Ausschreibungsdetails
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit tragen Sie bitte in der PDF-Vorlage "07_Vordruck_Referenzen"mindestens 3 geeignete Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
- Wert des Auftrages,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
- Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung im jeweiligen Referenzprojekt bis zum Tag der Auftragsbekanntmachung).
- Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein
Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
Referenzobjekt 1 - Nachweis für Kompetenz grafische Gestaltung und (Druck)Vorlagenherstellung
Vom Bieter ist eine mit dem Ausschreibungsgegenstand gleichwertige Referenz als Nachweis zu benennen. Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale ausweisen:
- Es handelt sich um die Gestaltung und (Druck-)Vorlagenherstellung einer wissenschaftlichen Schriftenreihe in gedruckter Form im Format von ca. DIN A5-A4.
- Die Gestaltung der Referenz muss erkennbar (Hausschrift, wiederkehrendes und einheitliches Farbkonzept, Logos und Gestaltungselemente) auf Basis bestehender Gestaltungsrichtlinien (bzw. Corporate Design Vorgaben) erstellt worden sein.
- Die Referenz muss einen Seitenumfang von mindestens 100 Seiten haben.
Referenzobjekt 2 - Nachweis für Kompetenz Erstellung barrierefreie PDF-Datei
Vom Bieter ist eine Referenz für barrierefreie PDF-Dateien zu benennen. Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale ausweisen:
- Die Referenz muss einen Seitenumfang von mindestens 60 Seiten haben und der Inhalt muss mindestens 5 Seiten mit Bildern und/oder Grafiken sowie Text enthalten sowie mindestens zwei Tabellen beinhalten.
- Die barrierefreie PDF-Datei muss den hierzu aufgestellten Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen.
Referenzobjekt 3 - Nachweis für die Kompetenz über die Erstellung von E-Books und XML-Daten
Zusätzlich ist der Nachweis über die Kompetenz in der Erstellung von E-Books (ePub) sowie im Umgang mit der Erstellung von XML-Daten über aussagekräftige Erläuterungen und Referenzaufträge nachzuweisen.
- Bei den Referenzaufträgen sollte es sich um Publikationen handeln, deren Layout auf einer XML Struktur basiert bzw. welche als E-Book erschienen sind (Nachweis über verschiedene Referenzaufträge möglich).
- Bei den benannten Referenzaufträgen müssen entsprechend der ausgeschriebenen Leistung, sowohl Abbildungen, Grafiken und Tabellen enthalten sein.
Für die Referenzen ist das Formular "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie das Formular sofern erforderlich bitte mehrfach. Die detaillierte Beschreibung der ausgeführten Leistungen muss dem Beschaffungsamt des BMI die Prüfung ermöglichen, ob Ihre Referenz die aufgestellten Eignungsanforderungen erfüllt. Daher sind im Feld "Beschreibung der ausgeführten Leistung nach Art und Umfang" die oben genannten Mindestanforderungen an die jeweilige Referenz im Einzelnen darzustellen.
Es sind nur 3 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich darüber hinaus vor, die angegebenen Referenzen durch Rückfrage bei den in den Referenzen genannten Ansprechpersonen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie sofern es Ihnen z. B. aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich ist, den konkreten Auftragswert anzugeben, den Wert des Auftrags auch in Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit tragen Sie bitte in der Vorlage "08_Ergänzende Angaben zur Leistungserbringung" die technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, ein.
- Ansprechperson Auftragsabwicklung/Beratung + Vertreter
- Ansprechperson grafische Gestaltung + Vertreter:
(Mindestanforderung für die Hauptansprechperson: Hoch- oder Fachhochschulabschluss mit Schwerpunkt Grafik-Design oder Kommunikationsdesign)
- Ansprechperson Vorlagenherstellung (Print und Digital) + Vertreter:
(Mindestanforderung für die Hauptansprechperson und Vertreter: Mediengestalter oder vergleichbarer Abschluss mit mindestens fünfjähriger nachweisgewiesener einschlägiger Berufserfahrung)
Hinweis: Für die Auftragsabwicklung ist es erforderlich, dass zusätzlich personenbezogene Daten der Ansprechpersonen anzugeben sind. Diese Daten müssen jedoch noch nicht bei Angebotsabgabe mitgeteilt werden. Daher sind im Vordruck "08_Ergänzende Angaben zur Leistungserbringung" in den entsprechenden Feldern "Platzhalter" eingesetzt. Mit Zuschlagserteilung werden die personenbezogenen Daten vom Beschaffungsamt des BMI angefordert.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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