Ausschreibungsdetails
(Produktlizenzen und Support)
- "Eigenerklärung Ausschlussgründe"
- "Eigenerklärung Sanktionen Russland"
Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärungen, können diese im Einzelfall aufgeklärt und die Vorlage von weiteren Nachweisen (z.B. eines polizeilichen Führungszeugnisses) verlangt werden.
Bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied eine Eigenerklärung vorzulegen. Im Fall einer Eignungsleihe muss die Eigenerklärung des eignungsleihenden Dritten bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden.
Für sonstige Dritte (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe) muss die Eigenerklärung spätestens vor der Zuschlagserteilung vom Zuschlagskandidaten vorgelegt werden. Sollte die Eigenerklärung für sonstige Dritte nicht bereits mit dem
Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden, wird die Vergabestelle die Erklärung vor Zuschlagserteilung entsprechend gesondert anfordern.
Bitte tragen Sie in das Formular "Unternehmensdaten" die für Sie zutreffenden Angaben ein und fügen Sie es Ihrem Teilnahmeantrag/Angebot bei. Die Angabe zur
Unternehmensgröße dient statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt die Vergabestelle für die vor dem Zuschlag bzw. bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe einzuholende Registerauskunft gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitsnehmerentsendegesetz. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.
Erklären Sie, ob Sie sich als Bietergemeinschaft bewerben oder beabsichtigen, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben. Legen Sie für
diese Fälle die entsprechenden Anlagen "Unteraufträge" bzw. "Bewerber Bietergemeinschaftserklärung" sowie die Anlage "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe Unteraufträge" ausgefüllt vor.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt maximal vier Jahre.
Eine Pflicht für die Auftraggeberin zur Inanspruchnahme dieser Option besteht nicht. Der Inhalt der zu erbringenden Leistung bleibt auch im Falle der Optionswahrnehmung gleich.
Abrufberechtigte Bedarfsträger:
Die unmittelbare Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland sowie folgende Behörden, Einrichtungen und Organe:
- ALDB GmbH;
- Alexander von Humboldt-Stiftung;
- Amt für Binnen-Verkehrstechnik;
- Auswärtiges Amt;
- BEV/ Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten;
- BG Verkehr Verkehrswirtschaft, Post-Logistik, Telekommunikation;
- Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung;
- Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung;
- Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben;
- Bundesamt für Justiz;
- Bundesamt für Kartographie und Geodäsie;
- Bundesamt für Logistik und Mobilität;
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge;
- Bundesamt für Naturschutz;
- Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie;
- Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik;
- Bundesamt für Strahlenschutz;
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit;
- Bundesamt für Verfassungsschutz;
- Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben;
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht;
- Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung;
- Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost;
- Bundesanstalt für Wasserbau;
- Bundesanstalt Technisches Hilfswerk;
- Bundesarchiv;
- Bundesfinanzhof;
- Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH;
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte;
- Bundesinstitut für Risikobewertung;
- Bundeskanzleramt;
- Bundeskartellamt;
- Bundeskriminalamt;
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz;
- Bundesministerium des Innern;
- Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend;
- Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat;
- Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung;
- Bundesministerium für Gesundheit;
- Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit;
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung;
- Bundesnachrichtendienst;
- Bundespatentgericht;
- Bundespolizei;
- Bundesrechnungshof;
- Bundesverfassungsgericht;
- Bundesverwaltungsgericht;
- BwFuhrparkService GmbH;
- Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof;
- Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V.;
- Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See;
- Deutsche Zentrale für Tourismus e.V.;
- Deutscher Akademischer Austauschdienst;
- Deutscher Wetterdienst;
- Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V.;
- Deutsches Patent- und Markenamt;
- Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) e.V.;
- Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR);
- Deutsches Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen e. V.;
- Die Autobahn GmbH des Bundes;
- DRK Suchdienst;
- Eisenbahn-Bundesamt;
- Erdölbevorratungsverband;
- FIZ Karlsruhe - Leibniz Institut für Informationsinfrastruktur;
- Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag;
- Fraktion von Bündnis90/Die Grünen im Deutschen Bundestag;
- GDWS Nord/ WSA Ostsee;
- Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (alle Standorte);
- Generalzolldirektion - Zentrale Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung;
- Hanns-Seidel-Stiftung e.V.;
- Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und EnergieGmbH;
- Helmholtz-Zentrum hereon GmbH;
- Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung;
- Johann Heinrich von Thünen-Institut;
- Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen;
- Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.;
- Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.V.;
- Max Rubner-Institut;
- Max Weber Stiftung - Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland;
- Max-Delbrück Centrum für Molekulare Medizin;
- Physikalisch-Technische Bundesanstalt Braunschweig;
- Robert Koch-Institut;
- Rosa Luxemburg Stiftung;
- Stiftung Deutsches Historisches Museum;
- Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder;
- Wasserstraßen-Neubauamt Datteln, Fachstelle für Maschinenwesen West.
