspersonal) in den Geschäftsjahren 2022 bis 2024 > 15.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Sofern im Präqualifikationsverzeichnis 3 hinterlegte Referenzen in Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, ist der gültige PQEintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Sofern der Nachweis der Eignung durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen soll, können bei Bedarf noch zusätzliche Einzelnachweise eingereicht werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Weitere Nachweise/Unterlagen, die mit dem Angebot einzureichen sind:
Referenzen:
• Es sind mit der Angebotslegung mindestens 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen beizufügen, die in den letzten 5 Jahren beendet worden sind. Hier werden die Referenzen zur Maßnahme, Einzeln betrachtet, da es ich nur um eine NEA handelt, welches ein Projekt für sich ist.
Die 5 Jahresfrist endet mit Ablauf der Angebotsfrist. Die Leistungen sind als beendet anzusehen, sobald die kalte Inbetriebnahme der Anlage erfolgreich abgeschlossen worden ist.
"Vergleichbare Leistungen" erfüllen die folgenden Anforderungen: Errichtung (mind. Montage-Planung, Lieferung, Montage, Inbetriebsetzung) von Netzersatzanlagen > 600 kVA-Stromerzeugerleistung.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Fachliche Eignung und Qualifikation:
• Nachweis eines Qualitätsmanagements (mind. DIN EN ISO 9001 oder vergleichbare Strukturen).
• Vorlage gültiges Zertifikat der schweißtechnischen Qualitätsanforderungen nach EN ISO 3834.
Schweißarbeiten dürfen nur von qualifizierten Schweißern ausgeführt werden, die über ein gültiges Zeugnis nach EN ISO 9606 verfügen. Diese sind vor Beginn der Leistungen der örtlichen Bauüberwachung vorzulegen. Die Schweißarbeiten sind durch eine qualifizierte Schweißaufsicht des AN zu begleiten.
Diese sind nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen.
Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Es dürfen keine Personen an dem Öffnungsverfahren teilnehmen
Bundeskartellamt- Vergabekammern des Bundes, Kaiser Friedrich Str. 16, 53133 Bonn,
Tel: +49 228/9499-0
Fax: +49 228/9499-163
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4, Straße des 17. Juni 112 in 10623 Berlin, gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin.
Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
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