Die eingereichten Referenzen müssen die in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Anforderungen abdecken.
Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen:
• Kurztitel: möglichst mit erkennbarem Bezug zum Vergabegegenstand
• Wert des Auftrages: Angabe des Nettogesamtauftragswertes bei Projekten die nur ein IT-Monitoringsystem umfassen, oder Angabe des Nettoanteilswertes, wenn das IT-Monitoringsystem Teil einer umfangreicheren Gesamtreferenz ist.
• Genauer Zeitraum der Leistungserbringung
• Vollständige Kontaktdaten des Referenzgebers, gemäß den Anforderungen des Vordrucks "Referenzen"
•Beschreibung der ausgeführten Leistungen: Detaillierte Angaben zu den vom Bieter erbrachten Leistungen. Aus dieser Beschreibung müssen die eingesetzten Systeme, die Anzahl der Nebenstellen, mögliche Vernetzungen, eingesetzte Softwareapplikationen und erbrachte Dienstleistungen erkennbar sein.
Anforderungen an die Referenzen:
• Jede Referenz muss einen Nettogesamtauftragswert bei reinen IT Monitoring-Projekten, oder einen Nettoanteilswert, wenn das IT-Monitorimgsystem Teil einer umfangreicheren Gesamtreferenz ist, von mindestens 50.000,00- Euro netto haben.
• Mindestens drei (3) Referenzen müssen die Bereitstellung von Lizenzen beinhalten.
• Mindestens eine (1) Referenz muss die Bereitstellung eines IT- Monitoringsystems als Cloud SaaS beinhalten.
• Mindestens zwei (2) Referenzen müssen die Erbringung von Produkt-Support-Leistungen in Anlehnung an die Leistungsbeschreibung beinhalten.
• Mindestens eine (1) Referenz muss zusätzliche Support- und Consulting-Leistungen in Anlehnung an die Leistungsbeschreibung beinhalten.
• Mindestens eine (1) Referenzen muss nachweislich von einem Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB stammen.
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein, maßgeblich ist das Datum der vollständigen Beendigung der Leistungserbringung, gerechnet bis zum Datum des Ablaufs der Angebotsfrist.
• Die Referenzprojekte sollen möglichst abgeschlossen sein. Bei noch nicht abgeschlossenen Referenzprojekten darf nur der bisher realisierte und nutzbare Anteil des Referenzprojektes als Referenz angegeben werden.
Es sind nur vier (4) Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem
Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Das vom Auftragnehmer eingesetzte Personal nimmt nachweislich an den vom Hersteller empfohlenen Schulungsmaßnahmen teil. Zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe und während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung verfügt der Bieter mindestens über 4 Mitarbeitende, die erfolgreich das Checkmk Part II Training absolviert haben. Der Bieter legt zum Nachweis (ggf. anonymisierte) Teilnahmebescheinigungen für das Checkmk Part II Training vor.
Es wird ein Mindestumsatz im einschlägigen Geschäftsbereich der Bereitstellung (Lieferung von Lizenzen, Erbringung von Dienstleistungen, Cloudlösungen als SaaS) von IT-Monitoring-Lösungen von 5.000.000,00 Euro netto pro abgeschlossenem Geschäftsjahr gefordert.
Zum Nachweis füllen Sie bitte das Dokument "Unternehmenszahlen" aus und reichen dieses mit Ihrem Angebot ein.
Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, werden die Umsätze der jeweiligen Bieterkonstellation addiert.
Übersenden Sie hierzu bitte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und/oder von jedem eignungsleihenden Unterauftragnehmer das Dokument "Unternehmenszahlen" mit Ihrem Angebot. In Summe müssen die eingereichten Umsätze den oben genannten Mindestumsatz erreichen.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor.
Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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